Forum: Offtopic Wie verhalte ich mich bei der Reklamation.


von Mario K. (Gast)


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Hallo

ich habe bei der Firma Hardwareversand ein Gehäuse S21T in Silber 
gekauft.
Leider ist die Hintergrundbeleuchtung des Touchscreen defekt. Garantie 
war ja noch also eingeschickt.
Nun ist es schon 2 Monate her und ich habe das Grät immer noch nicht 
zurück.
Hardwareversand  musste das Gerät selbst auch einschicken.

Wie lange hat den Hardwareversand zeit die Reklamation abzuwickeln?
Ist man hier verdammt ewig zu warten, oder gibt es da richtlinien. In 
den AGB´s habe ich nichts gefunden.

Cu Mario

von Kevin K. (nemon) Benutzerseite


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freundlich nachfragen, aber dennoch bestimmt bleiben.

von Johnny B. (johnnyb)


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Genau nachfragen und sonst einen Brief mit einem konkreten Termin 
schicken. Wird dieser nicht eingehalten, kannst Du weitere Schritte 
einleiten.

von Max M. (xxl)


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Frist setzen, und höflich mit Kaufrücktritt drohen.
Ich würde es erstmal versuchen.

von Uhu U. (uhu)


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Johnny B. schrieb:
> Wird dieser nicht eingehalten, kannst Du weitere Schritte
> einleiten.

Fragt sich nur, welche...

von Johnny B. (johnnyb)


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So ist es. Schliesslich wird man eh warten müssen...

von Uhu U. (uhu)


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Warten ist auch eine Maßnahme. Wenn die nichts hilft, kann man noch mit 
Selbstmord drohen.

von Max M. (xxl)


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Aber nur wenn der Baum hoch und der Ast morsch genug ist.

von Hannes L. (hannes)


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Erschießen, mit'm Strick, da wo das Wasser am tiefsten ist...

;-)

...

von Mario K. (Gast)


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Könnt ihr euch vorstellen das ich die Frage ernst gemeinst habe.
Ich hab hier voll den Halz das Ding war scheiße teuer

von Max M. (xxl)


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Und es wurde ernsthaft geantwortet.
(Ein bisschen Spaß muss sein).
Um so mehr musst du dich bemühen die Angelegenheit zu klären.
Einerseits muss man dem Verkäufer in der Gewährleistungszeit
zwei Nachbesserungsversuche gewähren. Andereseits muss man nur
übliche Wartezeiten in Kauf nehmen. Wie lang das dauern darf
weiß ich nicht, dürfte aber auch von der Ware abhängen.
Ein Flugzeugersatzteil kann schon mal ein Jahr dauern, hab ich
mal gehört. Wenn es eben länger dauert, frag die mal ob die
dir nicht vorübergehend Ersatz zur Verfügung stellen können.
Ansonsten würde ich mal langsam Druck machen, notfalls bis zur
Führungsebene. Ein gutes Argument ist z.B. das man es dringend
braucht. Hängt nur von DIR ab. Zusätzlich würde ich mir den
Namen des Mitarbeiters aufschreiben, damit man nachher auch
jemanden benennen kann, wenn danach gefragt wird. Aber immer
locker und höflich bleiben.

von Wilhelm F. (Gast)


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Mario K. schrieb:

>Könnt ihr euch vorstellen das ich die Frage ernst gemeinst habe.
>Ich hab hier voll den Halz das Ding war scheiße teuer

Selbstverständlich ist sowas Bullshit.

Über die Unkenntnis des Verbrauchers, wird immer noch viel Schindluder 
getrieben.

Die gesetzliche Gewährleistung, beträgt meines Wissens 6 Monate, darüber 
hinaus kann ein Hersteller noch eine freiwillige Garantie einräumen. 2 
Nachbesserungsversuche sind auch im gesetzlichen Rahmen.

Ich meine, auch schon mal gehört zu haben, daß eine Nachbesserung nicht 
länger als 6 Wochen zu dauern braucht.

Aber mit Vorbehalt, ich weiß es nicht genau.

Jetzt müßte aber logischerweise was passieren, damit der Hersteller die 
Nachbesserungsversuche nicht einfach nur in 2 mal je 3 Monaten aussitzt, 
und der Kunde auf Schrott zurück bleibt. Entweder verlängert sich da die 
Garantie über die Nachbesserungsdauer, oder man hat am Ende tatsächlich 
ein Rücktrittsrecht. Da sollte man genauer aufpassen.

Ich selbst, hatte auch schon solche Fälle, allerdings vor über 20 
Jahren. Der gekaufte Artikel funktionierte nicht, und war für 2 
Nachbesserungen gut ein halbes Jahr weg. Danach, schaute ich nur noch in 
die Röhre. Will sagen, wenn das Ding kurz nach der Garantie, also nach 
z.B. 7 Monaten, dann zum dritten Mal streikt, sitzt man buchstäblich auf 
Müll.

Das sind jetzt reine Überlegungen eines Laien.

Also, gut über Verbraucherrechte informieren!!! Die Verbraucherzentrale, 
ist übrigens eine sehr gute Adresse.

Hat man einen riesigen Hals, geht man da mal hin. kostet zwar auch Geld, 
vielleicht 5 Euro (aus letzter eigener Erfahrung), aber die Leute sind 
durchaus kompetent. Für ein Anwaltsschreiben, nehmen sie 20 Euro, aber 
das ist sein Geld echt wert. Billiger auf jeden Fall als bei einer 
Pfeife von echtem Anwalt mit oder ohne Rechtsschutzversicherung, der 
unter Umständen gar nichts regelt, außer Gebühren einnehmen: Sowas hab 
ich auch schon alles durch.

von Uhu U. (uhu)


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Wilhelm Ferkes schrieb:
> Die gesetzliche Gewährleistung, beträgt meines Wissens 6 Monate, darüber
> hinaus kann ein Hersteller noch eine freiwillige Garantie einräumen.

Nicht ganz.

Innerhalb der ersten 6 Monate muß der Verkäufer Nachbessern, wenn er 
nicht beweisen kann, daß der Käufer den Schaden verursacht hat.

Nach 6 Monaten bis zu 2 Jahren steht dem Käufer ein 
Nachbesserungsanspruch zu, wenn er beweisen kann, daß der Fehler 
bereits beim Kauf der Sache bestand, aber erst später sichtbar wurde.

von Max M. (xxl)


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>Billiger auf jeden Fall als bei einer Pfeife von echtem Anwalt
>mit oder ohne Rechtsschutzversicherung, der unter Umständen gar
>nichts regelt, außer Gebühren einnehmen: Sowas hab ich auch schon
>alles durch.
Full Ack.
Hab kürzlich mal ein paar abgeklappert und was die sich da erlaubt
haben ist schon kriminell. Die haben das deutsche Recht total
korrumpiert. Der künftige Mandant wird wie ein Bittsteller behandelt
und muss dem Anwalt zu Kreuze kriechen. Die machen den Job nicht im
Auftrag und Interesse des Bürgers, sondern vorrangig im eigenen
Interesse. Und die Anwaltskammer wird wohl auch nicht besser sein
weil die ja von den Gebühren ihrer Mitglieder leben und ratet mal
wer das ist. Jedenfalls muss KEIN JURIST Erfolge erzielen oder
vorweisen. Wer sich hier vertreten lässt sollte gut beten können.
Was im Fernsehen mit Anwälten manchmal gezeigt wird ist jedenfalls
nicht real.

>Also, gut über Verbraucherrechte informieren!!! Die Verbraucherzentrale,
>ist übrigens eine sehr gute Adresse.

Wenn man kurzfristig einen Termin bekommt, was natürlich Örtlich
unterschiedlich sein kann.

> Die gesetzliche Gewährleistung, beträgt meines Wissens 6 Monate, darüber
> hinaus kann ein Hersteller noch eine freiwillige Garantie einräumen.
Gesetzlich sind 2 Jahre.
Nach 6 Monaten dreht sich die Beweislast um, dann muss der Käufer einen
Mangel nachweisen, das der beim Kauf schon vorhanden war.(Bei 
wiederholten gleichen Defekt kann man das wohl annehmen).
Auch Händler können Garantie geben,
Obi z.B. gibt auf Elektrowerkzeuge 5 Jahre.

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