Hallo Zusammen, Ich bin mir nicht sicher ob der Post schon aufgeführt wurde, daher veruche ich es nochmal: Unter welchen Voraussetzungen darf man bei einem 60VA Gerät den Netzschalter weglassen? (Verguß, Schutzklasse3, Thermosicherung) Der StandBy Verbrauch ist dabei weniger das Problem. Durch geeignete Wicklungen kann der StandBy Verbrauch unter die geforderte 1W Schwelle gebracht werden. Grüße
Ein Gerät nach Schutzklasse III hat keinen Netzanschluss, demnach auch keinen Netzschalter. Grüße, Peter
Ok ja , logisch mein Gedankenfehler, ich möchte natürlich das Gerät an das 230V Netz anstecken, also handelt es sich um Schutzklasse 1 oder2 Grüße
Der Netzschalter darf immer dann entfallen, wenn er nicht vorgeschrieben ist. Vorgeschrieben ist er z.B. (aber nicht ausschließlich hier) bei: - Anlagen, die eine Freischaltstelle benötigen (z.B. die meisten Schaltschränke) - Anlagen, die sicheren Stillstand zu Wartungszwecken erfordern (z.B. Lüftungsanlagen) Ist der Netzschalter vorgeschrieben, muss er meist mehrfach abschließbar und allpolig sicher trennend sein, sowie das Bedienelement in den Farben Gelb-Rot ausgeführt sein. Unabhängig davon muss der Benutzer immer die Möglichkeit haben, ein Gerät oder eine Anlage in vertretbarer Zeit stillzusetzen. Grüße, Peter
Hallo Peter, vielen Dank für Deine Antwort. Ich würde gerne die Sekundärseite des Trafos von der angeschlosssenen Elektronik mittels eines Schalters trennen. Grüße
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