Forum: PC Hard- und Software Mehrfach genutzte XP - Lizenzen


von Bastler0815 (Gast)


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Hallo,
ein Freund von mir hat Mist gebaut.
Er hat einen PC (incl. Windows XP, OEM, war unbenutzt, da er Vista 
verwendet hatte) bei ebay versteigert und schöne, hochauflösende Photos 
davon reingestellt.
Kurz nachdem er den Rechner zur Post gebracht hatte bekam er eine Mail 
vom Käufer in der stand, auf den Photos könne man den Lizenzschlüssel 
lesen. Falls er XP nicht registrieren könne, da jemand das Auktionsphoto 
gesehen hat wolle er sein Geld anteilig zurück.
Ich habe mir die Photos angesehen, der Käufer hat Recht.
Wie verhält es sich, wenn er ein bereits benutzes XP registrieren will? 
Werden dann beide Installationen ungültig? Kann man dann von Microsoft 
erfahren, wer es bereits nutzt? Kann man die andere Installation sperren 
lassen?

von oszi40 (Gast)


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Bei OEM können die Rechte auch sehr eingeschränkt sein und sich nur auf 
die betreffende Hardware beziehen oder großzügig ohne HW-Prüfung 
funktionieren. Demzufolge weiß ich jetzt nicht ob diese Nummer vom Foto 
überhaupt jemanden anders hilft.
Notalls einige EURO Preisnachlass ...

von Michael_ (Gast)


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Es wird wohl keine Probleme geben, solange regelmäßig Updates gezogen 
werden.
Man kann ja auch so von vielen PC die Key ablesen. Dies nützt aber 
nichts, solange der ursprüngliche Rechner mit der Hardware bei Microsoft 
registriert ist.

von S. B. (Gast)


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Das hängt vom genauen Wortlaut des Inserats ab. Falls er sich 
verformuliert hat ist der potentielle Käufer mit seiner 
Preisminderungsforderung ja noch human - sowas kann teuer werden.

von MaWin (Gast)


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> Falls er XP nicht registrieren könne, da jemand das
> Auktionsphoto gesehen hat wolle er sein Geld anteilig zurück.

Er kann das XP registrieren, da er ja die legale Besitzer ist
(hoffentlich kann er das nachweisen, wenn nicht, hat er ja
auch keine legale Version bekommen, dann muss 'dein Freund'
das halt zurückzahlen, dann ist es ja nur konsequent).

Das Problem tritt also nicht auf.

Vielleicht schlägt die automatische Registrierung fehlt.
Dann muss er eben das Telfon bemühen, um Microsoft zu
erklären, daß er der richtigte Besitzer ist. "Wie an den
Schlüssel andere kämen, könne er sich nicht erklären".

von Tobias (Gast)


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Ich sehe das auch ähnlich wie MaWin. Ich hatte bei mir zu Hause auch 
schon einmal das Problem das ich mein Windows nach der Neuinstallation 
nicht automatisch registrieren konnte. Soviel ich weis kann man einen 
Lizenzschlüssel so ca. 1 mal pro 3 Monate oder so zur Installation und 
automatischen Registrierung nutzen. Bei mir muss als jemand kurz zuvor 
meinen Schlüssel registriert haben. Wie jemand da dran gekommen ist weis 
ich auch nicht. Aber dann ruft man einfach bei der kostenlosen 
Microsoft-Hotline an und sagt das man sein Windows neu installiert hat 
und man natürlich auch rechtmäßiger Besitzer eines Schlüssels ist. Dann 
sagen die einem eine Code den mein eingeben muss und gut. Die fragen 
nicht mal nach einem Namen oder so. Als ich das Windows dann 2 Jahre 
später nochmal neuinstalliert habe, hatte ich das Problem nicht.
Entscheidend ist einfach das man im Besitz von so einem original 
Windows-Lizenz-Aufkleber ist. Dann ist man im Recht. Das irgendjemand 
anderes den Schlüssel geklaut hat oder sich von irgendeinem 
Key-Generator erstellen lassen hat, ist das Problem von Microsoft.

von Bastler0815 (Gast)


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Danke schon mal für die Antworten.
Das Problem ist nur, dass der Käufer geschrieben hat, er wolle anteilig 
100,-EUR für das Win XP erstattet bekommen, wenn die automatische 
Registrierung fehl schlägt.
Zusammen mit dem PC wurden die Original CD und der sich auf dem Gehäuse 
befindliche Lizenzaufkleber  verkauft.

von Christian R. (supachris)


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Bastler0815 schrieb:
> Danke schon mal für die Antworten.
> Das Problem ist nur, dass der Käufer geschrieben hat, er wolle anteilig
> 100,-EUR für das Win XP erstattet bekommen, wenn die automatische
> Registrierung fehl schlägt.
> Zusammen mit dem PC wurden die Original CD und der sich auf dem Gehäuse
> befindliche Lizenzaufkleber  verkauft.

Clevere Geschäftsidee. Dann soll der Käufer erst mal nachweisen, dass 
die Aktivierung fehlschlägt, un MS ihm auch an der sogar kostenlosen 
Hotline sagt, dass seine Serial nicht wieder freigeschaltet werden kann. 
Denn die automatische Aktivierung übers Netz geht auch bei einer völlig 
legalen Version schon öfters mal nicht richtig, da muss man anrufen. 
Solange er den orifinalen Sticker mit der Serial hat, ist er auf der 
sicheren Seite. Wenn das mit dem Aktivieren gar nicht klappt, weil 
jemand die Serial geklaut hat, kann er immer noch eine neue von MS 
anfordern.
Im Übrigen kostet ein XP Professional nur noch etwa 30€ neu, OEM in der 
Bucht, also 100€ sind da völliger Unfug.

von Icke (Gast)


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>Im Übrigen kostet ein XP Professional nur noch etwa 30€ neu, OEM in der
>Bucht
Na Vorsicht. Es gibt einen grundlegenden Unterschied zwischen OEM und 
Systembuilder-Lizenzen. Es ist zwar in Deutschland erlaubt, OEM-Lizenzen 
frei zu verkaufen, aber es gibt sie nicht "neu". OEM-Lizenzen sind immer 
an den PC-Hersteller gebunden und werden von diesen ausschließlich im 
Bundle mit Hardware verkauft. Nicht jede OEM-Lizenz läuft auf jeder 
Hardware bzw. läßt sich dort aktivieren (BIOS-Lock).
Neue XP Prof. SB-Lizenzen kosten nach wie vor um die 100 Euro, außer es 
handelt sich um Schnäppchen wegen Ausverkauf etc. oder sie kommen aus 
dunklen Quellen.

Im vorliegenden Fall würde ich gelassen bleiben. Ist zwar nicht 
besonderes clever, den Productkey leserlich im Web abzuparken, aber ob 
rein juristisch ein Mangel besteht, ist doch höchst zweifelhaft. Sollte 
der Key tatsächlich illegal benutzt werden, dann kann man bei MS 
problemlos einen neuen anfordern, wenn man im Besitz einer gültigen 
Lizenz ist. Dem Käufer entsteht also kein wirklicher Schaden.

von Christian R. (supachris)


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Icke schrieb:
> Nicht jede OEM-Lizenz läuft auf jeder
> Hardware bzw. läßt sich dort aktivieren (BIOS-Lock).

Naja, bei EBlöd stehts ja fast immer dabei, ob die auf allen PCs 
funktioniert. Ich hab schon einige OEM Versionen da gekauft, zuletzt für 
etwa 30€ und die liefen auch auf völlig normaler Hardware, obwogl da 
Dell oder HP auf der CD stand. Und in D ist es völlig legal, OEM 
Versionen ohne Hardware zu verkaufen. Aber das ist im vorliegenden Fall 
alles irrelvant, da der Käufer den originalen COA-Aufkleber hat und 
damit rechtmäßiger Besitzer der Windows Kopie ist.

von Gerry E. (micky01)


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Christian R. schrieb:
> Icke schrieb:
>> Nicht jede OEM-Lizenz läuft auf jeder
>> Hardware bzw. läßt sich dort aktivieren (BIOS-Lock).
>
> Naja, bei EBlöd stehts ja fast immer dabei, ob die auf allen PCs
> funktioniert. Ich hab schon einige OEM Versionen da gekauft, zuletzt für
> etwa 30€ und die liefen auch auf völlig normaler Hardware, obwogl da
> Dell oder HP auf der CD stand. Und in D ist es völlig legal, OEM
> Versionen ohne Hardware zu verkaufen. Aber das ist im vorliegenden Fall
> alles irrelvant, da der Käufer den originalen COA-Aufkleber hat und
> damit rechtmäßiger Besitzer der Windows Kopie ist.

Und sich für seine vielleicht vorgeschobene Trotteligkeit noch bezahlen 
lassen will.

von TestX .. (xaos)


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auf den fotos des ebay angebotes ?
weil dann war der käufer zum zeitpunkt des kaufes drüber informiert...

von Fabian H. (hdr)


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Moment mal... Der Käufer hat die Bilder doch bereits VOR dem Kauf 
gesehen, er wusste also dass der Key öffentlich gemacht wurde. Daher hat 
er überhaupt kein Anspruch!

von Bastler0815 (Gast)


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Der Käufer hat geschrieben, er hätte erst nach der Bezahlung gesehen, 
dass man den Key erkennen könne.

Also wenn ich ich jetzt alles richtig verstanden habe kann ich meinem 
Freund folgendes mitteilen:
Der Käufer kann sich an die kostenlose Hotline vom MS wenden, wenn die 
Aktivierung fehlschlägt. Dort kann er ggf. kostenlos einen neuen Key 
anfordern.
Wie kann er dann nachweisen, dass er den Lizenzaufkleber hat? 
Hinschicken wird schwer, da er auf dem Gehäuse klebt.

von Horst (Gast)


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Also das man einen "neuen" Key "kostenlos" bekomt, habe ich so noch 
nicht gehört. MS kann aber durchaus am Telefon einen bestimmten Rechner 
aktivieren, wenn der Anrufende glaubhaft machen kann, dass er im Besitz 
einer gültigen Lizenz ist.

>Der Käufer hat geschrieben, er hätte erst nach der Bezahlung gesehen,
>dass man den Key erkennen könne.

Ja ne, is klar! Und wenn der Verkäufer erst nach dem Bezahlen sieht, 
dass da ein dicker Kratzer auf dem PC-Gehäuse zu sehen ist(z.B. 
"Zustand: siehe Foto..."), dann muss man als Verkäufer dafür auch gerade 
stehen? Merkwürdige Einstellung!

Ich werde das Gefühl nicht los, dass da jemand abzocken möchte! Habe 
schon hunderte XP-Versionen aktiviert(sowohl OEM als auch SB) und es hat 
immer wieder mal Aktivierungs-Probleme gegeben, die ein Gespräch mit der 
Hotline zur Folge hatten, obwohl der Key garantiert nicht im Netz 
kursierte.

Bei vielen OEM-Installations-CDs muss man häufig auch gar nicht 
aktivieren, da die schon voraktiviert sind. Manchmal liegt auch ein 
Factory-Image auf einer (versteckten) Partition bzw. auf 
DVD-Datenträger, da muss dann auch nichts aktiviert werden. Müsste man 
mal in die Anleitung schauen oder beim Hersteller nachfragen...Die 
Aktivierung wird bei OEM in der Regel nur dann notwendig, wenn man mit 
einer nicht zum Lieferumfang des PC gehörenden Installations-CD(z.B. 
eine im Geschäft gekaufte SB-Version) installiere und dann den Key vom 
Aufkleber auf der Rückseite des PC eingebe. Aber selbst da habe ich in 
50% der Fälle online aktivieren können.

von Christian R. (supachris)


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Der will dich....äääh deinen Freund doch nur abzocken. Einfach 
ignorieren. Mehr als eine schlechte Bewertung kann er dir nicht. Ich 
hatte so einen Spinner auch mal. Per Privat-Auktion ein bei mir 
einwandfrei funktionierendes Mainboard versteigert. Nach 6 Wochen meldet 
sich der Kerl das wäre kaputt, und ich hättes das gewusst und hätte ihn 
arglistig getäuscht usw.
Aber er hat beim Kauf akzeptiert, dass er keine Garantie, keine 
Gewährleistung und keinen Umtausch hat. Tja, und nach 6 Wochen....also 
bitte.
Also, ignorier ihn, soll er dich halt bei der Polizei wegen Betrug 
anzeigen. Sein Problem.

von MaWin (Gast)


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> Aber er hat beim Kauf akzeptiert, dass er keine Garantie, keine
> Gewährleistung und keinen Umtausch hat.

Spinner.

Auch wenn du so einen verblödeten Satz drunterschreibst,
muss dein geliefertes Teil der Beschreibung entsprechen.

Stand da "funktionsfähiges" und es ist es nicht,
dann haftest du, also Geld zurück, Ware zurück.

Auch wenn es beim Transport kaputtgegangen sein sollte
(Versandrisiko immer auf Seiten des Absenders, ggf.
versichert durch Transportunternehmen).

von Christian R. (supachris)


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MaWin schrieb:
>> Aber er hat beim Kauf akzeptiert, dass er keine Garantie, keine
>> Gewährleistung und keinen Umtausch hat.
>
> Spinner.
>
> Auch wenn du so einen verblödeten Satz drunterschreibst,
> muss dein geliefertes Teil der Beschreibung entsprechen.

Nach derzeit gültiger Rechtssprechung ist das nicht verblödet.

> Stand da "funktionsfähiges" und es ist es nicht,
> dann haftest du, also Geld zurück, Ware zurück.

Richtig, aber nur, wenn er mir nachweisen kann, dass es tatsächlich 
zum Zeitpunkt des Einpackens defekt war.

> Auch wenn es beim Transport kaputtgegangen sein sollte
> (Versandrisiko immer auf Seiten des Absenders, ggf.
> versichert durch Transportunternehmen).

Richtig, aber wenn ihm das nach 6 Wochen einfällt, ist auch alles zu 
spät für Transportschaden.

von Icke (Gast)


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>Also das man einen "neuen" Key "kostenlos" bekomt, habe ich so noch
>nicht gehört.
Das ist bei kompromittierten (öffentlich bekannten) Keys durchaus 
üblich. Der alte Schlüssel ist dann natürlich ungültig und kommt auf die 
Blacklist. Wird vorwiegend bei Volumelizenzen gemacht, ich hatte aber 
auch schon eine zu Unrecht als Fälschung "erkannte" SB-XP-Lizenz, wo MS 
freundlicherweise einen neuen Key rausrückte.

von Knopf drücken, dann lesen? (Gast)


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Andererseit konnte sich der Käufer "rechtzeitig" durch das schöne Foto 
vom aktuellen Zustand der Ware Überzeugen... :-) Anscheinened hat er das 
vorliegende Angebot nur UNgenügend vorher geprüft. Schaaade.

von Bernadette (Gast)


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Der Käufer sollte einen neuen Key im Rahmen der Freischaltung 
generieren.

Diesen erhält er problemlos. Dabei wird der alte Key ungültig und kann 
nicht mehr freigeschaltet werden.

B.

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