EAR und das Bundeskartellamt

Gast #1850919
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Hi,

ich durfte gestern beim Sommerfest des Bundeskartellamtes zaubern.

Dabei hatte ich Gelegenheit einen der Mitarbeiter auf die Problematik 
des EAR Gesetzes anzusprechen.

Er meinte wir sollten einfach Emails an das Kartellamtschreiben in denen 
Detailliert die Problematik sowie die Auswirkung auf den Wettbewerb 
sowie die deutsche Wirtschaft beschrieben wird.

Bei Ihnen würde so etwas garantiert nicht in der Ablage P landen und 
wenn mehr als eine derartige Meldung eingeht dann rutscht ein Fall auch 
nach oben im Stapel.

Das Amt arbeite zwar langsam aber sehr wirkungsvoll. Man habe ja auch 
das Duale System Deutschlangs geknackt.

Also auf und schreibt an: info@bundeskartellamt.bund.de

Nur Meckern hilft nicht, wir müssen auch was tun!

Vielleicht können wir in diesem Thread auch mal die konkreten Probleme, 
wen sie betreffen und welche Auswirkungen sie haben sammeln.

Viele Grüße

Thomas Burkhart
Gast #1852638
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Ich bin für so was immer zu haben. Nur wüßte ich gerne vorher mal eben, 
wo der Ansatzpunkt des Kartellamtes in der Sache sein soll, den darauf 
muß man im Schreiben ja hinweisen. Geht es dabei gegen EAR oder das 
ElektroG?
Und weiter: Wieso ist da bisher keiner drauf gekommen? Hat das einen 
Grund oder ist es nur verschlafen worden.

Anregungen findet man ja bei der Petition.
#1853140
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Sorry, hab leider grad nicht viel Zeit.

ES GEHT HIER NICHT UM EINE PETITION,

die in der Tat nur wenig Aussicht auf Erfolg hat, sondern um eine 
Beschwerde beim Bundeskartellamt.

Wie die dortigen Mitarbeiter mit sagten, wissen die wenigsten Leute, 
dass jeder Bürger sich direkt an das Bundeskartellamt wenden kann. 20 
oder 50 solcher Briefe können dort schon viel erreichen.

Ansatzpunkt für eine Beschwerde ist die Monopolstellung der Stiftung 
EAR, die es verbietet, dass andere Wettbewerber mit anderen 
Preismodellen auf dem Markt tätog werden können, sowie die deutliche 
benachteiligung kleiner und Kleinstunternehmen bei der aktuellen 
Regelungen.

Ich werde demnächst anfangen einen Musterbrief zu schreiben. Was 
zusätzlich hefen kann ist einen solchen Brief an seinen jeweiligen 
Bundestagabgeordneten zu schreiben.


Gruß
Tom

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