Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Absetzungsmöglichkeiten als Angestellter


von Thomas (Gast)


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Hallo Leute,

werde bald in das Berufsleben einsteigen und hab da noch ein paar Fragen 
zu steuerlichen Absatzmöglichkeiten.
Ums vorweg zu nehmen. Das hier soll keine ausführliche Steuerberatung 
sein; nur ein paar Hinweise.

Ich denke mal, dass ich mir so einiges an Literatur (Bücher o.ä.) holen 
werde und nen neuen PC. Gibt es da Möglichkeiten sowas steuerlich 
geltend zu machen? Ich meine mal etwas von Werbungskosten gehört zu 
haben. Auch meine Abschlussarbeit (der Druck) fällt wohl darunter.

Was sollte man also ruhigen Gewissens als Ingenieur steuerlich geltend 
machen? Gibt es eine Mindestgrenze für das steuerliche Absetzen von 
Dingen?

Ich danke euch

von Leo .. (-headtrick-)


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Besorge dir den Konz um außergewöhnliche Belastungen und Werbungskosten
absetzen zu können. Hat sich seit Jahren bewährt.
http://cgi.ebay.de/KONZ-2010-Ratgeber-Steuererklarung-2009-/370447297359?pt=Sach_Fachb%C3%BCcher&hash=item5640612b4f
Wenn noch Tipps hier kommen kannste die damit abgleichen.

von MaWin (Gast)


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Als Angesteller hast du relativ wenig Möglichkeiten,
deine zur Arbeitsaufnahme unbedingt notwendigen Ausgaben
abzuziehen bevor du Steuern zahlst.

Immerhin gibt es für den Weg zur Arbeit wieder pauschal was.
Arbeitszimmer und PC und Fachliteratur ist nur ein Sonderfällen
absetzbar, Weiterbildungskosten schon eher. Pflege von kranken
Eltern oder Kindern, sowie zweiter Wohnsitz bei weit entfernter
Arbeit schon eher.

Aber inzwischen kann man seine Ausgaben für die Ausbildung
auch rückwirkend viel besser geltend machen, vor allem wenn
du Bafög bekamst, nun auf einen Schlag zurückzahlst und diese
Rückzahlung noch steuerlich geltend machst, ist eine Menge
Geld einzusparen. Aber die Dinge sind so kompliziert (z.B.
Fahrt zur Uni auch Wochendheimfahrten, Studentenbude,
Verpflegung ausserhlab von zu Hause), daß du einen
Steuerberater aufsuchen soltest (und nicht mal jeder von
denen kennt die neuen Möglichkeiten).

von alfred (Gast)


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>Fachliteratur ist nur ein Sonderfällen absetzbar,
Man kann als Ingenieur PAUSCHAL 100,- im Jahr als Fachliteratur 
absetzen, egal, ob man was gekauft hat, oder nicht.

Als Angestellter in höherer Position kann man auch Bewritung geltend 
machen.

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