Hallo, wenn man freiberuflich einen simpel formulierten Auftrag übernommen hat, in dem sinngemäß lediglich steht: "Erstellung eines Programms gemäß Pflichtenheft" und in dem Pflichtenheft nur rein technisch beschrieben ist, was das Programm leisten soll und wie es aussehen soll, hat der Auftraggeber dann nur das Recht, das ausführbare Programm zu nutzen oder gehört ihm auch der Quelltext? Gruß Michael
Hallo Ich würde mal sage nur das Programm denn er will ja ein "Programm". Allerdings würde ich das immer im Vertrag erwähnen. Gruss Weihnachtsmann
Ich denke das dem aufteaggeber auch der quelltext gehört. Schliesslich bezahlt er dich damit du programmierst, und das tust du indem du einen quelltext schreibst.
Hallo Das ist in unsere Firma nicht so da wir sonst unser Know How verschenken würden. Gruss Weihnachtsmann.
> Schliesslich bezahlt er dich damit du programmierst, > und das tust du indem du einen quelltext schreibst. Das ist jetzt deine Auslegung. Und deshalb sichert man sowas am besten vertraglich ab.
Hallo Michael, da ich auch schon mal vor der gleichen Frage stand, kann ich Dir aus meiner! Erfahrung sagen, daß Du den Quelltext nicht rausrücken mußt. Allerdings gibt es da einiges zu beachten: * bist Du Angestellter der Firma für die Du das Programm entwickelst und programmierst auch mal was in der Arbeitszeit kann's kritisch werden, denn alles was Du in der Arbeitszeit schaffst gehört der Firma. * lese das Pflichtenheft+Auftrag genau durch(auch Rückseite + kleingedrucktes) ob da nicht was gegenteiliges steht * Vorsicht wenn Du für eine Software-Firma entwickelst, da gehört Dir der Quelltext nicht * Streitfall ist auch wenn Dir die Entwicklerumgebung vom Auftragsgeber zur Verfügung gestellt wird Wie Du an den paar Beispielen siehst gibt es viele Variationen und nach den neusten idiodischen Urteilen vom BGH, bin ich mir auch nicht so sicher, da alles nur eine Frage des Geldes scheint. Deshalb immer im Auftrag bzw. Vertrag vermerken. Da Du so was offensichtlich noch nicht gemacht hast, ein paar Tipps: * Entwicklerumgebung: Du solltest natürlich im Besitz einer gültigen Lizens sein. Die normalen Programme(C++, Basic usw.) sind nur für den Hausgebrauch(glaube ich zumindest) und nicht für den Vertieb von Programmen zugelassen. * notiere Dir auch das Zielsystem(Win/Dos/Linux..) mit allen zur Zeit installierten Anwendungen. Durch neu installierte Anwendungen kann es z.B. zum *.dll - Konflikt kommen. * Pflichtenheft, Pflichtenheft, Pflichtenheft!!!! Da Du dich mit Deinem Auftraggeber mehrmals triffst, immer alle(auch noch so kleine) Änderungen im Pflichtenheft notieren und unterschreiben lassen. Im Streitfall zählt fast! nur das Schriftliche und nicht:"Ja, Sie haben mal gesagt...". Außerdem fällt Dir damit die Dokumentation leichter. * laber, laber .... Es können noch viele Punkte aufgezählt werden, aber ich will Dir auf keinen Fall die Lust nehmen. Es macht Spaß und wenn die Kohle kommt(vereinbare bitte eine Zwischenzahlung) verdoppelt sich der Spaß. Übrigens der Quelltext allein nützt dem Auftraggeber nicht viel. Er kann zwar hier und da kleine Änderungen vornehmen, aber um das Programm in seiner Komplexheit richtig zu verstehen muß er schon viel Grütze investieren. Wenn man dann den Zeitaufwand rechnet, kann er es grad selber pinseln. Gruß Stevko
Nach einigen Rechtsprechungen hat der Auftraggeber ein Recht auf den Quelltext- auch wenn er es nicht vereinbart hat. Problematisch ist die Weiterverwendung desselben durch den Ersteller: Ich habe z.B: immer einige Softwaremodule drin, die von anderswoher stammen. Wenn die REcht an dem SourceCode auf den Auftraggeber überggehen, so dürfte ich Teile davon ja nicht mehr weiterverwenden. Daher kläre ich vorher immer alles genau ab.
Wo gibt es denn Musterverträge? Es gibt doch sicherlich irgendwo Musterverträge, so wie es sie für Mietverträge gibt, aber welche davon sind empfehlenswert?
Du bist freiberuflich tätig und somit gehört dem Auftraggeber der Quellttext, fakt. Man kann aber Gegenteiliges vereinbaren. Das wird aber nur in den meisten Fällen gemacht damit du innerhalb der Gewährleistung bleibst ! Rückst du die Sourcen nicht raus so hast du ein feriges Produkt erzeugt und trägst somit zwangsläufig immer auch die Rekress-/Garantiepflicht. Desweiteren bist du dann ein Gewerbe da du ein Produkt verkaufst, bist also kein Freiberufler mehr. Du benötigst einen Gewerbeschein und wirst anders steuerlich behandelt. Rückst du die Software samt Sourcen raus so hast du nur im Auftrag deines Auftraggebers eine Dienstleistung erbracht. Die Gewährleistung am Produkt geht mit der Abnahme des Produktes und der Übergabe der Sourcen in die Hände das Auftraggebers über. Du bist dann, wenn nichts anderes vereinbart wurde, definitiv aus dem Spiel und die Sache ist erledigt. Gruß Hagen
"Desweiteren bist du dann ein Gewerbe, da du ein Produkt verkaufst, bist also kein Freiberufler mehr." Ich denke, das gilt ja nur für den Fall, daß er wirklich Programme in Stückzahlen vertreibt. Nur den SourceCode zurückzuhalten zum Wiederverwenden beträfe dies noch nicht. "wirst anders steuerlich behandelt." Nicht notwendigerweise! Zunächst einmal ist er Kleingewerbetreibender - es sei denn er rückte über die UST-Freigrrenze hinaus.
Villeicht findet ja jemand den letzten Absatz von http://www.heise.de/newsticker/result.xhtml?url=/newsticker/meldung/47930&words= ganz interesant.
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