Auf meiner Arbeit wird gestohlen, wir haben zwar jemandem im Auge können es aber nicht beweisen.(Sie stiehlt Geld, Essen und Zigaretten) Wäre nett wenn ihr mir helfen könnt.
Ohne Rücksprache mit dem Betriebsrat sind sämtliche Überwachungsmaßnahmen rechtlich äußerst umstritten. Was spricht dagegen, das Geld nicht 'rumliegen zu lassen?
@Rufus T. Firefly .. das Geld nicht 'rumliegen zu lassen' Wenn Du 'Geld rumliegen' siehst, klaust du es? Wenn unter meinen Kollegen/Kolleginnen einer ist, der das tut, dann wüsste ich schon gerne, wer das ist.
@ mkmk das ist doch kein klauen. oder bezeichnest du´s dann auch als klauen wenn du auf der straße n paar euro findest? nein? - na eben, warum ist es dann ein klauen im büro rumliegende euro einzustecken? kann rufus ebenfalls rechtgeben - ohne rücksprache mim betriebsrat ist es zu unterlassen
@der Rächer Ich glaube nicht, dass man Strasse und Büro miteinander vergleichen kann. Was ich auf der Strasse finde, ist Fundsache. Wenn's wertvoll ist, gibt man es im Fundbüro ab. Wenn nicht, steckt man es ein. Aber was man im Büro 'findet', hat ganz bestimmt einen auffindbaren Eigenttümer.
"das ist doch kein klauen. oder bezeichnest du´s dann auch als klauen wenn du auf der straße n paar euro findest? nein? - na eben, warum ist es dann ein klauen im büro rumliegende euro einzustecken?" Prädikat: Moralisch verkommen.
ja aber ob straße oder bür, der eigentümer bist in beiden fällen nicht du, also ist so gesehen beides ein diebstahl ... aber um wieder aufs thema zu kommen: also du sagst sie stielt ebenfalls essen und zigaretten .... auch wenn du nicht sicher bist das sie es ist, red sie einfach mal darauf an, vieleicht hat sie ja gröbere probleme außer kleptomanie - man weiß ja nie. und wenn du (ihr die firma oder wer auch immer) helfen könnt dann erreicht ihr menschlich gesehen am ende viel mehr ...
Trommel alle aus der Abteilung zusammen incl. der Verdächtigen und sage klar in die Runde, daß jemand klaut und das ein konkreter Verdacht besteht und wenn das nochmal vorkommt, werden offizielle Stellen eingeschaltet. Gruß Thorsten
Ich habe das mal miterlebt wie sie einen mit Bewegungsmelder, Microkamera und Videogerät überführt haben.
"Trommel alle aus der Abteilung zusammen incl. der Verdächtigen und sage klar in die Runde, daß jemand klaut und das ein konkreter Verdacht besteht und wenn das nochmal vorkommt, werden offizielle Stellen eingeschaltet." Du meinst aber hoffentlich nicht, daß sie äußern soll, wer verdächtigt wird. Wenn man sich da irrt, dann bleibt das für immer am Betreffenden kleben. Gruß, Harald
> Du meinst aber hoffentlich nicht, daß sie äußern soll, wer > verdächtigt wird. Nee, natürlich nicht.
Kenne eine ähnliche Story. Damals half ein kleines Loch in der Bretterwand mit dem Abteilungsleiter dahinter. Danach war die Sache klar. Einfach aber wirkungsvoll.
wenn Du eine Kameraüberwachung montierst, können sich die Angestellen dagegen wehren, wenn Du es heimlich tust ist es eine Straftat und wenn Du ihn/sie damit überführst ist es abhängig vom Arbeitsgericht ob Du ihn/sie dafür kündigen kannst. Was helfen kann ist eine Strafanzeige wegen Diebstals bei der Polizei gegen Unbekannt. Dann sind die ermittlungstechnischen Maßnahmen Sache der Staatsanwaltschaft und legal. Wenn der Mitabeiter überführt und rechtskräfig veruteilt wurde, hast Du aber arbeitsrechtlich damit noch immer keine sichere Begründung ihn/sie zu feuern.
> Wenn der Mitabeiter überführt und > rechtskräfig veruteilt wurde, hast Du aber arbeitsrechtlich damit noch > immer keine sichere Begründung ihn/sie zu feuern. Warum nicht? Der Mitarbeiter hat das Unternehmen geschädigt. Damit ist es ein leichtes ihn zu feuern, sogar ausserordentlich. http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigung_Ausserordentlich.html ciao, Stefan.
oh man .... ist das nicht wegen ein paar zigaretten und fleischbällchen übertrieben?? red doch mal mit der betroffenen person - denk an meinen letzten post. oder stell dir vor du hast so große finanzielle sorgen das du dir nichtmal lebensmittel leisten kannst - ich wett du klaust dann auch fleischbällchen ;-)
> stell dir vor du hast so große finanzielle sorgen das du dir > nichtmal lebensmittel leisten kannst - ich wett du klaust dann auch > fleischbällchen ;-) Nein, ich würde fragen! > oh man .... ist das nicht wegen ein paar zigaretten und > fleischbällchen übertrieben?? Wo ist die Grenze? ----, (QuadDash).
@Steffan erklär das mal einem Arbeitsrichter. (in Berlin: Magdeburger Platz1) Du glaubst nicht was da als "Recht gesprochen wird" Polizeivideo wie eine Angestellt in einem Cafe das Geld aus der Kasse genommen hat. Kündigung als Rechtsunwirksam abgelehnt, mit der Begründung: "Das kann bei dem Stress schon mal passieren, dass am Ende des Tages die Kasse nicht 100%ig stimmt" @Rächer Bei Diebstahl gibt es keine Akzeptanzgrenze. Stell Dir vor es ist Dein Geld dass da gestohlen wird. Die Fleischbällchen hat auch irgendwer im Laden bezahlen müssen und wenn er / sie die Fleischbällchen im Laden klaut, wird er auch wegen Ladendiebstahls angezeigt. Und solange das Geld zum rauchen reicht oder gereicht hat, kann die Armut nicht so groß sein.
Hallo zusammen, es gibt durchaus Firmen die von der Null-Toleranz Politik bei Diebstahl abweichen - und damit gut fahre! Die Frage die sich jeder beantworten muß ist, ob dadurch das Vertrauensverhältnis wirklich bis in die Grundfeste erschüttert ist und ob das Vertrauensverhältnis zu einem völlig unbekannten neu eingestellten Mitarbeiter höher wäre. Wer von euch hat schon einmal gegen die Geschäftsgrundsätze eurer Firma verstossen und wurde dabei nicht erwischt. Und wer von denen hält sich für einen schlechten Mitarbeiter?
Nun, der Engländer würde sagen "It depends...". Ein Mitarbeiter der an der Kasse sitzt und sich bedient, ich denke da ist das Vertrauensverhältnis schon in den Grundfesten erschüttert. Da würde ich persönlich denjenigen fristlos kündigen. Ansonsten finde ich die Idee von Thorsten sehr gut. Es ist eben nicht immer mit einem Rausschmiss getan. @tex: "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand." Natürlich gibt es immer wieder Fehlurteile. Wie so ein Urteil zustandekommt kann ich nicht sagen, da die Urteilsbegründung fehlt. Die ist eben doch immer wieder interessant zu lesen und sorgt manchmal bei angeblichen Fehlentscheidungen für die entsprechende Einsicht. Wurde der Dieb denn rechtskräftig verurteilt? Konnte ihm die Tat klar nachgewiesen werden? Wenn ja, dann hat das Urteil in einem Revisionsverfahren ganz sicher keinen Bestand. Eventuell wurde die Kündigung auch als rechtswidrig anerkannt, weil Verfahrensfehler von Arbeitgeberseite gemacht wurden. Geht jetzt ein bisschen vom Thema weg, zeigt aber das Problem auf: "Mitarbeiter A wird beim Klauen von seinem Vorgesetzten Herrn B auf frischer Tat erwischt. Anzeige bei der Polizei erfolgt, der A wird rechtkräftig wegen Diebstahl verurteilt. Die Firma kündigt den Mitarbeiter fristlos wegen des Diebstahl." Soweit so gut. Bis hierher würde jedes Gericht noch mitgehen. Was kann der Arbeitgeber nun falsch machen? z.B. die Firma hat zwei Geschäftsführer. Nur einer unterschreibt die Kündigung, die Kündigung ist rechtswidrig, weil beide unterschreiben müssen. Auch beliebt: Die Kündigung ist unleserlich unterschrieben. Ein Willi ist eben nicht immer ein Willi. Er muß auch lesbar sein, ein simpler Strich ist eben keine Unterschrift. Noch ein Fehler: Die Kündigung wird erst 4 Monate später ausgeprochen. Rechtswidrig, weil nicht in zeitlichem Zusammenhang zum Diebstahl. Wegen solcher Nachlässigkeiten, und die kommen recht häufig vor, sind gerechtfertigte Kündigungen oft rechtswidrig und werden zurecht vom Arbeitsgericht abgelehnt. ciao, Stefan.
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