Mahlzeit zusammen!
Wie es mein "Nick" verrät, werde ich demnächst mit dem Studium (geplant
Ende Septemper/Anfang Oktober 2010) fertig sein (Dipl.-Ing. Elektro- und
Informationstechnik an einer Uni in Süddeutschland).
Auch auf die Gefahr hin, daß einige unter Euch nun gelangweilt
aufjaulen, weil dieses Thema in der ein oder anderen Art hier schonmal
dran war, hier nun mein "Problem":
Also, ich wurde im Herbst 2003 gemustert und für "T3" befunden. Hab dann
verweigert und wurde auch als KdV anerkannt. Soweit alles in Butter.
Damals war's aber so, daß man als anerkannter KdV'ler mit dem
"T3-Urteil" gemäß der bundesdeutschen "Fleischbeschau" nicht als Zivi
eingezogen wurde (hab ich auch schriftlich vorliegen). Ich konnte also
gleich an die Uni gehen ... Glück gehabt (dachte ich damals zumindest).
Nun ist es aber so, daß ich bei Ende meines Studiums im Herbst nun so
ca. 26,5 Jahre alt bin, also noch der "Zivildienstüberwachung"
(gräßliches Wort) unterliege. Diese Regelung, daß T3=ausgemustert gilt,
hat heute wohl keinen Bestand mehr. Das heißt für mich, die könnten mich
rein faktisch noch als Zivi einziehen (auch wenn sie es wohl sehr
wahrscheinlich nicht machen werden, da ja immer permanent "junges
Gemüse" anlandet).
Mir würde das aber den ganzen Berufseinstieg versauen, da ich eventuell
nach dem Abschluß noch eine Promotion dranhängen möchte...
Meint Ihr, ich soll einfach mal das Bundesamt anschreiben und um
Planungssicherheit anfragen? Oder soll man besser keine "schlafenden
Hunde" wecken?
Viele Grüße!
J.R.
Hat sich denn bisher während deines Studiums irgendjemand schriftlich
oder telefonisch gemeldet und nach dem aktuellen Stand gefragt oder hast
du Immatrikulationsbescheinigungen jedes Semester hingeschickt? Wenn
nein, kommt da nichts mehr :)
1.) Wurde T3 zu T5, du bist untauglich seit 2004.
2.) Du bist zu alt, die koennen dich nichtmehr einziehen. (WPflg §5)
Glueckwunsch!
Du haettest dich vielleicht auf dem laufenden halten sollen :-)
(oder erstmal googlen sollen)
Gruss
Christian Leber
> Sei froh, wenn Du Zivildienst machen kannst. Du bist dann immerhin eine> Weile aus der Arbeitslosigkeit raus. Jobs gibt es in Deutschland für> Absolventen der Ingenieuersstudiengänge nicht mehr.
Danke für diesen qualifizierten Kommentar! Da wären 2 cents noch zuviel!
OK, hab mir das mit dem WPflG §5 mal angeschaut. Da steht immer
"Zeitpunkt des festgestzten Diensteintritts". Was heißt das nun in
meinem Fall? Als ich gemustert wurde, war ich noch keine 20. Also von da
her, könnte es schon möglich sein.
Nein, ab der Anerkennung als KdV hab ich von denen nichts mehr gehört.
Allerdings - man weiß ja nie! War bei der Musterung ähnlich: Dort hab
ich formal eine Zurückstellung wegen dem bevorstehenden Abitur beantragt
und auch erhalten. Kaum hatte ich dieses, haben die sich schon wieder
gemeldet und das Verfahren nahm seinen weiteren Lauf. Also
Zurückstellung ist keine Garantie, daß die einen "vergessen"...
Bei meinem Cousin war's übrigens ähnlich: Kaum war der mit der
Ausbildung fertig, lag auch schon die Einberufung im Briefkasten. Der
ist aber dann zum Bund gegangen.
wenn du nicht zurückgestellt wurdest,d.h. du wurdest "vergessen", dann
können sie dich bis 25 ziehen. Wenn eine Zurückstellung vorliegt können
siedich bis zum 27 Lebensjahr ziehen. Sichere dich in jedem Fall ab das
da nix mehr kommt,als ich Wehrdienst (2005) geleistet habe hatten wir
nen 24 jährigen frischen Dipl. Ing. als Wehrdienstleistenden. Besonders
bitter war, das er schon nen Arbeitsvertrag hatte. Da geht 1 ganzes Jahr
flötten, theoretisch müsste man dann nochmal nen Aufbaustudium machen,
denn man vergisst sehr schnell.
> nun so ca. 26,5 Jahre alt bin
Haste noch Prüfungen zu absolvieren?
Falls ja dann schieb die doch einfach 1 Semester weiter und mach solange
Urlaub ;)
T3 heißt heute ausgemustert. Ich habe meinen Wehrdienst 2002/2003
geleistet und im anderen Zug ging sogar einer Krücken. Heute wird man ja
schon ausgemustert, wenn man auffällig hustet.
Ich tendiere immer mehr dazu, erst mal "den Ball flachzuhalten", also
nichts weiter zu unternehmen. Da ich ja wie gesagt seit der Anerkennung
nix mehr von denen gehört hab, glaube ich, es ist ziemlich
unwahrscheinlich, daß da noch was kommt. Ich könnte ja inzwischen
Gott-weiß-wo gelandet sein. Daß ich ein Studium angefangen habe, wissen
die ja offiziell gar nicht.
Falls die mich doch noch ziehen wollen, wird mein "Joker" die
Nachmusterung sein (§20b WPflG), da ich in der Zwischenzeit einen Unfall
mit daraus resultierendem starken Meniskusschaden hatte.
prinzipiell halt ich nix von er Strategie "tarnen, täuschen, verpissen"
im Berufsalltag kommt man damit auch nicht besonders weit ... zumindest
langfristig. Hab Wehrdienst geleistet und es war nicht meine
schlechteste Zeit, eine Efahrung ...
Doch zum Topic, T3 und 26 Jahre ist die Wahrscheinlichkeit, dass Du doch
noch gezogen wirst recht gering, also mach einfach weiter mit Deiner
Planung und warte ab. Sollte sich doch nochmal jemand melden von der
Erfassung hast Du ja dann Deine Argumentationsgrundlage für weitere
Rückstellung.
Mit Meniskusschaden bist Du bei der Musterung sowieso gleich raus. Den
Schuh zieht sich kein Musterungsarzt an Dich damit tauglich zu
schreiben.
Ich versteh nicht was der ganze Unsinn soll.
Bald.-Ing. ist untauglich und ueber 25, kann also garnicht mehr
eingezogen werden, egal was das Bundesamt fuer Zivildienst macht.
"Zeitpunkt des festgestzten Diensteintritts" ist natuerlich der
Zeitpunkt zu dem der Dienst beginnen wuerde bei einer erfolgreichen
Einberufung, was soll das sonst sein?
Und laut wikipedia ist T3 nunmal untauglich:
http://de.wikipedia.org/wiki/Tauglichkeitsgrad
Gruss
Christian
> Bald.-Ing. ist untauglich und ueber 25
Untauglich würde ich das nicht ganz nennen (persönlich sowieso nicht,
aber auch im Barras-Jargon).
T3 bedeutete damals "wehrdienstfähig, und zwar verwendungsfähig mit
Einschränkungen in der Grundausbildung und für bestimmte Tätigkeiten".
So steht's auch auf meinem Musterungsergebnis.
Diese Altersgrenze von 25 Jahren kapier ich auch nicht. Hab mal
gegoogeled und bin in §23, Abs. 1 Zivildienstgesetz fündig geworden:
"Die anerkannten Kriegsdienstverweigerer unterliegen der
Zivildienstüberwachung. Diese endet mit Ablauf des Jahres, in dem sie
das 32. Lebensjahr vollendet haben."
Also ist für mich 32 das "magische Alter", da ich ja bereits als KdV
anerkannt bin. So lange möchte ich aber beim besten Willen nicht mehr
studieren...
Ball Flach halten. Da kommt nix mehr. Ansonsten, direkt dagegen klagen,
ich bin mir sicher, dass Du sehr überzeugend argumentieren kannst, das
eine Einberufung zum jetzigen Zeitpunkt deiner Karrierer übermäßig
schaden würde.
@Bald.-Ing.
Sorry, ich hatte mich mit der Altersgrenze geirrt, es ist bei dir 23,
denn scheinbar hast du ja keinen Antrag auf Zurueckstellung gestellt.
(§24)
Wehrdienstueberwachung hat NICHTS mit der Einberufung zu tun.
T3 = Untauglich.
Das wurde so geandert, damit es weniger Taugliche gibt und damit die
Einberufungsquote steigt -> Wehrgerechtigkeitssimulation
Trollst du oder bist du nicht in der Lage dir das von einem KWEA, dem
BAZ oder einem Fachanwalt bestaetigen zu lassen? Wenn du immernoch
glaubst einberufen werden zu koennen waere jetzt der ricthige Zeitpunkt
einen Fachanwalt zu konsultieren.
Danke für den Hinweis, Christian.
Das mit dem BAZ hatte ich mir auch schon überlegt, war aber dann doch
der Meinung, es wäre besser, erstmal keine "schlafenden Hunde" zu
wecken. Nicht daß die dort noch auf dumme Gedanken kommen: "Oha, da ist
wieder so einer, der sich drücken möchte. Na dann gleich mal her
damit...".
Find ich zugegebenermaßen etwas absurd mit diesen Altersgrenzen. Du
schreibst 23 Jahre. Für was sollen aber die 32 Jahre sein?
@Bald.-Ing.
KWEA weiss das genauso, die ganzen Sachen sind ja gleich. Ruf doch
einfach mal an. Keine Ahnung ob das BAZ auch telefonisch erreichbar ist.
Die muessen ja nicht deinen Namen kennen.
Die Wehrdienstueberwachung ist vermutlich bis 32 wegen dem hier aus §24:
"Abweichend von den Sätzen 1 und 2 leisten Zivildienst Dienstpflichtige,
die zu dem für den Dienstbeginn festgesetzten Zeitpunkt
1. das 32. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn sie wegen ihrer
beruflichen Ausbildung während des Grundwehrdienstes vorwiegend
militärfachlich verwendet worden wären oder verwendet worden sind, oder
2. das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn sie wegen einer
Verpflichtung zur Leistung eines Dienstes als Helfer im Zivilschutz oder
Katastrophenschutz (§ 14) oder wegen einer Verpflichtung zur Leistung
eines Entwicklungsdienstes (§ 14a) vor Vollendung des 23. Lebensjahres
nicht zum Zivildienst herangezogen worden sind."
(Ausserdem ist die Wehrdienstueberwachung wohl so lange um §24 aendern
zu koennen falls aus irgendwelchen Gruenden wieder mehr Truppen
gebraucht werden.)
Die zwei Sachen treffen doch nicht auf dich zu, korrekt?
Wenn dem so ist, dann ist absolut klar, dass die dich nicht einberufen
koennen. Es gibt da einfach keinen Interpretationsraum. Also ist die
Altersgrenze 23 oder 25, je nachdem.
Fuer dich ist es ja egal ob die Altersgrenze jetzt 23 oder 25 ist, aber
meiner Meinung nach ist es bei dir 23. Die Bedingungen stehen in §24.
(Frueher war die Grenze bei 25/27)
Und wie gesagt auf wikipedia steht auch dass T3 zu T5 wurde, sicher
kannst du da auch noch andere Quellen finden wenn du mal ne Stunde
googlest.
Wie gesagt: Glueckwunsch
Gruss
Christian
Ein Freund von mir hatte ein ähliches Problem. Da er aber bei der
Feuerwehr seine volle Zeit nicht abgeleistet hatte wollten die ihn
tatsächlich mit 27 vor seiner Promotion einziehen. Der hatte aber
während seines Studiums immer wieder Kontakt mit den Jungs und musste
auch jedes Semester eine Bescheinigung haben.
Da du ja keinen Kontakt mehr hattest ist das bestimmt ausgestanden.
Also: Füße stillhalten
Im Notfall: Die Lösung meines Freundes -> er hat geheiratet und ist
deswegen raus.