Forum: Mikrocontroller und Digitale Elektronik ISO 7816 Chipkarten Laufzähler


von zoolander (Gast)


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Hallo,
folgende Frage die ich an euch habe im Bezug auf Chipkarten: Habt Ihr 
eine Ahnung ob es stimmt, dass bei solchen Karten eine Art 
Kartennutzungsbegrenzung vorgesehen ist? (also vom Gesetzgeber oder in 
der Norm?) Kartennutzungsbegrenzung in Form eines  Karten-Laufzählers.

Hintergrund:
In unserem Studentenwohnheim gibt es eine Waschküche mit Waschmaschinen. 
Um diese nutzen zu können, lädt man eine Chipkarte bei der Verwaltung 
mit Punkten auf. Mit dem Kassiergerät an den Waschmaschinen kann man nun 
die Punke zum Waschewaschen nutzen. Eigentlich alles gut und schön. 
Jedoch kommt es sporadisch vor, dass Karten Fehlercodes anzeigen, und 
nicht mehr benutzbar sind. Das verärgert die Studenten natürlich 
(Kartenpfand).  Ganz besonders der Fehler E66, welcher laut 
Fehlertabelle folgendes bedeutet:
"Karten-Laufzähler abgelaufen. Dieser Zähler begrenzt die Anzahl der 
Kartennutzungen bei
Service-, Schlüssel-, Programmierkarten usw. (Bei Wertkarten wird diese 
Fehlermeldung nur
in Aufwertegeräten gemacht, beim Abwerten bleibt der Laufzeitzähler 
unberücksichtigt!)"
Für mich als Kunde entsteht der Eindruck, dass der Hersteller hier 
absichtlich die Nutzung der Karten begrenzt, um von einer Entsperrung 
(kostet ca. 2€/Karte) oder Neubestellung zu profitieren.
Als ich um Erklärung bat, meinte der Mitarbeiter, dass vom Gesetzgeber 
bzw. laut Norm eine Nutzungsbegrenzung von 5000-Nutzungen der Karten 
vorgeschrieben sei.

Kann das stimmen? Hat schon mal jemand so etwas gehört, und kann evtl. 
eine konkrete Quelle nennen? Bei meinen Recherchen hab ich nichts finden 
können.
Noch zur Info: Dieses System benutzen wir schon seit ca. 12 Jahren. 
Wahrscheinlich ist gerade jetzt die Zeit gekommen wo der 5000der Stand 
erreicht ist.

Für jede Hilfe bin ich dankbar
Grüße
Zoolander

von Martin Beuttenmüller (Gast)


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Ich finde die Aussage des Mitarbeiters gelinde gesagt ... fragwürdig!
Der Mitarbeiter soll doch mal konkret die Norm/das Gesetz benennen,
sonnst erscheint die Antwort fadenscheinig.

Ein "Haltbarkeitsdatum" gibt es bei den KVKs und Bankkarten.
Das ist - meines Wissens nach - Sache des Betreibers und soll die
Sicherheit erhöhen. (Auch die des Endbenutzers)

So wie ich Deine Schilderung verstehe handet es sich mit dem
"Punktesystem" bei Euch um eine "elektronische Geldbörse".
Es stellen sich die Fragen, wie_ das durch _wen implementiert
wurde. Stichwort: (Produkt-)Haftung.

Die "korrekte" Vorgehensweise (da Punkte bares Geld wert sind) wäre
meiner Meinung nach:
- Endkunde hat nachweislich_ die Karte manipuliert - dann zahlt
  er den Schaden
- Die Karte ist schadhaft/abgelaufen - dann soll der Herausgeber
  für Abhilfe sorgen; somit auch die Punkte ersetzen ...

Zu diesem "Bezahlsystem" muß es eine AGB geben. Es geht um Geld.
Erkundige Dich danach, es ist Dein Geld und Dein Recht.
Versuche andere "Opfer" dieses Systems ausfindig zu machen.
Einigkeit macht stark. Wenn mehrere Betroffene sich zusammen-
schließen ist es leichter gegen unseriöse Praktiken vorzugehen.

Viel Erfolg
Martin

von zoolander (Gast)


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Danke für die Antwort,
ich werde die Firma einfach mal auffordern mir die konkrete Quelle zu 
nennen. Ich hoffe nur die kommen mir dann nicht mit irgendeiner Ausrede.
Danke nochmal,

von Sven123 (Gast)


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Zwölf Jahre sind zwar schon eine längere Zeit, aber um die fünftausend 
zu knacken hätte die Karte seither in jeder Woche mehr als achtmal 
aufgeladen werden müssen.

Die Studentenwohnheime die ich kenne hatten nicht mal acht Stunden die 
Woche Sprechstunde in der Verwaltung. Da hätte das auch ein extrem 
reinlicher Student nicht geschafft ;-)

von pompete (Gast)


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...man spricht  bei der norm von 10 jahren datenerhalt und 100.000 
schreibzyklen, vielleicht war es ja ein besonders preiswertes produkt 
mit billigen speicher?
eine softwaremässige begrenzung wäre quatsch und eine "entsperrung" für 
2€ die grönung!
martins beschriebene vorgehensweise würde ich auch empfehlen...

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