Forum: Mikrocontroller und Digitale Elektronik USB- und Bluetooth-Logo


von Danyo (Gast)


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Hallo!

Ich habe eine allgemeine Frage zu USB- und Bluetooth-Logos.
Ist es zwingend notwendig, ein USB- und/oder Bluetooth-Produkt listen
zu lassen, auch wenn ich das offizielle Logo als Hersteller nicht
verwenden will? Wenn ja, bestehen dafür rechtliche Grundlagen? Habe auf
usb.org und bluetooth.org nichts aussagekräftiges gefunden. Dort wird
immer nur ein Zertifizierungsprogramm zum Erlangen des Logos
angepriesen, mit welchem man die Kompatibilität bescheinigt. Dies
kostet aber alles ne Menge Geld... Deshalb die Frage, ob ich nicht
auch, ohne mich strafbar zu machen, Produkte mit diesen Schnittstellen
auch ohne offizielles Logo vertreiben kann!?

MfG Danyo

von Rufus T. Firefly (Gast)


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Strafbar machtest Du Dich vermutlich selbst dann nicht, vertriebest Du
ohne Zertifizierung Produkte mit Logo; Du kannst dann allerdings
zivilrechtlich belangt werden.

Wenn Du aber sowieso auf die Verwendung der Logos verzichtest, dann
bist Du deswegen auch nicht zivilrechtlich belangbar.

Berücksichtigen solltest Du allerdings, daß USB-Geräte (und BT-Geräte
höchstwahrscheinlich auch) mit einer Vendor-ID zu versehen sind; die zu
erlangen kann eine offzielle Beantragung erfordern.

Manche USB-Interfacehersteller erlauben es, deren Vendor-ID für mit
ihren Produkten hergestellte Geräte zu verwenden, bei einigen
Interfaces ist das sogar mehr als sinnvoll (FTDI-Chips o.ä.).

Ob es frei verwendbare "generische" Vendor-IDs gibt, die man quasi
"auf eigenes Risiko" verwenden kann, entzieht sich meiner Kenntnis.

von Danyo (Gast)


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Naja, die Frage ist, ob die Begriffe "USB" und "Bluetooth" soweit
geschützt sind, dass ich sie vielleicht gar nicht verwenden darf..
Benötige ich denn eine VID/PID überhaupt, wenn ich von einem PC
abgekoppelt einen USB-Host-Controller verwenden möchte (z.B. Philips
ISP1160)?

von Rufus T. Firefly (Gast)


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Nö, für einen _Host_-Controller wirst Du keine VID etc. benötigen. Daß
die Verwendung des Begriffes "USB" alleine bereits Lizenzpflicht o.ä.
hervorruft, ist meines Wissens nach nicht der Fall.
Das sieht bei Firewire übrigens anders aus; dort ist für jedes
implementierte Interface Kohle abzudrücken.

von Danyo (Gast)


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Ok, danke! Und weisst du, wie es bei Bluetooth mit der Verwendung des
Namens aussieht?

von Rufus T. Firefly (Gast)


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Nö.
Das dürfte aber -ähnlich wie bei USB auch- irgendwo gut versteckt auf
der BT.org-Homepage zu finden sein, Stichwort "Licensing". Eventuell
geht auch einer der Hersteller von BT-Modulen darauf ein.

von Danyo (Gast)


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Ich hab schon mit mehreren Bluetooth-Modul-Herstellern gesprochen. Nur
die meinen, dass das Listing erforderlich ist, um die Technologie
überhaupt nutzen und vertreiben zu dürfen. Nur so ganz glauben kann ich
das nicht..

von Sebastian Wille (Gast)


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Hallo Danyo,

auf einem PIC-Seminar letzte Woche habe ich über USB folgende Info
bekommen:

1. Die Vendor-ID kostet 1.500 Dollar.

2. Wenn man das USB-Logo aufdrucken möchte MUSS das Produkt von einer
Firma (elektronich, EMV usw.) geprüft werden und zudem fallen extra
nochmals 1.500 Dollar an, um das Recht zu haben, das Logo zu drucken.

Wenn man jetzt einen FTDI-Chipo o.ä. nimmt, weiß ich nicht, ob das als
Berechtigung zum Drucken des Logos ausreicht. Ich denke aber eher
nicht.

Sebastian

von Danyo (Gast)


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Hallo Sebastian!

Danke für die Info! Das hab ich auf der usb.org - Seite auch so
verstanden. Mit dem FTDI denk ich auch, dass es sich so verhält, obwohl
die Jungs ja eine VID/PID erst mal zum Gebrauch rüber reichen. Letztlich
 geht es bei den IDs eh nur darum, dass es keine Konflikte bei der
Installation von USB-Geräten auf PCs gibt bzw. der einzusetzende
Treiber eindeutig einem Gerät zugeordnet werden kann und nicht zwei
Geräte die gleiche ID verwenden und u.U. eines von beiden nicht korrekt
initialisiert werden kann.

MfG Danyo

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