Forum: Offtopic Musterverträge für Freelancing?


von Rolf F. (Gast)


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Ich plane ein Projekt (mit Hardware+Software) im Auftrag zu machen, bis
ich einen neuen Job (oder ein neues Projekt) bekomme, und dafür suche
ich noch Musterverträge.
Welche Verträge können denn die Profis hier empfehlen oder wonach kann
man sich ungefähr richten?

von Lord Rayden (Gast)


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soll das als Ferienjob - Lösung dienen??

von Rolf F. (Gast)


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Nein; ich bin arbeitslos und habe solche Projekte bisher als
Angestellter gemacht.
Ich schätze mal einen Mannmonat für das Projekt, da ich schon einiges
an Code und Schaltplänen für das Projekt habe, was ich einfach
übernehmen kann.

von Martin S. (Gast)


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liegt bei Gulp dazu nix rum?

von Rolf F. (Gast)


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Hm, interesant diese Gulp, aber an einem Mustervertrag wird dort noch
gearbeitet.
Da es Musterverträge für Wohnungen in so ziemlich jedem Geschäft für
Bürozubehör gibt, sollte es doch etwas für Freelancer geben, aber wo?

von Lord Rayden (Gast)


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also ich hab Anfangs auch Werkverträge aufgesetzt, bis mich die Arbeit
überhäuft hat - dann wars mit Gewerbeschein doch die bessere Lösung
...

Theoretisch kannst du alles in einen Vertrag rein schreiben was Du
willst, das ist ja das tolle an völliger Vertragsfreiheit (keine Ahnung
obs in D auch so ist)

von Rolf F. (Gast)


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Naja, es kann zwar alles rein, aber als juristischer Laie weiß man ja
kaum, was man da macht; ich werde wohl mal einen Anwalt fragen müssen,
falls hier nichts mehr kommt.

von Lord Rayden (Gast)


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Also bei uns ist das völlig egal;
Wie gesagt es kann rein geschrieben werden was man will - der Gegenüber
muss ihn nur unterzeichnen und dann kann er tun was man will.
Wenn man natürlich nen Vertrag schreibt, sollten schon einige Punkte
beachtet werden, vorallem hinsichtlich dem Finanziellen ....
Es sollte zb geregelt sein, was und wie geschieht wenn du mit deinem
geplantem Fertigstellungstermin in Verzug gerätst, was wenns teurer
wird usw.
Halt jede Kleinigkeit bedenken - ich weiß ist ein riesen Aufwand aber
wenns hart auf hart kommt weiß man warum ...
Ebenso sollten Stundensätze usw. geregelt sein, oder die Rechte und
Pflichten deines gegenüber ...

Mach dir einfach mal selber Gedanken darüber und geh alles im Kopf
durch - vom optimal Fall bis hin zum WorstCase und dann setz den
Vertrag auf und bete das ihn Dein Gegenüber unterzeichnet g

von Martin S. (Gast)


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@Rolf F.

noch ein tip: edaboard.com

von Unbekannter (Gast)


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@Lord Rayden

> Also bei uns ist das völlig egal
> Wie gesagt es kann rein geschrieben werden was man will

Na, weiss zwar nicht wo "bei uns" ist, aber dem ist garantiert nicht
so. Du kannst illegales und sittenwidriges Zeug zwar reinschreiben,
aber wohl kein Gericht bei euch wird das akzeptieren. Auch bei euch
wird es Tonnen von Gesetze geben, die vertraglich nicht ausgeschlossen
werden können.

von Michael (Gast)


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@Lord Rayden:

Auch Schweizer? Naja, ALLES darf man da auch nicht reinnehmen, es gibt
gewisse Bestimmungen im Gesetz, die nicht weggemacht werden können.

von RedBull (Gast)


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nein eus Österreich, und ja ALLES natürlich nicht - aber ich kann mich
nicht erinnern geschrieben zu haben das gesetzwiedrige punkte
niedergeschrieben werden sollten.

aber das steht hier ja auch nicht zur debatte, und in seinem fall (und
das was ich geschrieben habe) kann man realativ *alles*
reinschreiben.

seine seele oder dgl. kann natürlich nicht verkauft werden ;-)

von Steffen (Gast)


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In Deutschland gilt die sogenannte Privatautonomie (= Vertragsfreiheit).
D.h. im Grundsatz können die Parteien in ihren Verträgen erstmal
vereinbaren, was sie wollen.

Davon gibt es natürlich Ausnahmen - so sind zum Beispiel nach § 138,
134 BGB solche Klauseln eines Vertrages nichtig, die gegen ein GEsetz
verstoßen oder die sittenwidrig sind. Das sollte eigentlich wenigser
problematisch sein. Darauf zu achten ist, dass ihr den Vertrag
gemeinsam aushandeln solltet, sonst wird der Vertrag eine AGB Prüfung
unterzogen und da könnten dann auch einige Punkte nichtig sein. Das ist
dann aber auch wieder davon abhängig, ob du einen Vertrag zwischen dir
(Unternehmer) und einem Verbraucher oder einem Unternehmer schließt.

Im Prinzip dürfte wohl ein Werkvertrag einschlägig sein, da du deinem
Kunden ein fertiges Werk, also den Erfolg, schuldest. Nähere
Informationen zu den gesetzlichen Regelungen des Werkvertrages findest
du bei den §§ 631 ff. BGB. Da sind auch die gesetzlichen
Leistungsstörumgsrechte geregelt (Mangellieferung, ...). Diese Normen
können teilweise durch Vertrag abbedungen (also geändert) werden.

Das soll kein rechtlicher Rat sein (den ich nicht erteilen darf),
sondern nur ein grober Überblick über ein paar der zu beachtenden
Punkte. Alles in allem empfiehlt es sich (zumindest bei größeren
Summen), den Vertrag von einem Anwalt erstellen zu lassen.

Viele Grüße
Steffen

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