Forum: PC-Programmierung Verkaufen von Software


von Bernd (Gast)


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Hi,

die Frage geht in Richtung "Wenn ich programmieren kann, was muss ich
sonst noch wissen, um ein fertiges Program verkaufen zu können?".

Gehen wir mal davon aus, man hat ein gutes, lauffähiges Program.
Man hat bisher noch nie freiberuflich gearbeitet oder war in
irgendeiner Form selbsständig.

Was muss man alles beachten, wenn man sich mit so einen Program nun mal
als Freiberufler probieren möchte?

Gruesse,
Frank

von nobody0 (Gast)


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In Foren ist die Resonanz auf solche Fragen praktisch Null; ich kenne
das.
Arbeitsagentur und IHK sollte aber weiterhelfen können.

von Peter M. (Gast)


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Hallo Frank,

wenn du selbst ein Programm verkaufen willst (nicht im Auftrag für
jemand schreiben) benötigst du erstmal ein angemeldetes Gewerbe, eine
Lizens für die Programmiersprache (dies sollte erwähnt werden ...)
und du solltest dir bewusst über eine evt. Haftung für das Programm
bzw. auch für Fehler im Programm sein. Ein SW-Lizens o. ä. wo du die
Haftung begrenzt / ausschliesst (aber Achtung es kann nicht alles
ausgeschlossen werden). Es kommt natürlich auf die Anwendung / die
Anwender an ... Ich möchte dich nicht abschrecken aber ein paar
Gedanken und Infos dazu sind nicht schlecht. Die IHK ist bestimmt kein
schlechter Ansprechpartner, wenn auch nicht immer ganz einfache ...

Peter

von Jürgen Schuhmacher (Gast)


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Du brauchts eine Steuernummer von FA, als Nicht-Ingenenieur aich eine
Gewerbeanmelgung und eine Softwareversicherung, falls das von Dir
entwickelte Programm Schaden richtet. Ferner benötigst Du einen guten
Anwalt, der Dir die Honrare von zahlungsunwillegen Kunden einklagt und
dIr gleichsam andere Anwälte vom Hals hält, Dir Dich wegen Verletzung
von Softwarepatenten verklagen.

Ausserdem brauchst Du weitere Versicherungen, da Du nun ein GEwerbe
hast: Dein Autoradio musst Du anmelden und Dein Arbeitszimmer dient
fortan als Arbeitsraum. Sobald die IHK was von Dir hört, fortdert die
erstmal Beiträge, oder eine Erklärung, daß Deine Einküfte nicht einen
Grenzwert übersteigen. Bei mehr 17500 im Jahr will das FA eine
Umsatzsteueranmeldung sehen.

von Matthias (Gast)


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Hi

eine "Lizenz" für die Programiersprache? Wenn ich C benutze muß ich
also an K&R eine Gebühr zahlen? Von was ist die denn abhängig? Von der
Anzahl der Quelltextzeilen?

Matt*obigerbeitragkönnteironieenthalten*hias.

von nobody0 (Gast)


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Da ist viel Unsinn dabei, denn:
- Um ein Programm zu verkaufen braucht man kein Gewerbe; man kann es
privat verkaufen, so auch die meisten Leute auch selbergemachte Sachen
bei ebay verkaufen. Erst wenn es einige tausend EUR sind, muß man ein
Gewerbe anmelden. Die genaue Grenze, die auch unabhängig vom Titel ist,
erfährt man beim Finanzamt.
- Eine Lizens für eine Programmiersprache gibt es nicht; es gibt
Standards wie ISO9000 und C99 ( www.ansi.org ), die aber die meisten
Programmierer nicht benutzen. Trotzdem sollte man sich den betreffenden
Standard der Programmiersprache zulegen und  benutzen, denn von
www.ansi.org gibt's die für rund 15 EUR. Wichtig ist auch sich die
FAQs der Programmiersprache durchgelesen zu haben.
- Eine Softwareversicherung ist immer optinal und meist nicht nötig.
Für meine GPL-Software wäre sowas völlig überflüssig, denn jeder, der
GPL-SW verwendet macht es zu 100 % auf eigene Verantwortung. Bei EULAs
wie der von Microsoft ist auch keine Versicherung nötig, denn bei den
EULAs hat der Käufer praktisch keine Rechte.
- Das Autoradio muß man nicht anmelden; pro Person hat man maximal nur
ein Radio und einen Fernseher anzumelden, denn eine Person kann nicht
mehr als ein Radio + einen Ferseher zur gleichen Zeit verwenden. Wie
viele Fernseher und Radios man hat ist dabei egal.
- Gültige Softwarepatente gibt's in Europa (noch) nicht, so dass man
sich erst dann drum kümmern müßte, wenn es sie denn gibt.

von Andreas S. (andreas) (Admin) Benutzerseite


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> Erst wenn es einige tausend EUR sind, muß man ein
> Gewerbe anmelden.

Nein, ausschlaggebend ist die Gewinnerzielungsabsicht.

> Die genaue Grenze, die auch unabhängig vom Titel ist,
> erfährt man beim Finanzamt

Eine solche Grenze gibt es nicht.

von nobody0 (Gast)


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Unsinn; die Freigrenze liegt um 3000 EUR/Jahr. Ansonsten müßte ja jeder,
der auf einem Flohmarkt oder auf Ebay etwas selbst gebasteltes verkauft,
ein Gewerbe anmelden. Das ist unrealistisch.
Außerdem ist eine Gewinnerzielungsabsicht auf Dauer nötig; für einen
einmaligen Verkauf braucht man kein Gewerbe. Ansosten müßte ja jeder,
der sein Auto oder Haus verkauft, ein Gewerbe anmelden. Auch das ist
unrealistisch.
Hinzu kommt, daß ein deutilcher Gewinn vorhanden sein muß, also die
verkaufte Software deutlich mehr einbringen muß als PC (mit Monitor,
Stromverbrauch) + eingekaufte Software gekostet haben; ansonsten wird
das Finanzamt das Gewerbe nicht anerkennen, sondern als Liebhaberei
einstufen.

von Andreas S. (andreas) (Admin) Benutzerseite


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> Unsinn; die Freigrenze liegt um 3000 EUR/Jahr.

Und das steht wo?

> Ansonsten müßte ja jeder,
> der auf einem Flohmarkt oder auf Ebay etwas selbst gebasteltes
> verkauft, ein Gewerbe anmelden.

Wenn er es zur Gewinnerzielung bastelt und verkauft: ja.

von nobody0 (Gast)


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Also für EIN Programm, selbst wenn man es zur Gewinnerzielung bastelt,
braucht man kein Gewerbe; dafür fehlt die auf Dauer ausgerichtete
Tätigkeit.
Und Gewerbesteuer wird auf 100 EUR abgerundet; d. h. bei unter 100 EUR
Gewerbesteuer ist nix zu zahlen. Freiberufler zahlen ohnehin keine
Gewerbesteuer.

von Andreas S. (andreas) (Admin) Benutzerseite


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Gewerbesteuer zahle ich auch nicht, trotzdem muss ich ein Gewerbe
angemeldet haben. Das sind wieder zwei verschiedene Dinge.

von nobody0 (Gast)


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Also der Übergang zwischen Hobby und Gewerbe ist fließend; für ein
Programm würde ich kein Gewerbe anmelden.

Beispielsweise filtern die Finanzbeamten, die auf Ebay nach nicht
angemeldeten Gewerbetreibenden suchen, nur diejenigen raus, die a)
viele Sachen anbieten (mehrere Angebote pro Woche mindestens ein
Quartal lang, wenn ich es richtig in Erinnerung habe) und b) relativ
viel umsetzen (mind. 1000 EUR/Monat, wenn ich es richtig in Erinnerung
habe). Wenn auch nur eines dieser Kriterien fehlt, gilt man für die
nicht als Gewerbetreibender.

von Jürgen Schuhmacher (Gast)


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nobody, leider Liegst Du komplett daneben!

Du darst Privatverkäufe von Sachen (EBAY) nicht mit dem Anbieten von
Dienstleistungen verwechseln. Wer Dienstleistungen gegen Geld anbietet,
handelt gewerbsmässig und benötigt einen Gewerbeschein - indirekt eben
genau wegen des von Dir vermuteten Mehrwertes! Die Einzigen die keinen
GWS haben müssen, sind Freiberufler, wie z.B. Ingenieure,
Architekten&Künstler oder Musiker.

Aber auch ohne Gewerbe muss es dem FA als Einnahme geltend gemacht
werden. Das Vergessen viele und hinzerziehen so ! Die Strafverfolgung
dieser Dinge ist ein andere Sache: Auf EBAY werden die nur einzig
deshalb die Kleinanbieter nicht verfolgt, weil das den Aufwand nicht
lohnt.

Andreas zahlt für sein Gewerbe wahrscheinlich deshalb keine GW-Steuern,
weil er unter dem dafür gültigen Freibetrag liegt. Wenn er zudem unter
der von mir oben angedeuteten UST-Freigrenze bleibt, muss er ausserdem
keine Umsatzsteuer zahlen. Dies ist die Kleinunternehmerregelung, die
meist für die greift, welche nebenher was machen.

Damit aber keine Missverständnisse aufkommen: Dies ist keine
UST-Befreiung, wie manche immer meinen, sondern man hat lediglich
weniger Aufnwand mit der Steuer - verbunden mit dem Nachteil, daß man
für eigenverbrauchte Waren sowie die vorgehaltenen keinen
Vorsteuerabzug geltend machen kann, was Zinsvorteile hat.

Wenn ich z.B. UST-Anmeldung machen würde, könnte ich für ein
embedded-Board die MwSt vom FA zurückfordern. Bezahlen müsste ich sie
nie, das es nicht verkauft wird! Ich kann es aber dann nur von jemandem
kaufen, der auch selber UST-Anmeldung betreibt und die MwsT ausweisen
darf.

von Chris (Gast)


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> - Eine Lizens für eine Programmiersprache gibt es nicht; es gibt
> Standards wie ISO9000 und C99 ( www.ansi.org ), die aber die meisten
> Programmierer nicht benutzen. Trotzdem sollte man sich den
betreffenden
> Standard der Programmiersprache zulegen und  benutzen, denn von
> www.ansi.org gibt's die für rund 15 EUR. Wichtig ist auch sich die
> FAQs der Programmiersprache durchgelesen zu haben.

Ich hab selten so einen Schwachsinn gelesen, tut mir Leid.

Es ist grad mal egal, ob man den ANSI-Standard für C hat oder nicht.
"Benutzen" kann man den eh nicht, weil es im Ermessen des Compilers
liegt, zu welchem Teil der Standard umgesetzt wurde. Der Standard ist
höchstens zum Nachschlagen geeignet.
Und natürlich "benutzt" jeder C-Programmierer indirekt den
C-Standard, denn ein nicht standard-konformes Programm wird nicht von
allen Compilern kompiliert und liefert gerne inkorrekte Ergebnisse.


Für einen bestimmten Compiler gibt es aber sehr wohl Lizenzen. Zum
Beispiel gibt es Microsoft Visual C++, was unter Windows wohl ohne
Zweifel stark verbreitet ist, recht günstige
Schüler-/Studenten-/Bildungslizenzen. Programme, die man mit dieser
Version erstellt hat, darf man jedoch grundsätzlich nicht verkaufen,
obwohl besagte Studentenversion ihre 100€ kostet.
Um Visual-C++-erstellte Programme verkaufen zu dürfen, benötigt man
eine ausreichende Lizenz (die gibt es nicht mehr für 100€).
Für Delphi gilt natürlich entsprechendes, sogenannte
"Schülerversionen", kostenlose "Personal Editions" und ähnliches
gestatten nicht den Verkauf eines damit erstellten Programms.

von Kurt (Gast)


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Da scheint es ja ganz schöne Unterschiede in der Betrachung zu geben.
Wäre hilfrich, wenn jemand zufällig eine guten und Aussage kräftigen
Link (halt was offizielles und nicht "nur" Meinungen) zu diesem Thema
hätte.

Kurt

von Matthias (Gast)


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Hi

für den M$ C und C++ Compiler braucht man auch nichts zu bezahlen und
darf die damit erstellten Programme sogar verkaufen.

Matthias

von Kurt (Gast)


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Chris, man muß dem Programm ja nicht unbedingt ansehen, mit welchem
Compiler und welcher Lizenz es erzeugt wurde. Genauso wenig wie man der
fertigen Platine ansehen muß, ob sie mit einer lizensierten Software
erzeugt wurde oder nicht. Möchte natürlich betonen, dass wer Geld
verdient auch die Pflicht hat sich eine entsprechende Lizenz zuzulegen,
aber manchmal muß man die eben erst verdienen (dürfen).

Kurt

von Peter M. (Gast)


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Hallo Chris,

die Äusserung über
"Ich hab selten so einen Schwachsinn gelesen, tut mir Leid."
sollte man sich doch etwas zurückhalten bzw. vielleicht vorher noch mal
nachfragen ...

Mit Lizens - und dies hat bei meinem Beitrag in Klammern gestanden -
war auch anders gemeint ... und zwar wollte ich darauf hinweisen eine
legale gekaufte Version (Lizens) einzusetzen wenn die SW verkauft
werden soll !!! Ich kenne da so manche Kandidaten .... und dies ist
nicht selbsverständlich ... Auch ist z. B. zu beachten bei einer Schul-
Studenten-Version, die wie eine Voll-Version ist aber die Programme die
damit erstellt wurden nicht für kommerzielle Zwecke ver´wendet werden
dürfen, nicht wahr !!!

Peter

von Chris (Gast)


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> die Äusserung über
> "Ich hab selten so einen Schwachsinn gelesen, tut mir Leid."
> sollte man sich doch etwas zurückhalten bzw. vielleicht vorher noch
> mal nachfragen ...

Hmm... vielleicht hab ich doch etwas überreagiert. Vielleicht hat
nobody seine Aussage anders gemeint als ich sie aufgefasst habe. In dem
Fall tut es mir Leid.


Mit Schulversionen erstellte Programme dürfen jedoch definitiv nicht
verkauft werden.

Belege:
1) http://www.msdnaa.net/EULA/EMEA/German.aspx
Zitat:
> 1.5 "VERWENDUNG" bedeutet die nicht kommerzielle Verwendung der
> SOFTWARE ausschließlich durch den LEHRKÖRPER, das PERSONAL und/oder
> die SCHÜLER ODER STUDIERENDEN allein zu den folgenden Zwecken:
> (a) zum Entwickeln, Unterstützen und Durchführen von
> Unterrichtsveranstaltungen, Praxislabors oder entsprechenden
> Programmen, die vom BERECHTIGTEN BENUTZER EINER ANERKANNTEN
> BILDUNGSEINRICHTUNG angeboten werden und für die Teilnahme am MSDN
> Academic Alliance-Programm zugelassen wurden;
> (b) zum Durchführen nicht kommerzieller Forschungsprojekte unter
> Verwendung der SOFTWARE [...] und/oder (c) zum Entwerfen, Entwickeln
> und Vorführen von Softwareanwendungen oder Hardware, die mit der
> SOFTWARE interagieren, allein zu den in Abschnitt 1.5(a) oder 1.5(b)
> aufgeführten Zwecken.

2) http://msdn.microsoft.com/academic/program/usageguide/default.aspx
Zitat:
> The tools and technologies provided through the MSDN Academic
> Alliance (MSDNAA) program may be used for instruction and
> non-commercial research only.


Ich habe keine Lust, die entsprechenden Klauseln für Borland-Delphi/C
rauszusuchen. Es gibt sie aber garantiert.



Man kann übrigens relativ problemlos feststellen, mit welchem Compiler
ein Programm erstellt wurde; vor einigen Jahren hatte ich so ein
Programm mal ausprobiert, es funktioniert wirklich.
Wer mit raubkopiertem Visual Studio Programme erstellt, muss ein
schlechtes Gewissen und die Gefahr der Anklage ertragen. Wer mit
raubkopiertem Visual Studio erstellte Programme verkauft, ist IMHO
einfach nur dumm.

von Kurt (Gast)


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>Man kann übrigens relativ problemlos feststellen, mit welchem Compiler
>ein Programm erstellt wurde; vor einigen Jahren hatte ich so ein
>Programm mal ausprobiert, es funktioniert wirklich.
>Wer mit raubkopiertem Visual Studio Programme erstellt, muss ein
>schlechtes Gewissen und die Gefahr der Anklage ertragen. Wer mit
>raubkopiertem Visual Studio erstellte Programme verkauft, ist IMHO
>einfach nur dumm.

Chris, es muss ja nicht gleich raubkopiert sein, man kann ja auch die
finalen Übersetzung von der eigentlichen (dann lizenzlosen) Entwicklung
trennen. Aber wenn Du es schon mal ansprichst, wenn es Tools gibt die
erkennen können ob eine Lizenz vorhanden ist, dann gibt es auch solche
die genau das verhindern können (was man natürlich nicht machen sollte
und wohl auch nicht undedingt notwendig ist).

Kurt

von Matthias (Gast)


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Hi

nochmal:
Die M$ Compiler kann man zur Programmerstellung kostenlos verwenden und
diese Programme dann auch verkaufen. Ob da ein VS dahinter gesteckt hat
läßt sich aus dem Executable nicht mehr nachvollziehen. Das man, wenn
man Software verwendet um damit Geld zu verdiehnen, dafür bezahlen
sollte steht auser Frage. Und wer eben nicht dafür bezahlen will nimmt
den M$ Compiler oder einen GCC und irgend einen kostenlosen Editor.
Davon gibts ja nun wirklich genug.

Matthias

von Chris (Gast)


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> Die M$ Compiler kann man zur Programmerstellung kostenlos verwenden
> und diese Programme dann auch verkaufen.
Die Schulversionen definitiv nicht, Quellen siehe oben.

Oder meinst du das Kommandozeilen-Toolset, das man bei Microsoft
kostenlos herunterladen kann? Ich meine, dazu gab es schonmal einen
Thread in diesem Forum.
Ich weiß leider nicht mehr so genau, was das Fazit dieses Threads war.
Ich glaube fast, damit erstellte Programme darf man verkaufen (bin mir
aber nicht sicher). Aber hier geht es ja um Schulversionen.

> Ob da ein VS dahinter gesteckt hat läßt sich aus dem Executable
> nicht mehr nachvollziehen.
Genau das Gegenteil ist der Fall (ok, mit Kurts Einschränkung, aber
dann steckt schon kriminelle Energie dahinter).

von Matthias (Gast)


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Hi

du bezahlst bei M$ nicht den Compiler. Du bezahlst das (übrigens sehr
gute) VS. Und ob der Compiler aus dem VS oder aus UltraEdit aufgerufen
wird ist völlig egal und kann am Executable nicht mehr nachvollzogen
werden. Das VS hat mit dem Compiler erstmal garnichts zu tun.

Matthias

von Chris (Gast)


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> du bezahlst bei M$ nicht den Compiler. Du bezahlst das (übrigens sehr
> gute) VS.

Wie gesagt, bis vor einiger Zeit hat man immer auch den Compiler
bezahlt. Bei der Version 6 weiß ich es zufällig recht genau: Wenn man
Visual C++ Standard gekauft hat, konnte der mitgelieferte Compiler
nicht optimieren (eine äußerst gravierende Einschränkung, über die man
sehr schnell stolpert). Man hat also einen nicht-optimierenden Compiler
gekauft.
Man konnte aber nirgendwo den Compiler der Professional-Version
herunterladen. Wieso auch, Microsoft wollte ja schließlich Geld
verdienen und den optimierenden Compiler nicht verschenken.

Das heißt, man hat eine bestimmte IDE und einen bestimmten Compiler
gekauft, nicht nur ersteres.


Inzwischen gibt es den Visual C++ Compiler ja im Kommandozeilen-Toolset
kostenlos. Wahrscheinlich meinst du das.

> Und ob der Compiler aus dem VS oder aus UltraEdit aufgerufen
> wird ist völlig egal und kann am Executable nicht mehr
> nachvollzogen werden.

Korrekt, das kann natürlich nicht nachvollzogen werden. Es kann aber
mit Sicherheit festgestellt werden, ob die Executable mit dem
kostenlosen Kommandozeilen-Toolset oder einer Visual C++ Enterprise
Architect Edition (oder wie das Zeug heißt, das der Esel so ausspuckt)
kompiliert wurde. Microsoft wäre nicht Microsoft, wenn es keine
Erkennungsmerkmale für die Compilerversion u.ä. geben würde.

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