Hallo, habe eine kleine steuerliche Frage, die ich bis jetzt noch nirgendwo gefunden habe. Und zwar weiss ich nicht, ob und wie ich mein Masterstudium steuerlich absetzen kann. Ich habe bruchstückhaft gelesen, das es sich bei dem Master um einen konsekutiven Studiengang handelt (ohne Bachelor kein Master) und daher als Zweitstudium gilt und abgesetzt werden kann. Kann ich die 3 Zahlungen für den Master dann unter die Werbungskosten mit aufnehmen oder wie muss ich das machen? Vielleicht weiss da ja jemand drüber Bescheid. Bis dann paule
Hallo, Wie geht das mit dem Verlustvortrag? Ich muss noch dazu sagen, das ich keine Ausbildung vor dem Studium gemacht habe. Deswegen, so habe ich es zumindest verstanden, scheinen die Gebühren für meinen Bachelor nicht absetzbar zu sein. Also für die 3 Semester Master: - Werbungskosten und - Verlustvortrag? Gruß paule
schon ein Witz, dass ich alles finanzieren musste und nichts vortragen konnte. zu meiner Zeit ging das nicht man hat man sogar mein Bafög auf die Steuer meiner Eltern angerechnet
Wenn das Studium NACH einer berufsbefähigenden Erstausbildung (Bachelor, Facharbeiter, aber auch z.B. ein kurzer Kurs zum Staplerfahrer/Sanitäter/etc) liegt, können die gesamten Studienkosten als Werbungskosten abgesetzt werden. Hat man kein Einkommen, wird ein Verlustvortrag durchgeführt und vom nächsten zu versteuernden Einkommen abgezogen. Am besten ist es daher, sich neben dem Studium gar nichts nebenher zu verdienen (zumindest nicht auf Lohnsteuerkarte), da man den wertvollen Verlustvortrag sonst auf Einkommen verheizt, die eh unter den 8k€ Freigrenze liegen. Wer das nicht nutzt, ist selber schuld.
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