Hallo zusammen, ich habe eventuell die Möglichkeit nebenbei zum eigentlichen Job in einem anderen Unternehmen mitzuarbeiten. Der Job ist für mich so interessant, weil ich hobbymäßig diese Aufgaben auch mache und eventuell darin eine Möglichkeit sehe, eventuell in das Unternehmen einzusteigen und beim möglichen Wachsen des Unternehmens mich so als fester Mitarbeiter zu empfehlen. Nebenbei gewinne ich noch Berufserfahrung, die ich dann vorweisen kann; soweit eigentlich ein paar gute Gründe um zuzusagen... Da das Unternehmen mir aber momentan leider keine Festanstellung anbieten kann werde ich "zweigleisig" fahren müssen und will daher meine momentane unbefristetete Anstellung nicht aufgeben. Habt Ihr sowas schon mal gemacht oder ratet Ihr mir davon ab? Eine weitere Frage ist die, wie ich das meinem jetztigen Arbeitgeber beibringe, da lt. Arbeitsvertrag Nebentätigkeiten anzumelden sind ? Gibt es rechtliche Probleme / Grundlagen die ich beachten muss ? Für Eure Vorschläge / Erfahrungen wäre ich Euch sehr dankbar... Vielen Dank! Ratsuchender
Tja wenn du den Zweitjob anmelden musst (was normal ist) brauchst du schon eine gute Begründung warum der Erstjob darunter nicht leiden wird... Und wirst bestimmt schief angesehen wenn du mal früher gehen willst/später kommst etc. Ist denn dein derzeitiger Job eine Vollzeitstelle?
Achja Arbeitszeiten - http://www.gutefrage.net/frage/darf-mein-zweiter-job-auch-8-stunden-arbeitszeit-betragen- "Nach dem Arbeitszeitgesetz sind dir Grenzen in der Arbeitszeit vorgegeben. Mit dem Hauptjob und dem Nebenjob darf die tägliche Arbeitszeit acht Stunden,und die wöchentliche Arbeitszeit achtundvierzig Stunden nicht überschreiten. In Ausnahmefällen können täglich zehn Stunden und somit wöchentlich sechzig Stunden gearbeitet werden,wenn sichergestellt ist,dass innerhalb von sechs Kalendermonaten oder vierundzwanzig Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden."
Hauptsache, du machst deinem Arbeitgeber im Hauptjob keine Konkurrenz. Dann dürfte eine Zustimmung, die man sicher auch einklagen könnte, nur eine Formalität sein. Beachten sollte man auch, dass man dann zwei unabhängig weisungsbefugte Chefs hat, die Mehrarbeit anordnen können. Wenn das dann noch Zeitüberschneidend passiert, muss der Nebenjob zurück stehen weil der Hauptjob Vorrang hat. Wird dem jeweiligen Chef nicht gefallen.
wenn ich mich nicht irre, ist zur Aufnahme eines Nebenjobs KEINE Einwilligung des Arbeitgebers mehr notwendig - das war früher mal so. Du musst ihn aber darüber informieren und wenn es seinen betrieblichen Interessen widerspricht, kann er die Aufnahme der Nebentätigkeit untersagen. Man hat also die Beweislast umgekehrt. Problematisch bleiben aber die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes. Auch der Erholungsurlaub müßte in beiden Unternehmen gleichzeitig genommen werden und man darf während man im Urlaub von Unternehmen A ist nicht für Unternehmen B arbeiten. Gleiches gilt natürlich auch bei Arbeitsunfähigkeiten ;-)
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