Gast
#3096402
Wikipedia-Zitat aus dem RoHs-Artikel: _________________________________________ Nach der ursprünglichen Richtlinie durften diese Substanzen prinzipiell nicht in Produkten enthalten sein. Da diese Forderung produktionstechnisch nicht umsetzbar gewesen wäre und kleine Mengen analytisch nicht nachgewiesen werden können, wurden in einer Änderung der Richtlinie vom 18. August 2005 konkrete Grenzwerte für die im Produkt enthaltenen homogenen Materialien festgelegt[1]: maximal 0,01 Gewichtsprozent Cadmium maximal je 0,1 Gewichtsprozent Blei, Quecksilber, sechswertiges Chrom, PBB und PBDE. __________________________________________ Wie ist diese Richtlinie zu verstehen? Insbesondere das Schlüsselwort "homogen" macht mir Kopfschmerzen. Bedeutet dies, dass mein Gerät, wenn ich es zu einer homogenen Masse zermahle, die geforderten Gewichtsprozente einhalten muss, oder muss jedes einzelne Bauteil für sich genommen diese Gewichtsprozente einhalten. Letzteres würde bedeuten, dass in jedem Transistor 0,1 Gewichtsprozent Blei enthalten sein dürften... mfg