Hallo ich habe bei der Firma Hardwareversand ein Gehäuse S21T in Silber gekauft. Leider ist die Hintergrundbeleuchtung des Touchscreen defekt. Garantie war ja noch also eingeschickt. Nun ist es schon 2 Monate her und ich habe das Grät immer noch nicht zurück. Hardwareversand musste das Gerät selbst auch einschicken. Wie lange hat den Hardwareversand zeit die Reklamation abzuwickeln? Ist man hier verdammt ewig zu warten, oder gibt es da richtlinien. In den AGB´s habe ich nichts gefunden. Cu Mario
freundlich nachfragen, aber dennoch bestimmt bleiben.
Genau nachfragen und sonst einen Brief mit einem konkreten Termin schicken. Wird dieser nicht eingehalten, kannst Du weitere Schritte einleiten.
Frist setzen, und höflich mit Kaufrücktritt drohen. Ich würde es erstmal versuchen.
Johnny B. schrieb: > Wird dieser nicht eingehalten, kannst Du weitere Schritte > einleiten. Fragt sich nur, welche...
Warten ist auch eine Maßnahme. Wenn die nichts hilft, kann man noch mit Selbstmord drohen.
Aber nur wenn der Baum hoch und der Ast morsch genug ist.
Erschießen, mit'm Strick, da wo das Wasser am tiefsten ist... ;-) ...
Könnt ihr euch vorstellen das ich die Frage ernst gemeinst habe. Ich hab hier voll den Halz das Ding war scheiße teuer
Und es wurde ernsthaft geantwortet. (Ein bisschen Spaß muss sein). Um so mehr musst du dich bemühen die Angelegenheit zu klären. Einerseits muss man dem Verkäufer in der Gewährleistungszeit zwei Nachbesserungsversuche gewähren. Andereseits muss man nur übliche Wartezeiten in Kauf nehmen. Wie lang das dauern darf weiß ich nicht, dürfte aber auch von der Ware abhängen. Ein Flugzeugersatzteil kann schon mal ein Jahr dauern, hab ich mal gehört. Wenn es eben länger dauert, frag die mal ob die dir nicht vorübergehend Ersatz zur Verfügung stellen können. Ansonsten würde ich mal langsam Druck machen, notfalls bis zur Führungsebene. Ein gutes Argument ist z.B. das man es dringend braucht. Hängt nur von DIR ab. Zusätzlich würde ich mir den Namen des Mitarbeiters aufschreiben, damit man nachher auch jemanden benennen kann, wenn danach gefragt wird. Aber immer locker und höflich bleiben.
Mario K. schrieb: >Könnt ihr euch vorstellen das ich die Frage ernst gemeinst habe. >Ich hab hier voll den Halz das Ding war scheiße teuer Selbstverständlich ist sowas Bullshit. Über die Unkenntnis des Verbrauchers, wird immer noch viel Schindluder getrieben. Die gesetzliche Gewährleistung, beträgt meines Wissens 6 Monate, darüber hinaus kann ein Hersteller noch eine freiwillige Garantie einräumen. 2 Nachbesserungsversuche sind auch im gesetzlichen Rahmen. Ich meine, auch schon mal gehört zu haben, daß eine Nachbesserung nicht länger als 6 Wochen zu dauern braucht. Aber mit Vorbehalt, ich weiß es nicht genau. Jetzt müßte aber logischerweise was passieren, damit der Hersteller die Nachbesserungsversuche nicht einfach nur in 2 mal je 3 Monaten aussitzt, und der Kunde auf Schrott zurück bleibt. Entweder verlängert sich da die Garantie über die Nachbesserungsdauer, oder man hat am Ende tatsächlich ein Rücktrittsrecht. Da sollte man genauer aufpassen. Ich selbst, hatte auch schon solche Fälle, allerdings vor über 20 Jahren. Der gekaufte Artikel funktionierte nicht, und war für 2 Nachbesserungen gut ein halbes Jahr weg. Danach, schaute ich nur noch in die Röhre. Will sagen, wenn das Ding kurz nach der Garantie, also nach z.B. 7 Monaten, dann zum dritten Mal streikt, sitzt man buchstäblich auf Müll. Das sind jetzt reine Überlegungen eines Laien. Also, gut über Verbraucherrechte informieren!!! Die Verbraucherzentrale, ist übrigens eine sehr gute Adresse. Hat man einen riesigen Hals, geht man da mal hin. kostet zwar auch Geld, vielleicht 5 Euro (aus letzter eigener Erfahrung), aber die Leute sind durchaus kompetent. Für ein Anwaltsschreiben, nehmen sie 20 Euro, aber das ist sein Geld echt wert. Billiger auf jeden Fall als bei einer Pfeife von echtem Anwalt mit oder ohne Rechtsschutzversicherung, der unter Umständen gar nichts regelt, außer Gebühren einnehmen: Sowas hab ich auch schon alles durch.
Wilhelm Ferkes schrieb: > Die gesetzliche Gewährleistung, beträgt meines Wissens 6 Monate, darüber > hinaus kann ein Hersteller noch eine freiwillige Garantie einräumen. Nicht ganz. Innerhalb der ersten 6 Monate muß der Verkäufer Nachbessern, wenn er nicht beweisen kann, daß der Käufer den Schaden verursacht hat. Nach 6 Monaten bis zu 2 Jahren steht dem Käufer ein Nachbesserungsanspruch zu, wenn er beweisen kann, daß der Fehler bereits beim Kauf der Sache bestand, aber erst später sichtbar wurde.
>Billiger auf jeden Fall als bei einer Pfeife von echtem Anwalt >mit oder ohne Rechtsschutzversicherung, der unter Umständen gar >nichts regelt, außer Gebühren einnehmen: Sowas hab ich auch schon >alles durch. Full Ack. Hab kürzlich mal ein paar abgeklappert und was die sich da erlaubt haben ist schon kriminell. Die haben das deutsche Recht total korrumpiert. Der künftige Mandant wird wie ein Bittsteller behandelt und muss dem Anwalt zu Kreuze kriechen. Die machen den Job nicht im Auftrag und Interesse des Bürgers, sondern vorrangig im eigenen Interesse. Und die Anwaltskammer wird wohl auch nicht besser sein weil die ja von den Gebühren ihrer Mitglieder leben und ratet mal wer das ist. Jedenfalls muss KEIN JURIST Erfolge erzielen oder vorweisen. Wer sich hier vertreten lässt sollte gut beten können. Was im Fernsehen mit Anwälten manchmal gezeigt wird ist jedenfalls nicht real. >Also, gut über Verbraucherrechte informieren!!! Die Verbraucherzentrale, >ist übrigens eine sehr gute Adresse. Wenn man kurzfristig einen Termin bekommt, was natürlich Örtlich unterschiedlich sein kann. > Die gesetzliche Gewährleistung, beträgt meines Wissens 6 Monate, darüber > hinaus kann ein Hersteller noch eine freiwillige Garantie einräumen. Gesetzlich sind 2 Jahre. Nach 6 Monaten dreht sich die Beweislast um, dann muss der Käufer einen Mangel nachweisen, das der beim Kauf schon vorhanden war.(Bei wiederholten gleichen Defekt kann man das wohl annehmen). Auch Händler können Garantie geben, Obi z.B. gibt auf Elektrowerkzeuge 5 Jahre.
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