Hallo alle zusammen, 1. habe mal gehört, man dürfe keine funkverbindungen über datennetze (meint wohl das internet;-) u.ä. ) weiterverbreiten und woanders wieder in funk umsetzen, also quasi nen bauer in australien darf nicht herumfunken, dieses gefunke dann übers internet schicken und hier wieder in gefunke verwandeln. da stellt sich mir doch die frage, ist das so, und wenn, warum?(um die stellung von mobilfunkanbietern zu sichern?) 2. habe ich auf der seite http://mosfetkiller.de/?s=ukwpruefsender gelesen, dass "....regelmäßig das eigene Rufzeichen genannt werden muss, man Verbindungen nicht verschlüsseln darf....." wo sich für mich auch wieder die frage stellt, ja/nein und warum?(also insbesondere natürlich das mit dem verschlüsseln, und gilt sowas dann auch für eigene verschlüsselungsverfahren für z.B. email/dateien im sinne von bundespferdchen und bb is watching you?) wie schauts da so aus, wisst ihr da was näheres, oder bin ich komplett falsch informiert? Mfg und einen schönen samstagmorgen euch allen, Der_Todd
Guten morgen Todd! Ich nehme mal an, das es sich um Amateurfunk handelt. Ich hab meinen Amateurfunkschein der Klasse 3 damals 1997 leider versemmelt und ihn aus Zeitgründen nicht nachgeholt, versuche aber trotzdem deine Fragen zu beantworten, soweit ich das weiß. Zu 1: Nach meinem Wissensstand ist das so richtig. Die Rechtslage damals war, das man sowohl für das Funken, als auch für das mithören von Amateurfunk eine Lizenz erforderlich ist (aufgeteilt in 3 Klassen nach Frequenz, FM (3) / AM (1 + 2) und Sendeleistung). Diese wird auch nur erteilt, wenn das Polizeiliche Führungszeugnis keine besonderen Auffälligkeiten aufweist. Es ist also nur Inhabern der entsprechenden Lizenz gestattet diesen Funkverkehr zu nutzen, anderweitige verbreitung steht sogar unter Strafe! Ich kannte mal eine Internetseite, wo diverse Funkfrequenzen aus verschiedenen Ländern zum live anhören angeboten wurden, die verschwand allerdings nicht viel später. Polizeifunk ist ja auch verboten ohne Berechtigung abzuhören (das hat zwar auch damit zu tun das es Polizeifunk ist, gibt aber glaub ich noch andere, wichtigere Gründe), aber mittlerweile mit der Digitalisierung eh passe. Ich persöhnlich finde es richtig das Funklizenzen genehmigt werden müssen, da zum Beispiel mit aufgebohrten CB-Funkgeräten (Leistungserhöhung zur Reichweitenerhöhung) Oberschwingungen durch Übersteuerung der Verstärkerstufen auftraten, die genau in Rettungs-, Flugfunk, usw. hineingeraten konnten und diese nicht grad wenig störten. Es macht also sinn, das bestimmte dinge geregelt sind. Da Funkfrequenzen immer knapper werden umso mehr. Ein anderer Grund ist es, das es damals (weit vor Internet, E-Mails, usw.) ein ansporn war, mit den beschränkten Mitteln soweit zu kommen wie nur möglich. Dazu gab es (ich weiß es nicht mehr genau) Karten mit der Adresse, Namen und Rufzeichen, die man an eine Zentrale schicken konnte. Diese hat die Karte dann dem Gesprächspartner zukommen lassen. Stolz konnte man dann beweisen, das man mit Russland oder, bei besonders Ionisierter Athmosphäre, sogar mit Australien gesprochen hat. Leider sterben diese Riesen Antennen auf den Dächern immer mehr aus (ich kenn im Umkreis von 300km nur ca. 6). (Sorry, das ich etwas vom Thema abkomme) Zu 2.: Ich meine, das das nur zu 50% richtig ist! Das mit dem Rufzeichen ist richtig (z.B. "CQ, CQ, CQ, allgemeiner Anruf, CQ, CQ, CQ. ... Hallo, hier ist DX 5 DZP! Wie gehts?"). Selbst Relaistationen, die für Klasse 3 z.B. bei einem Berghindernis die Reichweite verlängerten (stimmt nicht ganz, die Frequenzen Senden/Empfangen sind leicht verschoben um Interferrenzen vorzubeugen) haben ihr eigenes Rufzeichen und senden es in gewissen Zeitabständen auch (sind spezialgenehmigte Stationen die meist von Vereinen gegründet werden). Also auch hier ist alles Gesetzlich geregelt. Es gab in den anfangszeiten des Internets jedoch auf dem 433MHz-Band (gibts das noch???) spezielle Stationen, die so eine art eigenen Internetserver betrieben. Da wurden die zu übertragenden bits in hörbare Frequenzen gewandelt, ähnlich wie beim Tastentelefon. Wie das da mit dem Rufzeichen geregelt war, entzieht sich meiner Kenntniss. Allerding war das nicht abhörsicher, denn jeder Lizenzinhaber der entsprechenden Klasse konnte das Gesendete / Empfangene mithören. Das war aber nicht weiter schlimm, da meist eh nur Informationen über Schaltungstechnik oder Schaltpläne, Vereinsinfos, etc. gespeichert waren. Ich weiß aber, das auch E-Mails versendet werden konnten und damals gab es auch schon Verschlüsselungsfunktionen. Ob das erlaubt war kann ich jetzt auch nicht sagen. Abschließend kann ich nur sagen, dass die Regelungen seinen Sinn hat. Wenn jeder Funknetze nutzen wollte wie er möchte, würden Technologieen wie Handy, WLAN, usw. nie Störungsfrei funktionieren, da man nie weiß, was die Nachbarschaft so treibt. Aus diesem grunde bin ich im nachhinein froh, das ich den Amateurfunkschein nicht nachgehohlt habe, da ich meine neue Adresse bei jedem Umzug der Telekom (bzw. Bundespost, die das jedenfalls damals verwaltete) hätte mitteilen müsste und immer der Sündenbock gewesen wäre, wenn jemand in der Umgebung z.B. ein bescheidenes Fernsehbild hätte, seitdem ich eingezogen bin... (naja, ganz so schlimm wäre es nicht, da meine Klasse nur Antennen handlicher Größen zuließ und somit niemand direkt wüsste, das ich einen Amateurschein hätte). Ich hoffe, ich konnte ein wenig aufklären. Sollte in dem Text jedoch irgendetwas nicht stimmen, lasst es mich wissen. Ich geb ungern falsche Infos raus. Gruß und Schönen Samstag noch.. M.Wolff
Der_Todd schrieb: > 1. habe mal gehört, man dürfe keine funkverbindungen über datennetze > (meint wohl das internet;-) u.ä. ) weiterverbreiten und woanders wieder > in funk umsetzen, a.. War mal, ist nicht mehr. Inzwischen gibt es einige Dienste, die Zugänge beispielsweise über Funk machen und dann das Internet als Transportmedium benutzen (echolink, D-STAR). Ist in Afu-Kreisen nicht völlig unumstritten (weil dann halt die Übertragung von einem kommerziellen Medium erledigt wird), aber für manch einen ein Kompromiss, wenn man vielleicht gerade einen schlechten Funkstandort hat (miese Antenne, man-made noise). > 2. habe ich auf der seite http://mosfetkiller.de/?s=ukwpruefsender > gelesen, dass "....regelmäßig das eigene Rufzeichen genannt werden muss, > man Verbindungen nicht verschlüsseln darf....." wo sich für mich auch > wieder die frage stellt, ja/nein und warum? Amateurfunk ist ein Experimentalfunk und soll offen für alle sein. Er soll ausdrücklich kein Ersatz für einen kommerziellen Funkdienst sein. Wenn du am Amateurfunk teilnimmst, stimmst du also implizit zu, dass jeder das mithören darf. Wenn du das nicht willst, solltest du dir ein anderes Übertragungsmedium suchen.
> Ich kannte mal eine Internetseite, wo diverse Funkfrequenzen aus > verschiedenen Ländern zum live anhören angeboten wurden, die verschwand > allerdings nicht viel später. > Polizeifunk ist ja auch verboten ohne Berechtigung abzuhören Amateurfunk darf jeder abhören. Dazu darf sich auch jeder zugelassene Scanner und Amateurfunkgeräte kaufen. Früher war die Regelung da strenger. Die Lizenz braucht man nur zum Senden und das wird auch so bleiben. Ohne Lizenz darf man also nicht senden, auch nicht indirekt über Umwege über das Internet. Irgendwelche Seiten im Internet wo man Amateurfunkverkehr mithören kann und Packet-Radio lesen kann, gibt es schon lange und das ist völlig legal. Was früher verboten war, war die Kopplung von Amateurfunk mit Internet zur Kommunikation. Man wollte somit sicherstellen, dass kein Unlizensierter über Umwege auf Amateurfunkfrequenzen senden kann.
hallo, ja ersmal vielen dank für diese informationsflut, ich denke, jetzt bin ich schlauer;-) hört sich auf jedenfall alles sehr interessant an, und @ M.Wolff, ich kenn das, wenn man vom thema abkommt, aber so isset numa wenn einen was interessiert (...hab ich beim basteln mit HF/Hochspannung und Autos immer....);-) auf jeden fall vielen dank an alle, und ein schönes, hier in der Nähe von köln jedenfalls sehr verschneites wochenende noch, MfG......;-)
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