Schneeräumung auf dem Fußweg

OP #1551965
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Hi,
Habe heute ein bisschen Schnee vom Fußweg geräumt.
Der Schnee wurde durch Straßenräumung teilweise auf den
Fußweg gedrückt.
Das habe ich natürlich nicht wieder auf die Straße geworfen.
Abgestumpft habe ich sicherheitshalber mit Asche.
Gestern wurde gebracht das ein Vermieter den Mieter gekündigt
hat,weil er nicht "Ordnungsgemäß nach Verordnung " geräumt hat.

Was ist den ein ordnungsgemäßes Räumen und Streuen oder Abstumpfen.
Gibt es da ein Gesetzblatt, sonst hat man bei einen eintretenden
Schaden immer die A...Karte.

Gruß
#1552019
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Hallo Juppi,

ich weiß nicht ob das Schneeräumen normiert ist.
( Möglich ist Alles ?! )

Aber grundsätzlich sollte es doch in Ordnung sein,
so wie du das gemacht hast.

Die Unsitte den Schnee auf die Strasse zu werfen,
halte ich auch für kriminell.

( Heute gesehen, direkt im Kreuzungsbereich )

Also weiter, bis die Schaufel einfriert.   :)
Gast #1552021
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Ich wohne direkt an einer Landesstraße, der Gehweg ist stolze 50cm 
breit. ;)
Der Räumfahrzeugjockel schiebt jedesmal den kompletten Gehweg zu, wenn 
er (viel zu schnell) vorbeidonnert.

Also habe ich bei der Gemeinde angerufen, die sollten doch bitte 
zusehen, dass das nicht mehr vorkommt, andernfalls den Gehweg wieder 
räumen.

So habe ich meiner Pflicht genüge getan, eine Vertretung zu besorgen, 
wenn ich nicht da bin. Schließlich kann ich nicht den ganzen Tag hinterm 
Fenster hocken und auf das Räumfahrzeug warten.

Bei Schneefall als Ursache würde das natürlich nicht funktionieren, da 
müsste ich jemand Anderes als Vertretung suchen. ;-)
OP #1552180
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>Die Gehwege müssen werktags bis 6.45 Uhr, sonn- und feiertags bis 8.00 >Uhr 
geräumt und gestreut sein.
>Wenn nach dieser Zeit Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, >ist 
unverzüglich, bei Bedarf auch
>wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 20.00 Uhr.


Was ist z.B unverzüglich? (freut den Rechtsanwalt)
Ab wann früh darf ich räumen?(Lärmbelästigung)
3/4 des Gehweges räumen.(messen)

Das habe ich beim flüchtigen lesen gesehen.
Wo ist die Rechtssicherheit?

Passiert nichts, kräht kein Hahn danach.

...über StreueMaterial habe ich nichts gesehen

Gruß
Gast #1552226
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"Gestern wurde gebracht das ein Vermieter den Mieter gekündigt
hat,weil er nicht "Ordnungsgemäß nach Verordnung " geräumt hat."

Das ist AFAIK nicht zulässig. Wo kämen wir da hin, wenn der Vermieter 
den Mieter wegen sowas auf die Straße setzen könnte. Wo wurde "das 
gebracht?" Dann dürfte hier BW der Vermieter dem Mieter wohl auch 
kündigen, wenn die gute alte Kehrwoche nicht "nach Verordnung" gemacht 
wird. Wo kämen wir denn da hin. AFAIK ist eine "nicht ordnungsgemäße 
Räumung" auch durch die Privathaftpflicht abgedeckt.

Aber im Verblödungs-TV wird den Dummen jedes Jahr wieder aufs Neue 
Angst und Bange gemacht, nur ja immer nach Vorschrift zu räumen. Der 
typisch Deutsche Michel halt. Hier kennt die Regulierungswut keine 
Grenzen, und die jährliche Panikmache wegen Haftung etc. ist typisch. 
Ich möchte das mal den Schweinegrippeeffekt nennen. Die Deutsche 
Obrigkeit halt: Das Volk immer schön in Angst und Panik halten. Echt 
übel.
#1553134
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Zunächst mal hat jeder Eigentümer eines Grundstücks, auch wenn es nicht
bebaut ist, die Verkehrssicherungspflicht den Fußweg vom Anfang des 
Grundstücks bis zum Ende, sofern der für den Fußgänger angelegt wurde
vom Schnee/Eis zu räumen und/oder geeignete und zulässige Mittel
einzusetzen das die Nutzung für den normalen Bürger gefahrlos möglich
ist. (Juppi und Uhu natürlich nicht, denn die sind nicht Normal).
Bei Mietshäusern z.B. kann der Vermieter diese Pflicht per Hausordnung
auf die Mieter abwälzen. Können sich die Mieter nicht einigen es frei-
willig zu machen kann der Vermieter einen Räumplan erstellen.
Wird trotzdem nicht geräumt hat der Vermieter das Recht und die Pflicht
die geschuldete Leistung an- bzw. abzumahnen und dann gegebenenfalls
von einem Dritten (z.B.Hausmeisterdienste o. Fußwegreinigungen)
erledigen zu lassen und kann die Kosten auf den/die Mieter abwälzen.
Kommt jemand wegen des Versäumnisses zu Schaden kann auch der
Verantwortliche haftbar gemacht werden. In der Regel könnte die
Haftpflichtversicherung die der Vermieter führt (und den die Mieter 
gewöhnlich durch Nebenkostenzahlungen tragen) eintreten. Ansonsten
muss die Privathaftpflicht des Mieters entschädigen.
#1553712
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Juppi, das steht in der Satzung zur Straßenreinigung deiner Kommune.

Nicht zu Räumen ist eine Ordnungswidrigkeit, aber im Rahmen der Haftung 
könnte dem Vermieter ein Schaden entstanden sein, der die Kündigung 
möglicherweise rechtfertigt.
Solche Meldungen sind wie viele Anfragen hier im Forum: Nach der 
reißerischen Titelzeile kommt erstmal nur heiße Luft ohne 
Informationsgehalt.

Arno
#1554291
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Zitat Maik Krüger:
Streu doch bloß nicht zu früh

Ich glaube Du irrst Dich, es ist schon recht kalt
Schnee liegt im Wald, die Straße ist glatt
Ich hab' schon mein' Besen aus der Garage geholt
und bin vom Fegen matt

Streu doch bloß nicht zu früh
Spar Dein Streusalz Dir auf
Sicher wartest Du drauf, aber nie
wirst Du mich fallen seh'n, tut mir leid
Dein Triumph ist viel kleiner als Du denkst
Ob Du's glaubst oder nicht: ich streu' schon längst!

Nach dieser Melodie:
http://www.youtube.com/watch?v=eTytjnmdLC0

Das ist das richtige Lied zum Thema.

MfG Paul
#1558133
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>Was ist den ein ordnungsgemäßes Räumen und Streuen oder Abstumpfen.
>Gibt es da ein Gesetzblatt, sonst hat man bei einen eintretenden
>Schaden immer die A...Karte.

Mach den Schnee weg und streu ein paar Steine hin.

Man kann froh sein das es meiner Meinung nach noch keine Norm gibt die 
in Abhängigkeit von Streugut die Masse je m² angibt.

Aber was nicht ist kann ja noch werden. Würde mich jedenfall nicht 
wundern.
#1564171
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BTW: Wie und wann geräumt werden muss, legt die Gemeinde fest... Auch ob 
und ggf. was gestreut werden darf, oder auch nicht darf... Auskunft gibt 
die sogenannte "Streupflichtsatzung" deiner Gemeinde... Ihr glaubt doch 
wohl nicht, dass es für so etwas essentielles wie das Räumen von 
Gehwegen in unserem geliebten Land keine Gesetze und Satzungen gibt!!

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