Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Nebenbei Arbeiten


von Ratsuchender (Gast)


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Hallo zusammen,

ich habe eventuell die Möglichkeit nebenbei zum eigentlichen Job in 
einem anderen Unternehmen mitzuarbeiten. Der Job ist für mich so 
interessant, weil ich hobbymäßig diese Aufgaben auch mache und eventuell 
darin eine Möglichkeit sehe, eventuell in das Unternehmen einzusteigen 
und beim möglichen Wachsen des Unternehmens mich so als fester 
Mitarbeiter zu empfehlen. Nebenbei gewinne ich noch Berufserfahrung, die 
ich dann vorweisen kann; soweit eigentlich ein paar gute Gründe um 
zuzusagen...

Da das Unternehmen mir aber momentan leider keine Festanstellung 
anbieten kann werde ich "zweigleisig" fahren müssen und will daher meine 
momentane unbefristetete Anstellung nicht aufgeben.

Habt Ihr sowas schon mal gemacht oder ratet Ihr mir davon ab?

Eine weitere Frage ist die, wie ich das meinem jetztigen Arbeitgeber 
beibringe, da lt. Arbeitsvertrag Nebentätigkeiten anzumelden sind ?

Gibt es rechtliche Probleme / Grundlagen die ich beachten muss ?

Für Eure Vorschläge / Erfahrungen wäre ich Euch sehr dankbar...

Vielen Dank!

Ratsuchender

von Dipl-Inf (Gast)


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Tja wenn du den Zweitjob anmelden musst (was normal ist) brauchst du 
schon eine gute Begründung warum der Erstjob darunter nicht leiden 
wird...
Und wirst bestimmt schief angesehen wenn du mal früher gehen 
willst/später kommst etc.
Ist denn dein derzeitiger Job eine Vollzeitstelle?

von Dipl-Inf (Gast)


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Achja Arbeitszeiten - 
http://www.gutefrage.net/frage/darf-mein-zweiter-job-auch-8-stunden-arbeitszeit-betragen-

"Nach dem Arbeitszeitgesetz sind dir Grenzen in der Arbeitszeit 
vorgegeben.

Mit dem Hauptjob und dem Nebenjob darf die tägliche Arbeitszeit acht 
Stunden,und die wöchentliche Arbeitszeit achtundvierzig Stunden nicht 
überschreiten.

In Ausnahmefällen können täglich zehn Stunden und somit wöchentlich 
sechzig Stunden gearbeitet werden,wenn sichergestellt ist,dass innerhalb 
von sechs Kalendermonaten oder vierundzwanzig Wochen im Durchschnitt 
acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden."

von Fuzzi (Gast)


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Hauptsache, du machst deinem Arbeitgeber im Hauptjob keine Konkurrenz.
Dann dürfte eine Zustimmung, die man sicher auch einklagen könnte,
nur eine Formalität sein. Beachten sollte man auch, dass man dann zwei
unabhängig weisungsbefugte Chefs hat, die Mehrarbeit anordnen können.
Wenn das dann noch Zeitüberschneidend passiert, muss der Nebenjob
zurück stehen weil der Hauptjob Vorrang hat. Wird dem jeweiligen Chef
nicht gefallen.

von Digi S. (digispark)


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wenn ich mich nicht irre, ist zur Aufnahme eines Nebenjobs KEINE 
Einwilligung des Arbeitgebers mehr notwendig - das war früher mal so. Du 
musst ihn aber darüber informieren und wenn es seinen betrieblichen 
Interessen widerspricht, kann er die Aufnahme der Nebentätigkeit 
untersagen. Man hat also die Beweislast umgekehrt.

Problematisch bleiben aber die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes. Auch 
der Erholungsurlaub müßte in beiden Unternehmen gleichzeitig genommen 
werden und man darf während man im Urlaub von Unternehmen A ist nicht 
für Unternehmen B arbeiten. Gleiches gilt natürlich auch bei 
Arbeitsunfähigkeiten ;-)

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