Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Ingenieurbüro


von cand.Master (Gast)


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Ich werde in einem Semester meinen Masterstudiengang beenden. Leider 
sieht es sehr wackelig aus, aber während des Studiums hatte ich Zeit 
Connections zu bilden.
Eigentlich wollte ich mich nach dem Studium selbständig machen und ein 
Ingenieurbüro aufmachen...
Ich hoffe, ihr seht mein Problem: Ich bin nun kein Ingenieur, sondern 
eben nur ein Master... "Masterbüro" geht ja dann wohl nicht...oder doch?
Kann ich trotzdem ein "Ingenieurbüro xyz" aufmachen?

Danke!

PS: Falls ich es versemmle (Also Bachelor bleibe)...wie wäre es dann?

von Purzel H. (hacky)


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Der Abschluss ist in einem Ingenieurfach ? Das sollte passen. Allerdings 
sehe ich schwarz wegen der mangelnden Berufserfahrung. Ein paar Jahre 
sollte man sich schon in Firmen rumtreiben.

von Bierbaron (Gast)


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Auch ein Bachelor/Master darf sich Ingenieur nennen, halt nicht 
Dipl.-Ing.

von cand.Master (Gast)


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@Nebliger Pfad:

Ich studiere momentan Elektrotechnik und habe in der "Vertiefung" 
Steuerungs- und Regelungstechnik gewählt...
---

Hm...also könnte doch direkt jeder ein Ingenieurbüro aufmachen, wenn 
dieser Titel nicht rechlich geschützt ist...oder?

von MaWin (Gast)


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> Kann ich trotzdem ein "Ingenieurbüro xyz" aufmachen?

Ja, du hast über 4 Jahre studiert (hoffentlich nicht Philosophie).

> Auch ein Bachelor[...] darf sich Ingenieur nennen

Nein. Nur wenn er einen der wenigen Bachelor-Studienorte
besucht hat, die zur Erreichung des Ingenierustitels
absichtlich auf 4 Jahre angelegt waren.


Es lohnt sich schon, noch den Master nachzuschieben.

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


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Hallo,

die Unternehmensbezeichnung "Ingenieurbüro" sagt nicht unbedingt etwas
über die konkreten Berufsausbildung des Gründers/Inhaber/Geschäfts-
führers aus, sondern über die sog. "ingenieurmäßige Vorgehensweise".

Ein abgeschlossenes Studium in dem jeweiligen Fachgebiet ist hierfür ein
hinreichender Nachweis. Jedoch kommen auch Ausbildungen in verwandten
Fächern hierfür infrage. Ich bin beispielsweise Diplom-Physiker und darf
dennoch ein Ingenieurbüro betreiben.

Das ganze ist vor allem auch aus steuerlichen Gründen relevant, denn bei
einer "ingenieurmäßigen Vorgehensweise" handelt es sich um eine frei-
berufliche und nicht um eine gewerbliche Tätigkeit. Folglich ist man
(gewerbe-/einkommen-)steuerlich gleichgestellt mit Ärzten, Anwälten,
Architekten, Lotsen und Förstern.

Besitzt man keinen entsprechenden (Fach-)Hochschulabschluss, muss man
ggf. haarklein dokumentieren, dass die eigene Arbeit in einer
"ingenieurmäßige Vorgehensweise" erledigt wird. Und das dürfte in den
meisten Fällen nicht gelingen, weil der durchschnittliche Finanzbeamte
die Sache eh nicht versteht.

Man darf den Begriff "freiberufliche Tätigkeit" auch nicht mit "freie
Mitarbeit" verwechseln, auch wenn dies sehr häufig getan wird.

Seit nicht allzu langer Zeit darf eine Person sowohl freiberuflich als
auch gewerblich tätig sein. Der Handel mit irgendwelchen Gegenständen
ist auf jeden Fall gewerblich. Früher hat eine noch so kleine gewerb-
liche Komponente die freiberufliche "infiziert" und somit - teilweise
sogar rückwirkend! - eine Gewerbesteuerpflicht begründet.

Im Bereich der Softwareentwicklung unterscheiden die Finanzbehörden
zwischen Systemsoftware (freiberuflich) und Anwendungssoftware
(gewerblich). Diese Einteilung führt auch immer wieder zu 
Streitigkeiten.

Insgesamt ist es jedoch sehr fraglich, ob man sich ohne Berufserfahrung
selbständig machen sollte. Da kann man wahrscheinlich sehr lange auf
lukrative Aufträge warten. Und wenn man versucht, das ganze über
Dumpingpreise zu machen, verdirbt man sich auch langfristig die Preise.
Kaum ein Kunde lässt sich nämlich auf deutliche Preissteigerungen ein,
sondern verlangt ggf. sogar auf Grund des über die Jahre gewachsenen
Umsatzvolumens eher noch zusätzliche Rabatte.

Gerade Projektvermittler sind da manchmal ziemlich schmerzfrei. Sie
erhöhen für ihren eigenen Kunden die Preise (wegen der größeren
Projekterfahrung des Dienstleisters), senken aber gleichzeitig den
Stundensatz des Dienstleisters auf Grund des größeren Volumens. Der
Dienstleister darf in solch einem Fall auch nicht einfach direkt für
den Kunden tätig werden, weil er vorher einen entsprechenden Vertrag
mit dem Vermittler unterschrieben hat.

Weigert man sich, auf die schlechteren Konditionen einzugehen, ist das
für den Vermittler auch nicht allzu schlimm, da im Zweifelsfall ja
nicht sein eigenen Projekt scheitert, sondern nur das des Kunden. Die
Schuld trägt natürlich der Dienstleisters, weil er sich weigert,
weiterzuarbeiten.

Hat man lange Zeit nur einen Kunden, aber keine eigene Betriebsstätte
(außerhalb der privaten Wohnung) und keine angestellten Mitarbeiter,
besteht der dringende Verdacht einer Scheinselbständigkeit. Und das
mag man weder selbst noch der Kunde, da dadurch arbeitsrechtlich und
steuerrechtlich ein Angestelltenverhältnis begründet werden kann.

Ich empfehle es sehr, sich in einem örtlichen Technologiezentrum
beraten zu lassen, da es dort im Allgemeinen spezielle Existenzgrün-
dungsberater gibt. Wenn man in Aussicht stellt, dort Räumlichkeiten
für sein Unternehmen anzumieten, ist die Erstberatung i.A. kostenlos.

Jedoch muss man schon einen Geschäftsplan erstellen, aus dem die
wirtschaftliche Tragfähigkeit des Unternehmens ersichtlich ist.
Hierbei ist man aber leicht versucht, sich in die eigene Tasche zu
lügen.

Wichtiger Tipp: Mit Stundensätzen von 10-20 EUR kommt man definitiv
nicht über die Runden, auch wenn es immer wieder Leute probieren,
gemäß dem Motto: "Ich will ja nicht sofort reich werden und bin ja
ganz genügsam.". Ab 40 EUR ist es möglich und ab 70 EUR beginnt es
allmählich Spaß zu machen.

In allen Fällen ist es aber sehr wichtig, auf Projekterfahrung
verweisen zu können. Das ist ein Problem mit der Henne und dem Ei.

Wenn man eine sehr gute (= wirtschaftlich, nicht nur technisch
erfolgversprechend!) Produktidee hat, kann man sich auch erfolg-
reich selbständig machen. Hierfür benötigt man aber einen sehr langen
Atem, z.B. durch eine Anschubfinanzierung durch die Eltern. Schon
sehr einfache Produktentwicklungen kosten aber ganz schnell mehr als
100 kEUR.

Gruß
Andreas Schweigstill

von Bierbaron (Gast)


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@MaWin
Da bist du wohl falsch informiert.

von MAESTRO (Gast)


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> Nein. Nur wenn er einen der wenigen Bachelor-Studienorte
> besucht hat, die zur Erreichung des Ingenierustitels
> absichtlich auf 4 Jahre angelegt waren.

Man sollte nicht irgendwelchen ausgedachten Schwachsinn schreiben. 
Ingenieur wird man mit dem Bachelorabschluss und das gibts schwarz auf 
weiss.

von Techniker (Gast)


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Na ja, na ja,

um sich selbstständig zu machen  brauchste erstmal Berufserfahrung und 
zwar eine Vielfältige und nicht nur in einem Bereich wie Schaltungen 
zeichnen.
Als Elektronikentwickler sollten du umfangreiche Erfahrung in 
Schaltungstechnik, Layout und Programmierung haben. D.h. du solltest 
z.B. auch ganz alleine layouten können. Zumindest für den Anfang musst 
du es machen können, später kannst du auch Layouter einstellen wenn es 
gut läuft.

Was du noch brauchst sind Marktanteile. Wenn du sie nicht hast kannst du 
es gleich lassen. Ich hatte meine Marktanteile dadurch dass ich gut eine 
Firma und deren Entwicklung kannte die mir immer wieder Projekte 
geschoben haben. Die kannten mich und wussten dass alles fertig wird. 
Als Ein-Mann-Produzent war ich preislich unschlagbar und bekam gleich am 
Anfang gute Projekte.

von Gast1 (Gast)


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"Nein. Nur wenn er einen der wenigen Bachelor-Studienorte
besucht hat, die zur Erreichung des Ingenierustitels
absichtlich auf 4 Jahre angelegt waren."

http://by.juris.de/by/gesamt/IngG_BY.htm

In Bayern nicht.

Sich gleich nach dem Studium selbständig zu machen ist schon sehr 
riskant, in manchen Bereichen ist es zwar die Regel nach der 
Ausbildungszeit selbständig zu sein bzw. auf freiberuflicher Basis zu 
arbeiten, aber in dem Fall sind ein paar Jahre Berufserfahrung wohl 
nicht verkehrt.

von Mark B. (markbrandis)


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Gast1 schrieb:
> http://by.juris.de/by/gesamt/IngG_BY.htm
>
> In Bayern nicht.

Hm, da steht "wer ein mindestens dreijähriges Studium einer technischen 
oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung an einer deutschen 
wissenschaftlichen Hochschule oder an einer deutschen Fachhochschule mit 
Erfolg abgeschlossen hat".

Bachelor = drei Jahre = passt. Oder wie jetzt.

von MaWin (Gast)


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> wer ein mindestens dreijähriges Studium

Hmm, stimmt, auch die anderen Länder haben 3 Jahre,
nicht 4 wie ich mich erinnern zu glaubte.

Ob man das mal verkürzt hat?

von Julia D. (Gast)


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Man kann auch in Ö studiert haben, um die D als freier Ingenieur zu 
gelten.

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