Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Lohnsteuererklärung 2009 ?


von Paddy (Gast)


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Hallo zusammen,

ich wollte mal Informationen reinholen von leuten die schon etwas länger 
im Berufsleben stehen.
Und zwar habe ich eine Festeinstellung seit 01.Mai 2009 bekommen und 
verdiene 2.050€ Brutto im Monat und habe Steuerklasse 1 + keine Kinder.

Ich wollte mal wissen ob sich eine Lohnsteuer erklärung für mich lohnt? 
Ich wohne noch bei meinen Eltern im Haus fahre aber täglich zur Arbeit 
Pro tag sind das 50km im Auto.

Kann ich das irgendwie absetzten das ich etwas zurückbekomme? Wenn ja 
wie muss ich da vorgehen ?

Gruß

Patrick

von Andreas (Gast)


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Hallo Patrick,

ob sich die Erklärung für Dich lohnt, kann (und darf) ich dir hier nicht 
sagen. Abgeben musst Du aber auf jeden fall eine, da du mit deinen 
Bruttoeinkünften über der Nichtveranlagungsgrenze von ~8000 Euro / Jahr 
liegst.

Viele Grüße

Andreas

von Tobias (Gast)


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Wenn du vorher keinen Verdienst hattest, denke ich das du auf jeden Fall 
was zurückbekommst, da meiner Erfahrung nach die Steuern ersteinmal 
immer so berechnet werden, als ob man das ganze Jahr über für diesen 
Lohn geabeitet hätte.

Gruß Tobias

von Paddy (Gast)


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ich MUSS eine erklärung abgeben ?! das wusst ich garnich.

Ich hatte vor dieser arbeitsstelle meinen zivildienst absolviert und 
hatte da halt nur meinen Sold bezogen.

Wie gehe ich denn da vor wenn ich so eine Steuerklärung erstellen will? 
ich hab sowas noch nie gemacht oder gesehn :/


Gruß

Patrick

von Paddy (Gast)


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sowas hier hab ich zum beispiel gefunden?! reicht sowas als 
steuererklärung?

Und an wen müsste ich so ein schreiben abgeben ?

von Tim (Gast)


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Falls du die Steuererklärung selbst machen möchtest und ein gutes 
PC-Programm dafür suchst, nimm "WISO Steuer". Kostet etwa 30€, finde es 
persönlich jedoch top! Mache schon seit Jahren die Erklärung von meiner 
Schwester, meinen Eltern und von mir damit und hatte nie Probleme.

von Andreas (Gast)


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Paddy schrieb:
> ich MUSS eine erklärung abgeben ?! das wusst ich garnich.

Siehe: http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__25.html

Es gibt eine Nichtveranlagungsgrenze, die entspricht im wesentlichen dem 
Grundfreibetrag. Wenn du im deinem regelmäßigen Jahreseinkommen darunter 
bleibtst (z.B. Rentner, Geringverdiener, etc.), kannst du dir vom 
zuständigen Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung ausstellen 
lassen. Damit stellt dich das Finanzamt in den nächsten Jahren von der 
Pflicht zur Steuererklärung frei.

Grüße

Andreas

von Realist (Gast)


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"ob sich die Erklärung für Dich lohnt, kann (und darf) ich dir hier 
nicht
sagen."

Warum darfst Du das nicht sagen, wenn Du doch anscheinend...

"Abgeben musst Du aber auf jeden fall eine, da du mit deinen
Bruttoeinkünften über der Nichtveranlagungsgrenze von ~8000 Euro / Jahr
liegst."

das sagen darfst?

Im Übrigen bin ich mir nicht so ganz sicher, ob man, wenn die Einkünfte 
eine bestimmte Höhe überschreiten, auf jeden Fall eine Steuererklärung 
abgeben muss. Die Steuern wurden doch bereits vom AG abgeführt. Wenn 
allerdings Fahrten zur Arbeitsstätte angesetzt werden sollen/können, 
dann kann sich eine Steuererklärung durchaus lohnen. Also aus meiner 
Erfahrung kann ein AN eher mit Rückzahlungen als mit Nachforderungen 
rechnen. Am besten wäre es wohl, einen Steuerberater zu Rate zu ziehen, 
wenn man selbst nicht so gut informiert ist.

Alles ohne jede Gewähr und AFAIK!

von Andreas (Gast)


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Realist schrieb:
> Warum darfst Du das nicht sagen, wenn Du doch anscheinend...

Die Abgrenzung fällt in der Tat nicht ganz leicht. Aber nach geltendem 
Steuerberatungsgesetz dürfen nur die dort genannten Personengruppen 
Auskünfte geben. Die Einschätzung ob sich für den Fragesteller eine SE 
lohnt fällt definitiv darunter.

Grüße

von Joachim (Gast)


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Hallo

Lade Dir doch erstmal das Programm ELSTER (ELektronische 
STeuerERklärung)
auf deinen PC. Füll alles aus und zum Schluß sagt es dir, ob du was 
zurück
bekommst. Falls ja, per Internet abschicken und gut is.

Gruß
Joachim

von Luftpumpe (Gast)


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Also man muß defintiv nicht immer eine Steuererklärung abgeben, auch 
wenn man über dem Freibetrag liegt. Geregelt ist das hier:

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html

Bin jetzt kein Experpte aber, falls du verpflichtet bist eine 
Steuererklärung abzugeben, dann bekommst du vom Finanzamt den Termin 
schriftlich mitgeteilt, bis wann du sie spätestens abgeben mußt.

Da dein Einkommen 100% aus nichtselbständiger Arbeit besteht und du 
Steuerklasse 1 bist, dann gehe ich mal stark davon aus, dass du keine 
abgeben mußt. Du kannst allerdings freiwillig eine abgeben, nach meinem 
Wissenstand hast du dafür vier Jahre Zeit.

Ich denke mal bei dir lohnt es sich auf alle Fälle, da du nicht das 
ganze Jahr ein Einkommen hattest. Wenn du wegen dem Job umgezogen bist, 
dann kannst du die Kosten ebenfalls geltend machen (Angaben ohne 
Gewähr).

Zur Erstellung der Steuererklärung gibts ne offieziele Software, die 
findest du hier:

https://www.elster.de/elfo_home.php

von Kai T. (kaihh)


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Moin!

Auf ratgeber-steuer24.de steht:
"Arbeitnehmer hingegen haben über die einbehaltene Lohnsteuer bereits 
ihre Abgaben geleistet. Grundsätzlich verlangt das Finanzamt von ihnen 
nur bei erwarteter Nachzahlung eine Erklärung. ..."

Ich bin ähnlich beschäftigt wie der OP und im ersten Jahr hat sich die 
EkSt Erklärung sehr wohl gelohnt. Ich habe fast die komplette Lohnsteuer 
für mein erstes Jahr zurück erhalten!

Ich muss mich nicht erklären, aber ich kann. Imho lohnt es sich auch in 
späteren Jahren, ein paar Euro bekomme ich immer zurück, auch ohne 
langen Arbeitsweg.

von Realist (Gast)


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"> Warum darfst Du das nicht sagen, wenn Du doch anscheinend...

Die Abgrenzung fällt in der Tat nicht ganz leicht. Aber nach geltendem
Steuerberatungsgesetz dürfen nur die dort genannten Personengruppen
Auskünfte geben. Die Einschätzung ob sich für den Fragesteller eine SE
lohnt fällt definitiv darunter."

Also den RA möchte ich sehen, der aus meinen Aussagen einen Grund 
findet, hier einzuschreiten. Diese uralte Pfründesicherung gehört 
sowieso abgeschafft, und in Teilen wurden die Vorschriften ja bereits 
gelockert. Bei weitem nicht ausreichend, aber bei einem großen Anteil 
von Juristen im Bundestag ist das ja auch nicht verwunderlich.

Verwunderlich dagegen ist für mich, wenn die Leute sich wegen jedem Kram 
in die Hose machen! Schon dieses häufige Unkenntlichmachen von Firmen- 
und Markennamen ist einfach albern. Ich nenne die Firmen immer beim 
Namen und habe trotzdem keinerlei Angst vor irgendwelchen Abmahnungen 
etc.

von Axel (Gast)


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Geh zum Finanzamt und hole Dir die Formulare. Der Pförtner weis schon, 
was Du brauchst.

Eine Anleitung ist dabei.

Einfach ausfüllen und abschicken. Ausrechnen tun die das dann für Dich.

Oder Elster runterladen, am PC ausfüllen und den Anweisungen folgen.

Ist lange nicht so kompliziert, wie es immer dargestellt wird.

Bei Deinen Rahmenbedingungen sollte das in einer Stunde erledigt sein 
und Dir ein paar hundert Euro Steuererstattung bringen.

Gruss
Axel

von Dr. Wolfram Draht (Gast)


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Es lohnt sich alleine aufgrund der Lohnsteuerzurückzahlung. Die 
Lohnsteuer wird ja monatlich eingezogen, aber auf Basis des 
Jahreseinkommens. Hinzu kommen bei dir knackige Werbungskosten in Form 
des Pendelns. Angeben kannst du auch Geld für Fachbücher und 
Schreibwaren. Und selbst wenn du keine gekauft hast, kannst du die 
Pauschbeträge nutzen. Im Konz steht, was die beste Strategie ist: In 
einem Jahr es mit den Werbungskosten richtig krachen lassen (also 
Fachbücher für € 1500, Arbeitszimmer einrichten usw.), im Jahr drauf, 
nichts ausgeben und die Pauschbeträge nutzen.

von Dr. Wolfram Draht (Gast)


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Achja: Ich habe 2008 meinen Abschluss gemacht und in dieser Zeit 4,5 
Monate gearbeitet. Meine Steuerrückzahlung belief sich auf über € 2000 
und es hätte wohl noch mehr werden können, hätte ich von Anfang Belege 
gesammlt und mich bei der Steuererklärung nicht zu dumm angestellt 
hätte. Man kann sogar nachträglich mehrere Jahre Steuererklärung machen 
und die Aufwendungen für das Studium als Werbungskosten deklarieren.

von Dr. Wolfram Draht (Gast)


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Realist schrieb:
> Verwunderlich dagegen ist für mich, wenn die Leute sich wegen jedem Kram
> in die Hose machen! Schon dieses häufige Unkenntlichmachen von Firmen-
> und Markennamen ist einfach albern. Ich nenne die Firmen immer beim
> Namen und habe trotzdem keinerlei Angst vor irgendwelchen Abmahnungen
> etc.

D'accord. Dieses vorauseilende Sichwegducken kann ich auch nicht 
verstehen. Es lebe die Meinungs- und Redefreiheit.

von Juppi J. (juppii)


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Wer will,kann auch das Finanzamt selbst in die Pflicht nehmen,die 
Steuererklärung ordnungsgemäß zu erstellen.
Jede Quittung sollte man sammeln,das Amt sortiert schon aus.

P.S. Warum denken nur so viele das Rechtsinformationen nicht erlaubt 
seien.
Sogar jede Amtliche Stelle ist verpflichtet auf "direkte" Fragen zu 
Antworten.

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