Hallo,
ich bin Dipl.Ing.(FH) mit fester Anstellung. Will aber, natürlich mit
Erlaubnis meines Arbeitgebers, nebenbei Elektronik verkaufen.
Konkret:
- kleine funktionsfähige Elektronikbaugruppen für Hobby und Haushalt
ohne Gehäuse
- sozusagen als Bausatz gekennzeichnet, optionales Gehäuse könnte dann
dazu bestellt werden.
Muss ich dazu ein Gewerbe anmelden, oder kann ich das ganz normal als
freiberuflicher Ingenieur anbieten?
zu erwartender Umsatz ist max. 4 stellig im Jahr!
danke für eure Hilfe.
Tobi
Hallo,
Meines Wissens musst du ein Gewerbe anmelden, da du mit Waren handelst.
Aber hier kann dir das Finanzamt(?) vielleicht genauere Auskunft geben.
Gruß
Wenn diese Tätigkeit finanziell gesehen hauptsächlich aus dem Verkauf
von Produkten besteht, dann ist das nicht freiberuflich sondern
gewerblich. Freiberuflich wäre es vielleicht, wenn diese Produkte ein
vergleichsweise kleiner Nebeneffekt einer sonst eindeutig
freiberuflichen Tätigkeit darstellten.
Hallo,
was bedeutet die "Kleinunternehmer Klausel", habe ich jetzt auch schon
öfters gelesen, aber was bedeutet diese genau?
Brauche ich dann keinen Gewerbeschein?
Gruss
Tobi
Du benötigst als Kleinunternehmer auch einen Gewerbeschein. Du hast aber
weniger mit dem Finanzamt zu tun, da du keine Umsatzsteuer (-> keine
Mehrwertsteuer auf deinen Rechnungen) ans Finanzamt abführen musst.
Dafür bekommst du aber auch keine Mehrwertsteuer für deine Ausgaben
erstattet. Gebrauch von der Kleinunternehmer Klausel kannst du nur
machen wenn du im ersten Jahr weniger als 17.500 Euro Umsatz hast und im
zweiten weniger als 50.000 Euro Umsatz erwartest.
Du solltest nachrechnen, was für dich günstiger ist. Man hat als
Kleinunternehmer einfach weniger Aufwand.
Die Kleinunternehmerregelung kann man bis zu einem Umsatz von ca. 17000€
in Anspruch nehmen.
Wenn man keine großen Anschaffungen für den "Betrieb" machen will um
damit die Mehrwertsteuer auf diese Anschaffungen absezten will, ist die
Kleinunternehmerregelung sogar finanziell vorteilhaft.
Bsp:
Kleinunternehmerregelung:
Materialeinkauf 10€->Geräteverkauf 20€ ==> Gewinn 10€
Falls Umsatzsteuerpflichtige Regelung:
Materialeinkauf 8€->Geräteverkauf 20€ ( davon 4€ Umsatzsteuerpflichtig
)==> Gewinn 8€
Das ist weniger als bei der Kleinunternehmerregelung.
egon schrieb:
> Die Kleinunternehmerregelung kann man bis zu einem Umsatz von ca. 17000€> in Anspruch nehmen.>> Wenn man keine großen Anschaffungen für den "Betrieb" machen will um> damit die Mehrwertsteuer auf diese Anschaffungen absezten will, ist die> Kleinunternehmerregelung sogar finanziell vorteilhaft.
Aber Vorsicht: dies gilt nur, wenn er hauptsächlich an Abnehmer
verkauft, die keine Vorsteuer ziehen können (Privatleute).
Flapsig gesagt heisst das, dass es günstiger ist, zur Umsatzsteuer zu
optieren, wenn man hauptsächlich an Firmen verkauft.
Bei Bausätzen sind es vermutlich eher private Verbraucher, aber man
sollte das im Hinterkopf haben :-)
Chris D.
@Tobias: Gewerbeanmeldung ist natürlich notwendig!
> Muss ich dazu ein Gewerbe anmelden, oder kann ich das ganz normal als> freiberuflicher Ingenieur anbieten?> zu erwartender Umsatz ist max. 4 stellig im Jahr!
Da Du über 410 Euro Gewinn im Jahr machst, muß Du ein Gewerbe anmelden!
Nach der Gewerbeanmeldung werden sich bei Dir automatisch die IHK und BG
melden, wo Du als Zwangsmitglied aufgenommen wirst. Natürlich nicht
umsonst, aber die Beiträge sind durchaus verhandelbar.
Hotte schrieb:
>> Muss ich dazu ein Gewerbe anmelden, oder kann ich das ganz normal als>> freiberuflicher Ingenieur anbieten?>>> zu erwartender Umsatz ist max. 4 stellig im Jahr!>> Da Du über 410 Euro Gewinn im Jahr machst, muß Du ein Gewerbe anmelden!
Vorsicht! Das ist nicht die Bedingung für ein Gewerbe.
Du musst ein Gewerbe anmelden bei
"jeder nachhaltigen Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die
Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt."
> Nach der Gewerbeanmeldung werden sich bei Dir automatisch die IHK und BG> melden, wo Du als Zwangsmitglied aufgenommen wirst. Natürlich nicht> umsonst, aber die Beiträge sind durchaus verhandelbar.
Doch, anfangs ist das umsonst. Praktisch alle IHKs haben entsprechende
Freibeträge, die BGs meist auch, wenn man keine MA hat.
Also keine Panik ;-)
Leute, macht Euch nicht in die Hosen, nur weil Ihr ein Gewerbe anmelden
müsst. Der Papierkram und der Aufwand halten sich wirklich im Rahmen.
Andererseits hat man als Gewerbetreibender auch viele Vorteile - viele
Unternehmen beliefern nur Gewerbliche.
Chris D.
>Leute, macht Euch nicht in die Hosen, nur weil Ihr ein Gewerbe anmelden>müsst. Der Papierkram und der Aufwand halten sich wirklich im Rahmen.>Andererseits hat man als Gewerbetreibender auch viele Vorteile - viele>Unternehmen beliefern nur Gewerbliche.
Stimmt, solange man sich gleich dafür entscheidet, als Kleinunternehmer
(ohne das Märchensteuergebimsel) aufzutreten.
Wenn man sich dafür entscheidet die Mehrwertsteuer auszuweisen, darf man
im ersten Jahr eine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung machen.
Wenn der Umsatz unter 17500 Euro bleibt, ändert sich dieser Zeitraum auf
3 Monate und wenn man noch weniger Umsatz macht (irgendwo bei 3-5kEuro,
den genauen Betrag hab ich vergessen), dann braucht man das nur noch
jährlich machen (was man auch bei den ersten beiden Regelungen sowieso
machen muss).
Wie Leute sich aufgrund der Mehrwertsteuer angeblich selbst bereichern
können (es gab hier mal einen Fall im Forum, wo sich jemand ein
Heimkinosystem angeblich auf diesem Weg beschafft hat), bleibt mir immer
noch schleierhaft.
Ich fahre mit der Kleinunternehmer-Regelung sehr gut. Ich verkaufe
allerdings auch nur Dienstleistungen. Sprich: Ich baue aus Teilen, die
mir mein Auftraggeber zur Verfügung stellt, entsprechende Systeme auf.
Dadurch habe ich vielleicht nicht den Gewinn, den man durch das
Verkaufen selbst hergestellter Systeme hat, dafür habe ich aber auch
weniger Papierkram an der Backe... Ist ja auch nur ein Nebengewerbe, das
ich als eine Art Hobby ansehe (etwas ernsthafter natürlich, aber aus
einem Hobby heraus ist es entstanden).
Freiberufler sind eigentlich Dienstleister wie Architekten und
Rechtsanwälte, laut meinem Finanzamt wird es schnell brenzlig, wenn ein
Freiberufler nebenbei Handel treibt und die das irgendwann mal bemerken
(Freiberufler kommen steuerlich etwas besser weg). Du kannst da auch
einfach mal anfragen, die geben die bei einfachen Fällen Auskunft und
beißen tun die auch nicht.
Vorsicht: Der Kleingewerbetreibende haftet wie der Freiberufler voll mit
seinem Privatvermögen! Deshalb ev. eine GmbH oder UG (GmbH mit
Mindesteinlage 1EUR) anmelden, dann ist im Fall der Fälle
(Produkthaftplicht,...) nur die Einlage weg, der Preis dafür ist eine
aufwendigere Buchführung.
N.B.: Eine funktionsfähige Baugruppe wird die Stiftung EAR nicht als
Bausatz, sondern als fertiges Gerät ansehen, wenn es keinen Fachmann zur
Inbetriebnahme braucht => Du musst dich registrieren, die Geldbußen sind
saftig, ist hier im Forum schon erörtert.
Gregor Wetzel schrieb:
> Vorsicht: Der Kleingewerbetreibende haftet wie der Freiberufler voll mit> seinem Privatvermögen! Deshalb ev. eine GmbH oder UG (GmbH mit> Mindesteinlage 1EUR) anmelden, dann ist im Fall der Fälle> (Produkthaftplicht,...) nur die Einlage weg, der Preis dafür ist eine> aufwendigere Buchführung.
Zitat vom OP: "zu erwartender Umsatz ist max. 4 stellig im Jahr!"
Der ganze Rattenschwanz, der mit einer GmbH anfällt, dürfte sich bei
solchen Beträgen kaum lohnen. Inventur- und Bilanzierungspflicht,
doppelte Buchführung, ein deutlich komplizierteres Recht insb. für den
Geschäftsführer, dazu zwingende, deutlich höhere IHK-Beiträge dürften
ihm den Spaß schnell verderben.
Ein gewisses Risiko muss man als Selbstständiger einfach tragen
können, ohne nachts nicht mehr durchschlafen zu können. Dazu zählt
meiner Meinung nach auch das Risiko für den Vertrieb sauber entworfener
Bausätze.
Sonst soll er besser Angestellter bleiben.
> N.B.: Eine funktionsfähige Baugruppe wird die Stiftung EAR nicht als> Bausatz, sondern als fertiges Gerät ansehen, wenn es keinen Fachmann zur> Inbetriebnahme braucht => Du musst dich registrieren, die Geldbußen sind> saftig, ist hier im Forum schon erörtert.
Das ist allerdings ein Problem, das er lösen sollte.
Chris D.
Zu der Umsatzsteuervoranmeldung eine Aussage meines Steuerberaters
(Dezember letzten Jahres):
Auch für Kleingewerbetreibende sei das nun Pflicht, da ein großer
Missbrauch festgestellt wurde; sprich es ist monatlich eine
Umsatzsteuervoranmeldung zu machen. Quellen hab ich zZt nicht zur Hand,
suche ich aber ggf. wenn gewünscht noch raus.
Das ist nämlich auch der Grund, der mich vorläufig daran hindert.
Wo wir gerade dabei sind: Wie siehts krankenversicherungstechnisch aus
(bin noch Student)? Ich hab da was von 20h / Woche im Kopf, die nicht
überschritten werden dürfen/sollten.
VG
Florian
Hi Florian,
da haben sich einige Schlaue per frisierter Umsatzsteueranmeldung Geld
auszahlen lassen und sind dann verschwunden. Deshalb diese Regelung. Das
gilt m.W. nur für die ersten 2 Jahre. Durch die kürzere Frist fällt das
schneller auf.
die Frage ist ob du gegenüber dem Finanzamt von der
Kleinunternehmerregelung Gebrauch machst, wenn ja bist du eh nicht zum
Vorsteuerabzug berechtigt, dann kannst du an dieser Stelle auch keinen
Schaden anrichten. Die Voranmeldung kannst du auch selber per Elster
erledigen.
Als Student bist du wohl über deine Eltern oder freiwillig gesetzlich
versichert. Ich meine die 20h/Woche darfst du nicht überschreiten um
deinen Status als Student nicht zu gefährden. Ist bei mir schon eine
ganze Weile her, aber ab einer gewissen Einkommens-Grenze musst du dann
Sozialversicherungsbeiträge und Einkommensteuer zahlen.
Gregor Wetzel schrieb:
> die Frage ist ob du gegenüber dem Finanzamt von der> Kleinunternehmerregelung Gebrauch machst, wenn ja bist du eh nicht zum> Vorsteuerabzug berechtigt, dann kannst du an dieser Stelle auch keinen> Schaden anrichten. Die Voranmeldung kannst du auch selber per Elster> erledigen.
OK - das hörte sich so an, als sei, egal ob Kleinunternehmer oder nicht,
die Anmeldung immer zu machen; dann hab ich das wohl mit dem
Vorsteuerabzug verhackstückelt.
> Als Student bist du wohl über deine Eltern oder freiwillig gesetzlich> versichert. Ich meine die 20h/Woche darfst du nicht überschreiten um> deinen Status als Student nicht zu gefährden. Ist bei mir schon eine> ganze Weile her, aber ab einer gewissen Einkommens-Grenze musst du dann> Sozialversicherungsbeiträge und Einkommensteuer zahlen.
Ich denke mal, von den Soz.vers.beiträgen wäre ich am Anfang ein gutes
Stück weg, es ist eher mal hier und mal da ne kleine Dienstleistung, die
ich dann somit abrechnen könnte (Rg gewünscht...)
Danke für die Infos!
Florian
Ich frage mich langsam wie die das machen, die in der Bucht munter
Neues verkaufen als Private Verkäufer. Ich glaube nicht das die
alle nen Gewerbeschein haben. Ich hab mal was gelesen das erst ab
einer gewissen Anzahl von Geschäftsvorfällen eine Anmeldung nötig ist.
Soll aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.
Irgendwann wird dir die Gewerbsmäßigkeit unterstellt. Entweder kommt dir
das Finanzamt auf die Schliche oder irgend jemand lässt dich abmahnen.
Es gibt übrigens eine Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte, wenn
du mehr Gewinn erwirtschaftest musst du eine Steuererklärung abgeben.
Kleines Beispiel aus dem realen Leben: Hier in der Gegend hat es schon
welche ganz einfach beim Kupfer verkaufen erwischt. Der Schrotthändler
zahlt zwar in Bar, verbucht es aber als Ausgabe, der Andere hat den
Gewinn nicht angegeben. Beim Schrottler gab es eine Steuerprüfung, der
Prüfer gleicht die Buchungen mit den Steuererklärungen der Verkäufer
ab=> Volltreffer.
Angeblich gibt es schon eine Software beim Finanzamt die Ebay überwacht.
Die wissen wohl nur nicht auf was sie sich einlassen.
> Die wissen wohl nur nicht auf was sie sich einlassen.
Solange es eine gesetzlich gewährte Steueramnestie für Steuerflüchtlinge
mit 6 bis 7 stelligen Summen gibt, die ihre Kohle vor dem Fiskus auf
schweizer Banken verstecken, sollte das eigentlich auch niemanden
ernsthaft aufregen.