Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Diplomstudiengänge werden vereinzelt fortgeführt


von Michael L. (Gast)


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In Sachsen wird es in einigen Fächern weiterhin Diplomstudiengänge 
geben:
http://www.dradio.de/dlf/sendungen/campus/1098682/

von Mark B. (markbrandis)


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Wir befinden uns im Jahr 2010 n. Chr. Ganz Deutschland ist von den 
Bachelor/Mastern besetzt. Ganz Deutschland? Nein! Ein von unbeugsamen 
Sachsen bevölkertes Territorium hört nicht auf, den Bologna-Prozesslern 
Widerstand zu leisten. Die fröhlichen und rauflustigen Sachsen fürchten 
sich eigentlich nur vor einem - richtiges Hochdeutsch zu sprechen.

(frei nach René Goscinny)

von Michael L. (Gast)


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> Wir befinden uns im Jahr 2010 n. Chr. Ganz Deutschland ist von den
> Bachelor/Mastern besetzt. Ganz Deutschland? Nein! Ein von unbeugsamen
> Sachsen bevölkertes Territorium hört nicht auf, den Bologna-Prozesslern
> Widerstand zu leisten. Die fröhlichen und rauflustigen Sachsen fürchten
> sich eigentlich nur vor einem - richtiges Hochdeutsch zu sprechen.
>
> (frei nach René Goscinny)

Hallo Mark,
so ist es sicherlich nicht. In Ostdeutschland kommen zurzeit die 
geburtenschwachen Jahrgänge an die Universitäten.

Gruß,
  Michael

von Gastino G. (gastino)


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Michael Lenz schrieb:
> In Sachsen wird es in einigen Fächern weiterhin Diplomstudiengänge
> geben:
> http://www.dradio.de/dlf/sendungen/campus/1098682/

Ja, warum auch nicht? Selbst mit der Einführung dieser unsäglichen 
Bologna-Umstellung ist das weiter erlaubt. Man muss nur halbwegs 
intelligente Politiker in der Landesregierung haben, die solche 
Vereinbarungen nicht zu 208% übererfüllen, sondern den Rahmen bei ihrer 
Gesetzgebung entsprechend der Vereinbarungen auch breit zulassen.

von Delete M. (skywalker)


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> "Es gibt eine Identität in Sachsen: Wir sind ein Land der Ingenieure.
> Das wird sehr breit getragen. Und der Ingenieur wird gegenwärtig sehr
> stark einfach mit dem 'Diplom-Ingenieur' identifiziert."
Nur schade, dass das der Gesetzgeber nicht so sieht, sonst hätte er das 
Sächsische Ingenieursgesetz mal auf aktuellen Stand gebracht. Aber was 
soll man von der Politik auch erwarten.

von Gastino G. (gastino)


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Martin F. schrieb:
> Nur schade, dass das der Gesetzgeber nicht so sieht, sonst hätte er das
> Sächsische Ingenieursgesetz mal auf aktuellen Stand gebracht.

Inwiefern?

von Delete M. (skywalker)


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Gastino G. schrieb:
> Martin F. schrieb:
>> Nur schade, dass das der Gesetzgeber nicht so sieht, sonst hätte er das
>> Sächsische Ingenieursgesetz mal auf aktuellen Stand gebracht.
>
> Inwiefern?

Man hätte just und einfach auf die Besonderheiten von Bachelor und 
Master eingehen müssen. Gesetzeslage ist momentan für Bachelor- und 
Masterabschlüsse unklar, wie auf der sächsischen Prorektorenkonferenz 
letztes Jahr festgestellt wurde. Konsequenz ist, dass viele Hochschulen 
das Wort "Ingenieur" in den Bachelor- und Masterzeugnissen scheuen. Die, 
welche das nicht scheuen, bewegen sich auf rechtlich dünnem Eis, was 
fatale Konsequenzen haben kann, falls das mal eindeutig gesetzlich 
gegenteilig geregelt wird (es ist noch nicht absehbar was kommt). Man 
kann ja nun herrlich darüber streiten (und um ihre Existenz bangende 
Dipl.-Ing.'s tun dies auch regelmäßig) ob sich auch ein Bachelor mit 6 
Semestern Ingenieur nennen darf oder nicht. Aber in Sachsen gehts darum, 
dass selbst beim Masterabschluss rechtlich nicht eindeutig ist, dass der 
sich Ingenieur nennen darf. Ich finde das unter aller Sau, dass es bis 
heute hier keine klaren Regelungen gibt.

(Ich werd mir jetzt nicht die Mühe machen Gesetzestexte zu ergooglen und 
mit juristischen Laien Wortinterpretationen vornehmen. Diesen 
Kenntnisstand habe ich durch ein intensives Gespräch mit unserem 
Prorektor vor einigen Monaten erlangt. Man nehme das so zur Kenntnis 
oder auch nicht.)

von Ein Hannes (Gast)


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Martin F. schrieb
> [eine Scheißhausparole]

Denn es gibt im entsprechenden Ingenieurgesetz keine Festlegung auf 
Diplomstudiengänge:

> § 1 Berufsbezeichnung "Ingenieur"
>
> (1) Die Berufsbezeichnung "Ingenieur", allein oder in einer
> Wortverbindung darf führen,
>
>   1. wer
>         a. das Studium einer technischen oder naturwissenschaftlichen
>            Fachrichtung an einer deutschen universitären Hochschule, an
>            einer deutschen Fachhochschule oder an einer deutschen
>            Berufsakademie im tertiären Sektor oder
>            ...
>         d. ... mit Erfolg abgeschlossen hat.

Zusätzlich gibt es haufenweise weitere Berechtigte.

von Gastino G. (gastino)


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Martin F. schrieb:
> Ich werd mir jetzt nicht die Mühe machen Gesetzestexte zu ergooglen und
> mit juristischen Laien Wortinterpretationen vornehmen.

Wäre aber wohl besser gewesen...

von Malte (Gast)


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Moin,
auch in Bremen wird noch der alte Dipl.Ing in Etechnik angeboten. Es 
gibt also noch ausnahmen :-)

Gruß
Malte

von Paul (Gast)


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>Nur schade, dass das der Gesetzgeber nicht so sieht, sonst hätte er das
>Sächsische Ingenieursgesetz mal auf aktuellen Stand gebracht. Aber was
>soll man von der Politik auch erwarten.

Die Möglichkeit, weiterhin den alten Dipl.-Ing. bzw. Dipl.-Ing. (FH) 
anzubieten, hatten alle Länder. Außer Sachsen sind aber alle übrigen 
Länder wie die Lemminge den Kultusheinis hinterhergerannt. Interessant 
finde ich v. a. die Lösung in Chemnitz. Dort bietet die TU den Bachelor 
und Master an, die Hochschule Zwickau - weiterhin den Dipl.-Ing. (FH). 
Die FH hat sich damit einen Wettbewerbsvorteil geschaffen. Die Studenten 
haben eine Möglichkeit den ungeliebten Bachelor zu umgehen, können aber 
im Anschluß an der TU den Master draufsetzen. Ich finde, eine clevere 
Kombination von FH und Uni.

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