Hallo Leute, ich bin seit 8 Monaten privat versichert. Seit dem war ich das erste Mal bei meinem Arzt, es ging da um die Ausstellung eines Rezeptes. Also kein Kontakt zum Arzt. Jetzt frage ich mich, was mich die Aktion eigentlich kosten wird. Weiß das von euch jemand?
Der Abrechnungstext heißt dann "Beratung, auch telefonisch". Liegt irgendwo um die 10 - 15 € je nach Faktor. Genaugenommen darf kein Rezept ausgestellt werden, wenn dich der Doc nicht gesehen hat...
Bernd G. schrieb: > Der Abrechnungstext heißt dann "Beratung, auch telefonisch". Liegt > irgendwo um die 10 - 15 € je nach Faktor. 10-15€ insgesamt oder noch irgendwelche Kosten für das Rezept? > Genaugenommen darf kein Rezept ausgestellt werden, wenn dich der Doc > nicht gesehen hat... Ich bin ganz ehrlich: das Medikament ist für den Notfall gedacht, das MHD der letzten Packung läuft jetzt ab, deshalb wollte ich mir eine neue holen.
Mathias Braun schrieb: > Ich bin ganz ehrlich: das Medikament ist für den Notfall gedacht, das > MHD der letzten Packung läuft jetzt ab, deshalb wollte ich mir eine neue > holen. Ich würde mal mit dem alten Rezept und der abgelaufenen Packung in die Apotheke gehen und fragen, ob du gegen Rückgabe der alten Packung und Bezahlung eine neue kriegst...
Uhu Uhuhu schrieb: > Ich würde mal mit dem alten Rezept und der abgelaufenen Packung in die > Apotheke gehen und fragen, ob du gegen Rückgabe der alten Packung und > Bezahlung eine neue kriegst... War eine ganz schlechte Idee, die mich gefühlte 30 Minuten meiner Lebenszeit gekostet hat. Die Dame hatte anscheinend zu viele Krimis gelesen. "Mir kann ja keiner Versichern, dass in der Packung auch das richtige Medikament drin ist. Auch die Folienverpackung kann gefälscht sein." - Wenn sie meint... ... Wir reden hier übrigens nicht von V1agra oder anderen Müll, der an meinem SPAM Filter hängen bleibt.
Oh je. Dabei sollte sie doch nur die abgelaufene Packung wegschmeißen und eine neue dafür rausrücken und das Geld kassieren... Ob der Inhalt der abgelaufenen Packung sich sehr von dem der neuen unterscheidet, kann man zumindest näherungsweise durch Inaugenscheinnahme feststellen... Und vielleicht sollte sich die Tante mal überlegen, was einfacher ist: Einen Blister täuschend echt nachzubasteln, oder ein Rezept... War das eigentlich die Apotheke, in der du die erste Packung gekauft hattest?
Uhu Uhuhu schrieb: > War das eigentlich die Apotheke, in der du die erste Packung gekauft > hattest? Nee, war eine andere. Ich bin in dieser Hinsicht nicht so ganz Treu, bei mir ist es jedes Mal eine andere Apotheke, die gerade auf dem Weg liegt. Und ja, ich kann die Apothekerin z.T. verstehen aber auf meine Frage kann man auch mit einem einfachen Nein antworten, statt mir Geschichten zu erzählen. Aber da unterscheide ich mich als Mann + Informatiker + E-Techniker wohl etwas von Frauen. Das nächste Mal gehe ich in irgendeine Billig-Apotheke, wo junge Mädels arbeiten. Die sind leichter zu überzeugen ;) Btw. Es ist durchaus richtig, dass heute Medikamente gefälscht werden. Genau aus diesem Grund kaufe ich die Sachen hier in Deutschland und nicht in der Ukraine, wo ich vll. für alles nur nen 10er auf den Tisch legen müsste. Aber hier weiß ich (hoffe ich zumindest), dass alles seriös abläuft.
Da kann ich dir nur den Rat geben, dich in solchen Dingen an eine Apotheke zu halten. Wenn die einen kennen, wirds deutlich unkomplizierter und wenn ie sehen, daß sie selbst das abgelaufenen Medikament verkauft haben, dann dürfte da nichts schief gehen.
Ich bin mir nicht ganz sicher, ob das funktionieren kann. Eine Apotheke ist ja kein Bäcker, mit dem ich täglich (wenn ich zu Hause bin) zutun habe. Und auch da sehe ich jede Woche ein neues Gesicht. Die Dienste einer offline Apotheke nehme ich viel seltener in Anspruch, in der Regel dann, wenn ich Beratung brauche oder etwas akut ist. Ich glaube deshalb nicht daran, dass man sich an mich erinnern kann. Aber wenn es "nur" 10-15€ sind, die ich für ein Rezept abdrücken muss (+75€ für das Medikament - Abzocke), dann kann ich damit noch leben.
Wie kommt man eigentlich auf die Idee, ein rezeptpflichtiges Medikament ohne Rezept haben zu wollen? Mir fallen da auf die Schnelle nur illegale Gründe ein...
Der OP sagte, es ist ein Notfall-Medikament und das Verfallsdatum ist abgelaufen. Wenn die Verpackung nicht angebrochen ist, sollte es normalerweise keine Probleme geben. Ich habe hier bei mir Penicilin von Bayer mit 4,6M was definitiv rezeptpflichtig ist, da man damit einen Menschen killen kann. Der kelien Glasbehälter ist ORIGNALVERSCHLOSSEN und das Verfallsdaum ist 02/2009. Habe hier in Kehl auch keine "reguläre" Apotheke (nur in Strasbourg seit 15 Jahen) und die haben mir das Medikament ausgetauscht. allerdings habe ich dafür eine Bescheinigung unterzeichen nd eine Photokopie des Ausweise abgeben müssen. Grüße Michelle
Micha H. schrieb: > Mir fallen da auf die Schnelle nur illegale Gründe ein... Du hast das Thema nicht so ganz verstanden. Ich und auch andere hier sind privat krankenversichert. Es bedeutet, dass wir primär selbst für unsere Arztkosten aufkommen und uns dann das Geld von den Versicherungen wiederholen. Einige haben eine SB in ihrem Tarif (ich nicht) und andere bekommen einen Bonus, wenn sie keine Rechnungen einreichen. Ich würde drei Monatszahlungen zurückbekommen, wenn ich keine Rechnung einreiche. Deshalb zahlt man die Arztrechnungen aus eigener Tasche. Es sind kosten, die man vermeiden kann. Bei einigen scheint es zu funktionieren, bei mir hat es nicht geklappt. Michelle Konzack schrieb: > Ich habe hier bei mir Penicilin von Bayer mit 4,6M was definitiv > rezeptpflichtig ist, da man damit einen Menschen killen kann. Ja, wie ein Kumpel auch schon zu mir meinte: Im Falle eines Unfalls nehmen Sie 4 Tabletten ein und im worst case die ganze Packung
GOÄ Leistungsziffer 1 oder 2 (mit dem entsprechenden Multiplikator, wenn zulässig). Arno
Mathias Braun schrieb: > Ich bin mir nicht ganz sicher, ob das funktionieren kann. Eine Apotheke > ist ja kein Bäcker, mit dem ich täglich (wenn ich zu Hause bin) zutun > habe. Ich kann nur sagen, daß ich bei meiner Apotheke auch schon ein verschreibungspflichtiges Medikament mit dem alten Rezept bekommen habe, als mein Arzt in Urlaub war und mir der Stoff ausging. Das neue Rezept nachzureichen, war kein Problem. Wenn du von deinem Arzt ein Mittel für den Notfall verschrieben bekommst, dann heißt das ja nicht, daß mit Verfall der Packung seine Verordnung verfällt. Micha H. schrieb: > Mir fallen da auf die Schnelle nur illegale Gründe ein... Du scheinst nur über eine sehr begrenzte Fantasie zu verfügen...
Uhu Uhuhu schrieb: > Ich kann nur sagen, daß ich bei meiner Apotheke auch schon ein > verschreibungspflichtiges Medikament mit dem alten Rezept bekommen habe, > als mein Arzt in Urlaub war und mir der Stoff ausging. Das neue Rezept > nachzureichen, war kein Problem. Das oben genannte ist ein anderes Szenario als folgendes! > Wenn du von deinem Arzt ein Mittel für den Notfall verschrieben > bekommst, dann heißt das ja nicht, daß mit Verfall der Packung seine > Verordnung verfällt. Auf dem Rezept steht üblicher Weise "Gültig bis 14 Tage nach Verordnungsdatum." Was daran ist Dir zu undeutlich? Iwan
Ein Verfalldatum heißt aber nicht das das Medikament dann nicht mehr wirkt. Vielmehr ist es eine Qualitätsgarantie das das Medikament bis zum Verfallsdatum garantiert frei von Mängeln ist. Meist kann man unkritische Medikamente bei unangebrochenen Verpackungen auch noch 1-2 Jahre nach dem Ende der MHD verbrauchen. Allerdings haftet der Hersteller dann nicht mehr dafür.
Max M. schrieb: > Ein Verfalldatum heißt aber nicht das das Medikament dann > nicht mehr wirkt. Das hat auch keine(r) behauptet!
Иван S. schrieb:
> Das oben genannte ist ein anderes Szenario als folgendes!
Ja klar, aber es zeigt den Vorteil davon, daß ich meine Medikamente
immer in ein und derselben Apotheke besorge.
Nicht zuletzt das ist ja auch das Argument dafür, warum hierzulande
Medikamente nicht beim Schlecker zu haben sind: Die Apotheker sind
Fachleute für Pharmazie und wenn sie zusätzlich einen Kunden auch noch
kennen, dann werden sie ihre Kompetenz auch voll zu dessen Nutzen
einsetzen können.
Der Apothekenlaufkunde hat diesen Vorteil nicht, darf aber trotzdem die
hohen Handelsspannen - aus denen fundierte Beratung ja bezahlt wird -
berappen.
Max M. schrieb: > Ein Verfalldatum heißt aber nicht das das Medikament dann > nicht mehr wirkt. Es kommt sehr darauf an, um was es sich handelt. Bei Vitamin-C-Tabletten interessiert mich das Verfalldatum überhaupt nicht, bei einem Impfstoff aber sehr.
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.