Neveragain schrieb: > Im übrigen > gilt eine Email nach wiederholter Rechtssprechung als zugestellt, wenn > man davon ausgehen kann, dass der Empfänger sie innerhalb > geschäftsüblicher Zeiten zur Kenntnis genommen haben kann. Ja, wenn du Klagen willst, ansonsten nützt dir das gar nichts. Emails können im Web verloren gehen, was sicher nichts neues ist und wenn jemand bei Octamex, der das bearbeitet, krank ist, wird dein Problem auch nicht gelöst. Haften muss die Firma nur dann wenn sie freiwillig die Schuld anerkennt, oder wenn ein Gericht Octamex verurteilt. Mit dem Titel kann man dann wohl auch pfänden. Ich würde denen einfach mal schreiben und um Antwort bitten. Mit Unhöflichkeit wird man da kaum was erreichen, aber man kann seinen Frust denen verständig mitteilen ohne zu drohen. Frist setzen ist aber okay. Würde mich nicht wundern, wenn die sich tatsächlich entschuldigen. Richard B. schrieb: > Da gibt es kein Spielraum für Reparaturen oder ähnliche Tricks. Bleib du mal bei deinem österreichischem Recht. Wir sind hier in Deutschland und da läuft das nun mal so. Jörg W. schrieb: > Lastschriftrückgabe ist aber für den Fall gedacht, dass der andere > die Lastschrift rechtswidrig veranlasst hat. Das ist hier offenbar > nicht der Fall (du hast ja Ware bekommen, sie ist nur defekt). Trotzdem kannst du dein Geld zurück buchen lassen. Mit welchem Recht interessiert die Bank nicht. Jörg W. schrieb: > Ein Irrtum: der gilt nur, wenn du das Ding auspackst und dann sagst: > „Oh, das war's wohl nicht, ich stelle es wieder ins Regal zurück.“ > > Wenn du es benutzt hast (und nur dann kann man merken, dass es nicht > in Ordnung ist), dann ist es eine Rekla, aber kein Widerruf. > Bedingung für den Widerruf ist, dass es direkt wieder verkaufbar sein > muss (so, als hättest du es eben ins Regal zurückgestellt). Der Tenor heißt wenn ich mich noch richtig erinnere: "zu prüfen, wie es auch im Laden möglich wäre". Das heißt, in Betrieb nehmen: ja. Zum bestimmungsgemäßen Gebrauch: Nein. Anderseits, kann man das Ding bestimmt reinigen und sagen, dass man das Gerät mit Wasser getestet hat. Wenn es wieder originalverpackt zurück geht, dass man es verkaufen könnte, müssen die das auch annehmen. Nur da es ja defekt ist, wäre das mit dem Weiterverkauf nicht besonders sinnvoll. Für die Firma wäre das ein Schuss ins eigene Knie, da dann die nächste Reklamation schon programmiert wäre.
Inkognito schrieb: > Mit welchem Recht > interessiert die Bank nicht. Die nicht, aber u. U. derjenige, dem die Kosten für die Rücklastschrift entstehen. Der hat dann nämlich plötzlich gegenüber demjenigen, der die Rückbuchung verursacht hat, eine berechtigte Forderung. Wenn er jetzt noch einen Rechtsanwalt damit beauftragt (das Recht dazu wird ihm keiner streitig machen), kostet der auch noch was. Die Rekla erkennt er dann einfach an (damit ist dieser Teil erledigt), gegen seine Forderungen aus der Abwicklung der Rücklastschrift wird der Käufer es u. U. schwierig haben sich zu wehren. Kann sein, dass Octamex dem nicht nachgeht (weil sie eh keine Ordnung haben), wenn sie aber bei irgendeiner Inkassobude dranhängen, an die sie ihre Forderung abtreten, dann werden die dem gewiss nachgehen. Die leben dann schließlich von sowas. Ich würde mich jedenfalls nicht auf so dünnes Eis begeben. Rückbuchung einer Lastschrift nur dann, wenn sie zweifelsfrei unrechtmäßig war.
Inkognito schrieb: > Wir sind hier in Deutschland und da läuft das nun mal so. Wenn du schon so sagst - das kann durchaus sein. Darum kaufe ich privat nur noch über Amazon.
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