Gast
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Hallo, folgende Frage die ich an euch habe im Bezug auf Chipkarten: Habt Ihr eine Ahnung ob es stimmt, dass bei solchen Karten eine Art Kartennutzungsbegrenzung vorgesehen ist? (also vom Gesetzgeber oder in der Norm?) Kartennutzungsbegrenzung in Form eines Karten-Laufzählers. Hintergrund: In unserem Studentenwohnheim gibt es eine Waschküche mit Waschmaschinen. Um diese nutzen zu können, lädt man eine Chipkarte bei der Verwaltung mit Punkten auf. Mit dem Kassiergerät an den Waschmaschinen kann man nun die Punke zum Waschewaschen nutzen. Eigentlich alles gut und schön. Jedoch kommt es sporadisch vor, dass Karten Fehlercodes anzeigen, und nicht mehr benutzbar sind. Das verärgert die Studenten natürlich (Kartenpfand). Ganz besonders der Fehler E66, welcher laut Fehlertabelle folgendes bedeutet: "Karten-Laufzähler abgelaufen. Dieser Zähler begrenzt die Anzahl der Kartennutzungen bei Service-, Schlüssel-, Programmierkarten usw. (Bei Wertkarten wird diese Fehlermeldung nur in Aufwertegeräten gemacht, beim Abwerten bleibt der Laufzeitzähler unberücksichtigt!)" Für mich als Kunde entsteht der Eindruck, dass der Hersteller hier absichtlich die Nutzung der Karten begrenzt, um von einer Entsperrung (kostet ca. 2€/Karte) oder Neubestellung zu profitieren. Als ich um Erklärung bat, meinte der Mitarbeiter, dass vom Gesetzgeber bzw. laut Norm eine Nutzungsbegrenzung von 5000-Nutzungen der Karten vorgeschrieben sei. Kann das stimmen? Hat schon mal jemand so etwas gehört, und kann evtl. eine konkrete Quelle nennen? Bei meinen Recherchen hab ich nichts finden können. Noch zur Info: Dieses System benutzen wir schon seit ca. 12 Jahren. Wahrscheinlich ist gerade jetzt die Zeit gekommen wo der 5000der Stand erreicht ist. Für jede Hilfe bin ich dankbar Grüße Zoolander