Hallo Leute, werde bald in das Berufsleben einsteigen und hab da noch ein paar Fragen zu steuerlichen Absatzmöglichkeiten. Ums vorweg zu nehmen. Das hier soll keine ausführliche Steuerberatung sein; nur ein paar Hinweise. Ich denke mal, dass ich mir so einiges an Literatur (Bücher o.ä.) holen werde und nen neuen PC. Gibt es da Möglichkeiten sowas steuerlich geltend zu machen? Ich meine mal etwas von Werbungskosten gehört zu haben. Auch meine Abschlussarbeit (der Druck) fällt wohl darunter. Was sollte man also ruhigen Gewissens als Ingenieur steuerlich geltend machen? Gibt es eine Mindestgrenze für das steuerliche Absetzen von Dingen? Ich danke euch
Besorge dir den Konz um außergewöhnliche Belastungen und Werbungskosten absetzen zu können. Hat sich seit Jahren bewährt. http://cgi.ebay.de/KONZ-2010-Ratgeber-Steuererklarung-2009-/370447297359?pt=Sach_Fachb%C3%BCcher&hash=item5640612b4f Wenn noch Tipps hier kommen kannste die damit abgleichen.
Als Angesteller hast du relativ wenig Möglichkeiten, deine zur Arbeitsaufnahme unbedingt notwendigen Ausgaben abzuziehen bevor du Steuern zahlst. Immerhin gibt es für den Weg zur Arbeit wieder pauschal was. Arbeitszimmer und PC und Fachliteratur ist nur ein Sonderfällen absetzbar, Weiterbildungskosten schon eher. Pflege von kranken Eltern oder Kindern, sowie zweiter Wohnsitz bei weit entfernter Arbeit schon eher. Aber inzwischen kann man seine Ausgaben für die Ausbildung auch rückwirkend viel besser geltend machen, vor allem wenn du Bafög bekamst, nun auf einen Schlag zurückzahlst und diese Rückzahlung noch steuerlich geltend machst, ist eine Menge Geld einzusparen. Aber die Dinge sind so kompliziert (z.B. Fahrt zur Uni auch Wochendheimfahrten, Studentenbude, Verpflegung ausserhlab von zu Hause), daß du einen Steuerberater aufsuchen soltest (und nicht mal jeder von denen kennt die neuen Möglichkeiten).
>Fachliteratur ist nur ein Sonderfällen absetzbar,
Man kann als Ingenieur PAUSCHAL 100,- im Jahr als Fachliteratur
absetzen, egal, ob man was gekauft hat, oder nicht.
Als Angestellter in höherer Position kann man auch Bewritung geltend
machen.
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