Forum: PC-Programmierung freiberuflich programmieren


von Michael M. (Gast)


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Hallo,

wenn man freiberuflich einen simpel formulierten Auftrag übernommen
hat, in dem sinngemäß lediglich steht: "Erstellung eines Programms
gemäß Pflichtenheft" und in dem Pflichtenheft nur rein technisch
beschrieben ist, was das Programm leisten soll und wie es aussehen
soll, hat der Auftraggeber dann nur das Recht, das ausführbare Programm
zu nutzen oder gehört ihm auch der Quelltext?

Gruß Michael

von Weihnachtsmann (Gast)


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Hallo

Ich würde mal sage nur das Programm denn er will ja ein "Programm".
Allerdings würde ich das immer im Vertrag erwähnen.


Gruss

Weihnachtsmann

von chip273 (Gast)


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Ich denke das dem aufteaggeber auch der quelltext gehört.
Schliesslich bezahlt er dich damit du programmierst, und das tust du
indem du einen quelltext schreibst.

von Weihnachtsmann (Gast)


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Hallo

Das ist in unsere Firma nicht so da wir sonst unser Know How
verschenken würden.


Gruss

Weihnachtsmann.

von Thomas X. (Gast)


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> Schliesslich bezahlt er dich damit du programmierst,
> und das tust du indem du einen quelltext schreibst.

Das ist jetzt deine Auslegung. Und deshalb sichert man sowas am besten
vertraglich ab.

von Stevko (Gast)


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Hallo Michael,

da ich auch schon mal vor der gleichen Frage stand, kann ich Dir aus
meiner! Erfahrung sagen, daß Du den Quelltext nicht rausrücken mußt.
Allerdings gibt es da einiges zu beachten:

* bist Du Angestellter der Firma für die Du das Programm entwickelst
und programmierst auch mal was in der Arbeitszeit kann's kritisch
werden, denn alles was Du in der Arbeitszeit schaffst gehört der
Firma.

* lese das Pflichtenheft+Auftrag genau durch(auch Rückseite +
kleingedrucktes) ob da nicht was gegenteiliges steht

* Vorsicht wenn Du für eine Software-Firma entwickelst, da gehört Dir
der Quelltext nicht

* Streitfall ist auch wenn Dir die Entwicklerumgebung vom Auftragsgeber
zur Verfügung gestellt wird

Wie Du an den paar Beispielen siehst gibt es viele Variationen und nach
den neusten idiodischen Urteilen vom BGH, bin ich mir auch nicht so
sicher, da alles nur eine Frage des Geldes scheint. Deshalb immer im
Auftrag bzw. Vertrag vermerken.

Da Du so was offensichtlich noch nicht gemacht hast, ein paar Tipps:

* Entwicklerumgebung: Du solltest natürlich im Besitz einer gültigen
Lizens sein. Die normalen Programme(C++, Basic usw.) sind nur für den
Hausgebrauch(glaube ich zumindest) und nicht für den Vertieb von
Programmen zugelassen.

* notiere Dir auch das Zielsystem(Win/Dos/Linux..) mit allen zur Zeit
installierten Anwendungen. Durch neu installierte Anwendungen kann es
z.B. zum *.dll - Konflikt kommen.

* Pflichtenheft, Pflichtenheft, Pflichtenheft!!!! Da Du dich mit Deinem
Auftraggeber mehrmals triffst, immer alle(auch noch so kleine)
Änderungen im Pflichtenheft notieren und unterschreiben lassen. Im
Streitfall zählt fast! nur das Schriftliche und nicht:"Ja, Sie haben
mal gesagt...". Außerdem fällt Dir damit die Dokumentation leichter.

* laber, laber ....

Es können noch viele Punkte aufgezählt werden, aber ich will Dir auf
keinen Fall die Lust nehmen. Es macht Spaß und wenn die Kohle
kommt(vereinbare bitte eine Zwischenzahlung) verdoppelt sich der Spaß.
Übrigens der Quelltext allein nützt dem Auftraggeber nicht viel. Er
kann zwar hier und da kleine Änderungen vornehmen, aber um das Programm
in seiner Komplexheit richtig zu verstehen muß er schon viel Grütze
investieren. Wenn man dann den Zeitaufwand rechnet, kann er es grad
selber pinseln.

Gruß
  Stevko

von Jürgen Schuhmacher (Gast)


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Nach einigen Rechtsprechungen hat der Auftraggeber ein Recht auf den
Quelltext- auch wenn er es nicht vereinbart hat. Problematisch ist die
Weiterverwendung desselben durch den Ersteller: Ich habe z.B: immer
einige Softwaremodule drin, die von anderswoher stammen. Wenn die REcht
an dem SourceCode auf den Auftraggeber überggehen, so dürfte ich Teile
davon ja nicht mehr weiterverwenden. Daher kläre ich vorher immer alles
genau ab.

von nobody0 (Gast)


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Wo gibt es denn Musterverträge?
Es gibt doch sicherlich irgendwo Musterverträge, so wie es sie für
Mietverträge gibt, aber welche davon sind empfehlenswert?

von Hagen (Gast)


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Du bist freiberuflich tätig und somit gehört dem Auftraggeber der
Quellttext, fakt. Man kann aber Gegenteiliges vereinbaren. Das wird
aber nur in den meisten Fällen gemacht damit du innerhalb der
Gewährleistung bleibst !

Rückst du die Sourcen nicht raus so hast du ein feriges Produkt erzeugt
und trägst somit zwangsläufig immer auch die Rekress-/Garantiepflicht.
Desweiteren bist du dann ein Gewerbe da du ein Produkt verkaufst, bist
also kein Freiberufler mehr. Du benötigst einen Gewerbeschein und wirst
anders steuerlich behandelt.

Rückst du die Software samt Sourcen raus so hast du nur im Auftrag
deines Auftraggebers eine Dienstleistung erbracht. Die Gewährleistung
am Produkt geht mit der Abnahme des Produktes und der Übergabe der
Sourcen in die Hände das Auftraggebers über. Du bist dann, wenn nichts
anderes vereinbart wurde, definitiv aus dem Spiel und die Sache ist
erledigt.

Gruß Hagen

von Jürgen Schuhmacher (Gast)


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"Desweiteren bist du dann ein Gewerbe, da du ein Produkt verkaufst,
bist also kein Freiberufler mehr."

Ich denke, das gilt ja nur für den Fall, daß er wirklich Programme in
Stückzahlen vertreibt. Nur den SourceCode zurückzuhalten zum
Wiederverwenden beträfe dies noch nicht.

"wirst anders steuerlich behandelt."

Nicht notwendigerweise! Zunächst einmal ist er Kleingewerbetreibender -
es sei denn er rückte über die UST-Freigrrenze hinaus.

von Malte (Gast)


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Villeicht findet ja jemand den letzten Absatz von
http://www.heise.de/newsticker/result.xhtml?url=/newsticker/meldung/47930&words=
ganz interesant.

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