Hallo! Ich habe eine allgemeine Frage zu USB- und Bluetooth-Logos. Ist es zwingend notwendig, ein USB- und/oder Bluetooth-Produkt listen zu lassen, auch wenn ich das offizielle Logo als Hersteller nicht verwenden will? Wenn ja, bestehen dafür rechtliche Grundlagen? Habe auf usb.org und bluetooth.org nichts aussagekräftiges gefunden. Dort wird immer nur ein Zertifizierungsprogramm zum Erlangen des Logos angepriesen, mit welchem man die Kompatibilität bescheinigt. Dies kostet aber alles ne Menge Geld... Deshalb die Frage, ob ich nicht auch, ohne mich strafbar zu machen, Produkte mit diesen Schnittstellen auch ohne offizielles Logo vertreiben kann!? MfG Danyo
Strafbar machtest Du Dich vermutlich selbst dann nicht, vertriebest Du ohne Zertifizierung Produkte mit Logo; Du kannst dann allerdings zivilrechtlich belangt werden. Wenn Du aber sowieso auf die Verwendung der Logos verzichtest, dann bist Du deswegen auch nicht zivilrechtlich belangbar. Berücksichtigen solltest Du allerdings, daß USB-Geräte (und BT-Geräte höchstwahrscheinlich auch) mit einer Vendor-ID zu versehen sind; die zu erlangen kann eine offzielle Beantragung erfordern. Manche USB-Interfacehersteller erlauben es, deren Vendor-ID für mit ihren Produkten hergestellte Geräte zu verwenden, bei einigen Interfaces ist das sogar mehr als sinnvoll (FTDI-Chips o.ä.). Ob es frei verwendbare "generische" Vendor-IDs gibt, die man quasi "auf eigenes Risiko" verwenden kann, entzieht sich meiner Kenntnis.
Naja, die Frage ist, ob die Begriffe "USB" und "Bluetooth" soweit geschützt sind, dass ich sie vielleicht gar nicht verwenden darf.. Benötige ich denn eine VID/PID überhaupt, wenn ich von einem PC abgekoppelt einen USB-Host-Controller verwenden möchte (z.B. Philips ISP1160)?
Nö, für einen _Host_-Controller wirst Du keine VID etc. benötigen. Daß die Verwendung des Begriffes "USB" alleine bereits Lizenzpflicht o.ä. hervorruft, ist meines Wissens nach nicht der Fall. Das sieht bei Firewire übrigens anders aus; dort ist für jedes implementierte Interface Kohle abzudrücken.
Ok, danke! Und weisst du, wie es bei Bluetooth mit der Verwendung des Namens aussieht?
Nö. Das dürfte aber -ähnlich wie bei USB auch- irgendwo gut versteckt auf der BT.org-Homepage zu finden sein, Stichwort "Licensing". Eventuell geht auch einer der Hersteller von BT-Modulen darauf ein.
Ich hab schon mit mehreren Bluetooth-Modul-Herstellern gesprochen. Nur die meinen, dass das Listing erforderlich ist, um die Technologie überhaupt nutzen und vertreiben zu dürfen. Nur so ganz glauben kann ich das nicht..
Hallo Danyo, auf einem PIC-Seminar letzte Woche habe ich über USB folgende Info bekommen: 1. Die Vendor-ID kostet 1.500 Dollar. 2. Wenn man das USB-Logo aufdrucken möchte MUSS das Produkt von einer Firma (elektronich, EMV usw.) geprüft werden und zudem fallen extra nochmals 1.500 Dollar an, um das Recht zu haben, das Logo zu drucken. Wenn man jetzt einen FTDI-Chipo o.ä. nimmt, weiß ich nicht, ob das als Berechtigung zum Drucken des Logos ausreicht. Ich denke aber eher nicht. Sebastian
Hallo Sebastian! Danke für die Info! Das hab ich auf der usb.org - Seite auch so verstanden. Mit dem FTDI denk ich auch, dass es sich so verhält, obwohl die Jungs ja eine VID/PID erst mal zum Gebrauch rüber reichen. Letztlich geht es bei den IDs eh nur darum, dass es keine Konflikte bei der Installation von USB-Geräten auf PCs gibt bzw. der einzusetzende Treiber eindeutig einem Gerät zugeordnet werden kann und nicht zwei Geräte die gleiche ID verwenden und u.U. eines von beiden nicht korrekt initialisiert werden kann. MfG Danyo
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.