Hey, Ich hatte vor c.a. 2 Wochen einen Unfall an dem ich nicht schuld war. Das Motorrad wurde nach dem Unfall abgeschleppt, und steht seit dem auch auf dem Gelände des Abschleppdienstes. Ein Sachverständiger der gegnerischen Versicherung hat das Motorrad besichtigt, den Bericht habe ich gestern bekommen. Kaufpreis: 1400€ Wiederbeschaffungswert: 2500€ Restwert: 660€ (Höchstgebot) Reparaturkosten inkl. Mwst& Arbeitszeit: 1460€ Ich habe nun mit dem Chef vom Abschleppdienst und der Vertretung von meinem Anwalt telefoniert. Die haben mir beide geraten, das Motorrad für 660€ zu verkaufen ("so viel würde ihnen niemand mehr dafür geben"). Die Reparaturkosten bekomme ich dann ausbezahlt, richtig? Meint ihr ich sollte das so machen?
ich hatte vor 10 Tagen selbes Erlebniss mit meinem PKW. Mir ist jemand hinten drauf gefahren, Auto Schrott (wirtschaftlicher Totalschaden, Karosserie verzogen, viel Zeugs verbogen und Plastik zerbröselt) Eckdaten: das Auto ist 6.5 Jahre alt, hat 165.000 Km runter. LPG-Fahrzeug (also auch noch günstiger Verbrauch). Der Wagen wurde bei 90.000 anlässlich des LPG am Motor umfangreich "renoviert". Er "müsste" eigentlich locker mal bis 250.000 Km durchhalten. Wiederbeschaffungswert (WBW) 5600, Reparatur (REP) 9600, Restwert (RW) 1900 Die Versicherung bezahlt bis zu 130% vom WBW bei Reparatur, ansonsten 100%. Ob ich die 100% als Grundstock für einen neuen Wagen nehme, oder mir tatsächlich einen vergleichbaren Gebrauchten kaufe, oder dafür in den Puff gehe, ist der Versicherung egal. Klar kann ich das Fahrzeug für günstiger als 9600 reparieren lassen: Bei den Reparaturkosten wurden zum Beispiel alleine 1500 EUR an Neuwert-Anschaffungskosten für die Stoßstange und den Kofferraumdeckel angesetzt (zuzüglich Lackierarbeiten). Aufm Schrottplatz gibt es diese Komponenten für zusammen keine 150 EUR in passender Wagenfarbe. Auch die anderen Positionen der Reparaturkosten sind im Gutachten nach meinem Gefühl (wenn ich es zu bezahlen hätte) als "ziemlich hoch" angesetzt, und ich habe mich gefragt: "muss das wirklich ersetzt werden"?. Aber mit diesem Gutachten habe ich die Freiheit es reparieren zu lassen wenn ich es denn wollte (weil die 130% allemale nicht an die Reparaturkosten ran reichen). Wäre der Reparaturwert niedriger, dann hätte ich das Fahrezueg eventuell reparieren lassen müssen (wenn die REP < 100% vom WBW gewesen wären) Schlussendlich hab ich mich für das Abstossen und eine Neuanschaffung entschieden, ich muß auch mal meine Beitrag zur Volkswirtschaft leisten und da was ankurbeln ;-). Naja, der wahre Grund: Wenn ich jetzt das Versicherungsgeld für die Reparatur reinstecke, dann bin ich gezwungen, daas Fahrzeug bis zum Schluss "aufzutragen", damit ich das Geld nicht einfach so rausgeworfen habe. Bei dem Alter und der Laufleistung jetzt nochmal soviel "Herzblut" in de alte Kiste zu stecken lohnt sich irgendwie für mich nicht, da ich auch die Differenz zu einer Neuanschaffung momentan flüssig habe. Für einen reparierten Unfallwagen in dem Alter gibt mir auch keiner mehr soviel, wie der WBW wert ist, wenn er statt denssen einen Nicht-Unfallwagen nehmen könnte. Technisch sieht es so aus: Der Aufkäufer (praktischerweise die Werkstatt, wo ich den PKW hingegeben habe), zahlt mir 1900, die Versicherung die Differenz zum WBW (3100+600 Mwst), und damit habe ich 100% vom WBW erhalten. Achtung, MWst-Falle: die 1900 vom Autohaus sind ohne Mwst (also netto=brutto) Wenn ich nachweisen kann, daß ich mir ein neues (oder gebrauchtes) Auto kaufe, dann bekomme ich die 3100+600 von der Versicherung, ansonsten nur 3100 (netto). Was bei deinen Zahlen komisch klingt: Wieso sollte dein WBW höher sein als der Anschaffungswert? Hat der Verkäufer einen zu geringen Preis gehabt, oder hast du goldene Fußrasten angebaut, welche den WBW so hochtreiben?
Danke erstmal für den ausführlichen Post, aus Erfahrungen Anderer kann man bekanntlicherweise am meisten lernen ;) Nun ja, der hohe Betrag kommt dadurch zustanden dass an meiner Maschine ein Digitaltacho montiert ist, der ~7tkm anzeigt. Beim Kauf hatte sie allerdings ~42tkm runter.
naja, dann hast du ja dein Schnäppchen gemacht. Kassier die Kohle von der Versicherung, zieh den Kopf ein, und schweige ;-)
> Ein Sachverständiger der gegnerischen Versicherung
laut irgendwelchen Versicherungs-Paragrafen bist du nicht verpflichtet,
den SV der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren (der wird ja im
Zweifelsfalle die Interessen der gegnerischen Versicherung vertreten,
die ihn ja bezahlt)
Duu kannst deinen eigenen SV beibringen [Auch wenn dein Gutachter
ebenfalls von der gegnerischen Versicherung bezahlt wird (werden
muss!)], der halt das Gutachten in deinem Sinne ausformulieren wird
(gemäß der Parole: Wes Geld ich krieg, des Gut ich achte ;-).
Absolut! Der wichtigste Tip bei unverschuldeten Unfällen! Niemals den Gutachter der Versicherung akzeptieren. Immer eigenen schicken. Aber in dem Fall ist es durch Zufall ja gut gelaufen. Nimm die Kohle und gut is. Wenn aber der Käufer dahinter kommt, dass der Tacho manipuliert wurde- ohweh. Daher würde ich nur die Differenz nehmen die die Versicherung zahlt und das Ding wegschmeißen. Unverschuldete Unfälle gehen ähnlich wie verschuldete meist mit Verlust einher. Ein fahrender Untersatz ist eben mehr wert, als nur den Zeitwert...
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