CE-Kennzeichnung

Gast #194291
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Hallo!

Könnt Ihr mir sagen ob folgendes Gerät CE-Kennzeichungspflichtig ist:

- Spannungswandler/Ladegerät
- Eingangsspannung < 40 V
- Ausgangsspannung < 40 V
- Ladeprozessor MAX 712
- Spannungsregelung mit LM350

Beschreibung:
Das Gerät gibt wandelt die Eingangsspannung in den gewünschten
Ausgangsspannungswert um oder läd Akku(-pack)s.

Danke

mfg
Flo
Gast #194294
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Wie teletubbi schon sagte: CE Zeichen brauchst du, wenn du das Gerät
vermarkten willst. Was du einhalten muss um CE-konform zu bleiben ist
eine andere Sache, da gelten halt die zutreffenden Richtlinien. Welche
das genau sind, kann ich dir aber auch nicht sagen, aber es sind
keineswegs nur elektrische Normen. z.B. muss ein Kinderspielzeug auch
verschiedenste Normen einhalten, um CE konform zu sein, obwohl nichtmal
ne Batterie drin ist.
Gast #194295
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> Ich hätte gedach eher kein CE, da es die Niederspannungsrichtlinie
nicht
> betrifft (Spannung < 40V).

Ein Teddybär funktioniert ganz ohne Spannung und muss trotzdem
CE-Konform sein.

Die CE-Konformität hat nicht direkt mit EMV zu tun. Damit ein
elektrisches Gerät das CE-Kennzeichen tragen darf, müssen allerdings
die EMV-Richtlinien erfüllt sein. Auch mit einem 9-Volt-Gerät kann man
schön senden....

Andreas
Gast #194296
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@ Andreas: Teddybär ist Kinderspielzeug - darum die CE-Kennzeichnung!

Nein! Falls das Produkt von der Niederspannungsrichtlinie und der
EMV-Richtlinie nicht betroffen ist, kein Spielzeug ist, keine Maschine
ist, kein Druckbehälter ist, kein Bauprodukt ist, keine persönliche
Schutzausrüstung ist, keine Waage ist, keine
Telekommunikationesendeinrichtung ist, kein Medizinprodukt ist, (...
?)

darf das "Ding" NICHT mit CE gekennzeichnet werden!

Ich wollte eigentlich wissen, ob mein Gerät unter die EMV-Richtlinie
fällt!
Gast #194297
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Dann hättest Du anders fragen müssen...
CE ist bei Deinem Gerät Pflicht. Ebenso muß es E M Verträglich sein!
Da beißt die Maus keinen Faden ab. Wobei das aber laut Deiner
Geräte-Beschreibung hier nahezu kein Problem sein sollte!
#1438333
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Garnichts, die gibt man sich i.d.R selbst.
Diese Pappst du, in Form eines Aufklebers zB, auf dein Gerät drauf.

Wenn jedoch was passiert, musst du die CE bzw Konformitätserklräungsdocs 
rausrücken, bzw. musst diese deinen Kunden öffentlich Zugänglich machen.

In diesen Dokumenten müssen sämtliche Normen stehen, die dein Gerät zu 
erfüllen hat.

Am Ende der Auflistung, musst du deine Unterschrift leisten, die besagt 
das du sämtliche aufgeführte Normen eingehalten hast und das, sollte mal 
was sein, du dafür haftbar bist.

Grüße


PS.: Leichenschänder
#1438344
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>Wie soll ich sonst beweisen, dass es EMV-Unempfindlich ist. Und
>abstrahlen dürfte es auch nicht viel! Aber wie beweisen ohne messen?

Beweisen muss man nur etwas gegenüber einer Behörde oder einem
Gericht wenn es so weit überhaupt kommt. Evtl.könnte ein Händler
der das Produkt weiterverkaufen möchte die Vorlage entsprechender 
Unterlagen verlangen. Wenns gewerblich vermarktet wird sollte man
sich schon die Mühe machen ein Konformitätserklärung zu erstellen.
Wenn man sich seiner Sache sicher ist kann man auf Messungen
verzichten. Wenn sich vielleicht herausstellt das das Gerät dann
doch nicht CE-Konform ist, kann es Ärger geben. Ob es sich dabei
um eine Ordnungswidrigkeit oder eine strafbare Handlung handelt
kann ich nicht sagen und sollte man mit einem sachkundigen Anwalt
klären. Kein Rechtsrat, versteht sich wohl.

Was Messungen kosten sollte man mit entsprechenden Anbietern klären
und ob die das auch relativ kurzfristig erledigen können, je nach
Auftragslage. Es wird wohl nach Aufwand berechnet werden. Da dürfte
eine normgerechte sorgfältige fundierte Dokumentation Voraussetzung
sein.
#1438349
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>In diesen Dokumenten müssen sämtliche Normen stehen, die dein Gerät zu
>erfüllen hat.

Fragt sich nur welche Normen da alle berücksichtigt werden müssen.

>Am Ende der Auflistung, musst du deine Unterschrift leisten, die besagt
>das du sämtliche aufgeführte Normen eingehalten hast und das, sollte mal
>was sein, du dafür haftbar bist.

Im ungünstigsten Fall müsste dann die Betriebshaftpflicht eintreten,
falls die nicht irgend welche Ausschlussklauseln haben.
#1438352
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>Was kann passieren wenn ich kein CE-Zeichen aufklebe? Ich habe hier zum
>Beispiel gerade einen SD Card Reader, wahrscheinlich aus einem
>1-Euro-Shop, gefunden ohne CE-Kennzeichen.

Als Verbraucher wohl nichts, aber wenn du es weiterverkaufst könnte
dir Ungemach blühen.
#1438358
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Also ohne CE Zeichen darf innerhalb der EU kein Gerät, Spielzeug(mit 
oder ohne Batterie) etc. verkauft werden.

D.h wenn du keines Aufklebst, würde erstmal nichts passieren.. Es sei 
denn dein Kunde oder Konkurrent schwärzt dich an; dann hast du ein 
Problem... Daher gilt bei so unter 10 Stück (Vorrausgesetzt es ist 
keiner dabei der dich anscheißt: wo kein Kläger da kein Richter).

Ich würde es nicht riskieren.

Welche Normen berücksichtigt werden müssen?

Tja, dass muss man sich teuer erkaufen... VdE & Co. wollen ja alle 
bisschen was von deinem wahrscheinlichem Erfolg haben...
#1438450
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Robert M. schrieb:
> Ja gut. seufz Ich rufe morgen einfach mal spaßeshalber beim TÜV an und
> frage was sowas kostet. Irgendwie weiß ich jetzt schon, daß mir die
> Antwort nicht gefallen wird.
>
> Vielen Dank für die Antworten. :)

Nun ja. Eine komplette EM Prüfung eines (!) Gerätes kann schon mal 15k€ 
kosten. Wenn nichts ist. Ansonsten -> Wiedervorlage. Meist gibts Tipps, 
was sein kann, gratis, manchmal aber auch gegen bares.
Ansonsten kannst du das CE Zeichen drauf pappen, so oft du willst, du 
musst dafür gerade stehen, dass dein Gerät alle für dieses Gerät 
bestehenden Normen erfüllt. Wie schon geschrieben wurde. Wenn nix 
passiert, ist OK, ansonsten haste ne Menge Ärger am Hals.

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