ISt komplett absetzbar!
Ein STUDIUM ist etwas anderes als eine AUSBILDUNG, daher handelt es sich
bei dem ERSTstudium im Sinne des §19HRG um ein berufsqualifizierendes
Studium, dessen Kosten komplett als Werbungskosten "Anlage N, Weitere
Werbungskosten – soweit nicht steuerfrei ersetzt – Fortbildungskosten,
Zeile 45" anerkannt werden.
Dies gilt auch für Fahrten zu Präsensveranstaltungen, benötigte Bücher/
Fachliteratur und natürlich die Studiengebühren selbst.
Das alles Resultiert in einer schönen Lohnsteuer-Rückerstattung.
Achtung: ein ZWEITstudium, z.B. Germanistik nach betstandenem
Eletrotechnikstudium ist dagegen "Hobby" und reines Privatvergnügen und
wird staatlich nicht gefördert!