Mahlzeit zusammen! Wie es mein "Nick" verrät, werde ich demnächst mit dem Studium (geplant Ende Septemper/Anfang Oktober 2010) fertig sein (Dipl.-Ing. Elektro- und Informationstechnik an einer Uni in Süddeutschland). Auch auf die Gefahr hin, daß einige unter Euch nun gelangweilt aufjaulen, weil dieses Thema in der ein oder anderen Art hier schonmal dran war, hier nun mein "Problem": Also, ich wurde im Herbst 2003 gemustert und für "T3" befunden. Hab dann verweigert und wurde auch als KdV anerkannt. Soweit alles in Butter. Damals war's aber so, daß man als anerkannter KdV'ler mit dem "T3-Urteil" gemäß der bundesdeutschen "Fleischbeschau" nicht als Zivi eingezogen wurde (hab ich auch schriftlich vorliegen). Ich konnte also gleich an die Uni gehen ... Glück gehabt (dachte ich damals zumindest). Nun ist es aber so, daß ich bei Ende meines Studiums im Herbst nun so ca. 26,5 Jahre alt bin, also noch der "Zivildienstüberwachung" (gräßliches Wort) unterliege. Diese Regelung, daß T3=ausgemustert gilt, hat heute wohl keinen Bestand mehr. Das heißt für mich, die könnten mich rein faktisch noch als Zivi einziehen (auch wenn sie es wohl sehr wahrscheinlich nicht machen werden, da ja immer permanent "junges Gemüse" anlandet). Mir würde das aber den ganzen Berufseinstieg versauen, da ich eventuell nach dem Abschluß noch eine Promotion dranhängen möchte... Meint Ihr, ich soll einfach mal das Bundesamt anschreiben und um Planungssicherheit anfragen? Oder soll man besser keine "schlafenden Hunde" wecken? Viele Grüße! J.R.
Hat sich denn bisher während deines Studiums irgendjemand schriftlich oder telefonisch gemeldet und nach dem aktuellen Stand gefragt oder hast du Immatrikulationsbescheinigungen jedes Semester hingeschickt? Wenn nein, kommt da nichts mehr :)
26, studiert und T3 sehr unwahrscheinlich, dass da noch was kommt :D
1.) Wurde T3 zu T5, du bist untauglich seit 2004. 2.) Du bist zu alt, die koennen dich nichtmehr einziehen. (WPflg §5) Glueckwunsch! Du haettest dich vielleicht auf dem laufenden halten sollen :-) (oder erstmal googlen sollen) Gruss Christian Leber
> Sei froh, wenn Du Zivildienst machen kannst. Du bist dann immerhin eine > Weile aus der Arbeitslosigkeit raus. Jobs gibt es in Deutschland für > Absolventen der Ingenieuersstudiengänge nicht mehr. Danke für diesen qualifizierten Kommentar! Da wären 2 cents noch zuviel! OK, hab mir das mit dem WPflG §5 mal angeschaut. Da steht immer "Zeitpunkt des festgestzten Diensteintritts". Was heißt das nun in meinem Fall? Als ich gemustert wurde, war ich noch keine 20. Also von da her, könnte es schon möglich sein. Nein, ab der Anerkennung als KdV hab ich von denen nichts mehr gehört. Allerdings - man weiß ja nie! War bei der Musterung ähnlich: Dort hab ich formal eine Zurückstellung wegen dem bevorstehenden Abitur beantragt und auch erhalten. Kaum hatte ich dieses, haben die sich schon wieder gemeldet und das Verfahren nahm seinen weiteren Lauf. Also Zurückstellung ist keine Garantie, daß die einen "vergessen"... Bei meinem Cousin war's übrigens ähnlich: Kaum war der mit der Ausbildung fertig, lag auch schon die Einberufung im Briefkasten. Der ist aber dann zum Bund gegangen.
wenn du nicht zurückgestellt wurdest,d.h. du wurdest "vergessen", dann können sie dich bis 25 ziehen. Wenn eine Zurückstellung vorliegt können siedich bis zum 27 Lebensjahr ziehen. Sichere dich in jedem Fall ab das da nix mehr kommt,als ich Wehrdienst (2005) geleistet habe hatten wir nen 24 jährigen frischen Dipl. Ing. als Wehrdienstleistenden. Besonders bitter war, das er schon nen Arbeitsvertrag hatte. Da geht 1 ganzes Jahr flötten, theoretisch müsste man dann nochmal nen Aufbaustudium machen, denn man vergisst sehr schnell.
> nun so ca. 26,5 Jahre alt bin
Haste noch Prüfungen zu absolvieren?
Falls ja dann schieb die doch einfach 1 Semester weiter und mach solange
Urlaub ;)
T3 heißt heute ausgemustert. Ich habe meinen Wehrdienst 2002/2003 geleistet und im anderen Zug ging sogar einer Krücken. Heute wird man ja schon ausgemustert, wenn man auffällig hustet.
Ich tendiere immer mehr dazu, erst mal "den Ball flachzuhalten", also nichts weiter zu unternehmen. Da ich ja wie gesagt seit der Anerkennung nix mehr von denen gehört hab, glaube ich, es ist ziemlich unwahrscheinlich, daß da noch was kommt. Ich könnte ja inzwischen Gott-weiß-wo gelandet sein. Daß ich ein Studium angefangen habe, wissen die ja offiziell gar nicht. Falls die mich doch noch ziehen wollen, wird mein "Joker" die Nachmusterung sein (§20b WPflG), da ich in der Zwischenzeit einen Unfall mit daraus resultierendem starken Meniskusschaden hatte.
prinzipiell halt ich nix von er Strategie "tarnen, täuschen, verpissen" im Berufsalltag kommt man damit auch nicht besonders weit ... zumindest langfristig. Hab Wehrdienst geleistet und es war nicht meine schlechteste Zeit, eine Efahrung ... Doch zum Topic, T3 und 26 Jahre ist die Wahrscheinlichkeit, dass Du doch noch gezogen wirst recht gering, also mach einfach weiter mit Deiner Planung und warte ab. Sollte sich doch nochmal jemand melden von der Erfassung hast Du ja dann Deine Argumentationsgrundlage für weitere Rückstellung. Mit Meniskusschaden bist Du bei der Musterung sowieso gleich raus. Den Schuh zieht sich kein Musterungsarzt an Dich damit tauglich zu schreiben.
Ich versteh nicht was der ganze Unsinn soll. Bald.-Ing. ist untauglich und ueber 25, kann also garnicht mehr eingezogen werden, egal was das Bundesamt fuer Zivildienst macht. "Zeitpunkt des festgestzten Diensteintritts" ist natuerlich der Zeitpunkt zu dem der Dienst beginnen wuerde bei einer erfolgreichen Einberufung, was soll das sonst sein? Und laut wikipedia ist T3 nunmal untauglich: http://de.wikipedia.org/wiki/Tauglichkeitsgrad Gruss Christian
> Bald.-Ing. ist untauglich und ueber 25
Untauglich würde ich das nicht ganz nennen (persönlich sowieso nicht,
aber auch im Barras-Jargon).
T3 bedeutete damals "wehrdienstfähig, und zwar verwendungsfähig mit
Einschränkungen in der Grundausbildung und für bestimmte Tätigkeiten".
So steht's auch auf meinem Musterungsergebnis.
Diese Altersgrenze von 25 Jahren kapier ich auch nicht. Hab mal
gegoogeled und bin in §23, Abs. 1 Zivildienstgesetz fündig geworden:
"Die anerkannten Kriegsdienstverweigerer unterliegen der
Zivildienstüberwachung. Diese endet mit Ablauf des Jahres, in dem sie
das 32. Lebensjahr vollendet haben."
Also ist für mich 32 das "magische Alter", da ich ja bereits als KdV
anerkannt bin. So lange möchte ich aber beim besten Willen nicht mehr
studieren...
Ball Flach halten. Da kommt nix mehr. Ansonsten, direkt dagegen klagen, ich bin mir sicher, dass Du sehr überzeugend argumentieren kannst, das eine Einberufung zum jetzigen Zeitpunkt deiner Karrierer übermäßig schaden würde.
@Bald.-Ing. Sorry, ich hatte mich mit der Altersgrenze geirrt, es ist bei dir 23, denn scheinbar hast du ja keinen Antrag auf Zurueckstellung gestellt. (§24) Wehrdienstueberwachung hat NICHTS mit der Einberufung zu tun. T3 = Untauglich. Das wurde so geandert, damit es weniger Taugliche gibt und damit die Einberufungsquote steigt -> Wehrgerechtigkeitssimulation Trollst du oder bist du nicht in der Lage dir das von einem KWEA, dem BAZ oder einem Fachanwalt bestaetigen zu lassen? Wenn du immernoch glaubst einberufen werden zu koennen waere jetzt der ricthige Zeitpunkt einen Fachanwalt zu konsultieren.
Danke für den Hinweis, Christian. Das mit dem BAZ hatte ich mir auch schon überlegt, war aber dann doch der Meinung, es wäre besser, erstmal keine "schlafenden Hunde" zu wecken. Nicht daß die dort noch auf dumme Gedanken kommen: "Oha, da ist wieder so einer, der sich drücken möchte. Na dann gleich mal her damit...". Find ich zugegebenermaßen etwas absurd mit diesen Altersgrenzen. Du schreibst 23 Jahre. Für was sollen aber die 32 Jahre sein?
@Bald.-Ing. KWEA weiss das genauso, die ganzen Sachen sind ja gleich. Ruf doch einfach mal an. Keine Ahnung ob das BAZ auch telefonisch erreichbar ist. Die muessen ja nicht deinen Namen kennen. Die Wehrdienstueberwachung ist vermutlich bis 32 wegen dem hier aus §24: "Abweichend von den Sätzen 1 und 2 leisten Zivildienst Dienstpflichtige, die zu dem für den Dienstbeginn festgesetzten Zeitpunkt 1. das 32. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn sie wegen ihrer beruflichen Ausbildung während des Grundwehrdienstes vorwiegend militärfachlich verwendet worden wären oder verwendet worden sind, oder 2. das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn sie wegen einer Verpflichtung zur Leistung eines Dienstes als Helfer im Zivilschutz oder Katastrophenschutz (§ 14) oder wegen einer Verpflichtung zur Leistung eines Entwicklungsdienstes (§ 14a) vor Vollendung des 23. Lebensjahres nicht zum Zivildienst herangezogen worden sind." (Ausserdem ist die Wehrdienstueberwachung wohl so lange um §24 aendern zu koennen falls aus irgendwelchen Gruenden wieder mehr Truppen gebraucht werden.) Die zwei Sachen treffen doch nicht auf dich zu, korrekt? Wenn dem so ist, dann ist absolut klar, dass die dich nicht einberufen koennen. Es gibt da einfach keinen Interpretationsraum. Also ist die Altersgrenze 23 oder 25, je nachdem. Fuer dich ist es ja egal ob die Altersgrenze jetzt 23 oder 25 ist, aber meiner Meinung nach ist es bei dir 23. Die Bedingungen stehen in §24. (Frueher war die Grenze bei 25/27) Und wie gesagt auf wikipedia steht auch dass T3 zu T5 wurde, sicher kannst du da auch noch andere Quellen finden wenn du mal ne Stunde googlest. Wie gesagt: Glueckwunsch Gruss Christian
Ein Freund von mir hatte ein ähliches Problem. Da er aber bei der Feuerwehr seine volle Zeit nicht abgeleistet hatte wollten die ihn tatsächlich mit 27 vor seiner Promotion einziehen. Der hatte aber während seines Studiums immer wieder Kontakt mit den Jungs und musste auch jedes Semester eine Bescheinigung haben. Da du ja keinen Kontakt mehr hattest ist das bestimmt ausgestanden. Also: Füße stillhalten Im Notfall: Die Lösung meines Freundes -> er hat geheiratet und ist deswegen raus.
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