Steuerliche Erfassung als Freiberufler

Gast #1573582
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Hallo,

ich bin seit kurzem Dipl.Ing Eletrotechnik und möchte zukünftig als 
freiberuflicher Entwickler arbeiten. Jetzt sitz ich grade vor dem 
"Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" den ich mir von der 
übersichtlich gestalteten Website des Finanzamts runter geladen hab und 
bin mir nicht sicher, was ich unter "Art des ausgeübten Gewerbes/der 
Tätigkeit" eintragen muss - direkt "Elektronikentwickler" oder etwas 
anders formuliertes, um nicht in den Verdacht zu geraten ein Gewerbe zu 
betreiben?

Viele Grüße, Marcus
Gast #1573658
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Die wird ohnehin zum grössten Teil mit der Einkommensteuer verrechnet. 
Und DIE willst Du doch bestimmt zahlen, oder?

Abgesehen davon sind nicht alle Tätigkeiten, die ein Ing. ausführt als 
Freiberufler möglich. Ich weiss nicht wie es bei den E-Ings. ist aber in 
der Software gelten z.B. nur Entwickler von Firmware als Freiberufler. 
Anwenderprogrammierer nicht!
#1573666
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Die Angst ist doch berechtigt obgleich viele kaum Gewerbesteuer bezahlen
weil anfangs die Kosten enorm sind und so keine Steuer anfällt.
Hier sollte sich jedoch jeder fragen: Wer hat Angst vorm Finanzamt?
Bei Zweifeln wäre entweder das Finanzamt der geeignete Gesprächspartner
oder dein Steuerberater. Ich würde "Freiberufler" einsetzen. Wenn das
Finanzamt mehr wissen will und das wollen die gewiß, dann werden die 
sich
schon melden. Hauptssache du bist sehr gut darauf vorbereitet die Fragen
in deinem Interesse zu beantworten.

http://de.wikipedia.org/wiki/Freiberuf
Gast #1573671
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>Und DIE willst Du doch bestimmt zahlen, oder?

Von Steuern zahlen und "wollen" kann keine Rede sein, ich glaube nur das 
ich da nicht drum rum komme ;)
Über die unterschiedliche Einstufung von Softwareentwicklern habe ich 
schon gelesen, deswegen habe ich ja überlegt wie ich den Fragebogen 
ausfülle. Ein Großteil meiner Projekte wären reine FPGA-Entwicklung, 
also könnte ich ggf. auch schreiben das ich VHDL Programmierer bin. Ich 
weiß nicht, ob Elektroniker offiziell eine freiberufliche Tätigkeit bzw. 
ein katalogähnlicher Beruf ist.
Gast #1573672
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AFAIK wird die Gewerbesteuer bei Einzelunternehmen bis zum max. 
3,8-fachen des Gewerbesteuermessbetrags mit der Einkommensteuer 
verrechnet. So lange in der Gemeinde des Gewerbetreibenden der Hebesatz 
nicht über 380% liegt, zahlt dieser also faktisch keine Gewerbesteuer. 
Voraussetzung ist allerdings, dass überhaupt Einkommensteuer fällig ist, 
denn von nichts kann auch nichts abgezogen werden.

Alles AFAIK und ohne jede Gewähr!
Gast #1573679
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@ Max M.

danke für deine Antwort. Als ich mir grad die Wiki Seite nochmal 
angesehen habe ist mir eingefallen, dass ich jemanden kenne der 
ähnliches als "Berater" macht - ich könnte evtl. "Beratender Dipl. Ing" 
schreiben. Aber wahrscheinlich hast du recht, ich muss mir eh einen 
Steuerberater suchen und geh am sichersten wenn ich's mit dem abspreche.
#1573702
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Marcus schrieb:
> Hallo,
>
> ich bin seit kurzem Dipl.Ing Eletrotechnik und möchte zukünftig als
> freiberuflicher Entwickler arbeiten. Jetzt sitz ich grade vor dem
> "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" den ich mir von der
> übersichtlich gestalteten Website des Finanzamts runter geladen hab und
> bin mir nicht sicher, was ich unter "Art des ausgeübten Gewerbes/der
> Tätigkeit" eintragen muss - direkt "Elektronikentwickler" oder etwas
> anders formuliertes, um nicht in den Verdacht zu geraten ein Gewerbe zu
> betreiben?
>
> Viele Grüße, Marcus

Wenn du Freiberufler bist und Freiberufler sein willst schreibst du 
selbstverständlich auch "Freiberufler" rein. Also z.B. "Hard- und 
Softwareentwicklung (Freiberufler)" oder "Freiberufler: Hard- und 
Softwareentwicklung".

Dem Finanzamt ist das insoweit relativ egal, sofern sich aus der 
Tätigkeitsbeschreibung nicht augenscheinlich ergibt, dass es sich nicht 
um eine freiberufliche Tätigkeit handelt, also z.B, "24H-EDV-Service" 
oder "Hard- und Softwarehandel". Interesse an deiner Gewerbeanmeldung 
hat in erster Linie die Gemeinde selbst, die die Gewerbesteuer kassiert. 
Du musst dann auch eher während der Ausübung deiner Tätigkeit darauf 
achten, dass diese freiberuflich ist, das ist sie dann nicht mehr, wenn 
du anfängst regelmäßig, routinemäßig reproduzierbare, Waren oder 
Leistungen zu verkaufen, (das kann natürlich im Einzelfall immer 
strittig sein). Aber mit Prototypenentwicklung, Softwareentwicklung, 
Beratung oder dem Ausarbeiten "neuer Konzeptionen" für bestimmte 
Erfordernisse im Betrieb des Kunden gibt es da normalerweise keine 
Probleme.

Eine UmsatzsteuerID, (verbunden mit der monatlichen 
Umsatzsteuervoranmeldung), solltest du dir aber trotzdem besorgen, kommt 
bei den meisten Kunden einfach besser an, bzw. verwirrt sie weniger, da 
sie es einfach gewohnt sind die MwSt abzuziehen, es geht natürlich auch 
ohne das führt aber i.d.R. nicht zu weniger sondern zu mehr Papierkram.

Ein paar meiner Freunde sind Freiberufler die anderen haben ein Gewerbe 
angemeldet, man kann mit beidem glücklich werden, wobei, wenn der 
Schwerpunkt tatsächlich auf der Entwicklung liegt oder sich noch nicht 
ganz herauskristallisiert hat, der bürokratische Aufwand für einen 
Freiberufler, nach dem was ich mitbekommen habe, geringer ausfällt.
#1573718
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Grrr schrieb:
> Die wird ohnehin zum grössten Teil mit der Einkommensteuer verrechnet.
> Und DIE willst Du doch bestimmt zahlen, oder?
>
> Abgesehen davon sind nicht alle Tätigkeiten, die ein Ing. ausführt als
> Freiberufler möglich. Ich weiss nicht wie es bei den E-Ings. ist aber in
> der Software gelten z.B. nur Entwickler von Firmware als Freiberufler.
> Anwenderprogrammierer nicht!

Das war einmal, auch wenn es nicht unbedingt leichter geworden ist, dass 
beim FA durchzudrücken.
http://www.gulp.de/kb/lwo/steuverord/interview_anwendungsSW.html
#1573991
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>Was weiß man nicht? Sorry dass ich nochmal nachfrage.
Na, viele die sowas vorhaben fehlt es erstmal logischerweise
an Erfahrung wie der Betrieb Kostenmäßig geführt wird.
Das ist ja nun nicht wie eine Haushaltskasse.
Wenn das Finanzamt beteiligt ist kann eine Menge Unerwartetes
auf einem zukommen. Steuerschätzung/-vorauszahlung, Einnahmen,
Ausgaben usw. Das weiß man eben nicht im vorraus, oder?
Gast #1574121
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"Das weiß man eben nicht im vorraus, oder?"

Nein, natürlich nicht. Man sollte schon ein gewisses finanzielles 
Polster haben! Allerdings halten sich die Vorauszahlungen im 
Gründungsjahr schon in Grenzen.
Ich dachte, Du beziehst Dich allein auf die Gewerbesteuerproblematik.

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