Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Frage: Gewerbeanmeldung Elektronik-Reparatur und Handel


von Andre (Gast)


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Hallo,

ich habe vor ein Gewerbe anzumelden damit ich legal elektronische 
Baugruppen der Industrieelektronik für Kunden reparieren kann. 
Fachwissen ist vorhanden nur bin ich mir nicht sicher ob ich dafür einen 
Meistertitel benötige. Soweit ich weiß herrscht doch im Elektrogewerbe 
Meisterzwang oder nicht? Fällt so was ebenfalls unter den Meisterzwang 
(ich bin nur gelernter Elektriker mit Gesellenbrief, kein Meister, 
Techniker oder sonst was)
Mein Elektronikwissen habe ich mir in 8 Jahren in einer großen Firma 
angeeignet und nebenher auch fleißig lehrgänge besucht, weiterhin ist 
Elektronik schon seit langer Zeit mein Hobby, leider mußte aber diese 
Firma wegen der Konjunkturkrise (Aufträge sind weggebrochen) durch 
Insolvenz schließen und wir wurden alle Arbeitslos. Zwischenzeitlich 
habe ich einen neuen Job  gefunden, mein neuer Chef ist auch 
einverstanden mit der Nebentätigkeit.

Wie sieht es aus kann jemand dazu etwas sagen? Brauche ich nun einen 
Meistertitel oder nicht? Die Handwerkskammer kann mir nicht weiterhelfen 
dort habe ich schon angerufen, die meinen ich solle das mal einreichen 
die würden es dann mal in einigen Wochen prüfen. Ich hatte nicht gerade 
den Eindruck das ich da willkommen bin mit meinem Anliegen...

Andre

von Sebastian (Gast)


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Ich bin mir jetzt nicht so sicher, ob die Elektronikbranche wirklich 
über den gleichen Kamm geschoren werden kann wie das eigentliche 
Elektrogewerbe (Elektroinstallation und solche Dinge). Meisterzwang 
würde bestehen, wenn man als Elektronistallateur auftritt. Die Reparatur 
elektronischer Baugruppen ist - meiner Ansicht nach, keine 
Rechtsauskunft - damit nicht vergleichbar. Wenn man beispielsweise ein 
Gewerbe als PC-Servicetechniker anmeldet, was ja fast mit der "Reparatur 
elektronischer Baugruppen" vergleichbar ist, braucht man keinen Meister.

von Sepp Obermair (Gast)


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Hallo Andre,
was für komponenten beachsichtigst du zu reparieren? ich bin auf der 
Suche nach einem Partner für Simodrive Antribssysteme und Simatic S5 
Komponenten.

Woher kommst du denn?

Gruß Sepp

von Max M. (xxl)


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>mein neuer Chef ist auch einverstanden mit der Nebentätigkeit

las dir das schriftlich geben, nicht das der sich es plötzlich
anders überlegt, selbst wenn du ihn für einen Pfundskerl hältst.
Wenn nämlich dauernd Kunden während der AZ auf deinem Handy an-
rufen und dich in der Ausübung deiner Tätigkeit hindern ist
schnell Schluss mit lustig.

>Die Handwerkskammer kann mir nicht weiterhelfen
>dort habe ich schon angerufen, die meinen ich solle das mal einreichen
>die würden es dann mal in einigen Wochen prüfen. Ich hatte nicht gerade
>den Eindruck das ich da willkommen bin mit meinem Anliegen...

Die bekommen das sowieso als fach- und sachkundige Stelle
zur Überprüfung auf den Tisch, darauf kannst dich verlassen.
Vorbefassliche Abklärung kann also nützlich sein. Bisschen
aufpassen ob die Gebühren haben wollen.

Die Elektrobranche die mit der Energieversorgung und -verteilung
einhergeht setzt beträchtliches Fachwissen und Wissen über Sicherheits-
vorschriften voraus. Ist doch klar, das zur Gefahrenabwehr da der große
Befähigungsnachweis von Nöten ist, da es sich um einen klassischen 
Handwerksberuf handelt.
>elektronische Baugruppen der Industrieelektronik
...dürften sich um Industrieprodukte handeln wo kein Meisterzwang
mehr von Nöten ist, obgleich es den Industriemeister gibt, der aber
hauptsächlich personelle Führungsaufgaben neben seiner Fachkompetenz
ausübt. Wenn keine Abnahme- oder Prüfungspflicht besteht dürfte hier
kaum Gefahr drohen. Garantieren kann ich es nicht.

Übrigens kann auch die IHK beraten, für die man später, wenn man
Gewinne macht, dann sowieso die Hände aufhält.

>Woher kommst du denn?

Na, bei dir brauch ich aufgrund des Mitgliedsnamens wohl nicht fragen?

von Andre (Gast)


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Hallo,

danke für die vielen Antworten, ich werde dann mal Mittwoch bei der IHK 
mal Anrufen und schauen ob ich kompetente Antworten bekomme von denen. 
Ich bin ja mit sicherheit nicht der einzige am Markt der diese 
Dienstleistung anbietet. Also falls jemand einschlägige Erfahrung hat 
und mir einen Tips geben will, nur zu... :-)

Ich komme übrigends aus dem Raum Baden-Württemberg, nahe der Schweizer 
Grenze zu Basel...

Andre

von Läubi .. (laeubi) Benutzerseite


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Wegen einer Gewerbeanmeldung kannst du auch beim... wer hätte es gedacht 
... Gewerbeamt (ggf. Telefonisch) mal nachfragen. Die können einem da 
auch oft Auskunft geben.

von Tropenhitze (Gast)


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Suche Dir eine Berufsbezeichnung die die Worte 'Reparatur' und 'Handel' 
möglichst nicht enthält. Sonst kann das Gewerbeamt auf die Idee kommen, 
einen Meisterbrief (ob berechtigt, sei dahingestellt) oder auf einen 
Eintrag ins Handelsregister zu bestehen (Vollkaufmann).

Nimm etwas in der Richtung "Entwicklung und Wartung 
Industrieelektronik".
Nus so als Idee.

von Vorsicht (Gast)


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Ja, Tropenhitze hat recht: Schon eine falsche Formulierung der 
Firmenbezeichnung kann entscheiden, ob Meisterbrief erforderlich ist 
oder nicht. IHK müßte helfen können. Z.B. "Reparatur- Consulting Andre" 
könnte ohne Meister, "Reparaturwerkstatt Andre" bestimmt nur mit Meister 
möglich sein (unverbindliches Beipiel) selbst wenn beide das selbe tun 
(reparieren).

von Max M. (xxl)


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Vielleicht sollte man sich auch Gedanken machen ob man
ein verarbeitendes Gewerbe oder ein Dienstleistungsunternehmen
gründet. Letzteres dürfte dann unkomplizierter sein.

Probleme könnten evtl. auftreten wenn man Murks macht und
die Betriebshaftpflicht das nicht deckt. Da sind die
Versicherungen doch ganz (zu Recht)groß drin ungedeckte
Schadensfälle abzuschmettern. Man kann eben nie überversichert
sein, dafür ab gnadenlos unversichert.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Tropenhitze schrieb:
> Suche Dir eine Berufsbezeichnung die die Worte 'Reparatur' und 'Handel'
> möglichst nicht enthält. Sonst kann das Gewerbeamt auf die Idee kommen,
> einen Meisterbrief (ob berechtigt, sei dahingestellt)

Das stimmt.

> oder auf einen
> Eintrag ins Handelsregister zu bestehen (Vollkaufmann).

Das nicht. Einen Handelsregistereintrag macht man freiwillig (entweder 
als Personen- oder Kapitalgesellschaft). Das hat nichts mit der Art 
der Tätigkeit zu tun.

Du darfst auch ohne HR-Eintrag (also als Einzelunternehmen) soviel 
handeln, wie Du willst.

Der Eintrag "Handel" ist also kein Problem.

> Nimm etwas in der Richtung "Entwicklung und Wartung
> Industrieelektronik".
> Nus so als Idee.

Er sollte sich einfach von seiner "bösen" IHK beraten lassen - da sitzen 
durchaus Leute, die sich damit auskennen.

Chris D.

von Bär (Gast)


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Nun ja, einen Handelsregistereintrag macht z.B. eine Kapitalgesellschaft 
nicht wirklich freiwillig.

Aber wenn man mit der Handwerkskammer wegen fehlendem Meistertitel 
nichts am Hut hat, sollte man bedenken, dass die IHK gewissermaßen der 
natürliche Gegner der Handwerkskammern ist.

Bär

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Bär schrieb:
> Nun ja, einen Handelsregistereintrag macht z.B. eine Kapitalgesellschaft
> nicht wirklich freiwillig.

Fakt ist doch, dass Du selbst entscheidest, ob Du z.B. eine 
Gesellschaft gründest. Niemand zwingt Dich dazu. Aber wer deren 
haftungstechnischen/steuerlichen Vorteile nutzen möchte, benötigt eben 
(zu Recht) den Eintrag.

Ich z.B. bin als ganz normaler Einzelunternehmer tätig.

> Aber wenn man mit der Handwerkskammer wegen fehlendem Meistertitel
> nichts am Hut hat, sollte man bedenken, dass die IHK gewissermaßen der
> natürliche Gegner der Handwerkskammern ist.

Beide wollen Deine Beiträge - wobei die IHK dafür deutlich mehr leistet 
(wenn man sie denn lässt ;-)

Chris D.

von Max M. (xxl)


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>Ich z.B. bin als ganz normaler Einzelunternehmer tätig.

Persönlich voll haftend?

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Max M. schrieb:
>>Ich z.B. bin als ganz normaler Einzelunternehmer tätig.
>
> Persönlich voll haftend?

Selbstverständlich.
Ich stehe zu meinen Produkten.

Chris D.

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