Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Gewerbeschein / Ltd.


von Dirk (Gast)


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Hallo,

diese Frage hat nicht direkt was mit µC zutun, aber ich denke hier
duerften sich einige Gewerbeinhaber befinden die mir mit Ihrem
Rat/Wissen weiterhelfen können.


Meistens scheitern eigene µC Projekte an der Beschaffung/Kosten der
Bauteile. Einige Firmen verkaufen z.B. nur an Gewerbe (Farnell) ,
desweiteren dürften auch einige Preise sich aendern.

Ich würde gerne ein Gewerbeschein beantragen die kosten liegen bei
15-30 € + die jährliche IHK Gebühr (ca 50€). Der Freibetrag für die IHK
liegt bei 5000 Euro.

1. Leider macht mir viel mehr das Finanzamt gedanken. Gibt es da auch
einen Freibetrag?

2. Unter welcher Branche sollte ich mich anmelden, wenn ich eine
Platine die von mir gebaut wurde vertreiben möchte? Reicht dafür
Lieferant?

3. Rechtsansprüche bei Schäden. Ich bezweifle das jemand durch meine
Platine einen Schaden nimmt, aber ich würde mich gerne diesbezüglich
gerne Freisprechen? Gibt es da ein Standardspruch der mich von jeder
Haftung ausschliesst? Oder würde es schon reichen , wenn er selber den
µC in einen Sockel steckt?

4.Ich bin nur ein Radio- und Fernsehtechniker Geselle und bin kein
Dipl. Ing. o. Meister darf ich Platinen vertreiben?


Ich möchte damit jetzt nicht sagen das ich mir über die Elektronik /
Sicherheit keine Gedanken gemacht habe. Die Schaltung arbeitet nun
nicht mit 230V AC , sondern mit max. 32V DC. Ich würde aber doch gerne
erstmal ein paar Informationen einholen und dann loslegen ohne Angst
haben zumüssen vor dem Finanzamt / Schadensansprüche .

Mfg Dirk

von Dirk (Gast)


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Leider habe ich vergessen zu Fragen ab wann sich eine Ltd. lohnen würde.
Würde sich dieser Weg lohnen?

von Andreas S. (andreas) (Admin) Benutzerseite


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Über Steuern, Freibeträge usw. findest du auf
http://www.e-lancer-nrw.de/ einiges.

Zum Thema Ltd. siehe Google Groups. Kurz zusammengefasst: Finger weg.

von Harald Horn (Gast)


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<zitat>
Zum Thema Ltd. siehe Google Groups. Kurz zusammengefasst: Finger weg.
</zitat>

Verstehe ich das richtig, daß mit "Ltd." auf Altdeutsch eine GmbH
gemeint ist? Und warum sollte man davon die Finger lassen? (Daß es sich
für ein Kleingewerbe nicht lohnt, 50.000 Fragezeichen bei der Bank zu
hinterlegen, ist mir klar... ...aber wo sollen Risiken sein?

Andere Sache: Wenn so ein Gewerbe nie Gewinn abwirft, wird das FA es
wohl nach einigen Jahren zwangsabmelden, vor allem dann, wenn man sich
vermöge Gewerbe nur um die Märchensteuer auf Hobbyzubehör drückt und
somit immer nur Vorsteuer vom FA auszahlen lässe.

Gruß,
Harald

von Camaeleon (Gast)


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Ltd. hat mit einer deutschen GmbH nichts zu tun.

von Finanzamt (Gast)


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"Verstehe ich das richtig, daß mit "Ltd." auf Altdeutsch eine GmbH
gemeint ist? Und warum sollte man davon die Finger lassen? (Daß es
sich
für ein Kleingewerbe nicht lohnt, 50.000 Fragezeichen bei der Bank zu
hinterlegen, ist mir klar... ...aber wo sollen Risiken sein?"


Ltd. ist die britische Limited.
Und diese pauschale Aussage ist natürlich Quatsch. Allerdings ist es
für den Kleingewerbetreibenden in den meisten Fällen in der Tat
unsinnig.
Als Vorteil wird halt immer angepriesen, dass man sich die Stammeinlage
sparen kann.
Allerdings ist die Stammeinlage bei einer GmbH nicht 50.000, sondern
"nur" 25.000, von der auch nur die Hälfte bei der Gründung
vorgewiesen werden muss. Zudem muss das nicht in barer Münze passieren,
sondern es können auch Sacheinlagen sein (Computer, Fahrzeuge,
Bürokrempel, etc.).

von Camaeleon (Gast)


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Anmelden muss man eine Ltd. in GB, hier in D geht das nicht. Aber dank
EU darfst du auch mit deiner Ltd. in D operieren :)

von Thorsten (Gast)


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Das mit Zwangsabmeldung seitens des FA bei fehlendem Gewinn scheint wohl
zu stimmen. Aber was genau verstehen die unter Gewinn? Ich wollte mir
auch mal einen Gewerbeschein wg. Bauteilen usw. zulegen aber gerade die
doch teilweise sehr undurchsichtige Geschichte mit Haftung im
Schadensfall usw. war mir dann doch etwas zu heikel so das ich es
gelassen habe. Ohne 100% klare Informationen bringt das alles nichts.

von AndreasH (Gast)


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Das Finanzamt meldet das Gewerbe nicht ab. Die erkennen die Kosten nur
nicht an. Das allerdings rückwirkend für die vergangenen Jahre.
Man muss auch keine Gewinne erzielen sondern nur nachweisen, dass eine
Gewinnerzielungsabsicht vorhanden war.

Wenn man also ein Gewerbe anmeldet, sämtliche Kosten steuermindernd
angibt und über mehrere Jahre keine Gewinne erzielt, dann muss man
ausführlich nachweisen: ob Gewinnerzielungsabsicht vorhanden war, wann
mann mit Gewinnen rechnet, welche Massnahmen getroffen wurden um die
Kosten zu senken, ob separates Büro vorhanden ist, ob Werbemassnahmen
erfolgen, usw.

Kann man das nicht, zählt das ganze als Liebhaberei und es wird für die
gesamten Jahre rückwirkend, die Einkommensteuer neu berechnet, da
sämtliche Kosten nicht anerkannt werden. Erstattete Umsatzsteuer ist
zurückzuzahlen.

Ich weiss wovon ich rede. Musste dies dem FA vor einigen Monaten
nachweisen. Da ich durch Mietgarantien die Gewinnerzielungsabsicht
nachweisen konnten, wurde dass ganze erstmal anerkannt und die
Veranlagung offen gehalten.

Wenn Du also ein Gewerbe anmeldest und keine Kosten geltend machst bzw.
Umsatzsteuer erstattet bekommst, wird das Finanzamt auch nicht meckern.
Ich würde hier allerdings mal kurz einen Steuerberater fragen, was die
machen, wenn Gewerbe angemeldet wurde und dies bei der Einkommensteuer
gar nicht angegeben wird. Könnte sein, dass dann nachgefragt wird.

Grüße
Andreas

von Nico (Gast)


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Immer Kleingewerbe anmelden! Das ist UST-Steuertechnich güstiger.

von Iltis (Gast)


Angehängte Dateien:

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Hallo!

zu 1. Das Finanzamt verlangt von Dir nichts solang Du keinen Gewinn
machst. Und dann kommts drauf an welche Gesellschaftsform Du hast.
2. Gib einfach an "Elektronikentwicklung, Produktion, Handel" (die
geben Dir am Gewerbeamt dann e ein paar Tipps. Für Handel brauchst Du
aber evtl. einen Strafregisterauszug.
3. Pauschal freisprechen geht nicht. Ltd hilft aber bei großeren
Schadensersatzansprüchen ungemein ;-) - außer es ist Fahrlässigkeit,
Betrug oder sowas im Spiel (bin aber kein Rechtsanwalt um dir das genau
sagen zu können - siehe Anhang). Solltest falls Du was größeres vorhast
auch mal wegen Ltd. & Co KG schaun wegen Steuern. Und lass Dir die Ltd
nicht schlechtreden - bild Dir deine eigene Meinung!
4. Du darfst alles anmelden was Du "kannst". Nur bei z.B.:
Medikamentenhandel, Gaststätten, Waffen ... gibts Einschränkungen.

Du solltest evtl. schaun ob Du nicht CE-Pflichtig bist wenn Du einen
ganzen Bausatz anbietest. Wenns nur die Platine ist gibts meiner
Meinung nach keine Probleme.
Aber wie gesagt - alles ist nur meine persönliche Meinung/Erfahrung!


mfg
Flo

von Frank (Gast)


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Schreib auf die Anfrage als Abesenderadresse einfach
Deinen Namen + GmbH dahinter.

Dann denken die Firmen ,das du eine Firma hast, du Gibst Deine
Bestellung auf und bezahlst natürlich die Bauteile ordnungsgemäß.
Um Vermögen hast Du die Firma ja nicht betrogen ,da Du die Ware ja
bezahlt hast ,also fällt das erschleichen von Leistungen bzw. Betrug
als Straftat aus. Könnt evtl ne Ordnungswiederigkeit werden ,wenn es
hoch kommt. Aber keine Firma prüft nach ob du nun eine Firma hast oder
nicht. Die sind nur gesetzlich dazu verpflichtet nicht an
Privatpersonen zu werben. Wenn Du Deine Ware ordnungsgemäß bezahlt hast
,sind die Froh über jeden Verkauf. Wenn Du natürlich Ware (Kostenlose
Samples) bestellst unter falschen Vorbehalt ,das könnte evtl ein Betrug
sein ,da du ja Leistung umsonst erhölst unter Vorspielung falscher
Tatsachen. Oder melde ein Gewerbe an und geh am nächsten Tag zum
Finanzamt und melde es wieder ab mit der Begründung das dir das
Geschäft nicht lukratiebel erscheint. Mach aber vorher ne Kopie vom
Gewerbeschein. Manche Firmen wollen eine Kopie vom Gewerbeschein haben.
Somit fällt die Urkundenfälschung schonmal weg, da der Schein ja
original ist. Solange du ohne Gewerbe kein Gewinn machst ,sondern nur
ausgaben Gewerblich tätigst ,dann ist das dem Finanzamt eigendlich egal
,da die in erster linie an nicht versteuerten Einnahmen interessiert
sind.

von Marillion (Gast)


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>Schreib auf die Anfrage als Abesenderadresse einfach
 Deinen Namen + GmbH dahinter.


Und was ist mit der Handelsregister-Nr. und dem Geschäftsführer?

Sollte man sich beides aus den Fingern saugen?

Nennt man soetwas nicht Urkundenfälschung?

von Andreas S. (andreas) (Admin) Benutzerseite


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Wenn eine Anfrage eine Urkunde ist...

von Chris (Gast)


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> Somit fällt die Urkundenfälschung schonmal weg, da der Schein ja
> original ist.

Ähm, natürlich ist das eine Urkundenfälschung. Wenn eine Urkunde
ungültig wird (und das wird der Gewerbeschein, wenn du das Gewerbe
abmeldest), ist man (soweit ich weiß) verpflichtet, sämtliche Kopien
zu vernichten. Genauso wie ein ungültiger
Führerschein/Personalausweis/o.ä. geshreddert und zerstört werden muss.

von lektrikman1001 (Gast)


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moin,
kannst auch dein chef fragen ob du etwas über firma bestellen kannst.

ich habe im januar mein gewerbe abgemeldet... brauchte nix abgeben, nur
die abmeldebestätigung vom stadtamt an meinen steuerberater und das
wars.
und einkaufe kann ich immer noch bei metro & co. :-)
jetzt lass ich alles über firma laufen, wo ich auch arbeite, hat den
grossen vorteil das ich meine pakete immer geliefert bekommen und kein
zettel im briefkasten liegt "haben sie leider nicht angetroffen...".
UND man bekommt noch die prozente mit.

also: erst grübbeln dann dübeln.

mfg

von Barti (Gast)


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Such dir nen Studenten als (Bestell-)Freund, die bekommen noch 12%
Rabatt bei Farnell. ;)

von tf1973 (Gast)


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Also ich weiß von nem Bekannten, der auch eine Limited gegründet hat das
man damit viel stärker ins Visier der Steuerfahnder gerät. Es haftet dem
Ganzen doch etwas der Hauch des Illegalen an, kann man machen was man
will. Also nach dem ersten Jahr die Steuerprüfung war da fast schon
erwartungsgemäß...

Zudem ist das Ansehen bei anderen Firmen bzw. erst recht bei Banken
wegen der fehlenden (bzw. minimalen) Haftung dahin.

Wenn du dennoch wirklich beabsichtigst eine Ltd. zu gründen, schau dich
nach nem seriösem Gründungsvermittler um. Alles was weniger als 1000 EUR
Gründungskosten sind, kannst du getrost als unseriös abhaken, weil hier
die "ein oder anderen" Dokumente bzw. Vorgänge nicht dabei (aber
wichtig!) sind.


Thomas

von Jahn (Gast)


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Hallo,
ich kenne jemanden der hat mit Kleingewerbe nur mäßigen bis gar kein
Gewinn erwirtschaftet. Der  Steuerberater hat ihm auch gesagt, dass er
kein Gewerbe anmelden braucht, aber natürlich jedes Jahr seine
Steuererklärung machen muss.
Ich denke mal viele machen sich hier auch ein falsches Bild von der
Realität. Wann man ein Gewerbe anmelden muss??? Ich denke mal erst wenn
man wirklich Gewinnne macht.....

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