Forum: Offtopic Dongle defekt - Muss kostenloser Ersatz geleistet werden?


von Sirko -. (fromo)


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Ein sonniges Hallo,

Fragestellung geht ja schon aus dem Betreff hervor.

Wir haben vor 6 Jahren eine Lizenz in Form eines Dongle's erworben. 
Dieser Doogle ist als "Träger" der Lizenz defekt. Wird zwar erkannt, 
Software startet aber nicht. Der Lieferant bietet uns einen neuen an für 
über 400,- oder gleich ein Update für fast 1500,-.
Ich bin der Meinung er müsse nach Einsendung des defekten kostenfreien 
Ersatz liefern, finde dazu aber einen Urteile bzw. Rechtsprechungen. Wie 
ist Eure Meinung bzw. die Rechtslage?

: Verschoben durch User
von MaWin (Gast)


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> Ich bin der Meinung er müsse nach Einsendung des defekten kostenfreien
> Ersatz liefern

Nein.

von Markus -. (mrmccrash)


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idR stehen solche Fälle in der Lizenzvereinbarung. Anonsten geht man mit 
solchen Rechtsfragen lieber zu einem Anwalt...

_.-=: MFG :=-._

von Hannes J. (Firma: _⌨_) (pnuebergang)


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Eben, man geht zu einem Anwalt, oder man geht zu einem Mitbewerber. Je 
nach Lage der Dinge teilt man dem ursprünglichen Anbieter den Gang zum 
Mitbewerber mit.

von Wilhelm F. (Gast)


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Wenn man ein guter Kunde ist, der in den letzten 20 Jahren z.B. schon 30 
mal verdongelte Software bei einem Unternehmen kaufte, da sollte auch 
mal was unbürokratisch gehen.

Ich kenne das aus der letzten Firma. Der Chef stand manchmal auf dem 
Schreibtisch, die Haare zu Berge, wenn es da um solche Sachen ging, und 
er mit dem Support telefonierte. Das ist einfach etwas 
Verhandlungstaktik, der Lieferant möchte in Wirklichkeit auch keinen 
langzeitigen und guten Kunden dauerhaft verlieren.

von Uwe R. (aisnmann)


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Hallo Sirko,

Markus hat Recht damit, dass nur ein Anwalt dir die Rechtslage erklaeren 
kann.

Aus meiner Sicht, ich hab mir die Frage naemlich auch schon gestellt 
(nur geht der Dongle noch), ist es so: du hast einen Lizenzvertrag. 
Sofern dort kein Ablaufdatum oder sonstige Findigkeiten drinnen stehen 
und der Vertrag damit gueltig ist, dient der Dongle der Computerlesbaren 
Bestaetigung der Gueltigkeit (das ist ja ueberhaupt der einzige Zweck).

Damit muss der Dongle nach meiner Einschaetzung gegen 
Aufwandsentschaedigung ersetzt werden.

Wenn die Softwareversion nichmehr gewartet wird und Einer extra fuer 
Euch die alten Unterlagen rauskramen und einen Dongle 'produzieren' 
muss, koennen 400 EUR durchaus schnell gerechtfertigt sein.

Kostenlos ist es aber ganz sicher nicht. Ausser vielleicht der Vertrag 
ist gueltig und die Software filtert nach Donglealter um Umsatz zu 
generieren... Dann ist der Dongle allerdings intakt, und beweisbar ist 
es wohl kaum. Entscheidend ist jedenfalls der Lizenzvertrag.

Und eine Aktuelle Version kommt nicht in Frage? Oder ist es ein 
schleichender Umstieg wie bei uns?

bye uwe

von Tine S. (tine)


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von Mike H. (-scotty-)


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tolles Script.
Man kann also bei Problemen als rechtmäßiger Besitzer Maßnahmen
ergreifen, evtl. Schutzmechanismen zu umgehen wenn dies als geboten
zu sein scheint. Wäre nur abzuwägen ob 400Euro für Ersatz diesem
Anspruch genügt. Bei Unmöglichkeit des Ersatzes mag es da keine
Probleme geben. Die spinnen die Römer.

von Sirko -. (fromo)


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Vielen Dank für Eure Antworten.

@Markus
Aus den Lizenzvereinbarungen (beim Installieren der Software) geht 
leider rein gar nichts hervor. In den AGB's steht dazu auch nichts 
geschrieben.
Nach telefonischer Beratung durch einen Anwalt meinte der Jurist: 
Schauen Sie in die Lizenzvereinbarung und in den AGB's. Dort ist es aber 
nichts definiert. Sackgasse...

@Hannes
Der Gang zur Konkurrenz ist sicher die Erste Logik und Konsequenz, doch 
schützen auch andere Ihre Software durch Dongles. Immer nur auf 
Kulanzlösung bei einen Defekt zu hoffen ist auch blauäugig. Man müsste 
dies vorher vertraglich vereinbaren (Ersatz bei Defekt). Ist hier aber 
nicht der Fall und nachträglich auch nicht möglich.

@Uwe
Ich stimme Dir in vielen Punkten zu. Der Dongle selber ist noch 
lieferbar. Ich habe durch den Defekt auch rechtlich nicht meine Lizenz 
verloren, welche letztendlich ja nur das Recht darstellt die SW nutzen 
zu dürfen. Dies spiegelt auch Deine Auffassung. Die Gültigkeit besteht 
weiterhin. Nur kann ich diese nicht nutzen. Eine aktuell Version 
benötigen wir für die Anwendung eigentlich nicht.

@Tine
Die Publikation hatte ich mir auch schon gegeben. Danke trotzdem dafür. 
Die Rechtslage lassen sich die Herren aber leider offen im Fall eines 
defektes und unklaren AGB's und Lizenzvereinbarungen.

@Mike
Ob der Hersteller mit der Argumentation des Anwaltes mitgeht bleib 
offen.


Schade das es sich offensichtlich rechtlich so unklar darstellt bzw. es 
dafür noch keine Rechtsprechung gibt. Wird doch sonst über alles 
gestritten...

von Mike H. (-scotty-)


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>Ob der Hersteller mit der Argumentation des Anwaltes
>mitgeht bleib offen.
Das ist bei Rechtsfragen aller Art immer so. Sonst wäre
ein anwaltlicher Rechtsrat ja verbindlich und das ist
er eben nicht, sonst könnte man Prozesse abschaffen.

von Sirko -. (fromo)


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> Das ist bei Rechtsfragen aller Art immer so.

Das stimmt. Nicht der ist im Recht, welcher sich im Recht fühlt, sondern 
der welcher Recht bekommt.

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