Mit Belästigung meine ich jetzt nicht die sexuelle, sondern Nachspionieren, Diffamierung und vielleicht sogar das Streuen von Gerüchten in der neuen Firma. Was tun, wenn da so eine Pi....lke versucht, mein Leben zu versauen?
anzeigen, verklagen, ...(illegale mittel anwenden)
Das gleiche machen. Sieh zu dass in der Firma des Chefs bekannt wird, dass er Kinderp0rnos sammelt, dann geht das alles schnell.
Ist das eine Vermutung oder gibt es Indizien/Beweise? Was haste denn angestellt? Ansonsten wäre es üble Nachrede bzw. Verleumdung. Wenn das zutrifft was du behauptest kann man nur einen Anwalt mit Detektiv einschalten, was aber sehr teuer ist. Wenn dir durch die Aktionen deines Chefs ein wirtschaftlicher Schaden entsteht kann er sowohl strafrechtlich wie zivilrechtlich belangt werden. Strafanzeige wäre auch ein Weg. Kein Rechtsrat, das ist Aufgabe eines Anwalts.
Bevor du dich kaputt machen lässt, krankschreiben lassen. Sag dem Arzt was Sache ist, also keine anderen Gründe vorschieben. So hast Du erstmal Luft, um weitere Schritte zu überdenken und einzuleiten.
@iemaus (Gast)
>das gute alte Faustrecht, 1:1
Sollte man das nicht Regina Halmich und Leila Ali überlassen?
Fragende Grüße
Falk
Was ich getan habe? Nichts. Mir wurde gekündigt und ein ziemlich falsches Spiel mit mir getrieben. Jetzt verfolgt mich der alte Chef, eine regelrechte Pissnelke, über "soziale Netzwerke".
Darf man fragen, wie dich dein Chef verfolgt? Üble Nachrede? Sexuelle Belästigung? Ich würde dir empfehlen die Screenshots fein säuberlich zu sammeln (mit Datum!) und dann das Netzwerk anschreiben, dass Sie die User "Chef" abmahnen sollen. Meistens werden dann diese sorgar vom Netzwerk gebannt. Sollte das nichts helfen, übergibst du die Screens einem Anwalt. Ich bin alles andere als ein Rechtskenner, aber soweit ich weiß ist die Beweislast bei Mobbing invertiert. D.h. der Arbeitsgeber muss dir beweisen dass er dich nicht gemobt hat. Nur rein zufällig: Hat dich dein Chef nicht rein zufällig irgendwie mal "unethnisch" behandelt (Rassistisch, negative/herabsetzende Kommentare über Frauen, etc.). Da weiß ich nämlich dass Unternehmer dafür nicht ganz billige Versicherungen abschließen. Das ist keine Rechtsberatung. Was ich dir hier schreibe basiert auf meinem Wissen "das ich irgendwann mal irgendwie gehört habe". Achja nochwas: Ich habe mal gehört dass wenn man genötigt wird sinnlose Arbeiten zu tun (also definitiv offensichtlich unnütz), wie z.B. leere Seiten kopieren das auch schon für eine Klage vor dem Arbeitsgericht reicht.
You don't wanna know my name schrieb: > Darf man fragen, wie dich dein Chef verfolgt? Üble Nachrede? Sexuelle > Belästigung? Anna Gramm schrieb: > Mit Belästigung meine ich jetzt nicht die sexuelle Lesen: 5, Nachhilfe dringend erforderlich
>Beweislast bei Mobbing invertiert...
Bei Mobbing meines Wissens nicht, bei Diskriminierung schon.
Am besten den Ex-Chef während der Arbeit anrufen, sodass andere Mitarbeiter das Gespäch mitbekommen und direk fragen, was er damit erreichen möchte. Wenn man solche Psychos direkt anspricht, lassen die einen danach meist schön in Ruhe.
...oder treibt es noch bunter... Anwalt oder Polente macht mehr Eindruck.
>>Beweislast bei Mobbing invertiert... >Bei Mobbing meines Wissens nicht, bei Diskriminierung schon. Laut wikipedia zum Glück nicht. Der "Diskriminierte" muss erst beweisen oder überzeugende Indizien bringen. Erst wenn die das Gericht überzeugen, muss bewiesen werden, dass er nicht benachteiligt wurde.
Bring einfach deine Leistung in der neuen Firma, sei ein normaler Mensch, nett und freundlich, .... Dann schießt sich dein ehemaliger Chefe ein Eigentor wenn er wirklich so auftritt und übles streut. Versuche dich nicht auf niedriges Niveau zu begeben. Dort gewinnen immer die hohlblöcke die unsensieblen stumpfen Keulen.
@Dussel haste mal einen Link mit Hinweis auf den Absatz? Ich hab unter Mobbing und Diskriminierung nichts zur Beweislast im Wikipedia gefunden außer das bei Mobbing ein Mobbing-Tagebuch als Beweis dienen kann.
http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeines_Gleichbehandlungsgesetz#Gesetzliche_Regelung Auf den Artikel kommt man von der Begriffserklärung von Antidiskriminierungsgesetz. Im nächsten Absatz ist das noch genauer erklärt. Rechtlich scheint das nicht ganz klar zu sein, aber es ist gilt nicht von Anfang an die Beweislastumkehr.
> Jetzt verfolgt mich der alte Chef, > eine regelrechte Pissnelke, über "soziale Netzwerke". Das wäre also leicht beweisbar. Geh zur Polizei, lege Ausdrucke vor, am Besten IP-Adressen, und stelle Strafanzeige wegen Beleidigung nach §185. Den Rest machen die dann, Recherche der IP-Adresse, Hausdurchsuchung, Computerbeschlagnahme. Desweiteren versuche Belege zu sammeln, daß dich die Aktion deines Ex-Chefs Geld kostet, einen neuen Job kostet, Krankheitskosten entstehen, mit den Belegen nach gewonnenem Strafprozess führst du dann einen Zivielprozess, der dir Entschädigung einbringt. Sei sicher, der macht das nie wieder. Denn im Internet läuft alles schriftlich belegt ab.
>stelle Strafanzeige wegen Beleidigung nach §185. Den Rest machen >die dann, Recherche der IP-Adresse, Hausdurchsuchung, >Computerbeschlagnahme. Spinnst Du? Das machen die bei Verdacht auf schwere Delikte. Hier machen die gar nichts. Das wird nicht mal weiterverfolgt, da kein öffentliches Interesse besteht.
Anna Gramm schrieb: > Was tun, wenn da so eine Pi....lke > versucht, mein Leben zu versauen? 1. Versuche nicht dir Internet- oder Straftrecht Kenntnisse zu er-googlen. 2. Suche dir einen guten Anwalt. 3. Stelle sicher das der Anwalt richtig gut ist, investiere ruhig ein paar hundert Euro mehr. 4. Lass den Anwalt entscheiden was zu tun ist. 5. Höre nicht auf Ratschläge hier im Forum - bis auf diesen natürlich ;)
@Dussel Danke für den Link. Wäre ja auch zu schön um wahr zu sein wenn das alles so einfach wäre. >Hier machen die gar nichts. Das wird nicht mal weiterverfolgt, da kein >öffentliches Interesse besteht. Auf eine Anzeige muss die Polizei schon reagieren aber die Staatsanwaltschaft nicht. Für die ist dann das öffentliches Interesse relevant und das ist Ausleeeeeegungssache. In dem geschilderten Fall könnte ich mir bei fortführen der Tat öffentliches Interesse gut feststellen. Wenn man es nicht versucht dagegen anzugehen hat man schon verloren, ansonsten kann man nur verlieren oder auch nicht. >1. Versuche nicht dir Internet- oder Straftrecht Kenntnisse zu >er-googlen. Warum nicht, ein bisschen Basiswissen ist nicht verkehrt. >2. Suche dir einen guten Anwalt. Und welcher Anwalt ist gut? >3. Stelle sicher das der Anwalt richtig gut ist, investiere ruhig ein >paar hundert Euro mehr. Klar je teurer desto besser, wie? Die Honorare werden nach Streit/Gegenstandswert und Aufwand gemäß Gebührenordnung berechnet. Mit nem Bündel zu wedeln hilft da wenig wenn der Anwalt nicht seine Lizens riskieren will. >4. Lass den Anwalt entscheiden was zu tun ist. Ganz schlecht, der soll umfassend und ausführlich beraten und den Mandanten entscheiden lassen oder seinen Job an den Nagel hängen. >5. Höre nicht auf Ratschläge hier im Forum - bis auf diesen natürlich ;) Er hört ja nicht, er liest.
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