Forum: Mikrocontroller und Digitale Elektronik Maschinenbau privat


von Nikolaus (Gast)


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Hallo,

Ich arbeite als Automatisierungsingenieur und soll nun in meinem Ort die 
Kirchenuhr automatisieren. Genauer gesagt soll die alte mechanische Uhr 
weiterhin ihre Arbeit verrichten, jedoch soll das Aufziehen automatisch 
erfolgen.

Von der technischen Seite hab ich nun bereits fast alles durchgeplant.

Mein Problem ist aber die Konformitätserklärung.
Ich weiß zwar, dass die Anlage den Richtlinien entspricht, jedoch kann 
und will ich keine Konformitätserklärung unterschreiben.

Einzig der Netzanschluss erfolgt offiziell erfolgt von einem Elektriker.

Ich muss auch noch erwähnen, dass ich den Umbau unentgeltlich 
durchführe.

Normalerweise sollte bzw. darf nicht passieren, aber man weiß ja nie.

Angenommen die Kirche fackelt, wegen einem Kurzschluss ab (darf zwar 
nicht passieren). Steigt dann die Versicherung der Kirch aus? Oder noch 
schlimmer, bin ich dann haftbar?

lg, Nikolaus

von oldmax (Gast)


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Hi
Diese Frage ist eine Rechtsfrage. Solltest du als Ing. wissen und hier 
kann und wird dir niemand eine verbindliche Auskunft geben. Es wird 
niemand, der unentgeldlich eine Arbeits- oder Dienstleistung erbringt 
zur verantwortung  gezogen, es sei denn, er handelt  grob Fahrlässig. 
Wenn ein Auftraggeber einem Laien einen Job durchführen läßt, ist er 
selbst in der Pflicht, die ordnungsgemäße Ausführung sowie die davon 
ausgehenden Gefahren zu verantworten.
Aussage natürlich ohne Gewähr...
Gruß oldmax

von Martin V. (oldmax)


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Hi
Noch zur Konformitätserklärung. Wo ist da das Problem? Bei zugekauften 
Modulen / Bauteilen hast du die Konformitätserklärung der Hersteller. Zu 
eigenen berufst du die auf die Anwendung der entsprechenden  DIN EN 
sowieso. Ergänzend eventuell noch eine Gefährdungsanalyse. Sollte einem 
Automatisierungsingenieur aber keine Probleme bereiten, da dies zum 
täglichen Geschäft gehört.
Gruß oldmax

von ... (Gast)


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Nikolaus schrieb:
> Mein Problem ist aber die Konformitätserklärung.

Wer verlangt die denn?

Du "verkaufst" doch nicht ein fertiges Produkt, sondern eine 
Werkleistung.

Dann müsste der Elektriker für seinen Netzanschluss ja auch eine 
Konformitätserklärung abgeben.

von Uwe C. (Firma: privat) (olmuk)


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Hallo,

seit dem 29.12.09 ist eine neue Maschinenrichtlinie in Kraft getreten, 
die allerdings für den Bereich der Sicherheitsbestimmungen noch eine 
Übergangsfrist zulässt. Das rechtliche Problem hat der Ausführende mit 
oder ohne Konformitätserklärung so oder so und der Richter entscheidet 
dann aufgrund der Meinung der Sachverständigen. Das berühmteste Beispiel 
ist die Mausefalle mit CE-Kennzeichnung ( also Herstellererklärung ),die 
ja wohl in vollstem Widerspruch zu den zutreffenden Vorschriften steht.

Kritisch wäre es nur wenn die Kirchenuhr in den Anhängen der früheren 
Maschinenrichtlinie aufgeführt wäre, wie z.B. Maschinen aus Untertage, 
Flurförderfahrzeuge, usw.

Also, wenn eine Gefahrenanaylse gemacht ist und eine Bedienungsanleitung
( u.a. bestimmungsgemässe Verwendung ) voliegt, was soll dann 
schiefgehen.

Allerdings wundern mich etwas die Fragen über Adam und Eva für jemamnden 
aus dem Fach.....

von Ulf (Gast)


Angehängte Dateien:

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Hallo  Nikolaus (Gast)!

Zur Deinen Fragen(rechtliche Seite usw.) kann ich leider nichts 
beisteuern. Das Einzige ist, daß man auf dem Kirchturm mit 
Blitzeinschlägen rechnen MUSS. In Prettin/Elbe habe ich mal gesehen, wie 
die Schaltverteilung nach einem Volltreffer aussah. Wunderbar, wie weit 
Splitter von Sicherungen usw. fliegen können.

Mich würde interessieren, wie(grob umrissen) Deine Aufzugvorrichtung 
bewerkstelligt ist.
Bei mir steht seit 1984 ein gutes solides Turmuhrwerk in der Wohnung. 
Wegen der geringen Raumhöhe müssen meine Gewichte täglich 2mal 
aufgezogen werden, was auch mich zum Bau einer Aufzugmaschine animierte.
Ein kleines Gewirr von Fahrradteilen, Magnetkupplungen und Relais 
verrichtet nach Anfangsschwierigkeiten nun viele Jahre seinen guten 
Dienst. Hab mal schnell ein Bild gemacht.

ulf.
imer am Puls der Zeit.

von Thomas S. (tsalzer)


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Wenn Du es unentgeldlich machst, sollen die Empfänger halt den Ausschluß 
unterschreiben. So ist die Wirkungsrichtung!

Wo kommen wir denn hin, wenn Du als Ingenieur  schon schreibst 
(schreiben
mußt), ein Elektriker macht die Installation.

SO SOLLTE ES SEIN:
Du machst es nach besten Wissen und Gewissen. Punkt,aus,Period !!!


Würde in einem solchen Fall von mir eine Haftung erwartet, würde ich auf 
dem Absatz Kehrt machen, so wie beim Bund gelernt.

Deutschland, und mittlerweile auch ehemals wirklich demokratische 
Staaten verwalten sich zu Tode.

"Dummheit schafft Freizeit", also zur Not "keine Ahnung haben", und Du 
bist sauber raus. Das ist zwar nicht die Richtige Lösung, aber eine 
heutzutage übliche.

guude
ts

von Nikolaus (Gast)


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Erstmal danke für eure Hilfe.

Das mir hier niemand eine verbindliche Auskunft geben wird ist mir schon 
klar. Ich will eben andere Meinungen dazu hören, bzw. ist oder war 
jemand schon in der selben Situation.

Die Anlage wird den Vorschriften entsprechend gebaut und natürlich auch 
eine Gefahrenanalyse durchgeführt. Die gefahrbringenden Teile sind alle 
bedeckt und im Notfall gibt es selbstverständlich immer noch den 
Not-Aus.
Kurz gesagt es ist einfach so wie es sein sollte.

Normalerweise steht aber hinter meiner Arbeit eine Firma.

Meine Überlegung war nun aber, dass zb. die Versicherung sagen könnte, 
dass sie nicht zahlen, da die Anlage sozusagen im Pfusch (unentgeltlich) 
gebaut wurde.

lg, Nikolaus

von Schrotty (Gast)


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Wenn du dir ganz sicher sein willst, dann geh doch zu einem Anwalt und 
klär das mit dem. Die Kosten für die Beratung und das eventuelle 
Aufsetzen eines Haftungsauschlusses soll dann die Gemeinde tragen 
(sollte ja, verglichen mit den Kosten, die du der Gemeinde durch die 
ehrenamtliche Arbeit sparst, kein Problem sein)
Dann hast das ganze eben "Wasserdicht"

Lässt sich die Gemeinde auf den Deal wegen der paar Euro nicht ein, dann 
würde ich das ganze Projekt an den Nagel hängen.

von Nikolaus (Gast)


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Ich werde nochmal mit der Kirche reden, was wir da machen können. Ich 
glaub denen ist das gar nicht bewusst.

Aber wie die meisten schon geschrieben haben, sollte es schon reichen 
wenn ich alle Vorschriften einhalte.

Zum Thema Blitzschlag muss ich mich noch genauer informieren.
da gibt es vielleicht spezielle Vorschriften.

@ Ulf
hier hast du einen Link zu der Planung meines Umbaus
http://www.schmuckunduhren.de/forum/1/viewtopic.php?t=2887&highlight=turmuhr


lg, Nikolaus

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