Ausbildungsvertrag endet nach Prüfung?

Gast #2589644
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Hallo,

ein Kumpel hat mir erzählt, dass sofort, nachdem er seine Prüfung 
bestanden hatte, ein neuer Vertrag gemacht wurde, obwohl der 
Ausbildungsvertrag, den er ursprünglich unterzeichnet hat, noch 3 Wochen 
länger gegangen wäre.

Geldmäßig steht er jetzt natürlich sehr viel besser da, aber der ganze 
Resturlaub ist futsch, was ihn allerdings nicht gestört hat.


Wie sieht denn die ganze Sache rechtlich aus?

Auch, wenn der ehemalige Azubi einverstanden ist, kommt dies doch einer 
Aufhebung des alten Vertrages gleich?


Gruß aus Hamburg
Gast #2589657
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Das war in meiner Handwerksausbildung genauso. Der Vertrag lief 
eigentlich noch bis 2 Monate nach der Prüfung, weil ich später als der 
Rest des Ausbildungsjahres angefangen hatte. Dank "Der Vertrag endet mit 
Bestehen der Prüfung" kam ich früher da raus (oder hätte Gesellenlohn 
verlangt).
Gast #2589814
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Hallo,


daß das Ausbildungsverhältnis mit Bestehen der Prüfung endet, steht so 
im Berufsbildungsgesetz.($22) Interessant ist in disem Zusammenhang auch 
$24: "Werden Auszubildende im Anschluss an das 
Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne daß hierüber ausdrücklich 
etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf 
unbestimmte Zeit als begründet." D.h.: Prüfung bestanden, der Betrieb 
lässt einen einfach weitermachen am nächsten Tag: unbefristeter 
Arbeitsvertrag.


Gruß,


Dirk

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