Hallo,
ich habe gerade die Aufgabe, eine von mir entwickelte Dll gegen allzu
einfach Weitergabe zu sichern. Da es sich um ein sehr spezielles
Einsatzgebiet handelt, geht es nicht um höchste Sicherheit, aber eben
einen gewissen Schutz, die Software nicht einfach auf einem anderen
Rechner verwenden zu können.
Meine Vorstellung:
Aus der MAC-Adresse des Rechners generiere ich einen Schlüssel, der als
einfache Textdatei mit der Dll abgelegt wird, und beim ersten
Funktionsaufruf den Schlüssel überprüft. Wo mir aber gerade die Ideen
fehlen, ist wie ich die Korrektheit des Schlüssels in der Software
überprüfe. Ich kann ja schlecht den "privaten" Schlüssel hart in die
Software kodieren.
Vielleicht kann mir ja jemand einen Tipp oder weiterführende Infos
geben, wie das üblicherweise gemacht wird, da ja jede Kaufsoftware
irgendwie die Korrektheit des Lizenzschlüssels verifizieren muss.
Bevor jetzt die moralischen Einwände kommen, ich würde das gerne
OpenSource machen, aber das ist nicht meine Entscheidung.
Peter
Schlüssel im Programm, mit dem Schlüssel die MAC-Adresse codieren und
dann speichern. Überprüfung: Rückcodierung muss möglich sein, d.h.
MAC-Adresse ist gleich.
Ja gut, aber dann hätte ich ja den Schlüssel, mit dem sich beliebige
Keys generieren lassen, im Programmcode abgelegt.
Ich überlege mir gerade, ob der Ansatz der digitalen Signatur nicht
besser wäre: Ich "signiere" die MAC-Adresse mit einem geheimen
Schlüssel, der nicht mitgeliefert wird. Auf der Anwenderseite wird nun
wiederum die "Signatur" mit einem öffentlichen Schlüssel decodiert, und
mit der MAC-Adresse verglichen. Oder habe ich da einen Denkfehler drin?
Peter
raketenfred schrieb:
> Und Windows hat afaik eine eigene eindeutige ID oder??
warum denn nicht? klar gibt es eine windows ID. Sie aber gleich wenn ihr
eure Rechner ungünstig geklont habt.
Kannst Du alles machen, bedenke aber, daß im Störfall auch ein Techniker
einen Schlüssel braucht.
Lass Dir irgendwelche dauerhaften Systemdaten faxen und gib denen eine
Antwort zum Eintippen.
Also eine Onlinelösung scheidet aus, da das ganze recht zuverlässig
funktionieren muss. Ja, es geht um Windows (XP + XPe), aber die
MAC-Adresse wäre meine bevorzugte Identifikationsnummer, da ich mich
nicht auf irgendwelche Windows-IDs verlassen möchte.
Peter
Peter schrieb:
> da ich mich> nicht auf irgendwelche Windows-IDs verlassen möchte.
mac adresse kann man auch ändern und zwar sehr einfach in der
Systemsteuerung. Auserdem macht es jeder über die MAC-Adresse. Aber ich
würde mir mehr sorgen darüber machen wie du den schutz selber schützen
willst. Nichts ist einfacher als eine IF bedingung in der dll zu ändern.
Naja, lässt sich alles ziemlich einfach aushebeln. Erst recht, wenn die
DLL eine .NET managed DLL ist.
Relativ sicher und einfach ist immer noch ein USB Dongle, in dem ein
wichter Teil des Programmcodes gespeichert ist und verschlüsselt
übertragen wird.
Noch besser ist, wenn die Software eh nur mit einer ausgelieferten
Hardware zusammen speilt, dann ist ja die Hardware der Dongle.
Hey.
Das man eine MAC-Adresse sehr leicht faken kann ist bekannt.
Und wie der Poster über mir schon sagte, ist der Schutz des Schutzes
eher interessant. Ich würde danach gehen:
"Eine relativ einfache und nicht keygen'bare Methode ist es, einfach den
Benutzernamen, die E-Mailadresse, das Datum, sowie die Laufzeit und
eventuell die Art der Lizenz (falls du mehrere Lizenzarten haben
moechtest) alle zu einem Daten-Haufen zusammenzuschmeissen (z.B. einfach
durch aneinanderhaengen der Werte mit Trennzeichen) und das Ergebnis dir
beim Registrierungsvorgang zukommen zu lassen. Du pruefst die Daten dann
kurz, haengst dann an der Registrierungs-Stelle an die Zeichenkette
einen Hash des Ganzen an und verschluesselst es mit 'nem
Public-Key-Algorithmus und deinem privaten Schluessel oder erzeugst
Alternativ einfach eine digitale Signatur. Das Ergbenis schickst du in
Form eines Key-Files wieder zurueck und von da an wird einfach bei jedem
Programmstart das Key-File mit dem oeffentlichen Schluessel
entschluesselt und die Lizenzgueltigkeit, sowie der Hash oder einfach
die digitale Signatur geprueft."
http://www.buha.info/board/showpost.php?p=393269&postcount=7
So in etwa kannst du das auch mit deiner MAC machen.
Allgemein kann dir in dem Forum wahrscheinlich besser geholfen werden :)
Grüße,
Chris
Natürlich kann man die Ändern, und natürlich kann man genau diese
Abfrage durch Modifikation der Binary leicht umgehen. Das ist aber
prinzipiell vertretbar, da im ersten Fall ja auch erst mal eine passende
MAC zum Schlüssel bekannt sein muss, aber die mehrfache Verwendung einer
MAC im Netzwerk eines Kunden nicht sehr sinnvoll wäre. Gegen Fall zwei
hilft wohl nur eine Online-Abfrage (was aber hier absolut inakzeptabel
wäre), zumindest aber muss der "Cracker" dann die modifizierte Dll
selber weiterverbreiten.
Es geht mir nur darum, in der Dll selber keinen Schlüssel zu
hinterlegen, mit dem man beliebig neue Keys generieren kann
Peter
Peter schrieb:
> Ja gut, aber dann hätte ich ja den Schlüssel, mit dem sich beliebige> Keys generieren lassen, im Programmcode abgelegt.
Es gibt 2 Möglichkeiten
* Entweder es interessiert sich kein 'Software-Experte' für deine
Software, dann reicht im Grunde jeder x-beliebige Ansatz. Denn
Lieschen Müller ist nicht in der Lage, den Schlüssel zu finden
und damit etwas anzufangen
* oder aber deine Software ist interessant genug, dass sich die
Hacker darauf stürzen. Dann ist es nur eine Frage der Zeit, bis auch
die komplizierteste Lizensierung geknackt wird.
Du bist im Moment drauf und dran, deinen Grundsatz aus dem
Eröffnungsposting über den Haufen zu schmeissen, der da lautete: Es soll
nicht allzu kompliziert sein.
Fast alle Firmen, die sich selbst derartige Lizensierungsverfahren
überlegen, landen irgendwann bei diesem Punkt:
Sie haben etwas völlig überzogenes gebaut, dass in der Praxis auch
nichts hilft, wenn sich die richtigen Leute da drann setzen.
Insbesondere Chefs laufen da zu Hochform auf und ersinnen immer noch
komplizierte Verfahren, die in der Praxis nur eines bedeuten: Die
Wartung wird immer komplexer (auch für die Helpdesk Mitarbeiter), der
Aufwand wird immer größer (Kunde ruft an: Ich hab meine Netzwerkkarte
gewechselt und jetzt geht nichts mehr).
Bereits das Eintragen eines Keys in die Registry an einer Stelle, die
nicht offensichtlich ist und Abfragen dieses Keys, sperrt schon mal 95%
aller potentiellen Raubkopierer aus, weil sie gar nicht in der Lage
sind, diesen Eintrag zu finden. Die haben schon genug damit zu tun, sich
zu merken, wann man Excel nimmt und wann Word.
Naja, nach dem was ich jetzt auch im verlinkten Beitrag gelesen habe,
wäre das Verfahren mit der Signatur tatsächlich gar nicht so schlecht,
und würde lediglich die Einbindung des RSA-Algorithmus erfordern. Ich
werd mich da jetzt mal einlesen, aber ich denke mal das wäre eine
vertretbare Sicherheitsstufe, die den Nutzer dann auch möglichst wenig
belästigt.
Peter
Dann denke aber bitte daran, daß es auch noch in x Jahren nach weiteren
200 XP-Sicherheits-Patchen noch funktionieren sollte.
Nimm lieber was Simples und rechne Pi dazu. Damit kannst Du problemlos
telefonisch Support leisten.
Man könnte auch die Seriennummer der Festplatte und die MAC ID merken.
Wenn man die Netzwerkkarte tauscht, dann ist es egal, denn die Disk hat
noch die gültige Nummer. Wenn die Disk getauscht wird, ist es auch
egalt, denn die Netzwerkkarte ist ja noch gültig.
Und so könnte man die DLL auch bei einem Tausch von Komponenten am Leben
halten.
Man könnte auch den ganzen Blödsinn lassen und einen ordentlichen
Lizenzvertrag aufsetzen. Also nicht 100 Seiten EULA, die niemand
wirklich liest oder sogar versteht, sondern eine kurze und knackige
Übereinkunft.
Alles Andere ist Unfug, Karl-heinz hat da vollkommen Recht. Wer deine
Technologie haben möchte, kriegt sie auch. Und jeder
Schlüssel/Seriennummer/blabla ist wieder ein unnötiger Stolperstein,
wenn z.B. irgendwann mal eine Festplatte ausfällt und schnell
ausgetauscht werden muss.
Wenn deine Technologie tatsächlich so ein Spezialprodukt ist, würde ich
glatt unterstellen, dass das man die Lizenzfrage mit dem Klientel auf
Vertrauensbasis regeln kann. Ist ja dann wohl kein Massenprodukt, das
jedes dumme Skript-Kiddie haben will.
Du kannst es auch so machen, das du jedem Kunden eine eigene Nummer
zuordnest.
Bevor die DLL verwendet werden kann muss man im Programm eben
MeineTolleDLL.aktivate(MEIN-KUNDEN_CODE) aufrufen.
Alle Kundencodes müssen dann natürlich einer gemeinsamen Funktion
genügen ob der Code gültig ist.
Ist zwar simpel, aber das wolltest du ja, und mit einem vernünftigen
Vertrag haben dann deine Kunden vielleicht gar kein Interesse das
weiterzugeben, da Sie über "Ihren" Code wenn es auffliegt mit drann sind
und x € Vertragsstrafe zahlen müssen ;)
Nimm' mal SoftICE http://en.wikipedia.org/wiki/SoftICE - für XP
funktioniert das ganz gut - damit hebelt jeder halbwegs interessierte
User deinen "Kopierschutz" aus.
Wier Sven schon sagte, mach' einen guten Lizenzvertrag und lass den
Blödsinn.
Läubi .. schrieb:
> Du kannst es auch so machen, das du jedem Kunden eine eigene Nummer> zuordnest.
Die Firma, deren Software ich zur Wartung übernommen habe, hatte auch so
einen "ausgeklügelten" Kopierschutz. Gegen Weihnachten wurde dann der
interne Druck immer größer, den auszutauschen. Die Ideen wurden immer
krauser: Demoperiode mit einstellbarem Zeitraum (freigeschaltet mit
einem speziellen Code, im Code ist die Zeitdauer enthalten), einzelne
Funktionalitäten mit Code freigeschaltet. Gekoppelt an MAC Adresse,
Festplatte, Dongle und was weiß ich noch nicht alles.
Letztendes hat man sich durchgerungen zu:
Zum Exe gehört eine Lizenzdatei, in der (verschlüsselt) der Name des
zahlenden Kunden vorkommt und ein paar sonstige Daten. Beim Hochfahren
wird gecheckt, ob die Datei da ist und ob sie gültig ist.
Findet ein Service-Mitarbeiter bei einem 'Kunden' eine Lizenzdatei, die
er sich von woanders herkopiert hat, dann ist derjenige drann, der sie
weitergegeben hat.
Punkt.
Verwendet ein Kunde die Lizenz firmenintern ein paar mal, so kriegt man
das im Laufe der Zeit mit und ansonsten hat er Glück gehabt. Du kannst
sowieso nicht kontrollieren, ob er jetzt wirklich eine neue Lizenz
braucht, weil er sich einen neuen Rechner gekauft hat, oder ob er die
Lizenz mehrfach verwenden will. Der Unterschied liegt aber im Aufwand,
den du bei Herausgabe der Lizenz treiben musst und nicht zuletzt im
Ausbügeln von Problemen, die beim Kunden auftreten, weil seine Anlage,
die eigentlich rund um die Uhr laufen sollte, 2 Tage steht, weil die
Lizensierung verweigert. Denn eines ist auch klar: Wenn du dann zum
Kunden fährst, sind alle anderen Kopien plötzlich verschwunden und nein,
das Programm war schon immer auf diesem Rechner.
Reaktion: Aufatmen der Service-Mitarbeiter.
Mitlerweile sind auch viele Firmen wieder soweit, Lizenzen offiziell zu
kaufen. Die haben schon geschnallt, dass ein guter Support wichtig ist
und sie haben die Nase voll von der 'kostengünstigen' Software, die der
16-jährige Sohn des Chefs 'organisiert hat' und mit der es nur Probleme
gibt, weil der Sohn wieder mal in der Schule ist und man sonst keinen
hat, den man anrufen kann. Zwei Tage Stillstand wegen Softwareproblemen
ist oft teurer als eine gekaufte Lizenz.
Und der Hobby Bastler, der dein Programm bei sich zu Hause im stillen
Kämmerlein benutzt: Es sei ihm gegönnt, dass er mit dem Program
kostenfrei arebeiten kann. Besser ein User mehr, der vielleicht eine
Firma dazu bringt das Programm zu kaufen weil es gut ist und er als
dortiger Mitarbeiter damit umgehen kann, als ein User weniger, der das
Programm sowieso nicht gekauft hätte wenn er zahlen muss.
Karl heinz Buchegger schrieb:
> Zum Exe gehört eine Lizenzdatei, in der (verschlüsselt) der Name des> zahlenden Kunden vorkommt und ein paar sonstige Daten. Beim Hochfahren> wird gecheckt, ob die Datei da ist und ob sie gültig ist.
Volle Zustimmung!
So ähnlich habe ich das früher bei einer zu schützenden Software auch
einmal gemacht, nur mit dem Unterschied, dass Firmenname und -adresse
direkt in das Executable eingebaut waren (natürlich mit Hashcode gesi-
chert). Die Adresse wurde jedesmal beim Programmstart angezeigt, um den
Benutzer daran zu "erinnern", dass es sich um eine firmenspezifische,
nicht übertragbare Lizenz handelt.
Insbesondere bei Software, die hauptsächlich von Firmen/Institutionen
eingesetzt wird, erfüllt diese Methode ihren Zweck sehr gut, und der
Anwender braucht sich nicht mit extrem lästigen Dongeln, Lizenzservern
u.ä. herumzuschlagen.
Simmt! Kundenname auf Anmeldebildschirm ist eine gute Sache.
Macht wenig Arbeit und funktioniert auch noch falls der Entwickler schon
auf dem Friedhof ist.
Target macht das auch so. Ich bin sicher schon über 10 Jahre Kunde.
Immer wenn ich Target öffne kommt meine Kundennummer und Name.
Ich hatte im Laufe dieser Zeit sicher schon 10 Rechner (immer wieder was
neues) und das Programm tut nach wie vor seinen Dienst.
Weiter geben tu ich natürlich meine EXE nicht. Denn dann wüsste IB
Friedrich irgend wann wer das Programm weiter gegeben hat.
Der Witz an der Sache ist, dass egal welchen Schutz man einbaut, so
komplex er auch ist: Der Schutz des Schutzes ist interessant. Ich denke
da an das "Ganz oder garnicht"-Prinzip.
Das mit der Lizenzdatei schön und gut, aber wenn man sich ein bisschen
mit Asm und Debuging auskennt, kommt man schnell an den Algoritmus, um
sich dann die Lizenzdatei selber zu erstellen. Aber das kommt auch
Hauptsächlich auf den Anwendungsbereich und die Menge der Verkauften
Software an... auf gut Deutsch: Ob überhaupt genug Interesse besteht,
sie zu knacken.
Sonst, wie schon oben geschrieben, einen Vernünftigen Vertrag aufsetzen.
Grüße,
Christian
Hui, da sind ja noch einige Antworten gekommen, vielen Dank für eure
Meinung!
Also dass kein Schutz absolut ist, und es hohe Priorität hat, die Kunden
nicht unnötig zu belästigen ist mir klar. Nur was die Grundsatzfrage, ob
Kopierschutz oder nicht, angeht, das ist nicht meine Entscheidung. Mir
ist es nur wichtig, dass wenn ich solch einen Lizenznummercheck einbaue,
dass es zumindest soweit sauber implementiert ist, dass BAU (Böseste
anzunehmende User) das Ding zwar vielleicht benutzen kann, aber nicht
sofort mit dem Schlüssel zur Lizenznummergenerierung dasteht.
Und das sollte vermutlich mit einem Public-Key-RSA mit überschaubarem
Aufwand funktionieren. Und ich lerne auch noch was dabei ;-)
Peter
Sven P. schrieb:
> Man könnte auch den ganzen Blödsinn lassen und einen ordentlichen> Lizenzvertrag aufsetzen.
Die einig wirklich vernünftige Lösung. Full ACK!
Karl heinz Buchegger schrieb:
> Findet ein Service-Mitarbeiter bei einem 'Kunden' eine Lizenzdatei, die> er sich von woanders herkopiert hat, dann ist derjenige drann, der sie> weitergegeben hat.
Und wie beweist du, das die Lizenzdatei weitergegeben wurde? Sie kann ja
auch ohne Wissen des Lizenzinhabers kopiert worden sein. Das ist der
selbe Blödsinn, den z.Zt. die Musikdownloadverlage machen: Wasserzeichen
in der Datei und dann den Käufer belangen wenn sie irgendwo auftaucht.
Keiner kommt natürlich auf die Idee das es tausend Möglichkeiten gibt
sich die Files zu kopieren ohne das der Käufer was damit zu tun hat.
Aber der ist eh immer der Dumme bei Kopierschutzmaßmahmen...
Michael schrieb:
>> Findet ein Service-Mitarbeiter bei einem 'Kunden' eine Lizenzdatei, die>> er sich von woanders herkopiert hat, dann ist derjenige drann, der sie>> weitergegeben hat.>> Und wie beweist du, das die Lizenzdatei weitergegeben wurde?
Das ist dann vertraglich seine Sache, mir zu beweisen dass er sie nicht
weitergegeben hat.
Wobei man aber auch die Kirche im Dorf lassen muss. In einem Einzelfall
wird noch nichts passieren. Wenn uns aber 5 Kunden erzählen, sie hätten
ihre Lizenz von Herrn X erhalten, dann hat Herr X ein Problem.
> Sie kann ja> auch ohne Wissen des Lizenzinhabers kopiert worden sein.
Es ist sein Bier sich dahingehend zu schützen und seinen Mitarbeitern
einzuschärfen, dass genau das nicht passieren darf.
> Keiner kommt natürlich auf die Idee das es tausend Möglichkeiten gibt> sich die Files zu kopieren ohne das der Käufer was damit zu tun hat.
Wenn bei dir Ware auftaucht, von der du nicht belegen kannst wo sie
herkommt und es gleichzeitig eine Einbruchsmeldung mit genau dieser
gestohlenen Ware gibt, wird jedes Gericht dieser Welt von dir wissen
wollen wo du die Ware herhast und dich im Zweifel für den Einbrecher
halten. Noch schlimmer ist es dann, wenn am Tatort Fingerabdrücke von
dir auftauchen, obwohl man auch die fälschen kann.
Das Leben ist nun mal nicht immer fair.
ABer Hand aufs Herz.
99% aller im Internet auftauchenden Schlüssel tauchen nicht deswegen
auf, weil ein Einbrecher in einer Nacht und Nebel Aktion den Key
gestohlen und veröffentlicht hat, sondern weil ihn der Lizenznehmer
weitergegeben hat.
Peter schrieb:
> Und das sollte vermutlich mit einem Public-Key-RSA mit überschaubarem> Aufwand funktionieren. Und ich lerne auch noch was dabei ;-)
Mit OpenSSL geht das ganz einfach, auch auf Windows. Bastel dir einen
Text aus der Mac und den Kundendaten, berechne einen Hash mit deinem
privaten Schluessel und alles zusammen kann im Klartext in's Lizenzfile.
Damit hast du 99% der Probleme erschlagen, mit minimalem Aufwand.
Karl heinz Buchegger schrieb:
> Das ist dann vertraglich seine Sache, mir zu beweisen dass er sie nicht> weitergegeben hat.
Normalerweise gilt man solange als unschuldig, bis die Schuld
zweifelsfrei bewiesen ist. Nur im Softwarebereich scheint es niemanden
zu stören das sich hier klammheimlich (und wahrscheinlich auf Druck der
Softwarelobby) eine Beweislastumkehr eingeschlichen hat. Schuldig bis
zum Beweis der Unschuld. Nur ist dieser Beweis nicht zu führen, denn
jeden unbefugten Zugriff 100%ig zu verhindern ist unmöglich. Ich weiß
wovon ich da rede denn meine Firma hatte schon genau diese Probleme mit
einem Softwarehersteller. Ich weiß, das ich damals die Lizenzen nicht
kopiert und weitergegeben habe. Trotzdem geriet ich unter
Generalverdacht, weil es ja hieß:"Herr x, die Lizenz stammt von ihrem PC
und nur sie dürfen den benutzen". Tja, ein gebranntes Kind scheut das
Feuer. Deshalb kaufe ich privat keinerlei DRM-verseuchte Software mehr
und kaufe auch keine MP3s mit Wasserzeichen mehr. Einmal den ganzen
Ärger durchzumachen, der mich damals fast den Job gekostet hätte, hat
mir gereicht.
Michael schrieb:
> Normalerweise gilt man solange als unschuldig, bis die Schuld> zweifelsfrei bewiesen ist. Nur im Softwarebereich scheint es niemanden> zu stören das sich hier klammheimlich (und wahrscheinlich auf Druck der> Softwarelobby) eine Beweislastumkehr eingeschlichen hat.
Ganz so ist es auch wieder nicht.
Wenn dein Auto in einer Radarfalle ertappt wird, gilt der Fahrzeughalter
als der Täter (zumindest in A, in D ist das anders). In A hast du dann
(m.W.) noch die Möglichkeit den tatsächlichen Lenker im Zuge eines
Einspruchs zu benennen.
Wenn am Tatort eine Kugel gefunden wird, deren Rillenmuster zu deiner
Pistole passt, bist du erstmal der Täter.
Das ganze nennt sich: Wenn die Indizien dafür sprechen, dass du der
Täter bist, dann liegt es an dir zu zeigen, dass du es nicht warst.
Karl heinz Buchegger schrieb:
> Ganz so ist es auch wieder nicht.> Wenn dein Auto in einer Radarfalle ertappt wird, gilt der Fahrzeughalter> als der Täter (zumindest in A, in D ist das anders). In A hast du dann> (m.W.) noch die Möglichkeit den tatsächlichen Lenker im Zuge eines> Einspruchs zu benennen.
Doch ist es.
Dieses Recht gibt es AFAIK in Deutschland auch. Sollte der Fahrer dann
nicht ermittelt werden, muss der Fahrzeughalter Fahrtenbuch führen, die
Strafe aber nicht tragen.
> Wenn am Tatort eine Kugel gefunden wird, deren Rillenmuster zu deiner> Pistole passt, bist du erstmal der Täter.
Nein, du bist so lange unschuldig, bis dir bewiesen wurde, dass du sie
auch benutzt hast. Das ganze ist nur ein Indiz, der den Verdacht auf
dich lenkt.
Wenn aber die weitere Untersuchung nichts ergibt, dann wird der Richter
dicht nicht aufgrund dieses Indizienbeweises verurteilen.
Die Unschuldsvermutung, "In dubio pro reo" - Im Zweifel für den
Angeklagten, ist das rechtsstaatliche Prinzip hier in D.
Grüße,
Christian
Auch CPUs fallen manchmal aus.
Software an unbekannte Hardware zu binden ist so ziemlich der
bescheuertste und abartigste Auswuchs von DRM und dem ganzen Lizenzmüll,
der in den letzten Jahren breitgetreten wird.
Mann, Rechner sind heute Schall und Rauch, die verändern sich und werden
ausgetauscht! Wegen solchen Aktionen kann man sich nich jedes mal von
irgendeinem Kundenservice und seinen Öffnungszeiten abhängig machen.
Vielleicht sollte man auch partout auf eine Netzwerkverbindung zu
irgendeinem Server bestehen. Dann geht beim Ausfall der Telefonleitung
wenigstens überhaupt nix mehr und wenn der Hersteller in fünf Jahren
pleite ist, ist die Software ganz für den Mülleimer, weil die Server
verschwunden sind. Ach nee, das is ja auch nich neu, hat man ja bei der
XBox und bei Ubisoft schon.
Früher(tm) gabs zur Software ein gedrucktes Handbuch. Beim ersten Start
der Software im Monat wurde dann meinethalben das zehnte Wort in der
fünften Zeile auf Seite 123 abgefragt und damit hatte sichs.
Wer tatsächlich scharf auf die Technologie war, hat sie geklaut und den
Mechanismus geknackt, genauso, wie das heute auch gemacht wird, egal,
wie genial oder beknackt der Mechanismus war. Für die anderen Leute wars
wurscht, da das Handbuch zum Arbeitsmaterial gehörte und sowieso auf dem
Tisch lag.
Guten Abend
Meiner Meinung nach kommt es auf das Program an.
Ich habe Programme im Umlauf, die - ohne die Hardware - zu benutzen zwar
möglich, aber sehr mühselig waere. Wer das auf sich nimmt, okay, der hat
meinen Segen. Diese Programme haben keinen Kopierschutz.
Dann habe ich Programme, die so komplex sind, dass die Komplexitaet
selbst ein Kopierschutz ist. Wer es schafft, diese Programme zu kopieren
und zu installieren und zu supporten ... auch der hat meinen Segen.
Aber dann habe ich Programme, die keine Hardware haben, ziemlich simple
daherkommen und dazu dienen, einer ganzen Berufsgruppe das Leben zu
erleichtern.
Und ohne Kopierschutz würde hier in der Türkei die Mehrzahl der Benutzer
ganz bestimmt nicht bezahlen.
Deshalb bin ich vor ca. 10 Jahren dazu übergegangen alle solchen
Programme zu schützen: aus der MAC Nummer und der SerieNummer der
Harddisk wird ein Hash berechnet und dieser wird online kontrolliert.
Falls keine online Verbindung vorhanden ist, kann das Programm trozdem
ca. 5 mal gestartet werden.
Hat den Vorteil, dass bei einer Neuinstallation des Betriebsystems die
Software wie gewohnt laeuft.
Hat den Vorteil, dass bei einem Wechsel des Rechners der alte
Lizenseintrag gelöscht werden kann.
Hat den Vorteil, das bei Nichterstattung des jaerlichen Betrags der
Download einer neueren Version gesperrt werden kann.
Und und und.
Und es gab bis heute keinen Kunden, der dies beanstandet hat.
Hi,
Usb-Dongle mit Kundendaten & Seriennummer drauf und gut ist...
Den Dongle kanst Du beim Kunden mit verrechnen, so teuer sind die Dinger
auch nicht...
so würds ich machen...
- Kunde will Programm
- Kunde registriert sich online und macht gleich den Download (Programm
lässt nur eine bestimmte Zahl Starts zu etc. (ohne Dongle ist es halt
nur ne Demo)
- Nach dem Geldeingang wird der Dongle verschickt (mit den Kundendaten
drauf.)
Vorteil:
- man kann gleich mit dem Programm arbeiten, braucht aber nach gewisser
Zeit den Dongle sonst geht nix mehr...
- man kan die Hardware wechseln wie man will (nix nerft mehr als wenn
der Rechner seinen Dienst versagt und man kann dann nicht auf einen
anderen Rechner ausweichen weil die Software "rechnergebunden" ist)
- man kann die Software auf mehreren Rechnern installieren (muss halt
immer den Dongle zum Arbeiten haben (evtl billigere Mehrfachlizenz mit
mehreren Dongles))
usw.
>immer den Dongle zum Arbeiten haben ...
Kaputte USB-Sticks hatte ich schon genug.
Irgendeine Firma hat bestimmt auch eine Löseung, daß ein sauteures
Programm auch ohne Dongle funktioniert?
Daher finde ich ich eine schöne Begrüßung auf dem Anmeldebildschirm mit
Kundenname, Version und einer Herstellerhotline immer wieder nützlich.
Wo der Kundenname verschlüsselt oder versteckt bleibt der Pfiffigkeit
des programmierers überlassen. Wenn die Version 1233.8888.17 nur an
Firma xyz geliefert wurde wäre es komisch wenn Firma NNN diese Version
benutzt.
Zwie Blum schrieb:
> Aehm, Staatsanwalt bei Lizenzfragen ???
Nein, natürlich nicht.
Ich bezog mich auf die Vergleiche mit Tatorten und Tatwaffen von weiter
oben, wo angenommen wurde, es gäbe keine Verurteilung aufgrund von
Indizien.
Ja, Vergleiche :-) Zum Glück gibt's einen erheblichen Unterschied
zwischen Zivilrecht und Straftecht:
Zitat
http://www.gutefrage.net/frage/was-ist-der-unterschied-zwischen-zivilrecht-und-strafrecht:
"Strafrecht, im Namen des Volkes, der Staatsanwalt klagt an.
(öffentliches Interesse)
Zivilrecht, eine Privatperson klagt (z.B. Nachbarschaftsstreiterein
etc.)"
Würd' mal naiver Weise annehmen: Wenns nicht den Bundestrojaner
betrifft, ist's Zivilrecht :-)
Ich weiß natürlich nicht, welche Programme du vertreibst, aber:
Mehmet Kendi schrieb:
> Deshalb bin ich vor ca. 10 Jahren dazu übergegangen alle solchen> Programme zu schützen: aus der MAC Nummer und der SerieNummer der> Harddisk wird ein Hash berechnet und dieser wird online kontrolliert.> Falls keine online Verbindung vorhanden ist, kann das Programm trozdem> ca. 5 mal gestartet werden.
Denk mal darüber nach, dass nicht jeder einen Internetanschluss hat.
Mein Laptop kommt nur am Wochenende ins Internet, unter der Woche ist
der mit mir unterwegs.
Genauso beknackt wie Ubisoft. Aber wie gesagt, ich kenne deine Programme
nicht. Für ein so praktisches, kleines, handliches Werkzeug, wie du dein
Programm da beschreibst, wäre Internetpflicht (zumindest für mich) ein
KO-Kriterium.
Mag sein, dass das die Generation Handy anders sieht. Da wirken solche
Verschleierungsversuche halt noch ;-)