Ich würde eine moderate Zahlungsvereinbarung treffen um mein Risiko
zu minimieren. Z.B. Abschlagzahlungen nach Projektfortschritt.
Ein Lastenheft sollte Vertragsgrundlage sein und wenn Nachforderungen/
Verbesserungen verlangt werden, sollten die Vertargspartner vertraglich
zur Nachverhandlung verpflichtet sein. Es gilt ja Vertragsfreiheit
und alles kann man ohnehin nicht vorausschauend regeln.
Was nicht regelbar ist schließt man Vertragswirksam
halt aus oder macht ein entsprechende Erweiterungsklausel.
Vorteilhaft wäre es, jemanden mit kaufmännischen Spezialwissen zu
fragen oder einen Fachanwalt für Wirtschaftsrecht.