Forum: Offtopic Unfall: Versicherung, Restwert, Reparatur


von Frank M. (aktenasche)


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Hey,

Ich hatte vor c.a. 2 Wochen einen Unfall an dem ich nicht schuld war.

Das Motorrad wurde nach dem Unfall abgeschleppt, und steht seit dem auch 
auf dem Gelände des Abschleppdienstes.
Ein Sachverständiger der gegnerischen Versicherung hat das Motorrad 
besichtigt, den Bericht habe ich gestern bekommen.

Kaufpreis: 1400€
Wiederbeschaffungswert: 2500€
Restwert: 660€ (Höchstgebot)
Reparaturkosten inkl. Mwst& Arbeitszeit: 1460€

Ich habe nun mit dem Chef vom Abschleppdienst und der Vertretung von 
meinem Anwalt telefoniert. Die haben mir beide geraten, das Motorrad für 
660€ zu verkaufen ("so viel würde ihnen niemand mehr dafür geben"). Die 
Reparaturkosten bekomme ich dann ausbezahlt, richtig?
Meint ihr ich sollte das so machen?

von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


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ich hatte vor 10 Tagen selbes Erlebniss mit meinem PKW. Mir ist jemand 
hinten drauf gefahren, Auto Schrott (wirtschaftlicher Totalschaden, 
Karosserie verzogen, viel Zeugs verbogen und Plastik zerbröselt)

Eckdaten:
das Auto ist 6.5 Jahre alt, hat 165.000 Km runter. LPG-Fahrzeug (also 
auch noch günstiger Verbrauch). Der Wagen wurde bei 90.000 anlässlich 
des LPG am Motor umfangreich "renoviert". Er "müsste" eigentlich locker 
mal bis 250.000 Km durchhalten.

Wiederbeschaffungswert (WBW) 5600, Reparatur (REP) 9600, Restwert (RW) 
1900

Die Versicherung bezahlt bis zu 130% vom WBW bei Reparatur, ansonsten 
100%. Ob ich die 100% als Grundstock für einen neuen Wagen nehme, oder 
mir tatsächlich einen vergleichbaren Gebrauchten kaufe, oder dafür in 
den Puff gehe, ist der Versicherung egal.

Klar kann ich das Fahrzeug für günstiger als 9600 reparieren lassen: Bei 
den Reparaturkosten wurden zum Beispiel alleine 1500 EUR an 
Neuwert-Anschaffungskosten für die Stoßstange und den Kofferraumdeckel 
angesetzt (zuzüglich Lackierarbeiten). Aufm Schrottplatz gibt es diese 
Komponenten für zusammen keine 150 EUR in passender Wagenfarbe. Auch die 
anderen Positionen der Reparaturkosten sind im Gutachten nach meinem 
Gefühl (wenn ich es zu bezahlen hätte) als "ziemlich hoch" angesetzt, 
und ich habe mich gefragt: "muss das wirklich ersetzt werden"?. Aber mit 
diesem Gutachten  habe ich die Freiheit es reparieren zu lassen wenn ich 
es denn wollte (weil die 130% allemale nicht an die Reparaturkosten ran 
reichen). Wäre der Reparaturwert niedriger, dann hätte ich das Fahrezueg 
eventuell reparieren lassen müssen (wenn die REP < 100% vom WBW gewesen 
wären)

Schlussendlich hab ich mich für das Abstossen und eine Neuanschaffung 
entschieden, ich muß auch mal meine  Beitrag zur Volkswirtschaft leisten 
und da was ankurbeln  ;-).

Naja, der wahre Grund: Wenn ich jetzt das Versicherungsgeld für die 
Reparatur reinstecke, dann bin ich gezwungen, daas Fahrzeug bis zum 
Schluss "aufzutragen", damit ich das Geld nicht einfach so rausgeworfen 
habe.

Bei dem Alter und der Laufleistung jetzt nochmal soviel "Herzblut" in de 
alte Kiste zu stecken lohnt sich irgendwie für mich nicht, da ich auch 
die Differenz zu einer Neuanschaffung momentan flüssig habe. Für einen 
reparierten Unfallwagen in dem Alter gibt mir auch keiner mehr soviel, 
wie der WBW wert ist, wenn er statt denssen einen Nicht-Unfallwagen 
nehmen könnte.

Technisch sieht es so aus: Der Aufkäufer (praktischerweise die 
Werkstatt, wo ich den PKW hingegeben habe), zahlt mir 1900, die 
Versicherung die Differenz zum WBW (3100+600 Mwst), und damit habe ich 
100% vom WBW erhalten.

Achtung, MWst-Falle: die 1900 vom Autohaus sind ohne Mwst (also 
netto=brutto) Wenn ich nachweisen kann, daß ich mir ein neues (oder 
gebrauchtes) Auto kaufe, dann bekomme ich die 3100+600 von der 
Versicherung, ansonsten nur 3100 (netto).




Was bei deinen Zahlen komisch klingt: Wieso sollte dein WBW höher sein 
als der Anschaffungswert? Hat der Verkäufer einen zu geringen Preis 
gehabt, oder hast du goldene Fußrasten angebaut, welche den WBW so 
hochtreiben?

von Frank M. (aktenasche)


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Danke erstmal für den ausführlichen Post, aus Erfahrungen Anderer kann 
man bekanntlicherweise am meisten lernen ;)

Nun ja, der hohe Betrag kommt dadurch zustanden dass an meiner Maschine 
ein Digitaltacho montiert ist, der ~7tkm anzeigt. Beim Kauf hatte sie 
allerdings ~42tkm runter.

von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


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naja, dann hast du ja dein Schnäppchen gemacht. Kassier die Kohle von 
der Versicherung, zieh den Kopf ein, und schweige ;-)

von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


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> Ein Sachverständiger der gegnerischen Versicherung


laut irgendwelchen Versicherungs-Paragrafen bist du nicht verpflichtet, 
den SV der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren (der wird ja im 
Zweifelsfalle die Interessen der gegnerischen Versicherung vertreten, 
die ihn ja bezahlt)

Duu kannst deinen eigenen SV beibringen [Auch wenn dein Gutachter 
ebenfalls von der gegnerischen Versicherung bezahlt wird (werden 
muss!)], der halt das Gutachten in deinem Sinne ausformulieren wird 
(gemäß der Parole: Wes Geld ich krieg, des Gut ich achte ;-).

von Tine S. (tine)


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Absolut! Der wichtigste Tip bei unverschuldeten Unfällen! Niemals den 
Gutachter der Versicherung akzeptieren. Immer eigenen schicken. Aber in 
dem Fall ist es durch Zufall ja gut gelaufen. Nimm die Kohle und gut is. 
Wenn aber der Käufer dahinter kommt, dass der Tacho manipuliert wurde- 
ohweh. Daher würde ich nur die Differenz nehmen die die Versicherung 
zahlt und das Ding wegschmeißen.
Unverschuldete Unfälle gehen ähnlich wie verschuldete meist mit Verlust 
einher. Ein fahrender Untersatz ist eben mehr wert, als nur den 
Zeitwert...

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