Da passt man einmal nicht auf und schon hat man ein Problem am Bein:
Ich arbeite für einen Projektgeber in einem Kundenprojekt und habe
seither mehrere Änderungen des Projektvertrages bekommen. Hauptsächlich
handelt es sich um Terminverschiebungen und Erweiterungen um neue
zusätzliche Punkte. Der Einfachheit halber bekomme ich die immer per
PDF, unterschreibe eine Seite und sende es zurück. Später kriege ich
dann eine Schriftversion per Post, die ebenfalls unterschrieben wird.
So langsam habe ich aber den Eindruck, dass man mich da ein bischen
verarscht:
Ich bekomme die Schriftversionen und auch die Vertragsänderungen erst
immer sehr spät, wenn ich schon mit den Themen begonnen habe und kann
dann eigentlich nicht mehr verhandeln. So war es in einem Fall nicht
möglich, den Stundensatz wie abgesprochen anzuheben, wegen erhöhter
Kosten, sondern ich musste das so akzeptieren. Hätte ich nicht
unterschrieben, hätte ich unbezahlte Stunden gehabt. Also
zähneknirschend akzeptiert.
Nun kommt es aber:
Entgegen der letzten Auftragsformulierungen, wurde beim letzten jetzt
plötzlich der Text erweitert: Darin enthalten ist nun ein
Wettbewerbsverbot sowie eine Stundeneinschränkung. Das blöde ist, dass
ich das PDF schon unterschrieben habe und es mir erst jetzt auffiel.
Wenn ich das jetzt nicht unterschreibe, kann ich die Stunden, die schon
geleistet wurden, nicht abrechnen.
Nun die Fragen:
Soweit mir bekannt, muss bei einem Wettbewerbsverbot eine
Ausgleichszahlung erfolgen, um wirksam zu sein. Ist das ein Automatismus
oder muss das vereinbart werden? Nicht, dass ich jetzt nach Projektende
direkt zur Konkurrenz rennen will, aber die Inhaltsbeschreibung ist
derart schwammig ausgeführt, dass ich praktisch nichts mehr arbeiten
könnte, da ich die Dinge, die ich bei dem Kunden tue, auch vorher getan
habe und wieder tun werde/muss. Wie weit reicht so ein Verbot? Als
Beispiel sei genannt, ich programmiere eine Motorsteuerung mit
Anfangs-Ende-Erkennung. Das muss quasi überall rein.
Der zweite Punkt: Ohne jeden Grund steht da nun drin, dass die
Stundenzahl pro Woche begrenzt werden kann. Ich habe aber gar keinen
Dienstvertrag sondern einen Werkvertrag mit kalkulierten Stunden. D.h.
ich bekomme den Abschluss eines Moduls und dessen Funktionieren
bestätigt und schreibe dann die Rechnung auf Basis der angebotenen
Sollstunden. Wenn ich schneller war, ist es mein Ding. Ich würde gerne
wissen, ob das überhaupt rechtens ist, wenn mir eine Zeitvorgabe gemacht
wird und damit nicht hintenrum ein Dienstvertrag eingeführt wird. Bzw.
schlimmer noch, eine Zeitweisung erfolgt.
Die letzte Frage:
Ein Teil der Module ist bereits abgearbeitet und bezahlt. Für diese
Module, die nach wie vor auf der Bestellung stehen, gilt nun theoretisch
die neue Formulierung. Praktisch liegen aber auch alte Vertragsversionen
vor, die diese Module ohne Wettbewerbsverbot aufführen. Kann im
Nachhinein ein Wettbewerbsverbot eingeführt werden für bereits
geleistete Tätigkeiten? Was ist, wenn ich zuvor bereits dagegen
verstoßen hätte?
Ersetzt der neue Vertrag den alten? Es ist formell ein Änderungsvertrag,
aber es steht nirgendwo etwas davon, dass der der alte ersetzt wird.
Arno Nym schrieb:> Ich arbeite für einen Projektgeber in einem Kundenprojekt und habe> seither mehrere Änderungen des Projektvertrages bekommen.
Und warum musst Du den Unterschreiben? Was wirklich Dein Problem ist:
Du brauchst einen Anwalt, der die Vertragsprüfungen für Dich macht.
Immer und grundsätzlich.
Arno Nym schrieb:> Das blöde ist, dass> ich das PDF schon unterschrieben habe und es mir erst jetzt auffiel.
Das ist schon blöd. Da kannst Du jetzt nichts mehr machen. In so einem
Fall sage ich immer Leben und Leben lassen. Sprich es direkt an und
verhandle. Am Ende sollten beide Seiten wissen, dass ein gutes
Verhältnis auch zu einer guten Arbeit führt. Ein Rechtsanwalt wäre für
mich die letzte Wahl.
Arno Nym schrieb:> Ersetzt der neue Vertrag den alten?
Wenn das hier so ist:
Arno Nym schrieb:> aber es steht nirgendwo etwas davon, dass der der alte ersetzt wird.
dann nicht.
Für die Zukunft: Unterschreibe nur, wenn Du wirklich alles ganz genau
gelesen hast. Das gilt für alles im Leben.
Arno Nym schrieb:> Ich bekomme die Schriftversionen und auch die Vertragsänderungen erst> immer sehr spät, wenn ich schon mit den Themen begonnen habe und kann> dann eigentlich nicht mehr verhandeln.
Ja und? Man kann jederzeit nachverhandeln. Wenn kein böser Wille
vorhanden ist und das ganze absichtlich so gemacht wird sollte das auch
kein Problem sein.
> So war es in einem Fall nicht> möglich, den Stundensatz wie abgesprochen anzuheben, wegen erhöhter> Kosten, sondern ich musste das so akzeptieren.
Musst du nicht.
> Hätte ich nicht> unterschrieben, hätte ich unbezahlte Stunden gehabt. Also> zähneknirschend akzeptiert.
Das klingt alles andere als koscher. Wer bei Vertragsverhandlungen
Zeitdruck aufbaut indem er den Vertragspartner die
Verhandlungsmöglichkeit durch unbezahlter Arbeit nimmt ist nichts
anderes als eine Dreck..u.
Aber vielleicht verhandelst du auch nur schlecht und dein
"Vertragspartner" nutzt das aus.
Verträge werden in solchen Fällen rückdatiert, das ist simpel und fair.
Wenn die Teilschritte deines "Werkes" nicht einzeln genutzt werden
können hast du übrigens mit fortschreiten des Projektes eine immer
bessere Verhandlungsposition ;-).
Da gilt dann tit for tat
Arno Nym schrieb:> Soweit mir bekannt, muss bei einem Wettbewerbsverbot eine> Ausgleichszahlung erfolgen, um wirksam zu sein. Ist das ein Automatismus> oder muss das vereinbart werden?
imho läuft das so:
Wenn sich jemand auf diese Klausel beruft muss er eine Ausgleichszahlung
leisten. Allerdings erst wenn er sich auf die Klausel beruft.
Arno Nym schrieb:> Ich würde gerne> wissen, ob das überhaupt rechtens ist, wenn mir eine Zeitvorgabe gemacht> wird und damit nicht hintenrum ein Dienstvertrag eingeführt wird
Deine Zeit ist nicht Sache des Auftraggebers. Dieser läuft Gefahr sich
eine Umgehung der Sozialversicherungspflicht und dementsprechende
Nachzahlungen einzuhandeln.
Von der Sache her nimmt er dir Verhandlungspositionen und versucht die
seine zu stärken. Warum er das macht wäre herauszufinden.
Es gibt allerdings keine bessere Möglichkeit Projektbeteiligte zu
demotivieren als Zusagen nicht einzuhalten. Das ist ja schon geschehen.
Wettbewerbsverbot:
http://bvsi.de/2013/02/14/kundenschutzklausel-als-dauerargernis-fur-freelancer/#more-3102
"Grundsätzlich sind Kundenschutzklauseln aufgrund der Vertragsfreiheit
für Freiberufler wirksam."
Aber vermutlich fällst Du unter die Ausnahme die durch die
Rechtssprechung etabliert wurde. Das muss man aber klären. Für den Laien
sind solche Verträge nicht zu verstehen. Genauer : Man versteht zwar was
geschrieben ist, aber wie die Rechtssprechung sich in dem Bereich
entwickelt hat?
D.h. prüfen lassen. Du machst doch wahrscheinlich auch Deine
Steuererklärung nicht selber, oder? Und bei Verträgen, insbesondere wenn
B2B gilt seeehr weite Vertragsfreiheit.
Eroertere doch mal bitte wie das PDF unterschrieben wurde (digitale
Signatur, ...) und welches Bundesland. So wie sich das darstellt ist
diese
"Absegnung" nicht Rechtskraeftig. Diese neuen Klauseln ersetzen nicht
die
Alten sondern es sind Zusatzvertraege welche ab dem Zeitpunkt der
Datierung gelten. Das Wettbewebsverbot kann ev. auch fuer bereits
abgeschlossene Projekte gueltig sein welche innerhalb der letzten zwei
Jahre gemacht wurden,
also nicht nur die Tàtigkeit im derzeitigen Projekt.
Bei solchen Kunden gibt es nur eins. Vor Vertragsabschluss laeuft gar
nichts. Wenn der Vertag eingegangen ist, meldet man das zurueck und dann
kommt die Phase Vertragsueberprufung. Das kann dann ein paar Tage
dauern. Je komplizierter der Kunde ist, desto laenger dauert diese
Phase. Erzaehl was vom Anwalt, Termine und so.
Und wenn die Bedingungen nicht passen motzt man einfach. Ich hatt auch
mal eine grosse Ruestungsfirma, die wollte dies und das, zu voellig
ueberzogenen Bedingungen.
Ich hab sie dann vor die Wahl gestellt deren AGB aufzuheben, oder sie
kriegen das Produkt nur per Vorauszahlung. Sie waehlten dann ersteres.
Arno Nym schrieb:> Soweit mir bekannt, muss bei einem Wettbewerbsverbot eine> Ausgleichszahlung erfolgen, um wirksam zu sein.
Für Angestellte.
Du bist da wohl an einen Salamitaktiker geraten. Nach dieser Erfahrung
würde ich nichts mehr im Vorgriff auf einen endgültig ausgehandelten und
von beiden Seiten unterschriebenen Vertrag machen.
Der Rächer der Transistormorde schrieb:> Deine Zeit ist nicht Sache des Auftraggebers. Dieser läuft Gefahr sich> eine Umgehung der Sozialversicherungspflicht und dementsprechende> Nachzahlungen einzuhandeln.
Dann muss Arno aber auch seinen Teil an der Sozialversicherung zahlen,
ohne dass er daraus später einen nennenswerten Vorteil hat.
Georg W. schrieb:>> Deine Zeit ist nicht Sache des Auftraggebers. Dieser läuft Gefahr sich>> eine Umgehung der Sozialversicherungspflicht und dementsprechende>> Nachzahlungen einzuhandeln.> Dann muss Arno aber auch seinen Teil an der Sozialversicherung zahlen,> ohne dass er daraus später einen nennenswerten Vorteil hat.
In der Regel gilt die Zahlung als Nettogehalt, das Risiko liegt beim
sog. Arbeitgeber (der aber physiklisch betrachtet die Arbeit bekommt).
Einem Auftragnehmer (AN) ist nicht zuzumuten die
sozialversicherungsfreiheit einer Beschäftigung zu überprüfen. Da der AG
aber die Beiträge einbehalten und abführen muss bist du da auf der
sicheren Seite, hast Einzahlungen in die Rentenkasse und
Urlaubsanspruch.
Georg W. schrieb:> Dann muss Arno aber auch seinen Teil an der Sozialversicherung zahlen,> ohne dass er daraus später einen nennenswerten Vorteil hat.
Für Arbeitnehmer nur für die letzten 3 Monate. Arbeitgeber für (bis zu)
30 Jahre rückwirkend.
Popovic schrieb im Beitrag #3346864:
> Sofort prozessieren dass die Funken spritzen.
Wozu denn das? Und vor allem was soll mit der Klage angestrebt werden?
Hugo schrieb:> Für die Zukunft: Unterschreibe nur, wenn Du wirklich alles ganz genau> gelesen hast. Das gilt für alles im Leben.
jaja, weiss ich auch. Ist halt passiert. Hier greift ab sofort das Thema
Vertrauen. Problem: Ich will den Kunden nicht verlieren. Werde das mal
zur Sprache bringen woher das plötzlich kommt.
Der Rächer der Transistormorde schrieb:> Das klingt alles andere als koscher. Wer bei Vertragsverhandlungen> Zeitdruck aufbaut indem er den Vertragspartner die> Verhandlungsmöglichkeit durch unbezahlter Arbeit nimmt ist nichts> anderes als eine Dreck..u.
Den Satz nehme ich mir mal und werde ihn zitieren.
dumdi dum schrieb:> Für Arbeitnehmer nur für die letzten 3 Monate. Arbeitgeber für (bis zu)> 30 Jahre rückwirkend.
Wo ist das festgelegt bzw wo kann ich das nachlesen?
Arno Nym schrieb:>> Wer bei Vertragsverhandlungen>> Zeitdruck aufbaut indem er den Vertragspartner die>> Verhandlungsmöglichkeit durch unbezahlter Arbeit nimmt ist nichts>> anderes als eine Dreck..u.> Den Satz nehme ich mir mal und werde ihn zitieren.
Ich empfehle aber sinngemäß zu zitieren und statt angebrachten
Kraftausdrücken Floskeln wie "faire Vertragspartnerschaft"
"Gegenseitigkeit" "Vertrauensbasis" etc. zu benutzen.
Die entsprechenden Typen übersetzen das in ihrer gierigen Rübe schon so
wie es gemeint ist aber deine Position wird souveräner.
Der Rächer der Transistormorde schrieb:> Arno Nym schrieb:>> Ich würde gerne>> wissen, ob das überhaupt rechtens ist, wenn mir eine Zeitvorgabe gemacht>> wird und damit nicht hintenrum ein Dienstvertrag eingeführt wird> Deine Zeit ist nicht Sache des Auftraggebers. Dieser läuft Gefahr sich> eine Umgehung der Sozialversicherungspflicht und dementsprechende> Nachzahlungen einzuhandeln.
Siehe auch hier:
Beitrag "Freiberufler und Firma zur RV-Nachzahlung verpflichtet"
Ich hatte vor einiger Zeit ein Seminar zusammen mit dem Einkauf, indem
es dazum ging, welche Kriterien es zu beachten gilt, wenn eine Aktivität
an einen externen Freiberufler vergeben wird. Der Punkt
Arbeitszeitvorgabe war eines der zentralen Themen. Ich vermute mal, dass
dies vielen Freiberufler aber auch Firmen garnicht bewusst ist, dass sie
damit in die Gefahr heraufbeschwören, dass ein Vertragsverhältnis als
abhängige Beschäftigung eingestuft wird.
Bei solchen Kunden.. erst mal in die Ferien gehen und schmoren lassen.
Von nichts kommt nichts.
Dann, bei solchen Kunden ohne vorherigen Vertrag, Plichtenheft und
Bestellung nichts unterschreiben, nichts beginnen.
Dann, je weniger bezahlt werden soll, desto schwammiger das
Erfuellungs/Lieferdatum definieren. Also wenn etwas wie "absoluter
Tiefstpreis" bestellt wird, dann ist das Lieferdatum etwas wie "wenn ich
Zeit & Lust habe", also eher "vielleicht im naechsten Jahr".
Wenn der Auftraggeber an einem Parameter dreht, dreht man
an einem Anderen. Wenn also Lieferzeit und Kosten fest sein
sollen, dann ist eben das Testen & Anpassen ein neues Projekt.
Und. Wenn man sich nicht findet, findet man sich eben nicht.
Ohweh, diese "Einschränkungen" von denen der TE spricht, haben aber ein
Geschmäckle. Zeitvorgaben darf es nicht geben, soll es ein Werkvertrag
sein, sonst droht Einstufung als Scheinselbständigkeit.
Siebzehn Zu Fuenfzehn schrieb:> Wenn der Auftraggeber an einem Parameter dreht, dreht man> an einem Anderen. Wenn also Lieferzeit und Kosten fest sein> sollen, dann ist eben das Testen & Anpassen ein neues Projekt.
Nö, entwickelt wird genau und nur das was bestellt wurde.
Änderungswünsche sind grundsätzlich kostenpflichtig...
...so ein Vorgehen wirkt Wunder. Wer wissen will wie genau sowas
funktioniert, der frage mal bei einigen Berliner Bauunternehmen nach,
die haben das perfektioniert...
> .. Nö, entwickelt wird genau und nur das was bestellt wurde.
Änderungswünsche sind grundsätzlich kostenpflichtig...
Mein Einwand ezog sich auf das Verhandeln des Auftrages.
Man braucht doch gar nicht so tief ins Detail gehen, den groben
Überblick was solche Methoden betrifft sollte man mit Abstand zum
Projekt und klarem Kopf mal aus der Distanz prüfen.
Wenn jedoch der Auftraggeber schon zu viel von der Auslastung seines AN
weiß, und dies versucht auszunutzen, weil der AN sich zu dem Projekt zu
stark bekennt, war das der maßgebliche Fehler den jeder sau clevere
Geschäftsmann nur zu gern ausnutzt.
Krank- statt Urlaub machen, Kopf frei schaufeln und über sich wie den AG
mal ganz klar nachdenken. Dann Tests mit dem durchführen und prüfen wie
weit er mit geht.
Aber nicht mehr Vorarbeiten und sich dann Fesseln anlegen lassen bzgl.
hast du schön gemacht aber für dich als umsonst.
Größtes Problem von Selbstständigen ist die Abhängigkeit von Projekten
durch ihre AG.
Also nicht in diese Abhängigkeit bringen lassen und lieber mal weniger
arbeiten und verdienen als auf Dauer wie ein Leibeigener des AG.
Welche Chance hat denn dein AG mit anderen Leuten das verwirklicht zu
bekommen zu dem Preis von dir oder kanpp drüber? Schon mal darüber
nachgedacht?
Wettbewerbsschutzklauseln sind ja wohl ganz billige Tricks.
Ich habe in meinen Verträgen sowas nicht drin und das ist auch nicht
nötig.
Solche seltsamen Klauseln würde ich schwärzen lassen. Das ruft nur die
Prüfer auf den Plan. Wenn es sehr unglücklich läuft, wird einer dann zu
Unrecht als Zahlungspflichtig eingestuft, weil ihm das als
Weisungsbefügnis ausgelegt werden kann. Ich würde mal ernsthaft darüber
nachdenken, ob das überhaupt ein wirkliches Freiberuflerverhältnis ist
und ob es nicht nur so aussehen soll. Sowas schlägt bei den Prüfern
nämlich sofort negativ auf. Ansonsten sind irgendwelche Regelungen
dieser Art nicht dramatisch. Wenn man sich an die Regeln hält, kann da
wenig passieren.
Und: Es müsste überhaupt erstmal eine Betriebsprüfung her und die ist
selten:
Beitrag "Wer hatte schon mal eine Betriebsprüfung?"
Auf der Webseite der Rentenversicherung sind folgende
"Merkmale für eine Scheinselbstständigkeit" abgedruckt, die für den TO
greifen:
- die Verpflichtung, bestimmte Arbeitszeiten einzuhalten
- die Verpflichtung, dem Auftraggeber regelmäßig in kurzen Abständen
detaillierte Berichte zukommen zu lassen
- die Verpflichtung, in den Räumen des Auftraggebers oder an von ihm
bestimmten Orten zu arbeiten
Also Ortsvorgaben und Zeitvorgaben sowie das Einfordern von Bereichten
sind sehr sehr schlecht.