Muss der Betreuer einer Diplom-/Bachelor-/Masterarbeit in einer Firma selber ein Hochschulstudium abgeschlossen haben? Ich weiß, das ist normalerweise so. Aber unter bestimmten Umständen könnte sich in unserer Firma eine Konstellation ergeben wo das nicht der Fall ist. Gibts dafür irgendwelche Vorschriften?
das dürfte wohl nur von der betreuenden Uni/Prof abhängen...
Hast halt pech, wenn du so nen diplomierten erwischt hast der von nix 'ne Ahnung hat. Es kann sich halt nicht jede Firma erlauben für die Betreung des Diplomanten einen qualifizierten Facharbeiter ab zu stellen.
Die Vorschrift besagt, dass der Abschluss des Betreuers mindestens genauso hoch sein muss, wie der angestrebte Abschluss des Prüflings! Bsp: Ein Dipl.Ing. hätte keine Befugnis einen Masterstudenten zu prüfen, wohl aber einen Bachelor!
ich kenne einen "fall", in dem eine arbeite offiziell von einem uni-angestellten betreut wurde, inoffiziell das ganze aber von jemand anderen beurteilt worden ist. sowas funktioniert natürlich nur, wenn sich die beurteilenden personen kennen, die jeweile leistung einschätzen können, ... aber eine frage kostet im normalfall nichts, und wenn es ein wirklich spezielles gebiet ist, wäre es sowieso schwierig, einen "passenden" betreuer zu finden...
>Die Vorschrift besagt, dass der Abschluss des Betreuers mindestens >genauso hoch sein muss, wie der angestrebte Abschluss des Prüflings! >Bsp: Ein Dipl.Ing. hätte keine Befugnis einen Masterstudenten zu prüfen, >wohl aber einen Bachelor! Der erste Teil trifft den Nagel auf den Kopf. Der zweite Teil führt Deine richtige Annahme wieder ad absurdum. Als Uni-Diplomer kann man den Bachelor, Master, FH- und Unidiplom betreuen. Der FH-Diplomer kann den Bachelor und den FH-Diplomer betreuen. Diese Regelung ist auch der Grund, warum man an den Unis als Prof. i. d. R. einen habil. vorweisen mußte. Zur Abnahme des Rigorosums bei der Dissertation A/Promotion.
Also bei uns standen die Regelungen dafuer in der Pruefungsordnung. Ich kriegs zwar nicht mehr ganz zusammen, aber sinngemaess war es etwa so, dass ein Zweitpruefer aus der Firma den Anspruechen einer Lehrberechtigung (nicht zu verwechseln mit Professur) an der FH genuegen muss. Dafuer gabs gewisse Vorgaben (Abschluss, Berufserfahrung, etc.). Aber wie ueberall sonst auch stand da im letzten Satz, dass in begruendeten Faellen Ausnahmen gemacht werden duerfen, die schriftlich dann zu beantragen sind. Bleibt unterm Strich: viel Geschwafel ohne Ergebnis, geh zum Pruefungsamt/Pruefungsausschuss und frag nach!
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