Hallo Forum! Ich bin gerade dabei, ein Gerät zu entwickeln und will es später selbst in Kleinserie produzieren und über diverse Wege vertreiben. Es geht hier um eine eher kleine Unternehmung mit geplanten Jahresstückzahlen von 50 - 70 Stück zu einem Verkaufspreis von ca. 500 Euro. In dem Gerät werden ein Atmel-µC, diverse Relais, Taster, LEDs, ein Display, etc. untergebracht sein. Es handelt sich dabei im wesentlichen um eine analoge Schaltmatrix mit digitaler Steuerung für den Audiobereich. Platinen und Gehäuse werde ich mir herstellen lassen, ich werde also nur das Löten und die Montage selber machen. Im Moment bin ich als Ingenieur mit eigenem Gewerbe selbständig. Ich beschränke mich dabei allerdings auf Dienstleistungen und arbeite als Kleinunternehmer, also ohne Abrechnung der Mehrwertsteuer. Mit der Produktion von dem o.g. Gerät erweitere ich mein Geschäftsfeld und starte etwas ganz Neues. Jetzt habe einige Fragen dazu und dachte mir, dass der eine oder andere hier vielleicht schon mal den Schritt zum Hersteller gemacht hat und mir ein wenig helfen kann. Hier noch etwas zu meinem Vorwissen: Ich gehe davon aus, dass ich mit dem fertigen Produkt eine EMV-Prüfung machen muss, da ich ja durch die digitale Schaltung nicht ganz ausschließen kann, dass das Gerät Störungen verursacht. Zudem denke ich, dass ich mich auf RoHS-konforme Bauteile beschränken sollte und bleifrei löten sollte. Außerdem steht wohl eine Anmeldung bei der EAR an. Was aber unklar ist: 1) Inwieweit ist es nötig, mich mit einer Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung zu schützen? Bzw. wie gehe ich sicher, dass ich keine Rechte anderer Hersteller verletze? Mein Gerät lehnt sich an andere auf dem Markt befindliche Produkte an, es hat aber einige Ausstattungsmerkmale, die es von der Konkurrenz abheben. Ich erfinde also das Rad nicht neu, werde aber auch nichts kopieren sondern das Teil von Grund auf selbst entwickeln. Allerdings lässt sich ja kaum vermeiden, dass die guten Ideen anderer Hersteller einen dabei inspirieren. 2) Welche Gewerbeform ist nötig? Kann mein vorhandenes Gewerbe dafür herhalten, möglicherweise mit einer Neudefinition des Geschäftsfeldes beim Gewerbeamt? 3) Wo muss ich mich überall anmelden? IHK? Handwerkskammer? 4) Sollte ich Kleinunternehmer bleiben? Die 50.000, die für die Umsatzsteuer-Pflicht nötig sind, werde ich ziemlicher sicher die ersten Jahre nicht mit dem Gewerbe erreichen. Ohne MwSt. würde das Produkt für den Käufer ja günstiger. 5) Wie aufwendig ist die Zusammenarbeit mit der Stiftung EAR? Schonmal vielen Dank für Eure Hilfe! Christoph
zu 1) Wenn du nicht möchtest das man dir deine Idee klaut und vermarktet ohne das du auch finanziell davon profitierst wäre eine Patentanmeldung das richtige, aber auch am aufwändigsten und teuersten. Gebrauchsmusterschutz ist günstiger und nicht so aufwändig. Im Wikipedia findet man schon mal gute Basisinformationen: http://de.wikipedia.org/wiki/Gebrauchsmuster Bei Konzernen beschäftigen sich ganze Abteilungen mit Patenten. Ob sich das für einen Kleinunternehmer von den Lizenzeinnahmen her lohnt halte ich für Zweifelhaft aber ein Patent hat ja auch gegensätzliche Wirkung. Bei der Prüfung deiner Erfindung wird dann abgeklärt ob es sich um etwas Neues handelt oder ob schon mal was drüber veröffentlicht wurde bzw. ob es schon ein Patent gibt. Kleinere, aber wesentliche Änderungen zu einem Konkurrenzprodukt könnten da schon ausschlaggebend sein. Das bietet zumindest auch etwas Schutz vor Klagen gegen Verstoß von Fremdideen. Wenn man allerdings doch mal mit einem anderen Ideeninhaber in Konflikt gerät muss man sein Recht allein durchsetzen. Die Behörde liefert nur den amtlichen Nachweis. Für diese Rechtsgebiet sind dann Patentanwälte zuständig die man dann auch vorbefaßlich kontaktieren sollte wenn man auf der sicheren Sache sein will. Eine Garantie ist das natürlich genauso wenig wie bei Juristen anderer Rechtsgebiete. zu 2)Welches ist denn die alte Rechtsform? Wenn es freiberuflich ist wäre die Gründung einer ein-Euro-GmbH auch als Unternehmens- gesellschaft bekannt oder einer Voll-GmbH wohl am ratsamsten. Eine Betriebhaftpflicht sollte man haben bzw. entsprechend anpassen. Da ist man dann auch nicht Privathaftbar (ausgenommen Vorsatz) wie bei vielen anderen Rechtsformen. Die IHKs können hier aber bessere Hilfestellung leisten und Beiträge muss man denen später sowieso abdrücken. Dann kann man deren Fachkompetenz auch gleich nutzen. 3) Erstmal nur Gewerbeamt die die Information dann an die entsprechenden Interessengruppen weiterleitet. Die werden sich dann schon melden und das werden nicht wenige sein. 4)Natürlich, alle Vergünstigungen sollte man mitnehmen wenn man kann. 5) Darüber sind hier schon etliche Threads veröffentlicht worden die man über die Forensuche findet. Das ist auch ein sehr bewegtes Thema und sehr Umfangreich. Noch eine Anmerkung: Soll das Produkt an handverlesene Kundschaft verkauft werden oder über den normalen Handel? Bevor man sich mehr aufläd als vielleicht von Nöten ist sollte man erst mal das Produkt am Markt einführen(z.B. durch einen Fachartikel in einer Fachzeitschrift was zumindest den Ideenklau und die Patentierung durch einen Mitanbieter erschwert bzw. verhindert). Angaben ohne Gewähr
"zu 1) Wenn du nicht möchtest das man dir deine Idee klaut und vermarktet ohne das du auch finanziell davon profitierst wäre eine Patentanmeldung das richtige," Zum Glück kann man selbst heute nicht jedwede Entwicklung auch patentieren lassen, denn nicht jede technische Entwicklung ist automatisch eine Erfindung. Das nur so am Rande. Erninnert mich irgend wie an den weit verbreiteten Irrtum, dass man gekaufte Waren im Laden zurückgeben kann. Vielleicht sollte man auch heute noch versuchen zu differenzieren. Der TE schreibt ja, dass es Geräte der von ihm geplanten Art schon gibt.
Was kann patentiert werden? Patentierbar sind Erfindungen aus allen Gebieten der Technik. Eine Erfindung muss ausführbar sein und nachvollziehbar dargestellt werden. Nach Paragraph 1 Patentgesetz gibt es drei Kriterien für die Patentierbarkeit von Erfindungen, nämlich: * Neuheit, * Beruhen auf einer erfinderischen Tätigkeit und * gewerbliche Anwendbarkeit. Wenn du nur was nur technisch erweitert hast, bzw. wenn es bei deinem Gerät nicht erfinderisches gibt, kannst du es auch nicht patentieren.
Hallo allerseits, vielen Dank für Eure Beiträge! Damit habe ich schonmal einige gute Tips und Denkanstöße erhalten, klasse. Erstmal von meiner Seite nochmal was zum Thema Patent und Gebrauchsmuster: Inwiefern ich hier einen erfinderischen Schritt tue, kann ich nicht so gut beurteilen. Im Wesentlichen ist es so, dass mir die Idee zur Entwicklung kam, da ich als Musiker selbst so ein Gerät benötige und die derzeitig verfügbaren Geräte schlicht nicht die Anforderungen erfüllen, die ich daran stelle. Ich packe also aus allem, was der Markt hergibt - und das ist momentan nicht viel, es gibt weltweit vielleicht 10 Konkurrenzprodukte - das Beste zusammen und kreire daraus etwas Neues, das die derzeitig verfügbaren Produkte an zwei bis drei Stellen toppt. Für einen Fachfremden werden sich die Unterschiede allerdings nicht unmittelbar zeigen, die liegen schon sehr im Speziellen. Aus dessen Augen wird es letztlich eine Kiste mit einer Menge Tasten sein, wie es sie schon vielerorts gibt. Auch die anderen bereits vorhandenen Kisten ähneln sich sehr. Aber meine Variante wird dann im Detail eben doch etwas besser sein als der Rest, wenn alles klappt... :-) Ich mache mir nun Sorgen, dass sich etablierte Firmen aus diesem Grunde gegen mich wehren könnten und damit auch Erfolg haben, weil ich durch Unerfahrenheit irgendetwas übersehen haben könnte. Mir geht es also bei der Frage nach dem Patent vor allem darum, mich gegen aggressive Konkurrenten schützen zu können. Ich denke, ich werde daher auf jeden Fall eine Gebrauchsmusteranmeldung vornehmen und mich beim Patentamt beraten lassen, die Kosten dafür wären ja überschaubar. Oder ich suche mir dazu noch einen Anwalt aus dem Gebiet. Besser die Kosten hierfür erstmal stemmen, als später Probleme zu bekommen, die x-mal so teuer werden... Dann noch zur Unternehmensform: Derzeit bin ich freiberuflicher Musiker und betreibe als Ingenieur ein Handels- und Dienstleistungsgewerbe. Beides sind Einzelunternehmen ohne Abführung der Umsatzsteuer. Ich bin eigentlich recht zufrieden so, da Steuererklärung und Buchhaltung sehr einfach für mich sind und ich ohne die MwSt. für den Kunden obendrein günstiger bin. Wenn es keine wichtigen Gründe dagegen gibt, würde ich es gerne so lassen wollen, und vorerst nicht in eine GmbH oder Mini-GmbH wechseln wollen. Ich habe irgendwo aufgeschnappt, dass sich die Umwandlung in eine GmbH für einen Einzelunternehmer erst ab einer bestimmten Höhe des Umsatzes lohnt. Zudem sei die Trennung Gesellschafter / Geschäftsführer etwas kompliziert, wenn das Unternehmen nur von einer Person geführt wird. Allerdings könne ich ich durch die Umwandlung aber meine Haftungsansprüche minimieren. Was aber durch eine Betriebshaftpflicht-Versicherung zum Teil ja auch abgedeckt werden kann. Kann mir hierzu jemand von Euch noch was sagen? Hat hier jemand Erfahrung mit der Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine (Mini-)GmbH? Dann noch einige Fragen zum Thema EMV und CE: Ich würde gerne wissen, ob es zwingend nötig ist, einen Prüfbericht eines akkreditierten Labors zu haben, bevor ich das CE-Zeichen anbringe. Ich hätte nämlich eventuell die Möglichkeit, für ganz geringes Geld in einer Absorberkammer eines Forschungslabors alle Prüfungen selbst vorzunehmen. Da ich mal in einem EMV-Labor gearbeitet habe, kenne ich mich damit gut aus und könnte alles prüfen, was ein professioneller Dienstleister auch macht, mit dem Unterschied, dass ich hier einen satten Geldbetrag sparen kann. Einen akkreditierten Prüfbericht gäbe es natürlich nicht, dagegen aber eine hohe Gewissheit, dass mein Gerät die Anforderunden der entsprechenden EMV-Normen erfüllt. Und zuletzt: Inwiefern muss ich als produzierendes Elektronik-Gewerbe irgendwelche Sicherheitsbestimmungen erfüllen, z.B. was den Arbeitsplatz angeht? Für einen reinen Reparaturservice reicht meines Wissens nach ja bereits die Anmeldung bei der Handwerkskammer und man kann loslegen. Verhält es sich anders, wenn ich Geräte produziere? Danke und Grüße, Christoph
@Max M. "Noch eine Anmerkung: Soll das Produkt an handverlesene Kundschaft verkauft werden oder über den normalen Handel?" Es wird vor allem an eine handverlesene Kundschaft verkauft, die über Fachzeitschriften oder das Internet auf mich stößt. Eventuell werden auch einige wenige Händler hier in der Gegend das Produkt in ihr Sortiment nehmen oder aber ich nutze gelegentlich Ebay. Das war's aber auch schon. Zumindest ist es so geplant. Was ich da entwickle, ist schon sehr speziell und wird mir ziemlich sicher keinen Käuferansturm bringen. Darum geht's mir auch gar nicht.
Hallo Christoph, zum Thema Umsatzsteuer solltest du einen Steuerberater aufsuchen. Deine genannte Freigrenze von 50.000 EUR ist definitiv falsch. Die Grenze liegt irgendwo um die 17.000 EUR pro Jahr Umsatz. Darüber bist du kein Kleinunternehmer mehr und somit umsatzsteuerpflichtig. Frag dazu einen StB. Zur Unternehmensform: Natürlich kannst du auch als Einzelunternehmer Geräte herstellen und verkaufen. Ebenfalls ein Thema für den StB. Stichwort "Haftungsbeschränkung" Viel Erfolg bei deiner Unternehmung!
Viel Erfolg ... ich wollte sowas auch mal machen. (uC-Steuerung für Holzkohlengrill). Aber Papierkrieg, Lagerhaltung, Reklamationsabwicklung, Garantieleistung und immer die Ungewißheit, wann eine Abmahnung wegen irgendeinem Sch... kommt, haben mich davon abgehalten. Also spiele ich für mich alleine mit dem Prototyp und spar mir die Zeit.
@Lauterverstärker Kann ich verstehen, hab deshalb auch schon mal nen Rückzieher gemacht. Aber diesmal will ich's durchziehen. Irgendwer muss doch das Risiko eingehen...und ich will mir nicht mal vorwerfen müssen, nur aus Angst und Sorge nicht meinen guten Ideen nachgegangen zu sein. @Matthias Danke, ich habe das bisher tatsächlich falsch verstanden. Es ist wohl so: Mache ich mehr als 17.500 Umsatz werde ich im folgenden Jahr USt.-pflichtig. An den Punkt komme ich ziemlich schnell, wenn alles klappt. Ich lasse mich in dieser Hinsicht aber noch beraten.
@Christoph Jung >Es wird vor allem an eine handverlesene Kundschaft verkauft, die über >Fachzeitschriften oder das Internet auf mich stößt. Na, wenn du so vorgehst kann der Konkurrent deine Idee schon mal nicht klauen, weil die durch die Veröffentlichung schon publik gemacht ist. Das gilt dann für jede nachweisbare Veröffentlichung, auch Ebay. Wenn es ein Patent gibt von solch einem Gerät oder Geräteklasse solltest du dir die Mühe machen da mal zu recherchieren. Evtl. könnte www.depatisnet.de was ergeben, würde mich aber nicht drauf verlassen. Probleme könnten da vor allem ausländische Patente machen. In einem anderem Forum hat eine Mitglied geschrieben das die Konsultation eines Patentanwalts über die IHK kostenlos sein soll. Vermutlich wird es sich um die Erstberatung handeln, kann jedoch nur mutmaßen. Ein eigenes Patent wird sich bei einem globalen Geschäftsfeld für dich wohl auch nicht lohnen. Beim Gebrauchsmusterschutz sollte der Patentanwalt da einiges zu sagen können. Der beste Schutz ist immer noch eine Technik die von Außenstehenden nicht so einfach entschlüsselt werden kann. Zu der GmbH- Sache frag lieber die IHK, die sind kompetenter. Ich bin nicht sicher aber bei einer GmbH-Gründung muss mann einen Notar beschäftigen der dann alles rechtlich Relevante einleitet. >Ich würde gerne wissen, ob es zwingend nötig ist, einen Prüfbericht >eines akkreditierten Labors zu haben, bevor ich das CE-Zeichen anbringe. Meines Wissens ist es nicht zwingend und das CE-Zeichen kannste selbst drauf pappen wenn du dir sicher bist das alles im grünen Bereich ist. Allerdings kann ein Händler mit dem du Geschäfte machst auf die Idee kommen eine Konformitätserklärung zu verlangen, weil der sich eben absichern will. Dann ist es besser man hat so etwas parat in der Schublade. Wenn du vielleicht was nicht bedacht hast frag mal deine Haftpflicht ob die das abdeckt. Nütz nämlich nichts sich da in Sicherheit zu wiegen und die dann das Wagnis von vorn herein ablehnen. Zu den EMV_Normen kämen dann aber auch noch VDE-Normen und evtl. DIN-Normen (z.B. bei genormten Schnittstellen) die beachtet werden müssen. Als Hersteller muss man auch das Produkthaftungsgesetz einhalten auch wenn das mit der Betriebshaftpflicht abgedeckt ist sollte das Produkt so sicher sein das weder Mensch noch Hab und Gut zu Schaden kommt. Hier wäre Ansprechpartner eben die eigene Versicherung. Sicherheit am Arbeitsplatz musst du nur für deine abhängig Beschäftigten sorgen. Für dich selbst oder einen Partner kannste machen was du willst. Es soll da eine Arbeitsstättenverordnung geben die ich aber leider noch nicht gelesen habe, daher hier bitte nur als Wink zu verstehen. Wenn du ein Kleingewerbe hast wäre die IHK ohnehin besser als Informationsquelle als ein Forum mit rein persönlichen unverbindlichen Meinungen. Musste nicht ohnehin schon Beiträge an die berappen? @Matthias >Deine genannte Freigrenze von 50.000 EUR ist definitiv falsch. >Die Grenze liegt irgendwo um die 17.000 EUR pro Jahr Umsatz. Hab ich auch gehört aber biste sicher das es Umsatz war und nicht Gewinn?
>>Ich würde gerne wissen, ob es zwingend nötig ist, einen Prüfbericht >>eines akkreditierten Labors zu haben, bevor ich das CE-Zeichen anbringe. ne ist es nicht, einen CE kleber kannst du überall auf jedes gerät draufkleben, ohne was zu machen... schlussenlich im falles eines gerichtlichen nachspieles, muss du einfach beweisen können, dass du dich an gesetze hälst... --> sprich mach den EMV test, beschäftige dich mit den normen, setze das ganze so gut du kanst, ohne den doktor zu spielen, aber mit viel gesundem Menschenverstand!! um und es passt...
MWST pflichtig zu sein ist uebrigens weniger Last als eine Lust. Denn man kann von allem was man kauft die MWST zurueckfordern. Ich wuerd's nicht missen wollen.
@Max Super, vielen Dank für Deinen ausführlichen Beitrag. Die Patentrecherche werde ich auf jeden Fall angehen. Es gibt ja auch einen kostenpflichtigen Service vom Patentamt selbst, bzw. über einen Patentanwalt. Da es in der Branche der Musikelektronik, in die ich rein will, recht viele Geräte gibt, die sich wie ein Ei dem anderen gleichen, und sich dort nicht wenige Bastelbuden tummeln, die teilweise schamlos voneinander klauen, habe ich mir bisher noch nicht allzu viele Sorgen gemacht, dass irgendwer mich mit Plagiatsvorwürfen belästigen könnte. Es ist der Hammer, mit welch Dreistigkeit manche Firmen Schaltungen bekannter Produkte zu 100% rekonstruieren und gar mit dem Namen des Originals werben. Ich bin ja total brav dagegen, ich hab noch nichtmal eines der Konkurrenzprodukte aufgeschraubt und rein geschaut... :-) Es wäre für mich, ehrlich gesagt, nicht schlimm, wenn andere meine Ideen für sich verwenden. Ich will bloß nicht, dass jemand meinem Vorhaben - das ja bei den geplanten Stückzahlen eher bescheiden ist - Steine in den Weg legt oder mir gar das ganze untersagt. Zur IHK: Der bin ich bisher aus dem Weg gegangen. Mein Gewerbe existiert noch nicht lange und wirft noch zu wenig Gewinn für eine Beitragspflicht ab. In der Aussicht darauf, denen demnächst Beitrage zahlen zu müssen, gehe ich da aber gerne mal hin und nehme den einen oder anderen kostenlosen Dienst in Anspruch. :-)
@David Danke für die Info. Den Test unter nicht-akkreditierten Bedingungen werde ich ja so oder entwicklungsbegleitend vornehmen. Wenn ich da weit von den Grenzen entfernt bin, wovon ich ausgehe, würde ich es gerne so machen, wie Du es sagst. Eine Konformitätserklärung wird zu Anfang ziemlich sicher niemand von mir verlangen.
> MWST pflichtig zu sein ist uebrigens weniger Last als eine Lust. Denn > man kann von allem was man kauft die MWST zurueckfordern. Ich wuerd's > nicht missen wollen. Na ja, da du aber niemals so viel kaufst, wie einkaufst (du würdest ja sonst ein Verlusgeschäft machen statt Gewinn mit deinem Gewerbe), hast du eine merkwürdig masochistische Lust am Geldausgeben. Lukrativ wird die Umsatzsteuer nur für die Umsatzsteuerbetrüger, die nie produzierte und verkaufte Ware über Grenzen transportieren, und sich bei jedem Grenzübertritt MWSt zurückerstatten lassen.
@ Max M. Guck mal hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Kleinunternehmer So falsch waren wir alle nicht. Ich möchte die Umsatzsteuerpflicht auch nicht mehr missen. Setze die Kosten für mein Hobby beruflich als Betriebsausgaben ab und bekomme noch die 19% Umsatzsteuer vom FA erstattet. ;-)
Also, ich verklopp fast alles was ich produziere ins Ausland. Exporte sind MWST frei. Daher kriege ich immer was zurueck.
Aber vergiss den Gebrauchsmusterschutz! Du kannst dir für jeden Dreck ein umfassendes Gebrauchsmuster eintragen lassen. ( Da wird nichts geprüft, du musst nur die Gebühren zahlen ) ( Da wird noch nicht mal geprüft, ob es was ähnliches schon gibt ) Wenn du Geld zuviel hast, dann melde am Montag ein Gebrauchsmuster für ein motorbetriebenes Fahrzeug mit 4 Gummireifen an .( Das Gebrauchsmuster kriegst du ) Und für ein Patent muss schon eine echte Innovation dahinter sein.
Bernd Funk schrieb: > Du kannst dir für jeden Dreck ein umfassendes Gebrauchsmuster > eintragen lassen. > ( Da wird nichts geprüft, du musst nur die Gebühren zahlen ) > ( Da wird noch nicht mal geprüft, ob es was ähnliches schon gibt ) Ja das kannst du. Aber es gibt auch ein Risiko. Bei Prior Art oder Verletzung von Schutzrechten dritter kannst du dir eine ziemlich teure Abmahnung oder Gegen- bzw. Löschungsklage mit für dich ganz schlechter Rechtsposition einfangen. Beim Patentgericht gibt es Anwaltspflicht und keine Prozesskostenhilfe. Wer in dieser Liga spielen will muss auch die Mittel dafür haben. Gewerbliche Schutzrechte (mehr ist auch ein Patent nicht) machen Sinn wenn es was zu schützen gibt (und noch mehr wenn du Sie auch durchsetzen kannst). Bei der XYZ-ten Hifiwand / Studiomatrix muss da erstmal was wirklich neues kommen. Wenn deine Konkurrenten sich ihre freie Zeit mit dem Ausgeben von Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren zum Konkurrenzschutz vertreiben hast du eh keine Chance. Da werden Sie immer was finden. In der Regel wollen Sie aber (auch) ihre Ruhe haben und ihr Geld nicht Anwälten in den Rachen werfen. Jetzt noch mal ne sehr persönliche Meinung. Wenn du etwas machen willst musst du es machen. Sich schon am Anfang über an die ganzen Schmarotzer anpassen zu wollen die an dir über Vorschriften Abgaben und Steuern verdienen wollen führt zu gar nichts. Das ist im übrigen wie im Tierreich. Da wird der Wirt auch erst ausgesaugt wenn dick genug ist.
An alle, die hier gepostet haben: Vielen Dank, Eure Antworten haben mich deutlich weiter gebracht. Für die nächste Zeit ist mir jetzt erstmal klar, was zu tun ist. Sollten weitere Fragen auftauchen, werde ich den Thread hier wieder aktivieren. @Gast XIV >Jetzt noch mal ne sehr persönliche Meinung. >Wenn du etwas machen willst musst du es machen. Sich schon am Anfang >über an die ganzen Schmarotzer anpassen zu wollen die an dir über >Vorschriften Abgaben und Steuern verdienen wollen führt zu gar nichts. >Das ist im übrigen wie im Tierreich. Da wird der Wirt auch erst >ausgesaugt wenn dick genug ist. Gute Einstellung, ich sehe es ganz ähnlich. Ich habe aber für mich erkannt, dass es das Beste sein kann, die Möglichkeiten und Tücken des Systems im Vorfeld genau zu kennen und bereit zu sein, sich an gewissen Stellen anzupassen, wenn ich mir damit unnötige Probleme erspare. Das sage ich als jemand, der aus Unerfahrenheit schon mal mit dem Thema "Abmahnung" in Berührung gekommen ist. Sowas nervt einfach tierisch und hält vom eigentlichen Vorhaben ab...
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