Forum: Offtopic Suche Tipps damit ich jemanden beim klauen überführen kann


von Marina Manz (Gast)


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Auf meiner Arbeit wird gestohlen, wir haben zwar jemandem im Auge können
es aber nicht beweisen.(Sie stiehlt Geld, Essen und Zigaretten)
Wäre nett wenn ihr mir helfen könnt.

von Rufus T. Firefly (Gast)


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Ohne Rücksprache mit dem Betriebsrat sind sämtliche
Überwachungsmaßnahmen rechtlich äußerst umstritten.

Was spricht dagegen, das Geld nicht 'rumliegen zu lassen?

von mkmk (Gast)


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@Rufus T. Firefly
.. das Geld nicht 'rumliegen zu lassen'
Wenn Du 'Geld rumliegen' siehst, klaust du es? Wenn unter meinen
Kollegen/Kolleginnen einer ist, der das tut, dann wüsste ich schon
gerne, wer das ist.

von der Rächer (Gast)


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@ mkmk
das ist doch kein klauen. oder bezeichnest du´s dann auch als klauen
wenn du auf der straße n paar euro findest?
nein? - na eben, warum ist es dann ein klauen im büro rumliegende euro
einzustecken?

kann rufus ebenfalls rechtgeben - ohne rücksprache mim betriebsrat ist
es zu unterlassen

von mkmk (Gast)


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@der Rächer
Ich glaube nicht, dass man Strasse und Büro miteinander vergleichen
kann. Was ich auf der Strasse finde, ist Fundsache. Wenn's wertvoll
ist, gibt man es im Fundbüro ab. Wenn nicht, steckt man es ein.
Aber was man im Büro 'findet', hat ganz bestimmt einen auffindbaren
Eigenttümer.

von Harald Horn (Gast)


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"das ist doch kein klauen. oder bezeichnest du´s dann auch als klauen
wenn du auf der straße n paar euro findest?
nein? - na eben, warum ist es dann ein klauen im büro rumliegende euro
einzustecken?"

Prädikat: Moralisch verkommen.

von der Rächer (Gast)


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ja aber ob straße oder bür, der eigentümer bist in beiden fällen nicht
du, also ist so gesehen beides ein diebstahl ...

aber um wieder aufs thema zu kommen:
also du sagst sie stielt ebenfalls essen und zigaretten ....
auch wenn du nicht sicher bist das sie es ist, red sie einfach mal
darauf an, vieleicht hat sie ja gröbere probleme außer kleptomanie -
man weiß ja nie. und wenn du (ihr die firma oder wer auch immer) helfen
könnt dann erreicht ihr menschlich gesehen am ende viel mehr ...

von Thorsten (Gast)


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Trommel alle aus der Abteilung zusammen incl. der Verdächtigen und sage
klar in die Runde, daß jemand klaut und das ein konkreter Verdacht
besteht und wenn das nochmal vorkommt, werden offizielle Stellen
eingeschaltet.

Gruß
Thorsten

von Weihnachtsmann (Gast)


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Ich habe das mal miterlebt wie sie einen mit Bewegungsmelder,
Microkamera und Videogerät überführt haben.

von Harald Horn (Gast)


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"Trommel alle aus der Abteilung zusammen incl. der Verdächtigen und
sage
klar in die Runde, daß jemand klaut und das ein konkreter Verdacht
besteht und wenn das nochmal vorkommt, werden offizielle Stellen
eingeschaltet."

Du meinst aber hoffentlich nicht, daß sie äußern soll, wer verdächtigt
wird. Wenn man sich da irrt, dann bleibt das für immer am Betreffenden
kleben.

Gruß,
Harald

von Thorsten (Gast)


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> Du meinst aber hoffentlich nicht, daß sie äußern soll, wer
> verdächtigt wird.

Nee, natürlich nicht.

von Andreas Wiese (Gast)


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Kenne eine ähnliche Story. Damals half ein kleines Loch in der
Bretterwand mit dem Abteilungsleiter dahinter. Danach war die Sache
klar. Einfach aber wirkungsvoll.

von tex (Gast)


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wenn Du eine Kameraüberwachung montierst, können sich die Angestellen
dagegen wehren, wenn Du es heimlich tust ist es eine Straftat und wenn
Du ihn/sie damit überführst ist es abhängig vom Arbeitsgericht ob Du
ihn/sie dafür kündigen kannst.
Was helfen kann ist eine Strafanzeige wegen Diebstals bei der Polizei
gegen Unbekannt. Dann sind die ermittlungstechnischen Maßnahmen Sache
der Staatsanwaltschaft und legal. Wenn der Mitabeiter überführt und
rechtskräfig veruteilt wurde, hast Du aber arbeitsrechtlich damit noch
immer keine sichere Begründung ihn/sie zu feuern.

von Stefan May (Gast)


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> Wenn der Mitabeiter überführt und
> rechtskräfig veruteilt wurde, hast Du aber arbeitsrechtlich damit
noch
> immer keine sichere Begründung ihn/sie zu feuern.

Warum nicht? Der Mitarbeiter hat das Unternehmen geschädigt. Damit ist
es ein leichtes ihn zu feuern, sogar ausserordentlich.

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigung_Ausserordentlich.html

ciao, Stefan.

von der Rächer (Gast)


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oh man .... ist das nicht wegen ein paar zigaretten und fleischbällchen
übertrieben??
red doch mal mit der betroffenen person - denk an meinen letzten post.
oder stell dir vor du hast so große finanzielle sorgen das du dir
nichtmal lebensmittel leisten kannst - ich wett du klaust dann auch
fleischbällchen  ;-)

von ---- (Gast)


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> stell dir vor du hast so große finanzielle sorgen das du dir
> nichtmal lebensmittel leisten kannst - ich wett du klaust dann auch
> fleischbällchen  ;-)
Nein, ich würde fragen!

> oh man .... ist das nicht wegen ein paar zigaretten und
> fleischbällchen übertrieben??
Wo ist die Grenze?

----, (QuadDash).

von tex (Gast)


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@Steffan
erklär das mal einem Arbeitsrichter. (in Berlin: Magdeburger Platz1) Du
glaubst nicht was da als "Recht gesprochen wird"
Polizeivideo wie eine Angestellt in einem Cafe das Geld aus der Kasse
genommen hat. Kündigung als Rechtsunwirksam abgelehnt, mit der
Begründung:
"Das kann bei dem Stress schon mal passieren, dass am Ende des Tages
die Kasse nicht 100%ig stimmt"

@Rächer
Bei Diebstahl gibt es keine Akzeptanzgrenze. Stell Dir vor es ist Dein
Geld dass da gestohlen wird. Die Fleischbällchen hat auch irgendwer im
Laden bezahlen müssen und wenn er / sie die Fleischbällchen im Laden
klaut, wird er auch wegen Ladendiebstahls angezeigt.

Und solange das Geld zum rauchen reicht oder gereicht hat, kann die
Armut nicht so groß sein.

von Patrick (Gast)


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Hallo zusammen,

es gibt durchaus Firmen die von der Null-Toleranz Politik bei Diebstahl
abweichen - und damit gut fahre! Die Frage die sich jeder beantworten
muß ist, ob dadurch das Vertrauensverhältnis wirklich bis in die
Grundfeste erschüttert ist und ob das Vertrauensverhältnis zu einem
völlig unbekannten neu eingestellten Mitarbeiter höher wäre.
Wer von euch hat schon einmal gegen die Geschäftsgrundsätze eurer Firma
verstossen und wurde dabei nicht erwischt. Und wer von denen hält sich
für einen schlechten Mitarbeiter?

von Stefan May (Gast)


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Nun, der Engländer würde sagen "It depends...".

Ein Mitarbeiter der an der Kasse sitzt und sich bedient, ich denke da
ist das Vertrauensverhältnis schon in den Grundfesten erschüttert. Da
würde ich persönlich denjenigen fristlos kündigen.

Ansonsten finde ich die Idee von Thorsten sehr gut. Es ist eben nicht
immer mit einem Rausschmiss getan.

@tex: "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand."
Natürlich gibt es immer wieder Fehlurteile. Wie so ein Urteil
zustandekommt kann ich nicht sagen, da die Urteilsbegründung fehlt. Die
ist eben doch immer wieder interessant zu lesen und sorgt manchmal bei
angeblichen Fehlentscheidungen für die entsprechende Einsicht. Wurde
der Dieb denn rechtskräftig verurteilt? Konnte ihm die Tat klar
nachgewiesen werden? Wenn ja, dann hat das Urteil in einem
Revisionsverfahren ganz sicher keinen Bestand. Eventuell wurde die
Kündigung auch als rechtswidrig anerkannt, weil Verfahrensfehler von
Arbeitgeberseite gemacht wurden. Geht jetzt ein bisschen vom Thema weg,
zeigt aber das Problem auf:

"Mitarbeiter A wird beim Klauen von seinem Vorgesetzten Herrn B auf
frischer Tat erwischt. Anzeige bei der Polizei erfolgt, der A wird
rechtkräftig wegen Diebstahl verurteilt. Die Firma kündigt den
Mitarbeiter fristlos wegen des Diebstahl." Soweit so gut. Bis hierher
würde jedes Gericht noch mitgehen. Was kann der Arbeitgeber nun falsch
machen? z.B. die Firma hat zwei Geschäftsführer. Nur einer
unterschreibt die Kündigung, die Kündigung ist rechtswidrig, weil beide
unterschreiben müssen. Auch beliebt: Die Kündigung ist unleserlich
unterschrieben. Ein Willi ist eben nicht immer ein Willi. Er muß auch
lesbar sein, ein simpler Strich ist eben keine Unterschrift. Noch ein
Fehler: Die Kündigung wird erst 4 Monate später ausgeprochen.
Rechtswidrig, weil nicht in zeitlichem Zusammenhang zum Diebstahl.
Wegen solcher Nachlässigkeiten, und die kommen recht häufig vor, sind
gerechtfertigte Kündigungen oft rechtswidrig und werden zurecht vom
Arbeitsgericht abgelehnt.

ciao, Stefan.

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