Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Wer hatte schon mal eine Betriebsprüfung?


von T.U.Darmstadt (Gast)


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Ich bin in einem Stammtisch mit mehreren Freiberuflern organisiert und 
letztens kam wieder mal das Thema Betriebsprüfung hoch. Von 24 Personen 
sind es nunmehr 3, die schon mal eine solche Prüfung hatten. Alle 3 
hatten aber noch eine GmbH, Angestellte oder sonstige Geschäftsaktivität 
laufen.

Die Freiberufler hatten allessamt noch keine. Wenn ich mich so umhöre, 
scheint das genrell ein seltener Fall zu sein.

Wer hat schon mal eine Betriebsprüfung?

Was waren die Konsequenzen?

: Bearbeitet durch Admin
von Georg W. (gaestle)


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Bis jetzt noch keine, ich habe seit 5 Jahren eine UG angemeldet. Die 
Periode liegt hier in der Gegend bei über 10 Jahren. Sie scheint sich 
aber nach dem zu erwartenden Gewinn zu richten, wenn der zu hoch ausfiel 
kann es auch alle 5 Jahre so weit sein (so lange kann eine Rückforderung 
erhoben werden).
Mit Sicherheit bekommt man eine wenn der Betrieb verkauft oder an die 
nächste Generation übergeben wird.

Von Konsequenzen hört man i.d.R. nichts, wer gibt schon freiwillig zu, 
dass er die Rechnung ohne den Wirt gemacht hat?

von Thorsten O. (Firma: mechapro GmbH) (ostermann) Benutzerseite


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Was für eine Betriebsprüfung meinst Du? Finanzamt, 
Renten-/Sozialversicherung? Beides schon gehabt. Das Finanzamt war schon 
zu Zeiten mal da, als ich noch Einzelunternehmer war und die Buchführung 
selbst gemacht habe. Damals gab's nichts zu beanstanden. Die späteren 
Prüfungen waren z.T. weniger erfreulich, was aber auf die Kappe meines 
Ex-Steuerberaters ging. Dramatisch war das auch nicht, aber den Ärger 
hätte ich mir trotzdem gerne gespart.

Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Ostermann

von T.U.Darmstadt (Gast)


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Ich meinte jetzt vornehmlich das FA. Wäre aber auch eine weitere Frage, 
inwiewiet von der RV was kommen kann? Ich bin ja Freiberufler, also 
Einzelunternehmer ohne Angestellte.

von Thorsten O. (Firma: mechapro GmbH) (ostermann) Benutzerseite


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Ohne Angestellte kommt natürlich keine Prüfung durch die RV in Frage.

Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Ostermann

von Klaro (Gast)


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Thomas Ulrich schrieb:
> inwiewiet von der RV was kommen kann?

Wenn man dir die Selbständigkeit aberkennt, z.B. wenn du über lange
Zeit NUR einen Kunden hast, würde ich mal mit Ungemach rechnen, gerade
von der RV. Mit mehren Kunden oder Standbeinen wäre das Risiko wohl
deutlich geringer.

von Holger R. (holgerr)


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Thorsten Ostermann schrieb:
> Ohne Angestellte kommt natürlich keine Prüfung durch die RV in Frage.

Stimmt nicht.

Auch ohne Angestellte kann die RV bei Dir prüfen und Beiträge
zur Künstlersozialkasse festlegen. Und das wird teuer. Sehr teuer.

Die Bekommen so um die 5 % beitrag vom Umsatz, wenn die dich erwischen.

Gruß Holger

: Bearbeitet durch User
von Andreas (Gast)


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Ich hatte mal eine vom FA. Damals hab ich noch die komplette Buchhaltung 
selbst gemacht. Der Grund für die Prüfung war vermutlich der 
ungewöhnlich hohe Anteil an Nicht-EU-Umsätzen, jedenfalls hat man sich 
vor allem Einfuhr- und Zollrechnungen genau angeschaut. Am Ende wurden 
ein paar kleinere Fehler bei der Umsatzsteuer festgestellt die zu 
Nachzahlung führten, aber nichts wildes.

von Bernd F. (metallfunk)


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Ich hatte im Laufe meiner Selbstständigkeit einige Prüfungen.

Die waren durchwegs harmlos, macht meine Frau ja auch die
Buchführung. :)

Der letzte Prüfer hat mich als " Musterbetrieb " eingestuft.
( Heißt das, ich bescheiße zu wenig? )

Etwas Stress gab es mal: Ich hatte ehemalige gewerbliche Mitarbeiter,
die danach ein Studium absolviert haben, in den Semesterferien
beschäftigt.
Hier sind wohl einige steuerliche Regelungen selbst einem
Steuerprüfer unbekannt.

Es war einiges Hin und Her, bis unser Abrechnungsmodus dann doch
anerkannt wurde.

Grüße Bernd

von Bernd F. (metallfunk)


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Wenn der Steuerprüfer kommt, brauchst du dieses Formular.



http://greiner-steuerberatung.de.hw05.verwaltungsserver.de/pg/st_hinterziehung.pdf

Grüße Bernd

: Bearbeitet durch User
von Klaro (Gast)


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Das hat dem Ulli auch nichts genützt. ;-b

von X4U (Gast)


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Thomas Ulrich schrieb:
> Die Freiberufler hatten allessamt noch keine.

Das wundert mich nicht, als Freiberufler kannst du keine Betriebsprüfung 
gehabt haben weil du gar keinen Betrieb hast. ;-).


> Wer hat schon mal eine Betriebsprüfung?
Tja, das war so.

War eine Veranstaltung mit den Eltern der Kinder. Neue Schule, wollten 
sich mal kennenlernen. Tisch im Restaurant reserviert wohnen ja alle 
inne Gegend. Waren auch alle ganz normal. Nur einer war so'n steifer 
Vogel, Modell Stock verschluckt. Der (einser?)Jurist quoll dem förmlich 
aus allen Poren.

Alle erzählten was Sie so machen, Sekretärin, Selbständig, Beamter usw. 
usf. . Irgendwann kam er dran, holte tief Luft und meinte mit wichtig 
wichtig Stimme:

" Ich bin der Leiter des hiesigen Finanzamtes"

Die Eltern holten tief Luft. Sätze wie "ich hab alles versteuert u.ä- 
schallten durch den Raum".

Konnte mich natürlich nicht beherrschen und wedelte dem Typen die 
Gesamtrechnung unter die Nase. Hatte die Kellnerin liegen gelassen.

"Hier, soll ich die absetzen?"

So ca. drei Wochen später hatte ich ne Betriebsprüfung. "Unter anderem 
wurde die Person des Geschäftsführers geprüft" stand in dem Bescheid 
(der übrigens ohne Beanstandung war, ich zahl lieber n bischen mehr als 
das ich mit schlaflose Nächte mache).

Tja, dachte ich mir, man soll Berufliches und Privates eben trennen. Es 
gab natürlich die einzige "offizielle" Veranstaltung mit den Eltern.

von Rolf S. (audiorolf)


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Holger R. schrieb:
> Auch ohne Angestellte kann die RV bei Dir prüfen und Beiträge
> zur Künstlersozialkasse festlegen. Und das wird teuer. Sehr teuer.

Beiträge zur KSK fallen nur an, wenn man auch Künstler beschäftigt. Und 
es sind auch nur die Umsätze, de mit den Künstlern gemacht werden. Ich 
betreibe nebenher ein Tonstudio und mich haben sie auch schon angefunkt. 
Ich habe dann den Umsatz auf Null angegeben und einen Befreiungsbescheid 
bekommen. Ich muss nicht einmal die jährliche Meldung abgeben.

Kosten für die KSK fallen aber an, wenn man z.B. Leistungen von 
Künstlern bezieht und diese geschäftlich weiternutzt, wie bei 
Webdesignern. Die gelten sozusagen, als Künstler und die KSK erhebt 
Ansprüche. Allerding kriegen die nie auch nur einen Cent aus der KSK.

von Holger R. (holgerr)


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Rolf Sassinger schrieb:
> Allerding kriegen die nie auch nur einen Cent aus der KSK.
Da haste recht.

Rolf Sassinger schrieb:
> Und
> es sind auch nur die Umsätze, de mit den Künstlern gemacht werden.
Stimmt nicht, wenn Du auch nur einen Cent mit Künstlern macht,
wird der Beitrag vom Umsatz erhoben.

Rolf Sassinger schrieb:
> Ich muss nicht einmal die jährliche Meldung abgeben.
Glück gehabt.

Aber ab 2015 möchte die KSK alle betriebe prüfen.
Steht auf deren Seite.

Betriebsprüfung durch das Finanzamt ist einer Lacher.
Die Anderen sind unangenehmer.
KSK
RV
GEZ
Gema

Gruß Holger

von Klaus W. (mfgkw)


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X4U schrieb:
> Thomas Ulrich schrieb:
>> Die Freiberufler hatten allessamt noch keine.
>
> Das wundert mich nicht, als Freiberufler kannst du keine Betriebsprüfung
> gehabt haben weil du gar keinen Betrieb hast. ;-).

Das sieht mein FA aber ganz anders :-)

Ich hatte als Freiberufler bereits zwei BP, davon eine für zwei Jahre 
gleichzeitig.

Warum sie mich so im Visier haben, weiß ich nicht genau. Ich bin ja 
jetzt nicht am oberen Ende der Wirtschaftskraft angesiedelt, sondern 
eher ein kleiner Krauter ohne Beschäftigte.
Es ging los etwa ein Jahr nachdem ich einen Umsatz mit einer Firma in 
Liechtenstein hatte (der aber wieder zurückfloss).
Vielleicht war es das?

: Bearbeitet durch User
von Rudi Radlos (Gast)


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> Liechtenstein

Gibt es eine Liste der Reizwörter?
Das Auge des Zolls hat auch seine Erfahrung.

von Paul B. (Gast)


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Klaus Wachtler schrieb:
> Das sieht mein FA aber ganz anders :-)
Keine Frage. Auch ein Selbständiger hat Betrieb und Betriebsvermögen.

> Es ging los etwa ein Jahr nachdem ich einen Umsatz mit einer Firma in
> Liechtenstein hatte
Das würde ich mal mit JA beantworten :-)

Ich hatte jahrelang eine entspannte Steueranfertigung und - prüfung - 
bis ich mal in Frankreich war und von dort Einkommen bezog. Dann wurde 
alles dreifach gecheckt - besonders die abzüge, die ich in Anrechung 
gebracht hatte.

von oszi40 (Gast)


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Frank Petelka schrieb:
> Dann wurde alles dreifach gecheckt - besonders die abzüge,
> die ich in Anrechung gebracht hatte.

Da wäre noch interessant, ob aus dem Ausland später Nachforderungen 
kommen. Oft besteht ja ein Doppelbesteuerungsabkommen? Wo erst ab bei 
Überschreitung eines Freibetrags das FA richtig Interesse zeigt.

von T.U.Darmstadt (Gast)


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Holger R. schrieb:
> Die Bekommen so um die 5 % beitrag vom Umsatz, wenn die dich erwischen.

Woher kommt den die Info?

Die bekommen - wenn - die voll RV-Beiträge in Höhe von 19,x % anteilig 
zu den entnommenden Gewinnen.

von Harald W. (wilhelms)


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Holger R. schrieb:

> Auch ohne Angestellte kann die RV bei Dir prüfen und Beiträge
> zur Künstlersozialkasse festlegen.

Aha, der Entwurf von gedruckten Schaltungen wird als künstlerische
Tätigkeit eingestuft?

von Holger R. (holgerr)


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Thomas U. schrieb:
> Woher kommt den die Info?

https://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/unternehmer/bemessungsgrundlage/welchezahlungenfuehrenzueinerabgabeverpflichtung.php

Der aktuelle Satz im Jahre 2015 beträgt 5.2 % vom von den Aufwendungen 
der Veranstaltung.
Auf Beamtendeutsch = Umsatz, nicht Ertrag oder Gewinn oder überschuß.

BSp: Wenn Du als Architekt einen Kindergarten baust für 1.5 MEuro und 
einen Künstler für die Eröffung angagierst mußt Du 5.2 % von der 
Bausumme abführen.

Harald W. schrieb:
> Aha, der Entwurf von gedruckten Schaltungen wird als künstlerische
> Tätigkeit eingestuft?
Nein, Beiträge werden nicht mehr für alle Darbieter erhoben.

Wenn Ihr auch Eure örtlichen Käseblätter lesen würdet, viele örtliche 
Chöre und auch Kirchenchöre sind pleite wegen der Abgabe.
Auch für das Singen in Altersheimen wird abkassiert,
teilweise ehrenamtlich durchgeführt, und zwar vom Umsatz des Heimes.

Es gibt aber auch ab 2015 Freistellungen und Freibeträge

Gruß Holger

: Bearbeitet durch User
von Carsten S. (dg3ycs)


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Hi,

Holger R. schrieb:
> Der aktuelle Satz im Jahre 2015 beträgt 5.2 % vom von den Aufwendungen
> der Veranstaltung.
> Auf Beamtendeutsch = Umsatz, nicht Ertrag oder Gewinn oder überschuß.

Nicht von den Aufwendungen der Veranstaltung...
Nur von den Aufwendungen die unmittelbar dem Auftritt des Künstlers 
zuzurechnen sind.
Also in erster Linie der Gage des Künstlers!
Zusätzlich dann noch gewisse Nebenkosten wie Telefonspesen usw. die 
Üblicherweise aber auch summiert im Verhältnis zu den Abgabenteil für 
die Gage kaum ins Gewicht fallen.
Wobei gerade die teuersten Nebenkosten wie Reisekosten oder 
Hotelunterbringung ja auch von der Anrechnung ausgeschlossen sind.

>
> BSp: Wenn Du als Architekt einen Kindergarten baust für 1.5 MEuro und
> einen Künstler für die Eröffung angagierst mußt Du 5.2 % von der
> Bausumme abführen.

Ganz sicher nicht!
Es sei den der Bau des Kindergartens hätte nur dazu gedient einen 
Vorwand zu schaffen damit "C-Promi" dort seinen Auftritt haben kann.

Von der von dir selbst zitierten Website:
> Bemessungsgrundlage der Künstlersozialabgabe sind alle in einem
> Kalenderjahr an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte
> (§ 25 KSVG). Entgelt im Sinne des KSVG ist alles, was der Unternehmer
> aufwendet, um das künstlerische / publizistische Werk oder die Leistung
> zu erhalten oder zu nutzen. Ob es sich bei den Aufwendungen um Gagen,
> Honorare, Tantiemen, Lizenzen, Ankaufpreise, Zahlungen aus
> Kommissionsgeschäften, Sachleistungen, Ausfallhonorare, freiwillige
> Leistungen zu Lebensversicherungen oder zu Pensionskassen oder andere
> Formen der Bezahlung handelt, ist unerheblich.

> Zum Entgelt gehören grundsätzlich auch alle Auslagen (z. B. Kosten für
> Telefon und Fracht) und Nebenkosten (z. B. für Material, Hilfskräfte und
> nicht künstlerische Nebenleistungen), die dem Künstler vergütet werden.

Also auch hier noch einmal ganz klar:
Es zählt das was dem Künstler an Gage + Unkostenerstattung (hier nur 
bestimmte Unkosten) gezahlt wird. Was der Veranstalter sonst so treibt 
ist völlig schnurz! Wäre ja noch schöner...

Holger R. schrieb:
> Wenn Ihr auch Eure örtlichen Käseblätter lesen würdet, viele örtliche
> Chöre und auch Kirchenchöre sind pleite wegen der Abgabe.
> Auch für das Singen in Altersheimen wird abkassiert,
> teilweise ehrenamtlich durchgeführt, und zwar vom Umsatz des Heimes.

Entweder sind die Käseblätter die du list wirklich nur KÄSE, also der 
Inhalt ist völliger Blödsinn - Oder du hast den Inhalt einfach nicht 
richtig verstanden.
Für den Auftritt eines Ehrenamtlichen Chors zur Belustigung alter Leute 
fallen überhaupt keine Zahlungen an die KSK an.

Und selbst wenn der Auftritt bezahlt wird nur dann wenn die Vorführung 
"öffentlich" ist, also nicht nur Bewohnern und Angstellten des 
Altenheims offen steht sondern auch interessierten Aussenstehenden (Wie 
bei einem Tag der offenen Tür)
Ein Auftritt der nur für die Bewohner + Angestellte (ggf. mit 
Angehörigen) gedacht ist zählt als Interne Veranstaltung und ist 
generell nicht Abgabepflichtig.

Irgendwie glaube ich das hier jemand die KSK Abgabe mit der GEMA Abgabe 
verwechselt bzw. diese beiden Abgaben völlig durcheinanderbringt!

Die GEMA Abgabe ist in der Tat für viele Chöre usw. die dann und wann 
ein öffentliches Konzert geben zu einem echten, ja teilweise 
existentiellen  Problem geworden.
Und diese Abgabe fällt auch bei Ehrenamtlichen Musikern an. (Sofern die 
auch nur ein einziges Musikstück spielen was nicht ausdrücklich GEMA 
Frei ist!)
Da zudem noch die Größe des Veranstaltungsraumes (unabhängig vom 
tatsächlichen Füllgrad) eine Rolle spielt und so manche Aufführung ja 
bisher in der meist in einer nicht gerade kleinen Kirche stattfand ein 
zusätzliches Problem...

Gruß
Carsten

von Paulaner (Gast)


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Holger R. schrieb:

> Der aktuelle Satz im Jahre 2015 beträgt 5.2 % vom von den Aufwendungen
> der Veranstaltung.
> Auf Beamtendeutsch = Umsatz, nicht Ertrag oder Gewinn oder überschuß.
Bausumme != Umsatz des Architekten.

von Steuermann (Gast)


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Holger R. schrieb:
> Rolf Sassinger schrieb:
>> Allerding kriegen die nie auch nur einen Cent aus der KSK.
> Da haste recht.
>
> Rolf Sassinger schrieb:
>> Und
>> es sind auch nur die Umsätze, de mit den Künstlern gemacht werden.
> Stimmt nicht, wenn Du auch nur einen Cent mit Künstlern macht,
> wird der Beitrag vom Umsatz erhoben.
>
> Rolf Sassinger schrieb:
>> Ich muss nicht einmal die jährliche Meldung abgeben.
> Glück gehabt.
>
> Aber ab 2015 möchte die KSK alle betriebe prüfen.
> Steht auf deren Seite.
>
> Betriebsprüfung durch das Finanzamt ist einer Lacher.
> Die Anderen sind unangenehmer.
> KSK
> RV
> GEZ
> Gema
>
> Gruß Holger


Zum Thema:
Man sollte seine Bücher immer sauber haben, dann schläft man besser.

Bei unsicheren Sachen immer mit einer weiteren Unternehmung schaffen.
Daher sollte man immer mit 'sekundär' Niederlassung oder eigens für die 
Veranstaltung / Bereiche  gegründete 'Firma' die Abwicklung betreiben in 
jeder Hinsicht.


'Gmoali Hintertupfing Stassenfest 2015 GmbH / ..'
'Gmoali Vordertupfing Stassenfest 2015 GmbH / ..'

..

'Gmoali Hintertupfing Untere Wegscheidengasse 2015 GmbH / ..'
'Gmoali Hintertupfing Obere  Wegscheidengasse 2015 GmbH / ..'

usw

Hint:
Die grossen Bauherren machen es auch so, für jedes Bauwerk wird eigens 
eine Firma gegründet, selbst eine Grundstücks GmbH,  die 
Leibrente/Vermietung/Verkauf dann komplett ohne 'Steuergeflecht' zum 
Mutterkonzern und den weiteren Projektbeteiligten abwickelt, das sichert 
den Mutterkonzern ab und man kann sich Fehler, Pleiten erlauben.

Themaabweichung:
Die Grudnstücks GmbH bleibt aussen vor, die bleibt sauber, meist sitzen 
in ihr Vorstände der Mutterkonzerne, im Falle einer Pleite, bleibt das 
Grundstück dann immer 'daheim'.

von Carsten S. (dg3ycs)


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Steuermann schrieb:
> Themaabweichung:
> Die Grudnstücks GmbH bleibt aussen vor, die bleibt sauber, meist sitzen
> in ihr Vorstände der Mutterkonzerne, im Falle einer Pleite, bleibt das
> Grundstück dann immer 'daheim'.

Das ist nicht nur bei Konzernen so...
Auch UND GERADE bei GmbH(s) die beim Bau/Grundstückserwerb Finanziell 
entsprechend aufgestellt sind das dieses Grundstück nicht zwingend als 
Sicherheit in der Kapitalmasse der Mutter GmbH verbleiben muss ist das 
eine sehr übliche Praxis.

Bei den allermeisten Mittelständischen Unternehmen mit Räumlichkeiten in 
Eigenbesitz sind diese Räumlichkeiten daher rechtlich gesehen zwar auch 
im Besitz des Firmeninhabers, aber dennoch rechtlich alles andere als 
"Firmeneigen". Bei einer Insolvenz des Geschäftsbetriebes gehören die 
dann nicht zur Insolvenzmasse sondern verbleiben schön im Besitz des 
Unternehmers.

Teilweise geht es sogar noch weiter, dann sind nicht nur Firmengebäude 
und Geschäftsbetrieb getrennt, sondern es werden sogar teure Teile des 
Maschinenparks in noch eine weitere Firma ausgelagert. Entweder direkt 
bei der Anschaffung oder halt nach ende der Abschreibungsfrist...

Halt was sich bei Gesamtbetrachtung (inkl. Steuer & Abschreibungsregeln 
sowie Bedingungen bei Kapitalaufnahme) als zweckmäßig erweist.

Gruß
Carsten

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