Gast
#2597095
Hallo, habe eine kleine steuerliche Frage, die ich bis jetzt noch nirgendwo gefunden habe. Und zwar weiss ich nicht, ob und wie ich mein Masterstudium steuerlich absetzen kann. Ich habe bruchstückhaft gelesen, das es sich bei dem Master um einen konsekutiven Studiengang handelt (ohne Bachelor kein Master) und daher als Zweitstudium gilt und abgesetzt werden kann. Kann ich die 3 Zahlungen für den Master dann unter die Werbungskosten mit aufnehmen oder wie muss ich das machen? Vielleicht weiss da ja jemand drüber Bescheid. Bis dann paule