Gast
#2356906
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe in meinen 3-Fam.-Wohnhaus compact V vario S Wärmezähler. Die Mieterin einer Wohnung hat sich über einen Mieterverein über die Abrechnung beschwert. Am 17.12.2010 wurde durch Firma Techem einen Ablesewert von 10.556,000 kWh festgestellt. Am 22.08.2011 wurde von der Mieterin einen Wert von 10245,000 abgelesen und fotografisch festgehalten. In dem Fall ist der Zähler rückwärts gegangen. Ist es dem Mieter möglich eine Ablesung vor zunehmen? Nach den Unterlagen des Herstellers sind mehrere Ablesedaten möglich. Am 28.09.2011 zieht eine andere Mieterin aus. Kann ich ohne Schwierigkeiten eine Zwischenablesung vornehmen. Was muss ich beachten! mfg. H. Stäcker