Meisterzwang

Gast #1909903
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Hallo.

Wie wir ja alle wissen, gibt es in Deutschland ja einen Meisterzwang für 
bestimmte Tätigkeitsbereiche.
Zum Beispiel Elektrotechnik.
Statt Meister kann man meines Wissens auch Techniker oder 
Elektotechnik-Ingenieur sein.
Nur eine Berufsausblildung haben und Autodidakt sein, reicht nicht. Es 
fehlt eben irgend ein Papier.

Naja, eine ganz einfache Möglichkeit ist: Firma im Ausland anmelden.
Ich hätte hier bei mir einen Aufwand von 25 km, um Meisterzwang und 
vieles andere zu umgehen.

Aber ich frage mich, wie ist das, wenn man als Subunternehmer / 
Dienstleister für eine andere Firma arbeitet, die die Bedinungen alle 
erfüllt?
Bei der Leiharbeit scheint das wohl qauch funktionieren.

Und wie sieht das aus, wenn ich Elektroanlagen plane und entwerfe, und 
ich die Schaltschränke auch selber zusammen baue, aber eben nur als 
Subunternehmer?
Ich selbst bringe das Zeug nicht auf den Markt, und mache auch keine 
Endkundengeschäfte.
Es läuft alles im Namen einer anderen Firma, als Subunternehmer.

Aber selbst beim Einbau beim Endkunden wäre ich dabei, als 
Subunternehmer, der beim Einbau hilft. Aber eben auch im Namen einer 
anderen Firma.



mfg

P.S. Ich erwarte hier keine rechtsverbindlichen Auskünfte und keine 
Rechtsberatung. Das soll einfach nur mal eine allgemeine Diskussion über 
den Meisterzwang und die Arbeit als Subunternehmer sein.
Es ist eine rein fiktive Fragestellung. Ob ich überhaupt Subunternehmer 
werde, ist so unklar wie das Wetter in 6 Wochen.
#1910283
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>Der Meister hat in seiner Ausbildung auch noch ein wenig Rechnungswesen
>gemacht.
Dafür gibts ja auch Kurse mit Mindestbuchhaltung die jeder belegen kann,
auch für die nicht selbständigen gefahrgeneigten Berufe oder 
Tätigkeiten.
Dann könnte man auch behaupten man bräuchte den Meister für die 
Personalführung. Ist nämlich auch Bestandteil ihrer Ausbildung.
Wenn im Betrieb schon ein Meister ist, braucht man keinen weiteren,
würde ich mal sagen. Entscheidend dürfte da die Haftung im
Außenverhältnis sein.
Sven muss sein Vorhaben eben nur entsprechend dem Amt oder der HWK
verkaufen, so das die damit zufrieden sind.
Als Sachverständiger könnte erfolgreich sein. Was er dann wirklich
arbeitet, dürfte dann ein versicherungstechnisches Problem sein, aber
das hat weder mit dem Amt noch der HWK zu tun. Mit meinem Halbwissen
kann ich leider keine verlässlichere Aussage machen.
Gast #1910793
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> Meisterzwang für
>bestimmte Tätigkeitsbereiche.
>Zum Beispiel Elektrotechnik.
>Statt Meister kann man meines Wissens auch Techniker oder
>Elektotechnik-Ingenieur sein.

Kommt auf die Tätigkeit des Unternehmens an. Wenn es handwerkliche 
Tätigkeiten anbietet, also ein Handwerksbetrieb ist, muß es der Meister 
sein. Ein Ingenieur ist kein Meister, er kann aber einen einstellen, um 
die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Handwerksbetriebes zu 
erfüllen. Der Techniker in Sachsen ist auch kein Meister, kann aber nach 
Zusatzprüfungen den Meister verkürzt ablegen (Teile des Technikers 
werden als Meisterteil anerkannt) oder wie der Ingenieur einen Meister 
einstellen, um einen Handwerksbetrieb zu eröffnen.

Es geht also nicht um Hirarchien der Ausbildung, sondern die Richtung. 
Im Handwerk ist nun mal der Meister der "Profi", Techniker (Sachsen) und 
Ingenieure haben dort nicht viel zu melden.
Gast #1910954
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Techniker können sich seit 2004 BUNDESWEIT in die Handwerksrolle 
eintragen lassen. Eventuell kommt man ohne Meister nur nicht in die 
Liste der EVU's als Zuschaltberechtigt für Hausanschlüsse, aber wer 
macht schon Techniker um danach ne Installationsklitsche aufzumachen?

Der Tipp mit Techniker +  ADA ist ja mal toll. Erstens dauert es (bei 
uns) doppelt so lange bis man Techniker ist, und zweitens braucht man 
den ADA auch wirklich nur zum Ausbilden.

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