Hallo, ich bin Dipl.Ing.(FH) mit fester Anstellung. Will aber, natürlich mit Erlaubnis meines Arbeitgebers, nebenbei Elektronik verkaufen. Konkret: - kleine funktionsfähige Elektronikbaugruppen für Hobby und Haushalt ohne Gehäuse - sozusagen als Bausatz gekennzeichnet, optionales Gehäuse könnte dann dazu bestellt werden. Muss ich dazu ein Gewerbe anmelden, oder kann ich das ganz normal als freiberuflicher Ingenieur anbieten? zu erwartender Umsatz ist max. 4 stellig im Jahr! danke für eure Hilfe. Tobi
Hallo, Meines Wissens musst du ein Gewerbe anmelden, da du mit Waren handelst. Aber hier kann dir das Finanzamt(?) vielleicht genauere Auskunft geben. Gruß
Handel -> Gewerbe Ich würde dir bei so kleinem Umsatz zur Kleinunternehmer Klausel raten.
Wenn diese Tätigkeit finanziell gesehen hauptsächlich aus dem Verkauf von Produkten besteht, dann ist das nicht freiberuflich sondern gewerblich. Freiberuflich wäre es vielleicht, wenn diese Produkte ein vergleichsweise kleiner Nebeneffekt einer sonst eindeutig freiberuflichen Tätigkeit darstellten.
Hallo, was bedeutet die "Kleinunternehmer Klausel", habe ich jetzt auch schon öfters gelesen, aber was bedeutet diese genau? Brauche ich dann keinen Gewerbeschein? Gruss Tobi
Du benötigst als Kleinunternehmer auch einen Gewerbeschein. Du hast aber weniger mit dem Finanzamt zu tun, da du keine Umsatzsteuer (-> keine Mehrwertsteuer auf deinen Rechnungen) ans Finanzamt abführen musst. Dafür bekommst du aber auch keine Mehrwertsteuer für deine Ausgaben erstattet. Gebrauch von der Kleinunternehmer Klausel kannst du nur machen wenn du im ersten Jahr weniger als 17.500 Euro Umsatz hast und im zweiten weniger als 50.000 Euro Umsatz erwartest. Du solltest nachrechnen, was für dich günstiger ist. Man hat als Kleinunternehmer einfach weniger Aufwand.
Die Kleinunternehmerregelung kann man bis zu einem Umsatz von ca. 17000€ in Anspruch nehmen. Wenn man keine großen Anschaffungen für den "Betrieb" machen will um damit die Mehrwertsteuer auf diese Anschaffungen absezten will, ist die Kleinunternehmerregelung sogar finanziell vorteilhaft. Bsp: Kleinunternehmerregelung: Materialeinkauf 10€->Geräteverkauf 20€ ==> Gewinn 10€ Falls Umsatzsteuerpflichtige Regelung: Materialeinkauf 8€->Geräteverkauf 20€ ( davon 4€ Umsatzsteuerpflichtig )==> Gewinn 8€ Das ist weniger als bei der Kleinunternehmerregelung.
egon schrieb: > Die Kleinunternehmerregelung kann man bis zu einem Umsatz von ca. 17000€ > in Anspruch nehmen. > > Wenn man keine großen Anschaffungen für den "Betrieb" machen will um > damit die Mehrwertsteuer auf diese Anschaffungen absezten will, ist die > Kleinunternehmerregelung sogar finanziell vorteilhaft. Aber Vorsicht: dies gilt nur, wenn er hauptsächlich an Abnehmer verkauft, die keine Vorsteuer ziehen können (Privatleute). Flapsig gesagt heisst das, dass es günstiger ist, zur Umsatzsteuer zu optieren, wenn man hauptsächlich an Firmen verkauft. Bei Bausätzen sind es vermutlich eher private Verbraucher, aber man sollte das im Hinterkopf haben :-) Chris D. @Tobias: Gewerbeanmeldung ist natürlich notwendig!
> Muss ich dazu ein Gewerbe anmelden, oder kann ich das ganz normal als > freiberuflicher Ingenieur anbieten? > zu erwartender Umsatz ist max. 4 stellig im Jahr! Da Du über 410 Euro Gewinn im Jahr machst, muß Du ein Gewerbe anmelden! Nach der Gewerbeanmeldung werden sich bei Dir automatisch die IHK und BG melden, wo Du als Zwangsmitglied aufgenommen wirst. Natürlich nicht umsonst, aber die Beiträge sind durchaus verhandelbar.
Hotte schrieb: >> Muss ich dazu ein Gewerbe anmelden, oder kann ich das ganz normal als >> freiberuflicher Ingenieur anbieten? > >> zu erwartender Umsatz ist max. 4 stellig im Jahr! > > Da Du über 410 Euro Gewinn im Jahr machst, muß Du ein Gewerbe anmelden! Vorsicht! Das ist nicht die Bedingung für ein Gewerbe. Du musst ein Gewerbe anmelden bei "jeder nachhaltigen Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt." > Nach der Gewerbeanmeldung werden sich bei Dir automatisch die IHK und BG > melden, wo Du als Zwangsmitglied aufgenommen wirst. Natürlich nicht > umsonst, aber die Beiträge sind durchaus verhandelbar. Doch, anfangs ist das umsonst. Praktisch alle IHKs haben entsprechende Freibeträge, die BGs meist auch, wenn man keine MA hat. Also keine Panik ;-) Leute, macht Euch nicht in die Hosen, nur weil Ihr ein Gewerbe anmelden müsst. Der Papierkram und der Aufwand halten sich wirklich im Rahmen. Andererseits hat man als Gewerbetreibender auch viele Vorteile - viele Unternehmen beliefern nur Gewerbliche. Chris D.
>Leute, macht Euch nicht in die Hosen, nur weil Ihr ein Gewerbe anmelden >müsst. Der Papierkram und der Aufwand halten sich wirklich im Rahmen. >Andererseits hat man als Gewerbetreibender auch viele Vorteile - viele >Unternehmen beliefern nur Gewerbliche. Stimmt, solange man sich gleich dafür entscheidet, als Kleinunternehmer (ohne das Märchensteuergebimsel) aufzutreten. Wenn man sich dafür entscheidet die Mehrwertsteuer auszuweisen, darf man im ersten Jahr eine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung machen. Wenn der Umsatz unter 17500 Euro bleibt, ändert sich dieser Zeitraum auf 3 Monate und wenn man noch weniger Umsatz macht (irgendwo bei 3-5kEuro, den genauen Betrag hab ich vergessen), dann braucht man das nur noch jährlich machen (was man auch bei den ersten beiden Regelungen sowieso machen muss). Wie Leute sich aufgrund der Mehrwertsteuer angeblich selbst bereichern können (es gab hier mal einen Fall im Forum, wo sich jemand ein Heimkinosystem angeblich auf diesem Weg beschafft hat), bleibt mir immer noch schleierhaft. Ich fahre mit der Kleinunternehmer-Regelung sehr gut. Ich verkaufe allerdings auch nur Dienstleistungen. Sprich: Ich baue aus Teilen, die mir mein Auftraggeber zur Verfügung stellt, entsprechende Systeme auf. Dadurch habe ich vielleicht nicht den Gewinn, den man durch das Verkaufen selbst hergestellter Systeme hat, dafür habe ich aber auch weniger Papierkram an der Backe... Ist ja auch nur ein Nebengewerbe, das ich als eine Art Hobby ansehe (etwas ernsthafter natürlich, aber aus einem Hobby heraus ist es entstanden).
Freiberufler sind eigentlich Dienstleister wie Architekten und Rechtsanwälte, laut meinem Finanzamt wird es schnell brenzlig, wenn ein Freiberufler nebenbei Handel treibt und die das irgendwann mal bemerken (Freiberufler kommen steuerlich etwas besser weg). Du kannst da auch einfach mal anfragen, die geben die bei einfachen Fällen Auskunft und beißen tun die auch nicht. Vorsicht: Der Kleingewerbetreibende haftet wie der Freiberufler voll mit seinem Privatvermögen! Deshalb ev. eine GmbH oder UG (GmbH mit Mindesteinlage 1EUR) anmelden, dann ist im Fall der Fälle (Produkthaftplicht,...) nur die Einlage weg, der Preis dafür ist eine aufwendigere Buchführung. N.B.: Eine funktionsfähige Baugruppe wird die Stiftung EAR nicht als Bausatz, sondern als fertiges Gerät ansehen, wenn es keinen Fachmann zur Inbetriebnahme braucht => Du musst dich registrieren, die Geldbußen sind saftig, ist hier im Forum schon erörtert.
Gregor Wetzel schrieb: > Vorsicht: Der Kleingewerbetreibende haftet wie der Freiberufler voll mit > seinem Privatvermögen! Deshalb ev. eine GmbH oder UG (GmbH mit > Mindesteinlage 1EUR) anmelden, dann ist im Fall der Fälle > (Produkthaftplicht,...) nur die Einlage weg, der Preis dafür ist eine > aufwendigere Buchführung. Zitat vom OP: "zu erwartender Umsatz ist max. 4 stellig im Jahr!" Der ganze Rattenschwanz, der mit einer GmbH anfällt, dürfte sich bei solchen Beträgen kaum lohnen. Inventur- und Bilanzierungspflicht, doppelte Buchführung, ein deutlich komplizierteres Recht insb. für den Geschäftsführer, dazu zwingende, deutlich höhere IHK-Beiträge dürften ihm den Spaß schnell verderben. Ein gewisses Risiko muss man als Selbstständiger einfach tragen können, ohne nachts nicht mehr durchschlafen zu können. Dazu zählt meiner Meinung nach auch das Risiko für den Vertrieb sauber entworfener Bausätze. Sonst soll er besser Angestellter bleiben. > N.B.: Eine funktionsfähige Baugruppe wird die Stiftung EAR nicht als > Bausatz, sondern als fertiges Gerät ansehen, wenn es keinen Fachmann zur > Inbetriebnahme braucht => Du musst dich registrieren, die Geldbußen sind > saftig, ist hier im Forum schon erörtert. Das ist allerdings ein Problem, das er lösen sollte. Chris D.
Zu der Umsatzsteuervoranmeldung eine Aussage meines Steuerberaters (Dezember letzten Jahres): Auch für Kleingewerbetreibende sei das nun Pflicht, da ein großer Missbrauch festgestellt wurde; sprich es ist monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung zu machen. Quellen hab ich zZt nicht zur Hand, suche ich aber ggf. wenn gewünscht noch raus. Das ist nämlich auch der Grund, der mich vorläufig daran hindert. Wo wir gerade dabei sind: Wie siehts krankenversicherungstechnisch aus (bin noch Student)? Ich hab da was von 20h / Woche im Kopf, die nicht überschritten werden dürfen/sollten. VG Florian
Hi Florian, da haben sich einige Schlaue per frisierter Umsatzsteueranmeldung Geld auszahlen lassen und sind dann verschwunden. Deshalb diese Regelung. Das gilt m.W. nur für die ersten 2 Jahre. Durch die kürzere Frist fällt das schneller auf. die Frage ist ob du gegenüber dem Finanzamt von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machst, wenn ja bist du eh nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, dann kannst du an dieser Stelle auch keinen Schaden anrichten. Die Voranmeldung kannst du auch selber per Elster erledigen. Als Student bist du wohl über deine Eltern oder freiwillig gesetzlich versichert. Ich meine die 20h/Woche darfst du nicht überschreiten um deinen Status als Student nicht zu gefährden. Ist bei mir schon eine ganze Weile her, aber ab einer gewissen Einkommens-Grenze musst du dann Sozialversicherungsbeiträge und Einkommensteuer zahlen.
Gregor Wetzel schrieb: > die Frage ist ob du gegenüber dem Finanzamt von der > Kleinunternehmerregelung Gebrauch machst, wenn ja bist du eh nicht zum > Vorsteuerabzug berechtigt, dann kannst du an dieser Stelle auch keinen > Schaden anrichten. Die Voranmeldung kannst du auch selber per Elster > erledigen. OK - das hörte sich so an, als sei, egal ob Kleinunternehmer oder nicht, die Anmeldung immer zu machen; dann hab ich das wohl mit dem Vorsteuerabzug verhackstückelt. > Als Student bist du wohl über deine Eltern oder freiwillig gesetzlich > versichert. Ich meine die 20h/Woche darfst du nicht überschreiten um > deinen Status als Student nicht zu gefährden. Ist bei mir schon eine > ganze Weile her, aber ab einer gewissen Einkommens-Grenze musst du dann > Sozialversicherungsbeiträge und Einkommensteuer zahlen. Ich denke mal, von den Soz.vers.beiträgen wäre ich am Anfang ein gutes Stück weg, es ist eher mal hier und mal da ne kleine Dienstleistung, die ich dann somit abrechnen könnte (Rg gewünscht...) Danke für die Infos! Florian
Ich frage mich langsam wie die das machen, die in der Bucht munter Neues verkaufen als Private Verkäufer. Ich glaube nicht das die alle nen Gewerbeschein haben. Ich hab mal was gelesen das erst ab einer gewissen Anzahl von Geschäftsvorfällen eine Anmeldung nötig ist. Soll aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.
Irgendwann wird dir die Gewerbsmäßigkeit unterstellt. Entweder kommt dir das Finanzamt auf die Schliche oder irgend jemand lässt dich abmahnen. Es gibt übrigens eine Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte, wenn du mehr Gewinn erwirtschaftest musst du eine Steuererklärung abgeben. Kleines Beispiel aus dem realen Leben: Hier in der Gegend hat es schon welche ganz einfach beim Kupfer verkaufen erwischt. Der Schrotthändler zahlt zwar in Bar, verbucht es aber als Ausgabe, der Andere hat den Gewinn nicht angegeben. Beim Schrottler gab es eine Steuerprüfung, der Prüfer gleicht die Buchungen mit den Steuererklärungen der Verkäufer ab=> Volltreffer. Angeblich gibt es schon eine Software beim Finanzamt die Ebay überwacht. Die wissen wohl nur nicht auf was sie sich einlassen.
> Die wissen wohl nur nicht auf was sie sich einlassen.
Solange es eine gesetzlich gewährte Steueramnestie für Steuerflüchtlinge
mit 6 bis 7 stelligen Summen gibt, die ihre Kohle vor dem Fiskus auf
schweizer Banken verstecken, sollte das eigentlich auch niemanden
ernsthaft aufregen.
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