Hallo, ein Kumpel hat mir erzählt, dass sofort, nachdem er seine Prüfung bestanden hatte, ein neuer Vertrag gemacht wurde, obwohl der Ausbildungsvertrag, den er ursprünglich unterzeichnet hat, noch 3 Wochen länger gegangen wäre. Geldmäßig steht er jetzt natürlich sehr viel besser da, aber der ganze Resturlaub ist futsch, was ihn allerdings nicht gestört hat. Wie sieht denn die ganze Sache rechtlich aus? Auch, wenn der ehemalige Azubi einverstanden ist, kommt dies doch einer Aufhebung des alten Vertrages gleich? Gruß aus Hamburg
Im Ausbildungsvertrag wird sicherlich die Klausel aufgeführt sein das der Vertrag bei bestehen der Prüfung endet. Es ist ja auch der Fall, das bei nichtbestehen der Prüfung die Ausbildung weitergeht bis die Prüfung bestanden wird. Alle Angaben ohne Gewähr.
Das war in meiner Handwerksausbildung genauso. Der Vertrag lief eigentlich noch bis 2 Monate nach der Prüfung, weil ich später als der Rest des Ausbildungsjahres angefangen hatte. Dank "Der Vertrag endet mit Bestehen der Prüfung" kam ich früher da raus (oder hätte Gesellenlohn verlangt).
Hallo, daß das Ausbildungsverhältnis mit Bestehen der Prüfung endet, steht so im Berufsbildungsgesetz.($22) Interessant ist in disem Zusammenhang auch $24: "Werden Auszubildende im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne daß hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet." D.h.: Prüfung bestanden, der Betrieb lässt einen einfach weitermachen am nächsten Tag: unbefristeter Arbeitsvertrag. Gruß, Dirk
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