Hallo, folgende Frage die ich an euch habe im Bezug auf Chipkarten: Habt Ihr eine Ahnung ob es stimmt, dass bei solchen Karten eine Art Kartennutzungsbegrenzung vorgesehen ist? (also vom Gesetzgeber oder in der Norm?) Kartennutzungsbegrenzung in Form eines Karten-Laufzählers. Hintergrund: In unserem Studentenwohnheim gibt es eine Waschküche mit Waschmaschinen. Um diese nutzen zu können, lädt man eine Chipkarte bei der Verwaltung mit Punkten auf. Mit dem Kassiergerät an den Waschmaschinen kann man nun die Punke zum Waschewaschen nutzen. Eigentlich alles gut und schön. Jedoch kommt es sporadisch vor, dass Karten Fehlercodes anzeigen, und nicht mehr benutzbar sind. Das verärgert die Studenten natürlich (Kartenpfand). Ganz besonders der Fehler E66, welcher laut Fehlertabelle folgendes bedeutet: "Karten-Laufzähler abgelaufen. Dieser Zähler begrenzt die Anzahl der Kartennutzungen bei Service-, Schlüssel-, Programmierkarten usw. (Bei Wertkarten wird diese Fehlermeldung nur in Aufwertegeräten gemacht, beim Abwerten bleibt der Laufzeitzähler unberücksichtigt!)" Für mich als Kunde entsteht der Eindruck, dass der Hersteller hier absichtlich die Nutzung der Karten begrenzt, um von einer Entsperrung (kostet ca. 2€/Karte) oder Neubestellung zu profitieren. Als ich um Erklärung bat, meinte der Mitarbeiter, dass vom Gesetzgeber bzw. laut Norm eine Nutzungsbegrenzung von 5000-Nutzungen der Karten vorgeschrieben sei. Kann das stimmen? Hat schon mal jemand so etwas gehört, und kann evtl. eine konkrete Quelle nennen? Bei meinen Recherchen hab ich nichts finden können. Noch zur Info: Dieses System benutzen wir schon seit ca. 12 Jahren. Wahrscheinlich ist gerade jetzt die Zeit gekommen wo der 5000der Stand erreicht ist. Für jede Hilfe bin ich dankbar Grüße Zoolander
Ich finde die Aussage des Mitarbeiters gelinde gesagt ... fragwürdig! Der Mitarbeiter soll doch mal konkret die Norm/das Gesetz benennen, sonnst erscheint die Antwort fadenscheinig. Ein "Haltbarkeitsdatum" gibt es bei den KVKs und Bankkarten. Das ist - meines Wissens nach - Sache des Betreibers und soll die Sicherheit erhöhen. (Auch die des Endbenutzers) So wie ich Deine Schilderung verstehe handet es sich mit dem "Punktesystem" bei Euch um eine "elektronische Geldbörse". Es stellen sich die Fragen, wie_ das durch _wen implementiert wurde. Stichwort: (Produkt-)Haftung. Die "korrekte" Vorgehensweise (da Punkte bares Geld wert sind) wäre meiner Meinung nach: - Endkunde hat nachweislich_ die Karte manipuliert - dann zahlt er den Schaden - Die Karte ist schadhaft/abgelaufen - dann soll der Herausgeber für Abhilfe sorgen; somit auch die Punkte ersetzen ... Zu diesem "Bezahlsystem" muß es eine AGB geben. Es geht um Geld. Erkundige Dich danach, es ist Dein Geld und Dein Recht. Versuche andere "Opfer" dieses Systems ausfindig zu machen. Einigkeit macht stark. Wenn mehrere Betroffene sich zusammen- schließen ist es leichter gegen unseriöse Praktiken vorzugehen. Viel Erfolg Martin
Danke für die Antwort, ich werde die Firma einfach mal auffordern mir die konkrete Quelle zu nennen. Ich hoffe nur die kommen mir dann nicht mit irgendeiner Ausrede. Danke nochmal,
Zwölf Jahre sind zwar schon eine längere Zeit, aber um die fünftausend zu knacken hätte die Karte seither in jeder Woche mehr als achtmal aufgeladen werden müssen. Die Studentenwohnheime die ich kenne hatten nicht mal acht Stunden die Woche Sprechstunde in der Verwaltung. Da hätte das auch ein extrem reinlicher Student nicht geschafft ;-)
...man spricht bei der norm von 10 jahren datenerhalt und 100.000 schreibzyklen, vielleicht war es ja ein besonders preiswertes produkt mit billigen speicher? eine softwaremässige begrenzung wäre quatsch und eine "entsperrung" für 2€ die grönung! martins beschriebene vorgehensweise würde ich auch empfehlen...
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