Ein sonniges Hallo, Fragestellung geht ja schon aus dem Betreff hervor. Wir haben vor 6 Jahren eine Lizenz in Form eines Dongle's erworben. Dieser Doogle ist als "Träger" der Lizenz defekt. Wird zwar erkannt, Software startet aber nicht. Der Lieferant bietet uns einen neuen an für über 400,- oder gleich ein Update für fast 1500,-. Ich bin der Meinung er müsse nach Einsendung des defekten kostenfreien Ersatz liefern, finde dazu aber einen Urteile bzw. Rechtsprechungen. Wie ist Eure Meinung bzw. die Rechtslage?
:
Verschoben durch User
> Ich bin der Meinung er müsse nach Einsendung des defekten kostenfreien > Ersatz liefern Nein.
idR stehen solche Fälle in der Lizenzvereinbarung. Anonsten geht man mit solchen Rechtsfragen lieber zu einem Anwalt... _.-=: MFG :=-._
Eben, man geht zu einem Anwalt, oder man geht zu einem Mitbewerber. Je nach Lage der Dinge teilt man dem ursprünglichen Anbieter den Gang zum Mitbewerber mit.
Wenn man ein guter Kunde ist, der in den letzten 20 Jahren z.B. schon 30 mal verdongelte Software bei einem Unternehmen kaufte, da sollte auch mal was unbürokratisch gehen. Ich kenne das aus der letzten Firma. Der Chef stand manchmal auf dem Schreibtisch, die Haare zu Berge, wenn es da um solche Sachen ging, und er mit dem Support telefonierte. Das ist einfach etwas Verhandlungstaktik, der Lieferant möchte in Wirklichkeit auch keinen langzeitigen und guten Kunden dauerhaft verlieren.
Hallo Sirko, Markus hat Recht damit, dass nur ein Anwalt dir die Rechtslage erklaeren kann. Aus meiner Sicht, ich hab mir die Frage naemlich auch schon gestellt (nur geht der Dongle noch), ist es so: du hast einen Lizenzvertrag. Sofern dort kein Ablaufdatum oder sonstige Findigkeiten drinnen stehen und der Vertrag damit gueltig ist, dient der Dongle der Computerlesbaren Bestaetigung der Gueltigkeit (das ist ja ueberhaupt der einzige Zweck). Damit muss der Dongle nach meiner Einschaetzung gegen Aufwandsentschaedigung ersetzt werden. Wenn die Softwareversion nichmehr gewartet wird und Einer extra fuer Euch die alten Unterlagen rauskramen und einen Dongle 'produzieren' muss, koennen 400 EUR durchaus schnell gerechtfertigt sein. Kostenlos ist es aber ganz sicher nicht. Ausser vielleicht der Vertrag ist gueltig und die Software filtert nach Donglealter um Umsatz zu generieren... Dann ist der Dongle allerdings intakt, und beweisbar ist es wohl kaum. Entscheidend ist jedenfalls der Lizenzvertrag. Und eine Aktuelle Version kommt nicht in Frage? Oder ist es ein schleichender Umstieg wie bei uns? bye uwe
tolles Script. Man kann also bei Problemen als rechtmäßiger Besitzer Maßnahmen ergreifen, evtl. Schutzmechanismen zu umgehen wenn dies als geboten zu sein scheint. Wäre nur abzuwägen ob 400Euro für Ersatz diesem Anspruch genügt. Bei Unmöglichkeit des Ersatzes mag es da keine Probleme geben. Die spinnen die Römer.
Vielen Dank für Eure Antworten. @Markus Aus den Lizenzvereinbarungen (beim Installieren der Software) geht leider rein gar nichts hervor. In den AGB's steht dazu auch nichts geschrieben. Nach telefonischer Beratung durch einen Anwalt meinte der Jurist: Schauen Sie in die Lizenzvereinbarung und in den AGB's. Dort ist es aber nichts definiert. Sackgasse... @Hannes Der Gang zur Konkurrenz ist sicher die Erste Logik und Konsequenz, doch schützen auch andere Ihre Software durch Dongles. Immer nur auf Kulanzlösung bei einen Defekt zu hoffen ist auch blauäugig. Man müsste dies vorher vertraglich vereinbaren (Ersatz bei Defekt). Ist hier aber nicht der Fall und nachträglich auch nicht möglich. @Uwe Ich stimme Dir in vielen Punkten zu. Der Dongle selber ist noch lieferbar. Ich habe durch den Defekt auch rechtlich nicht meine Lizenz verloren, welche letztendlich ja nur das Recht darstellt die SW nutzen zu dürfen. Dies spiegelt auch Deine Auffassung. Die Gültigkeit besteht weiterhin. Nur kann ich diese nicht nutzen. Eine aktuell Version benötigen wir für die Anwendung eigentlich nicht. @Tine Die Publikation hatte ich mir auch schon gegeben. Danke trotzdem dafür. Die Rechtslage lassen sich die Herren aber leider offen im Fall eines defektes und unklaren AGB's und Lizenzvereinbarungen. @Mike Ob der Hersteller mit der Argumentation des Anwaltes mitgeht bleib offen. Schade das es sich offensichtlich rechtlich so unklar darstellt bzw. es dafür noch keine Rechtsprechung gibt. Wird doch sonst über alles gestritten...
>Ob der Hersteller mit der Argumentation des Anwaltes >mitgeht bleib offen. Das ist bei Rechtsfragen aller Art immer so. Sonst wäre ein anwaltlicher Rechtsrat ja verbindlich und das ist er eben nicht, sonst könnte man Prozesse abschaffen.
> Das ist bei Rechtsfragen aller Art immer so.
Das stimmt. Nicht der ist im Recht, welcher sich im Recht fühlt, sondern
der welcher Recht bekommt.
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.