Forum: Offtopic Was macht man gegen eine Pfändung?


von Mathias B. (dedi)


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Hallo Leute,

ich habe gerade ein großes Problem. Als ich heute noch die letzten 
Geschenke kaufen wollte, wurde meine EC Karte abgewiesen. Kreditkarten 
wurden in dem Laden leider nicht angenommen. Nach einem Anruf bei der 
Bank stellte sich heraus, dass mein Konto (mit einem aktuellen Guthaben 
im mittleren fünfstelligen Bereich) von der Stadt gepfändet wurde. Die 
Forderung beläuft sich dabei auf !!!!!65€!!!!!!

Die Dame im Service Center der Bank meinte, ich soll mich morgen bei der 
Bank melden, da heute keiner mehr in der Filiale mehr ist.

Ja, das große Problem an der Sache ist, dass ich absolut keine Ahnung 
habe, was das für eine Forderung ist. Und von einer Verhältnismäßigkeit 
kann schon garnicht die Rede sein.

Weiß von euch jemand, was man gegen so einen Sch.... machen kann?

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Mit so einem Problem behelligt man seinen Rechtsanwalt.

von K. L. (trollen) Benutzerseite


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Kann eine Stadt wirklich ein Konto pfänden? Sowas dürfte doch eigentlich 
nur ein Gericht/Gerichtsvollzieher.

Wenn du irgendeine Forderungen nicht zahlst, kann die Stadt das doch 
höchstens per Gericht einfordern, oder!?

>(mit einem aktuellen Guthaben
>im mittleren fünfstelligen Bereich)
Wenn dir davon etwas zuviel ist, kann ich dir gerne was abnehmen :-D

von Mathias B. (dedi)


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Rufus t. Firefly schrieb:
> Mit so einem Problem behelligt man seinen Rechtsanwalt.

Der Anwalt ist im Urlaub und seine Vertretung seit heute Mittag auch.

K. Laus schrieb:
> Wenn du irgendeine Forderungen nicht zahlst, kann die Stadt das doch
> höchstens per Gericht einfordern, oder!?

Nee, eine Stadt kann eigentlich auch direkt ein Konto pfänden, es ist 
schon richtig. Das Finanzamt macht so etwas auch mal gerne. Aber für das 
Finanzamt gibt es das §218 (1) AO. Das Finanzamt kann also nicht mal 
eben so ein Konto pfänden, es müsste zunächst abwägen, ob man wegen so 
einem Betrag jemandem die Liquidität nehmen darf. Besonders dann, wenn 
man auch Immobilien, Fahrzeuge oder Gegenstände pfänden kann. Letzteres 
wäre eben die Aufgabe eines Gerichtsvollziehers.

von Max M. (xxl)


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War etwa die ganze Kohle auf dem Konto?
Vernünftig wäre es gewesen das Geld zu streuen auf ein/mehrere
Girokonten(teilweise auch auf anderem Namen z.B. Partner, Mutter,
Vater, sonstiger),Sparbücher und sonstigen sicheren Geldanlage-
möglichkeiten.
Bei einer Pfändung bestünde allerdings die Gefahr das alle Namentlich
nachvollziehbaren Anlagen gesperrt würden. Alles andere wäre dann
sicher und auch verfügbar.
Bleibt ja nur eine Möglichkeit: Bei der Stadt anrufen ob da z.Zt.
gearbeitet wird und hinstiefeln und sich einen Leitenden suchen der
für diesen Mist verantwortlich ist, den Sachverhalt klären und um einen
Wisch bitten, der der Bank die Pfändungsfreigabe erteilt.
Ansonsten kann die Angelegenheit auch mit anwaltlicher Hilfe mehrere
Wochen dauern was schlicht unzumutbar ist.
Notfalls muss man sich Geld irgendwo pumpen (aber nicht bei der Bank,
die rücken wegen einem negativen Schufaeintrag sowieso nichts raus).
Etwas ähnliches ist mir vor langem auch schon mal passiert.
Ich finde das ganze einfach UNMÖGLICH. Selbst der Gerichtsvollzieher
darf nicht über die Pfändungsgrenze (ca. 1000Euro) hinaus pfänden.
Da hat doch wieder jemand großen Mist gebaut, wird wahrscheinlich
nicht zur Rechenschaft gezogen und darf munter weiter Mist bauen.

von Johnny B. (johnnyb)


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> Ja, das große Problem an der Sache ist, dass ich absolut keine Ahnung
> habe, was das für eine Forderung ist. Und von einer Verhältnismäßigkeit
> kann schon garnicht die Rede sein.

Wenn Du angeblich keine blasse Ahnung davon hast um was es geht, warum 
kannst Du dann sagen, dass die Massnahme total unverhältnismässig ist?

von Mathias B. (dedi)


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Max M. schrieb:
> War etwa die ganze Kohle auf dem Konto?
> Vernünftig wäre es gewesen das Geld zu streuen auf ein/mehrere
> Girokonten(teilweise auch auf anderem Namen z.B. Partner, Mutter,
> Vater, sonstiger),Sparbücher und sonstigen sicheren Geldanlage-
> möglichkeiten.

Nee, hab Konten bei zwei Banken und bisher ist nur eine Bank betroffen. 
Wieso auch immer. Nur das Dumme ist, dass ich bei Cortal Consors aktuell 
nur ein Verrechnungskonto habe, bedeutet ich kann über die Kohle nicht 
über eine EC Karte verfügen.

Kreditkarten habe ich, aber die werden leider nicht überall angenommen. 
Okay ich werde mir schon was zu Essen auftreiben können, das ist kein 
problem. Zur Not gehe ich zum Pfandleier und lasse dort meine Uhr. Das 
sollte die Barmittel für die nächsten paar Tage / Wochen sichern.

Ich habe bei der Stadt angerufen, Forderung sei ein 
Grundsteuer-Bescheid. Angeblich seien da bereits Mahnungen verschickt 
wurden. Auch ein Gerichtsvollzieher hat mich zwei Mal versucht 
anzutreffen. Wahrscheinlich irgendwann Tags über. Und da ich zwischen 6 
und 17-18 Uhr in der Regel nicht zu Hause bin, konnte er mich dort auch 
nicht antreffen. Auf die Idee, eine Visitenkarte zu hinterlassen, kommt 
er wohl selbst nicht.

Der Schnellte Weg an das Konto führt angeblich über die Bank, denn 
sobald die Bank den Betrag überwiesen hat, kann die Bank mir den Zugriff 
auf das Konto wieder zulassen. Auch ganz doll. Es wird eine Promille des 
Guthabens gepfändet, aber das ganze Konto ist dicht.

Ich muss auch mal sehen, wie es weitergeht. Momentan kann ich 
wahrscheinlich auch nichts weiter tun, als zu warten. Da frage ich mich 
aber, wieso ich Probleme innerhalb weniger Stunden lösen soll und andere 
sich Wochen zeit lassen.

Johnny B. schrieb:
> Wenn Du angeblich keine blasse Ahnung davon hast um was es geht, warum
> kannst Du dann sagen, dass die Massnahme total unverhältnismässig ist?

Jemandem alle finanziellen Mittel wegen einer Forderung von 65€ über 
Feiertage zu entziehen, geht über alles hinaus, was ich mir vorstellen 
kann.

Wie sich herausgestellt hat, war es die Grundsteuer!!! Die hätten besser 
die Immobilie pfänden sollen, anstatt das Konto

von Stefan B. (stefan) Benutzerseite


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Hör auf zu jammern! Du hast Mist gebaut und jetzt haben sie dich - nicht 
ohne Vorwarnung - an den Eiern. Den klassischen Hänger würde ich nicht 
machen. Durch Warten wird nix besser. Wenn du trödelst, bis im Januar 
die Daueraufträge und Einzugermächtigungen (Versicherungen, Steuern, 
GEZ) platzen, bist du pervers.

von Johnny B. (johnnyb)


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Ich kenne Deine Geschichte nicht im Detail, aber solch hartes Vorgehen 
seitens Behörden geschieht meistens nicht ohne Vorgeschichte.
Denke auch, dass warten nichts hilft, im Gegenteil. Zahle so schnell als 
möglich und schreibe ein höfliches Entschuldigungsschreiben wegen der 
versäumten Zahlung, dann lässt sich das sicher wieder speditiv richten.

von (prx) A. K. (prx)


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Wären die Fragen, ob man Konten überhaupt teilweise pfänden kann und ob 
das Amt (bzw. die zuständige Person im Amt) vor der Einleitung des 
entsprechenden Verfahrens überhaupt wissen konnte/durfte, wieviel da 
drauf ist bzw. wieviel Mäuse du üblicherweise flüssig hast.

Geh davon aus, dass das Amt bei dieser Problematik überwiegend mit 
Leuten zu tun hat, bei denen entweder nichts zu holen ist, oder die sich 
als notorische Querulanten geben. Die kennen dich nicht persönlich. Und 
wenn die Antwort auf die obigen Fragen "nein" ist, dann hat es dich 
vielleicht als eher untypischen Fall zu einem etwas unglücklichen Moment 
erwischt. Das ist Pech.

von Mathias B. (dedi)


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Johnny B. schrieb:
> und schreibe ein höfliches Entschuldigungsschreiben wegen der
> versäumten Zahlung, dann lässt sich das sicher wieder speditiv richten.

Sobald die Sache vorbei ist, wird da ein Widerspruch hingeschickt bzw. 
eine Feststellungsklage losgelassen.

A. K. schrieb:
> Wären die Fragen, ob man Konten überhaupt teilweise pfänden kann und ob
> das Amt (bzw. die zuständige Person im Amt) vor der Einleitung des
> entsprechenden Verfahrens überhaupt wissen konnte/durfte, wieviel da
> drauf ist bzw. wieviel Mäuse du üblicherweise flüssig hast.

Ich weiß nicht, ob man Konten auch teilweise Pfänden kann, aber ein 
konstruktiver Vorschlag wäre, wenn man eine Abbuchung vom Konto 
vornimmt.

Es geht darum, dass wir heute im Jahr 2009 leben und mit Karten zahlen. 
Konto gepfändet, Karte funktioniert nicht, Bank ist sauer, zig 
Lastschriften gehen zurück. Die hätten auch die Immobilie pfänden 
können. Die Immobilie läuft denen nicht weg und trifft einen Schuldner 
nicht so stark.

von Uhu U. (uhu)


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Mathias Braun schrieb:
> Jemandem alle finanziellen Mittel wegen einer Forderung von 65€ über
> Feiertage zu entziehen, geht über alles hinaus, was ich mir vorstellen
> kann.
>
> Wie sich herausgestellt hat, war es die Grundsteuer!!! Die hätten besser
> die Immobilie pfänden sollen, anstatt das Konto

Tja, du wirst lernen müssen, daß mit Steuerbehörden nicht zu spaßen ist, 
insofern war der Zeitpunkt für den Arrest über dein Konto aus 
pädagogischen Gründen sehr gut gewählt. (Eine Pfändung war das mit 
Sicherheit nicht.)

Sei froh, daß nur das Konto mit Arrest belegt und nicht die Immobilie 
beschlagnahmt wurde - das würde dir, wäre es zulässig, weitaus mehr 
Scherereien bereiten, denn dann wäre das Zwangsversteigerungsverfahren 
bereits eingeleitet...

http://de.wikipedia.org/wiki/Arrest_(Zivilprozess)

von Uhu U. (uhu)


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Mathias Braun schrieb:
> und trifft einen Schuldner nicht so stark.

Eben deswegen wird der Arrest verhängt. Manche Zeitgenossen verstehen 
keine andere Sprache...

von Mathias B. (dedi)


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Uhu Uhuhu schrieb:
> Eben deswegen wird der Arrest verhängt. Manche Zeitgenossen verstehen
> keine andere Sprache...

Dir ist schon klar, dass der Arrest zu dem Zeitpunkt beendet wird, an 
dem das Geld aufbringt?? Eben mit der Zahlung vom Konto!!

von Dimitri R. (Firma: port29 GmbH) (port29) Benutzerseite


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Uhu Uhuhu schrieb:
> Sei froh, daß nur das Konto mit Arrest belegt und nicht die Immobilie
> beschlagnahmt wurde - das würde dir, wäre es zulässig, weitaus mehr
> Scherereien bereiten, denn dann wäre das Zwangsversteigerungsverfahren
> bereits eingeleitet...

Das ist kompletter Blödsinn! Die Behörde trägt eine Grundschuld für die 
Immobilie ein. Damit sichert sie sich die Kohle. Mehr passiert aber auch 
nicht

von Max M. (xxl)


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>Angeblich seien da bereits Mahnungen verschickt
>wurden. Auch ein Gerichtsvollzieher hat mich zwei Mal versucht
>anzutreffen. Wahrscheinlich irgendwann Tags über. Und da ich zwischen 6
>und 17-18 Uhr in der Regel nicht zu Hause bin, konnte er mich dort auch
>nicht antreffen. Auf die Idee, eine Visitenkarte zu hinterlassen, kommt
>er wohl selbst nicht.

Gewöhnlich schickt der Gerichtsvollzieher erst mal per Post eine
Forderung zzgl. seiner Gebühren. Wahrscheinlich ist der GV noch
gar nicht beteiligt.
Wenn das alles nicht zutrifft kann es sein das der schwarze Peter
bei der Post liegt. Ich hab mit meiner auch schon diverse Runden 
ausgefochten. Besser wurde es dann nur temporär. Ganz schlimm ist
es wenn eine Vertretung die Zustellung macht und vermurkst oder
sich einer an den Sendungen vergreift um Wertvolles abzugreifen,
vor allem zu Weihnachten.
Kompensieren kann man das nur wenn ich eine alternative zuverlässige
Zustelladresse benutze oder weitere Informationen meiner Wohnadresse
hinzufüge damit auch eine Vertretung den Zustellort sicher findet.
In Innenstädten sind Briefkästen häufig im Treppenhaus und wenn
alle Bewohner auf der Arbeit sind und keiner aufmacht, hat der
Zusteller ein Problem. In der Regel schleppen die Postzusteller
einen gewaltigen Ring mit Schlüsseln mit sich rum um an die
Briefkästen zu kommen. Die Schlüssel werden aber nicht unbedingt
an Zustellvertretungen weitergegeben und dann können die auch nicht 
zustellen. Also ein postinternes Managementproblem.
Gründe kann es an vielen Stellen geben. 65Euro scheinen mir für
eine Grundsteuer ein bisschen wenig. Gewöhnlich macht man die
Grundsteuer per Überweisung oder Lastschrift. Wenn dann eine
Erhöhungsforderung nicht ordnungsgemäß zugestellt wurde kann man
keine Überweisung oder Dauerauftrag ändern. Bei Lastschrift wäre
das dann kein Problem und man hätte jetzt kein Problem.
Übrigens kann man von Gläubigerseite nur Konten sprerren die dem
auch bekannt sind. Daher ist das andere Konto auch noch verfügbar.
Daher führe ich zwei Konten: Eins für die Einkünfte und eins für die 
Ausgaben, natürlich bei verschiedenen Instituten.
Wenn man einmal ohne Geld da stand weiß man das zu schätzen.

>Die Immobilie läuft denen nicht weg und trifft einen Schuldner
>nicht so stark.
Da wäre ich nicht so sicher. Frag mal Wodim.

@ Mathias Braun
Eine weitere Möglichkeit wäre, wenn Leute mit denen du Stress hast
deine Post klauen und du daher von Vorgängen keine Ahnung hast.
Ist alles schon da gewesen.

von Uhu U. (uhu)


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Dimitri Roschkowski schrieb:
> Uhu Uhuhu schrieb:
>> Sei froh, daß nur das Konto mit Arrest belegt und nicht die Immobilie
>> beschlagnahmt wurde - das würde dir, wäre es zulässig, weitaus mehr
>> Scherereien bereiten, denn dann wäre das Zwangsversteigerungsverfahren
>> bereits eingeleitet...
>
> Das ist kompletter Blödsinn! Die Behörde trägt eine Grundschuld für die
> Immobilie ein. Damit sichert sie sich die Kohle. Mehr passiert aber auch
> nicht

Vielleicht solltest du erst lesen, dann denken und erst zum Schluß 
schreiben...

von Dimitri R. (Firma: port29 GmbH) (port29) Benutzerseite


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Uhu Uhuhu schrieb:
> Vielleicht solltest du erst lesen, dann denken und erst zum Schluß
> schreiben...

Kann ich nur zurückgeben, du zitierst hier das ZPO. Eine Behörde hat mit 
dem ZPO nichts zutun. Es ist auch nicht die Aufgabe einer Behörde, 
jemandem einen Denkzettel zu verpassen - wie du es darstellst - sondern 
die Ziele mit möglichst wenig Kollateralschaden zu erreichen.

Halte dich also bitte zurück mit dem, was du schreibst!

von Uhu U. (uhu)


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Dimitri Roschkowski schrieb:
> Uhu Uhuhu schrieb:
>> Vielleicht solltest du erst lesen, dann denken und erst zum Schluß
>> schreiben...
>
> Kann ich nur zurückgeben, du zitierst hier das ZPO. Eine Behörde hat mit
> dem ZPO nichts zutun. Es ist auch nicht die Aufgabe einer Behörde,
> jemandem einen Denkzettel zu verpassen - wie du es darstellst - sondern
> die Ziele mit möglichst wenig Kollateralschaden zu erreichen.
>
> Halte dich also bitte zurück mit dem, was du schreibst!

Du scheinst immer noch nicht begriffen zu haben, worum mein Beitrag 
ging: M.B. beschwert sich darüber, daß das Konto und nicht die Immobilie 
"gepfändet" wurde. Ich versuchte ihm klar zu machen, daß das in diesem 
Fall durchaus nicht zu seinem Nachteil ist. Also halte dich selbst 
zurück, du hast mit der Pöbelei angefangen.

Selbstverständlich ist die ZPO in derlei Fällen ausschlaggebend. Es 
handelt sich um ein Steuer- und kein Strafverfahren.

von Dimitri R. (Firma: port29 GmbH) (port29) Benutzerseite


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Uhu Uhuhu schrieb:
> Ich versuchte ihm klar zu machen, daß das in diesem
> Fall durchaus nicht zu seinem Nachteil ist.

Ich sehe gerade den Vorteil nicht.

Uhu Uhuhu schrieb:
> Selbstverständlich ist die ZPO in derlei Fällen ausschlaggebend.

Wenn, dann würde es in die VwGO fallen. Aber die Verwaltungsakte sind 
Ländersache. Also nix ZPO!

von Uhu U. (uhu)


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Dimitri Roschkowski schrieb:
> Ich sehe gerade den Vorteil nicht.

Dann hast du offenbar keine Ahnung vom Zwangsversteigerungsverfahren.

> Wenn, dann würde es in die VwGO fallen. Aber die Verwaltungsakte sind
> Ländersache. Also nix ZPO!

Zitat Wikipedia:

Die VwGO stellt dabei nur eine partielle Regelung dar. Soweit in ihr 
keine Bestimmungen getroffen sind, wird das Verfahren im Übrigen durch 
das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt, § 
173 VwGO.

von Dimitri R. (Firma: port29 GmbH) (port29) Benutzerseite


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Uhu Uhuhu schrieb:
> Dann hast du offenbar keine Ahnung vom Zwangsversteigerungsverfahren.

Dann kannst du uns ja das mal näher ausführen.

Uhu Uhuhu schrieb:
> Die VwGO stellt dabei nur eine partielle Regelung dar

Ja sicher und irgendwann landen wir beim Grundgesetz. Verwaltungsakte 
sind Ländersache. Punkt fertig aus. Das ist so.

von Uhu U. (uhu)


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Über die Vorgehensweise bei der Eintreibung von Forderungen äußert sich 
die VwGO nicht. Warum auch, das ist längst in der ZPO geregelt.

von Dimitri R. (Firma: port29 GmbH) (port29) Benutzerseite


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Uhu Uhuhu schrieb:
> Über die Vorgehensweise bei der Eintreibung von Forderungen äußert sich
> die VwGO nicht.

Es ist wie gesagt Ländersache. Hier für BaWü:

http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16499/1_2_5.pdf

von Uhu U. (uhu)


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Wie wärs, wenn du beim Thema und bei dem bleibst, was ich geschrieben 
hatte, statt vom Hundertsten zu Tausendsten zu kommen? Und dir die 
Gelegenheit dazu auch noch durch einfaches Nichtlesen oder gar 
Nichtverstehen selbst zu zimmern?

von Peter D. (peda)


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Ich halte diese Maßnahme für völlig unverhältnismäßig.
Ich denke nicht, daß das rechtlich erlaubt ist, da muß irgendeine 
Triefnase nen riesen Bockmist verzapft haben.

Ich würde erstmal zur Bank gehen, den Filialleiter herzitieren und dann 
schnellstens ne Lösung suchen.
Vielleicht ein Konto eröffnen und da die 65€ hin überweisen lassen. Das 
sollte die Bank ja im Hause sofort machen können, und dann das alte 
Konto wieder freigeben.

Das Post nicht ankommt, kann passieren. Ich habe es auch schon erlebt, 
daß noch 2 Jahre nach meinem Einzug die Post an mich zurückgeschickt 
wurde, weil ich dort angeblich nicht wohne, trotz Name an Haustür, 
Briefkasten und Wohnungstür.

Merkwürdig ist aber, daß sie Deine Adresse nicht kennen, aber Deine 
Kontonummer.

Ich hätte eigentlich von der Bank erwartet, daß eine Sperrung erst bei 
Überziehung erfolgt.
Dann könnte ich ja von jemanden einen Cent einfordern und damit ist 
dessen Konto gesperrt.


Peter

von Uhu U. (uhu)


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Peter Dannegger schrieb:
> Ich halte diese Maßnahme für völlig unverhältnismäßig.
> Ich denke nicht, daß das rechtlich erlaubt ist, da muß irgendeine
> Triefnase nen riesen Bockmist verzapft haben.

Wenn es um Steuern geht, kennt der Staat keine Gnade. Und die Methode 
ist durch das Recht gedeckt und auch nicht außergewöhnlich.

Viel dümmer finde ich, es wegen 65 Euronen darauf ankommen zu lassen. 
Daß man Grundsteuer zu berappen hat, das weiß jeder Grundeigentümer. 
Wenn er sich nicht darum kümmert, kann er anderen keine Vorwürfe 
deswegen machen.

Zudem dürfte die Gesamtforderung incl. Vollstreckungskosten den 
geschuldeten Steuerbetrag längst überschritten haben.

von Peter D. (peda)


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Uhu Uhuhu schrieb:
> Viel dümmer finde ich, es wegen 65 Euronen darauf ankommen zu lassen.

Du gehst davon aus, daß er es wissentlich versäumt hat.
So wie heutzutage aber der Amtsschimmel wiehert, kann ich mir gut 
vorstellen, daß das nicht der Fall war.

Die eine Hand weiß oft nicht, was die andere tut. Es gibt genügend 
Beispiele von Kausalketten, die sich völlig unverhältnismäßig 
hochschaukeln. Je größer ein Verwaltungsapparat, umso häufiger ist das 
der Fall.


> Zudem dürfte die Gesamtforderung incl. Vollstreckungskosten den
> geschuldeten Steuerbetrag längst überschritten haben.

Um weitere Gebühren zu erheben, ist Voraussetztung, daß erstmal ein 
Mahnung erfolgte. Die erste Mahnung ist üblicher Weise kostenfrei.


Peter

von Dimitri R. (Firma: port29 GmbH) (port29) Benutzerseite


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Peter Dannegger schrieb:
> Um weitere Gebühren zu erheben, ist Voraussetztung, daß erstmal ein
> Mahnung erfolgte. Die erste Mahnung ist üblicher Weise kostenfrei.

Kurze Richtigstellung:
Man muss nicht zahlen, weil man Grund besitzt, sondern weil man ein 
Bescheid bekommen hat. Die Bescheide haben in der Regel eine Gültigkeit, 
ist ein Bescheid nicht mehr gültig, braucht man sich nicht mehr daran zu 
halten und muss auch nichts zahlen.

von Rahul D. (rahul)


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Peter Dannegger schrieb:
> Uhu Uhuhu schrieb:
>> Viel dümmer finde ich, es wegen 65 Euronen darauf ankommen zu lassen.
>
> Du gehst davon aus, daß er es wissentlich versäumt hat.
> So wie heutzutage aber der Amtsschimmel wiehert, kann ich mir gut
> vorstellen, daß das nicht der Fall war.

Naja, da der gepfändete sogar den Bertrag weiß, um den es sich dreht,
lässt vermuten, dass er das Verfahren schleifen gelassen hat.

Steuern sind Bringschulden. Wenn der "Gläubiger" erst nachhaken muss, 
wird es teuerer...

von Thilo M. (Gast)


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>Die erste Mahnung ist üblicher Weise kostenfrei.

Leider nicht.
Bei Gewerbetreibenden ist das so üblich, man will ja nicht jeden Kunden 
gleich vergraulen.

Finanzamt und Gemeinden sehen das ganz anders, man ist ja schließlich 
Zwangs-Stammkunde. Da werden sogar bei Kleckerbeträgen von 10€ (die 
versäumt wurden zu zahlen) gnadenlos 4€ Mahngebühr bei der ersten 
Mahnung draufgehauen.
Eine Zahlungs erinnerung wäre erst mal angemessen.

Ich zahle diese Mahngebühr grundsätzlich nicht und schicke eine 
Begründung per email, weil das einfach unverschämt und respektlos ist.

von Max M. (xxl)


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>Ich zahle diese Mahngebühr grundsätzlich nicht und schicke eine
>Begründung per email, weil das einfach unverschämt und respektlos ist.
Und damit schon Erfolg gehabt?
In der Regel bekommste dann eine Forderung über die Mahngebühr nebs
erneuter Mahngebühr.
Ich hatte mal den Fall ein Knöllchen nicht bezahlt zu haben weil
die Post nicht in der Lage(3x) war zuzustellen. Dabei war der Sch...ß
längst verjährt. Blieb mir nichts übrig einen Anwalt zu beauftragen
der das ganze dann zu meiner vollen Zufriedenheit abgeschmettert hat.
Die Stadt musste verzichten und musste dann noch die Anwaltsgebühren
zahlen. Das war so richtig mal eine Genugtuung diesen Abzockern es mal
gezeigt zu haben.

Was ich bedenklich finde, das einige Bescheide schon bei Zustellung
Rechtwirksamkeit erlangen und man zahlen MUSS. Und wenn man Zweifel
an der Rechtmäßigkeit hat muss der Bürger das Einklagen und Beweisen.
Diese Rechtsreform hätten sich die Politiker wirklich sparen können.
Da ist man den Behörden doch total ausgeliefert als Bürger.

von Uhu U. (uhu)


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Max M. schrieb:
> Was ich bedenklich finde, das einige Bescheide schon bei Zustellung
> Rechtwirksamkeit erlangen und man zahlen MUSS. Und wenn man Zweifel
> an der Rechtmäßigkeit hat muss der Bürger das Einklagen und Beweisen.

Das Steuerneinziehen ist ein hoheitlicher Akt. Da zu feilschen ist 
mindestens versuchter Hochverrat, mindestens aber Majestätsbeleidigung. 
Darauf reagiert man äußerst gereizt.

> Diese Rechtsreform hätten sich die Politiker wirklich sparen können.
> Da ist man den Behörden doch total ausgeliefert als Bürger.

Das war schon immer so. Deswegen waren die Steuereintreiber beim Volk 
auch schon immer besonders verhaßt.

von Steffen W. (derwarze)


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>Diese Rechtsreform hätten sich die Politiker wirklich sparen können.
>Da ist man den Behörden doch total ausgeliefert als Bürger.

Glaubst Du wirklich das unsere Politiker, besonders die die gerade an 
der Macht sind, ein Interesse daran haben das anders wird?
Die wehren sich doch gerade mit allen Mitteln das der Bürger mehr 
Mitsprache bekommt.
(Es soll Ausnahmen geben, kenne selbst einige, doch die haben keine 
Chancen in Positionen zu kommen wo sie wirklich etwas erreichen könnten)

von Dimitri R. (Firma: port29 GmbH) (port29) Benutzerseite


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Uhu Uhuhu schrieb:
> Da zu feilschen ist
> mindestens versuchter Hochverrat, mindestens aber Majestätsbeleidigung.
> Darauf reagiert man äußerst gereizt.

Kein Bissl zu Hoch gegriffen, was??
Da sitzen ein paar Leute, Bauart Hauptschule und drücken auf ein paar 
Knöpfe. Und wenn da etwas schiefgeht, hat der Bürger stets den kürzeren.

von Thilo M. (Gast)


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>Und damit schon Erfolg gehabt?
>In der Regel bekommste dann eine Forderung über die Mahngebühr nebs
>erneuter Mahngebühr.

Bis jetzt hat noch keiner nachgefordert.
Beim Finanzamt werden die's beim Lohnsteuer-Jahresausgleich mit 
abziehen, die Gemeinde hat die Möglichkeit nicht, hat bis jetzt die Füße 
stillgehalten (ist in 15 Jahren auch nur ganze 2x vorgekommen).

von Uhu U. (uhu)


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Dimitri, du zählst wohl auch zu denen, die bei fehlendem Ironie-Tag 
reproduzierbar die falsche Prozedur abspulen.

Geh in die Apotheke und kauf dir für 5 Cent Humor...

von Bernd F. (metallfunk)


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Ich hab mal mit einem Banker gesprochen.

Der sagt, wenn sowas vorkommt, versuchen sie den Kunden
telefonisch zu erreichen. Dann kann die Bank überweisen und
das Konto ist wieder frei.

Können sie den Kunden nicht erreichen, geht am gleichen Tag
ein Brief raus.

Sollte da nichts gewesen sein, so würde ich mal nachdenken, ob
diese Bank zuviel Kunden hat.

von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


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irgendwie klingt das merkwürdig:

Guthaben in 5-stelligen Bereich
Grundsteuer von 65 EUR nicht bezahlt
Gerichtsvollzieher

1. Der Gerichtsvollzieher wird erst mit vorhandenen Vollstreckungsurteil 
tätig (ok, bei Behördensachen gibt es irgendwelche verkürzten Wege). Da 
muß ja dennoch schon vorher was gelaufen sein, daß das bis zu diesem 
Zustand gelangt ist. Und das ist alles vollkommen unbemerkt an dir 
vorbei gezogen????

2. All deine genannten "Lösungsansätze" (statt dessen die Immobilie 
pfänden, Anwalt beauftragen etc) gehen WEIT über die Kosten der 65 EUR 
hinaus, die du schuldest. Das wäre weder in deinem Sinne noch im Sinne 
des Finanzamts (um Kosten für den Schuldner zu vermeiden). Wenn die 
Forderung in der Sache gerechtfertigt ist, dann hast du eh die Kosten an 
der Backe.

3. Grundsteuern werden quartalsmäßig erhoben. Wird das Spiel im nächsten 
Quartal wieder von vorne los gehen? Warum richtest du keine 
Einzugsermächtigung auf dein 5stelliges Guthaben-Konto ein, oder 
überweist am Jahresanfang den gesamten Jahres-Betrag in einem Rutsch 
vorab? Dann ersparst du dir den ganzen Zauber. DASS du Grundsteuer 
zahlen mußt, und daß der Betrag "korrekt" ist, steht ja anscheinend gar 
nicht zur Diskussion.

von K. J. (Gast)


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Wegstaben Verbuchsler schrieb:
> irgendwie klingt das merkwürdig:
>
> Guthaben in 5-stelligen Bereich
> Grundsteuer von 65 EUR nicht bezahlt
> Gerichtsvollzieher
>
> 1. Der Gerichtsvollzieher wird erst mit vorhandenen Vollstreckungsurteil
> tätig (ok, bei Behördensachen gibt es irgendwelche verkürzten Wege). Da
> muß ja dennoch schon vorher was gelaufen sein, daß das bis zu diesem
> Zustand gelangt ist. Und das ist alles vollkommen unbemerkt an dir
> vorbei gezogen????

Hm also normalerweise bekommt man des mit ist mir auch schon passiert 
allerdings durch nen Rechtsstreit nur haben die einfach nicht reagiert 
b.z.w. nach dem des Gericht/Schlichtungstelle die Summe gestutzt hat ham 
sie den Restbetrag den gleich so versucht zu bekommen wenn tituliert ist 
geht des schnell.

Spätestens beim Gerichtsverfahren also der Titulierung bekomste das mit 
weil du  nen schönes gelbes schreiben per einschreiben bekommst, 
bekommen das nicht gibs auch keine Titulierung ergo kein 
Gerichtsvolziher der Pfänden darf.

Also ich würde ehr sagen der Terat stater hat scheisse gebaut.

von Uhu U. (uhu)


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Das Finanzamt muß Steuerschulden nicht einklagen. Die sind fällig, 
basta. Es verhängt zunächst mal Säumniszuschlage und wenn dann der Rubel 
nicht rollt, kommt die Zwangsvollstreckung. Das kann z.B. - wie in 
diesem Fall - ein Arrest über die Konten des Schuldners sein.

Im Zivilbereich läuft das anders.

von K. J. (Gast)


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ja das Finanzamt des darf des und ich glaub Busgeldstellen auch.

Aber alles andere nicht und wenn ich das richtig raus gelesen habe ging 
es um irgendeinen Behörden Quatsch.

von Uhu U. (uhu)


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Es ging um 65 Euronen Grundsteuer.

von Max M. (xxl)


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>und ich glaub Busgeldstellen auch
Nur wenn du den Widerspruch vergessen(versäumt) hast
und dann die Forderung (egal ob Recht/Unrecht) Recht geworden ist.
Dann wird daraus automatisch ein Titel und der kann
sofort gepfändet werden.

von Thilo M. (Gast)


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Ich kenne das auch so, dass erst mal Mahnungen erfolgen, dann meldet 
sich der Gerichtsvollzieher, wenn der nix kriegt erscheint er persönlich 
und pfändet die Summe, die aussteht (nicht mehr!). Wenn nichts da ist 
und der Schuldner nicht zahlt, dann sitzt er die Tagessätze ab.
Dass deswegen ein üppiges Konto gesperrt wird habe ich noch nie gehört, 
genausowenig, dass der Schuldner nicht mehrfach benachrichtigt wird.

von Uhu U. (uhu)


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Thilo M. schrieb:
> Dass deswegen ein üppiges Konto gesperrt wird habe ich noch nie gehört,
> genausowenig, dass der Schuldner nicht mehrfach benachrichtigt wird.

Doch, hier hast du es gehört. Nennt sich Arrest - das hatte ich weiter 
oben geschrieben, incl. Link.

Eine Pfändung ist das nicht.

von (prx) A. K. (prx)


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Thilo M. schrieb:

> Dass deswegen ein üppiges Konto gesperrt wird habe ich noch nie gehört,

Man darf wohl davon ausgehen, dass bei Einleitung dieser Massnahme über 
die Üppigkeit keine Information vorlag.

von Uhu U. (uhu)


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A. K. schrieb:
> Man darf wohl davon ausgehen, dass bei Einleitung dieser Massnahme über
> die Üppigkeit keine Information vorlag.

Das war mal. Im Prinzip können die Behörden über einen vor einigen 
Jahren eingerichteten Zugang alle Konten einer Person incl. deren 
Ständen abfragen.

Ob sie das wegen 65 EUR machen, ist eine andere Frage, wobei die ARGEs 
da weniger zimperlich sind.

von Dimitri R. (Firma: port29 GmbH) (port29) Benutzerseite


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Uhu Uhuhu schrieb:
> Doch, hier hast du es gehört. Nennt sich Arrest - das hatte ich weiter
> oben geschrieben, incl. Link.
>
> Eine Pfändung ist das nicht.

Du hast echt keine Ahnung.
http://de.wikipedia.org/wiki/Pf%C3%A4ndungs-_und_%C3%9Cberweisungsbeschluss

Es ist keine Pfändung, deswegen nennt es sich auch Pfändungs- und 
Überweisungsbeschluss.  sure...

von Uhu U. (uhu)


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Du bist wohl auch einer von denen, die zwar schreiben, aber nicht lesen 
können...

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