Forum: Offtopic Steuerklasse, Kinderfreibetrag, Kindergeld, Elterngeld?


von Thomas (kosmos)


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Hallo, ich habe mal eine frage bezüglich der Steuerklassen usw. Wir 
verheiratet und 1 Kind, hatten bisher immer die gleiche Steuerklasse da 
der Verdienst von beiden ziemlich gleich hoch war, da nun die Frau für 1 
Jahr zu hause bleibt,haben wir die Steuerklassen ändern lassen. Ich habe 
nun die günstige und meine Frau die teure bei mir wurde der 
Kinderfreibetrag eingetragen und das Kindergeld und Elterngeld wird der 
Frau ausbezahlt.

Mich würde es nun interessieren ob das einen Nachteil ist, da ja die 
Frau die teure Steuerklasse hat und ich nicht weiß ob das Kindergeld und 
Elterngeld dann noch mit der hohen Steuerklasse versteuert werden?

So das war nun wirklich off topic, hoffe aber trotzdem eine Antwort zu 
bekommen.

von Bernhard R. (barnyhh)


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Bei der Steuererklärung am Jahresende spielt es keine Rolle, wie 
Steuerklassenverteilung war.
Das Kindergeld spielt auch keine Rolle.
Das Elterngeld dürfte nach den Daten des Vorjahres berechnet werden; es 
spielt in dem Fall keine Rolle, wie die aktuelle Steuerklassenverteilung 
ist.

Bernhard

von Thomas (kosmos)


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Also wird das Kindergeld und das Elterngeld nicht als Einkommen der Frau 
gerechnet. Wodurch ihr eine hohe Steuerlast nichts ausmachen dürfte.

Es geht ja darum sein Geld möglichst bald in der Tasche haben und es 
sich nicht erst mit dem Lohnsteuerjahresausgleich zurückholen zu müssen.

von Bernhard R. (barnyhh)


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>> Also wird das Kindergeld und das Elterngeld nicht als Einkommen der Frau
>> gerechnet.

Genau das habe ich nicht geschrieben. Das Elterngeld steht unter 
Progressionsvorbehalt, wie Du leicht hättest ergoogeln können.

Die übrigen Dinge - welche Steuerklassenverteilung ist am geschicktesten 
- lassen sich mit den diversen Steuerrechnern (auch per google 
auffindbar) einfach und auf Deine individuelle Situation abgestimmt 
evaluieren.

Bernhard

von Vlad T. (vlad_tepesch)


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kindergeld ist einkommensunabhängig.
Das Elterngeld berechnet sich natürlich aus dem Gehalt desjenigen, der 
Elternzeit nimmt.

Wenn ich mich recht erinnere, berechnet sich das elterngeld aus dem 
Einkommen von vor 2 Jahren, wobei bei großem Unterschied auch das 
aktuelle oder letztjährige benutzt werden kann (Antrag).

von Thomas (kosmos)


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Mir gehts nicht drum wie sich das Elterngeld berechnet.

Mir geht es drum ob das Kindergeld und das Elterngeld das jetzt erstmal 
die Frau bekommt als zu versteuerndes Einkommen gerechnet werden. Damit 
ich das dann richtig verteilen kann.

Ich habe ja die günstige Steuerklasse, den doppelten 
Grundfreibetrag(Frau hat dann keinen) und den Kinderfreibetrag bei mir 
draufstehen. Wenn jetzt das Kindergeld zu versteuern wäre würde wir es 
auf mich laufen lassen.

von Läubi .. (laeubi) Benutzerseite


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Option a) Steuerberater fragen
Option b) beim FA fragen
Option c) Elster runterladen und ausrechnen lassen
Option d) Im Internet mit Steuerrechner versuchen
.
.
.
Option z) Im Forum fragen und warten bis ein Konsenz aller 
Forenteilnehmer erreicht wurde ;)

Mit absteigender Sicherheit sortiert ;P

von Weingut P. (weinbauer)


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Das Elterngeld und Kindergeld selbst sind steuerfrei, wird also keine 
Einkommensteuer fällig dafür, aber (!), da ihr gemwinsam veranlagt 
werdet wird es für das Gesamteinkommen für die Ermittlung des 
Steuersatzes des normal arbeitenden Elternteils, mit einberechnet.
Unterm Strich ist es gehupft wie gesprungen.
Sinnvoll wäre gewesen vor der Schwangerschaft der Frau den niedrigeren 
Steuersatz zu geben, da das Elterngeld ja nach dem Netto berechnet wird, 
wodurch sich dieses entsprechend erhöht, so natürlich der Mann nicht 
exorbitant mehr verdient als die Frau versteht sich, da sich dann der 
"Überschuss" durch das höhere Elterngeld wieder relativiert.

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