lehrer - benotung

OP #1567458
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ich habe eine kurze frage, eventuell kennt jemand die gesetzeslage.

ein lehrer unterrichtet ein unterrichtsfach, das auf dem lehrplan steht, 
nicht. der lehrer soll normalerweise mehrere einzelne unterfächer 
unterrichten, lässt eines thematisch jedoch KOMPLETT weg, gibt das 
auch zu, und gibt JEDEM schüler eine note 2 im zeugnis. dies 
beeinflusst sogar den notenschnitt eines schülers negativ.

meiner meinung nach ist das völlig unzulässig.

auch das im zeugnis fächer/bezeichnungen stehen, die dem real 
unterrichtetem nicht entsprechen (die sachen werden teilweise erst im 
nächsten halbjahr unterrichtet) aber die noten von anderen unter-fächern 
trotzem auf diese fächer verteilt werden, ist meiner meinung nach 
betrug.
Gast #1567508
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> Das Fach scheint Deutsch zu sein...
... schon möglich. Könnte aber auch Psychologie sein (-> 
Shift-Tasten-Phobie).

> es handelt sich um eine fachoberschule.
In dem Fall hast Du recht und die Lehrpläne sind bindend.
Im Normalfall würde man sich an den Direktor und/oder das 
Kultusministerium wenden.

Das Problem: Wenn es zum Streitfall kommt, wird der Unterricht des 
Lehrers durch eine Komission überprüft. Das muss dem Lehrer aber vorher 
angekündigt werden, so dass dieser sich darauf vorbereiten kann. Und er 
wäre blöd, wenn er dann seinen Original-Unterrichtsstil vorführt.

Was die Sache mit Zeugen und so angeht, so fällt ein Rechtstreit unter 
Privatrecht und Du musst Dich von einem Anwalt beraten lassen.

Eine kleine Anmerkung:
Ich kenne solche Geschichten - in meiner Schulzeit gab es eine 
Elternverteterin, die sich um solche Sachen gekümmert hatte - mit 
Erfolg. Die Folgen musste ihre Tochter dann im Unterricht ausbaden. Die 
Tochter musste dann die Schule wechseln.
Man sollte also erst mal versuchen, das Problem mit Vertrauenslehrer und 
Direktor zu lösen, oder einen Haken hinter die Sache zu machen.
#1567511
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Wahrscheinlich nicht, weil der Lehrer in seiner Notenvergabe
Hoheitsrechte hat und auslegt. Vermutlich ist der auch noch
verbeamtet, oder? Betrug ist es kaum wenn man sich den Betrugs-
paragraph anschaut und interpretiert. Ein persönlichen Vorteil
hat er auch nicht und somit haben die Schüler/Studenten die
A...Karte gezogen. Durchaus möglich das es einen rechtlichen
Weg z.B. über das Verwaltungsgericht gäbe was aber sehr
wahrscheinlich sehr aufwändig sein dürfte. Dem Lehrer könnte
ein Disziplinarverfahren drohen aber ob das wegen dieser Auslegung
Aussicht auf Erfolg hat möchte ich doch bezweifeln. Am ehesten
könnte eine Beschwerde von mehreren Schüler, vor allem denen die
benachteiligt wurden, beim Schulleiter, bzw. bei der Lehrer-
konferens (falls vorhanden)erfolgreich sein. Ansonsten hinnehmen
und munter bleiben.
Ich hatte mal den umgekehrten Fall. Klausur war vom Notenspiegel
zu gut und der Lehrer(Dummerweise der Dekan) hat die gesammte
Klausur für nichtig erklärt und neu schreiben lassen mit schwereren
Aufgaben. Beschwerde war aussichtslos. Allerdings liegt jeder
Fall etwas anders.

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