Was tun, wenn der ehemalige Chef einen belästigt?

#1605845
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Ist das eine Vermutung oder gibt es Indizien/Beweise?
Was haste denn angestellt?
Ansonsten wäre es üble Nachrede bzw. Verleumdung.
Wenn das zutrifft was du behauptest kann man nur
einen Anwalt mit Detektiv einschalten, was aber
sehr teuer ist. Wenn dir durch die Aktionen deines
Chefs ein wirtschaftlicher Schaden entsteht kann
er sowohl strafrechtlich wie zivilrechtlich belangt
werden. Strafanzeige wäre auch ein Weg.
Kein Rechtsrat, das ist Aufgabe eines Anwalts.
Gast #1605846
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Bevor du dich kaputt machen lässt, krankschreiben lassen.
Sag dem Arzt was Sache ist, also keine anderen Gründe vorschieben.
So hast Du erstmal Luft, um weitere Schritte zu überdenken und 
einzuleiten.
Gast #1605973
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Darf man fragen, wie dich dein Chef verfolgt? Üble Nachrede? Sexuelle 
Belästigung?

Ich würde dir empfehlen die Screenshots fein säuberlich zu sammeln (mit 
Datum!) und dann das Netzwerk anschreiben, dass Sie die User "Chef" 
abmahnen sollen. Meistens werden dann diese sorgar vom Netzwerk gebannt.

Sollte das nichts helfen, übergibst du die Screens einem Anwalt. Ich bin 
alles andere als ein Rechtskenner, aber soweit ich weiß ist die 
Beweislast bei Mobbing invertiert. D.h. der Arbeitsgeber muss dir 
beweisen dass er dich nicht gemobt hat.

Nur rein zufällig: Hat dich dein Chef nicht rein zufällig irgendwie mal 
"unethnisch" behandelt (Rassistisch, negative/herabsetzende Kommentare 
über Frauen, etc.). Da weiß ich nämlich dass Unternehmer dafür nicht 
ganz billige Versicherungen abschließen.

Das ist keine Rechtsberatung. Was ich dir hier schreibe basiert auf 
meinem Wissen "das ich irgendwann mal irgendwie gehört habe".

Achja nochwas: Ich habe mal gehört dass wenn man genötigt wird sinnlose 
Arbeiten zu tun (also definitiv offensichtlich unnütz), wie z.B. leere 
Seiten kopieren das auch schon für eine Klage vor dem Arbeitsgericht 
reicht.
Gast #1606566
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Am besten den Ex-Chef während der Arbeit anrufen, sodass andere 
Mitarbeiter das Gespäch mitbekommen und direk fragen, was er damit 
erreichen möchte. Wenn man solche Psychos direkt anspricht, lassen die 
einen danach meist schön in Ruhe.
Gast #1606641
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>>Beweislast bei Mobbing invertiert...
>Bei Mobbing meines Wissens nicht, bei Diskriminierung schon.
Laut wikipedia zum Glück nicht. Der "Diskriminierte" muss erst beweisen 
oder überzeugende Indizien bringen. Erst wenn die das Gericht 
überzeugen, muss bewiesen werden, dass er nicht benachteiligt wurde.
Gast #1606779
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Bring einfach deine Leistung in der neuen Firma,
sei ein normaler Mensch, nett und freundlich, ....


Dann schießt sich dein ehemaliger Chefe ein Eigentor wenn er wirklich so 
auftritt und übles streut.

Versuche dich nicht auf niedriges Niveau zu begeben. Dort gewinnen immer 
die hohlblöcke die unsensieblen stumpfen Keulen.
Gast #1607095
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> Jetzt verfolgt mich der alte Chef,
> eine regelrechte Pissnelke, über "soziale Netzwerke".

Das wäre also leicht beweisbar.

Geh zur Polizei, lege Ausdrucke vor, am Besten IP-Adressen, und stelle 
Strafanzeige wegen Beleidigung nach §185. Den Rest machen die dann, 
Recherche der IP-Adresse, Hausdurchsuchung, Computerbeschlagnahme.

Desweiteren versuche Belege zu sammeln, daß dich die Aktion deines 
Ex-Chefs Geld kostet, einen neuen Job kostet, Krankheitskosten 
entstehen, mit den Belegen nach gewonnenem Strafprozess führst du dann 
einen Zivielprozess, der dir Entschädigung einbringt.

Sei sicher, der macht das nie wieder.

Denn im Internet läuft alles schriftlich belegt ab.
Gast #1607270
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>stelle Strafanzeige wegen Beleidigung nach §185. Den Rest machen
>die dann, Recherche der IP-Adresse, Hausdurchsuchung,
>Computerbeschlagnahme.

Spinnst Du? Das machen die bei Verdacht auf schwere Delikte.

Hier machen die gar nichts. Das wird nicht mal weiterverfolgt, da kein 
öffentliches Interesse besteht.
Gast #1608223
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Anna Gramm schrieb:
> Was tun, wenn da so eine Pi....lke
> versucht, mein Leben zu versauen?

1. Versuche nicht dir Internet- oder Straftrecht Kenntnisse zu 
er-googlen.
2. Suche dir einen guten Anwalt.
3. Stelle sicher das der Anwalt richtig gut ist, investiere ruhig ein 
paar hundert Euro mehr.
4. Lass den Anwalt entscheiden was zu tun ist.
5. Höre nicht auf Ratschläge hier im Forum - bis auf diesen natürlich ;)
#1608313
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@Dussel
Danke für den Link.
Wäre ja auch zu schön um wahr zu sein wenn das alles so einfach wäre.

>Hier machen die gar nichts. Das wird nicht mal weiterverfolgt, da kein
>öffentliches Interesse besteht.
Auf eine Anzeige muss die Polizei schon reagieren aber die 
Staatsanwaltschaft nicht. Für die ist dann das öffentliches
Interesse relevant und das ist Ausleeeeeegungssache.
In dem geschilderten Fall könnte ich mir bei fortführen
der Tat öffentliches Interesse gut feststellen. Wenn man es nicht
versucht dagegen anzugehen hat man schon verloren, ansonsten kann
man nur verlieren oder auch nicht.

>1. Versuche nicht dir Internet- oder Straftrecht Kenntnisse zu
>er-googlen.
Warum nicht, ein bisschen Basiswissen ist nicht verkehrt.
>2. Suche dir einen guten Anwalt.
Und welcher Anwalt ist gut?
>3. Stelle sicher das der Anwalt richtig gut ist, investiere ruhig ein
>paar hundert Euro mehr.
Klar je teurer desto besser, wie? Die Honorare werden nach 
Streit/Gegenstandswert und Aufwand gemäß Gebührenordnung berechnet.
Mit nem Bündel zu wedeln hilft da wenig wenn der Anwalt nicht seine
Lizens riskieren will.
>4. Lass den Anwalt entscheiden was zu tun ist.
Ganz schlecht, der soll umfassend und ausführlich beraten und
den Mandanten entscheiden lassen oder seinen Job an den Nagel hängen.
>5. Höre nicht auf Ratschläge hier im Forum - bis auf diesen natürlich ;)
Er hört ja nicht, er liest.

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