RSonline

Gast #221721
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Sie stellen wie viele andere Distributoren per AGB oder anderweitig auf
der Website sicher, dass ihnen kein Kunde mit den rechtlichen
Ansprüchen eines Verbrauchers kommen kann (z.B. 14 Tage Umtausch). Das
heisst nicht notwendigerweise, dass man da nichts bestellen kann, so
man sie nicht ausdrücklich darauf stösst.
#221723
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Die ABGs besagen:
Unser Angebot richtet sich an Wiederverkäufer und Letztverbraucher, die
die Ware in ihrer selbständigen, beruflichen oder gewerblichen oder in
ihrer behördlichen oder dienstlichen Tätigkeit verwenden

Ich wollte halt nur wissen ob es jemand schon gemacht hat oder ob es
sinnlos ist.Ich brauche nämlich einen FZT949.Und den bekomme ich nur
dort.
Gast #221727
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Mit der Bestellung hast Du angegeben, gewerblich zu handeln, das wird
etlichen Anbietern ausreichen. Ob das rechtlich standhält wenn ein
Kunde dann mal auf sein Rückgaberecht besteht, wissen nur Anwälte und
Kaufleute (beide sind hier eher selten vertreten).

Zunächst gilt aber die Regel "ohne Kläger kein Richter" und welches
Interesse sollte der Anbieter haben, ordentliche Kunden zu vergraulen,
es sei denn sie machen Ärger. Wenn ein Anbieter dann einige Male mehr
Ärger hatte als die Sache wert ist, dann kann es natürlich sein dass er
eine Verifikation vorschaltet um sich diese Sorte Kunden vom Leib zu
halten.

Eine gewisse Selektion gibt's ja schon via Internet-Auftritt. Wer
weder Preisliste noch Onlinebestellung drin hat (etliche Distris), der
hat allenfalls noch die Sample-Schnorrer am Hals. Wer hingegen ein
sauberes Bestellsystem bietet, der adressiert damit auch Kleingewerbe.
Gast #221730
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> Mit der Bestellung hast Du angegeben, gewerblich zu handeln, das
> wird etlichen Anbietern ausreichen. Ob das rechtlich standhält
> wenn ein Kunde dann mal auf sein Rückgaberecht besteht, wissen nur
> Anwälte und Kaufleute (beide sind hier eher selten vertreten).

Ums Rückgaberecht geht's mir nicht mal so, sondern allgemein darum, ob
ich (oder der Versand) mich irgendwie strafbar machen könnte, wenn ich
durch die Bestellung behaupte (bzw. der Versand ungeprüft annimmt), ich
sei dabei in einer gewerblichen Funktion tätig.
Aber ich nehme mal an, daß ich hier keine wirklich verlässliche Antwort
darauf bekommen kann.

> Zunächst gilt aber die Regel "ohne Kläger kein Richter"

Das ist eher kein guter Vorwand, um sich nicht drum zu kümmern.

> Wer hingegen ein sauberes Bestellsystem bietet, der adressiert
> damit auch Kleingewerbe.

Ich bin aber kein Kleingewerbe, sondern reinrassige Privatperson.
Gast #221731
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Google mal unter § 13 BGB (Privatperson)
und § 14 BGB (Gewerbe).
Im Prinzip kann dir als Privatperson nichts passieren,
du kannst einfach behaupten, dass du die Sachen beruflich
brauchst (also beispielsweise könntest du die selbstentwickelte
Schaltung mal verkaufen)

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