Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Gewerbe anmelden oder Freiberuflern?


von Rolf (Gast)


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Wenn man Aufträge in Form von Werkverträgen annimmt und sich damit
selbstständig machen will, sollte man ein Gewerbe anmelden oder
Freiberuflern und wenn ja wie?

: Gesperrt durch User
von Denis (Gast)


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geh einfach zur ihk und lass dich beraten, bezahlen musst du die bande
später sowieso

von E_D (Gast)


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als freiberufler nicht unbedingt

von Stefan (Gast)


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Was ist eigentlich genau ein Freiberufler?

von Rahul D. (rahul)


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Freiberufler: selbständige Ingenieuer, Artichekten (die Typen mit den
Häusern und so) etc.

Ein Gewerbe kann jeder anmelden. Dazu geht man zum örtlichen
Ordnungsamt, erzählt dem Menschen da was man gerne machen würde und
bekommt für sämtliche Sachen einen Gewerbeschein.
Der Weg zur IHK ist schon nicht sinnlos, wenn man seine Existenz darauf
aufbauen will.
Bei einem Nebengewerbe bzw. einem Umsatz unter einer bestimmten Grenze
braucht man die Jungs und Mädels auch noch nicht bezahlen.

von Stefan (Gast)


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Heisst das dass nur Ignenieure, Architekten etc. freiberuflich arbeiten
können?

von Rolf (Gast)


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Hm, ich frage mal beim Finanzamt nach, tendiere aber zum Freiberuflern,
da man dann auch keine Gewerbesteuer zahlen muss ;-)

von Mikesh (Gast)


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Meines Wissens ist der Freiberufler nur den Ingenieuren (auch
Architekten) vorbehalten.

Keine Gewerbesteuer ja, aber Steuern zahlst du auch als Freiberufler,
man hat nur mehr Möglichkeiten als ein Gewerbetreibender.

gruß

von Rolf (Gast)


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Bei der IHK hiess es, dass Spezialisten freiberuflern können. Als
Physiker mit Aufbaustudium in praktischer Informatik bin ich ja
Spezialist; im Vergleich zum Ing. eigentlich überqualifiziert.

Dass man das Einkommen in der Lohsteuererklärung angeben muss, ist
klar.

von Patrick (Gast)


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Rolf,
das du als Freiberufler persönlich haftend bist ist dir aber auch klar,
oder?
Es muß ja nichts passieren... aber einmal dumm gelaufen, eine
Verkettung von unglücklichen Umständen und du wirst in deinem Leben
nicht ein einziges mal mehr über den Sozialhilfesatz kommen

von Unbekannter (Gast)


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Als Freiberufler darfst Du nichts produzieren.

von E_D (Gast)


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du kannst ja auch als freiberufler eine betriebshaftpflichtvers.
abschließen
vg ed

von Marco (Gast)


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"Physiker; im Vergleich zum Ing. eigentlich überqualifiziert."

Da bist Du aber schwer auf dem Holzweg. Wer will schon Theoretiker
haben? Freiberuflier muessen Arbeiten und Projekte abwicklen. Kaum ein
Physiker, den ich je getroffen, wäre dazu in der Lage. Und selbst wenn
Du etwas taugst: Als Physiker hat man in der Industrie einen schlechten
Ruf.

von Patrick (Gast)


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Marco,

> Als Physiker hat man in der Industrie einen schlechten
Ruf.

Falsche Aussage!

von tom-muc (Gast)


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Hi Ralf,

Freiberufler vs. Gewerbetreibender:

ganz kurz: Alles, was nicht freiberuflich, aber selbständig arbeitet,
ist gewerbetreibend!

"Freie Berufe" ist eine handvoll benannter Berufsgruppen: Anwälte,
Ärzte etc., aber auch Architketen und - Ingenieure, wenn sie eine
ingenieursmäßige Tätigkeit ausführen. (Genauen Wortlaut bitte
raussuchen!)

D.h. z.B., wenn Du Computer verkaufen wolltest, mußt Du ein Gewerbe
anmelden, wenn Du z.B. im Auftrag Software entwickelst UND (das ist
eine Besonderheit) diese Software zum Bereich Systemprogrammierung (und
NICHT zum Bereich Anwendungsprogrammierung) zählt, das läuft das als
freiberufliche Tätigkeit. Herausgestrichen wird dabei der Aspekt der
ingenieursmäßigen Tätigkeit.

Gewerbetreibend heißt Gewerbesteuer und IHK-Beitrag, um den IHK-Beitrag
kommt der Freiberufler herum, die Gewerbesteuer hängt vom
Wohnsitz/Firmensitz und dem dortigen Hebesatz ab, darüber weis der
Steuerberater bescheid.

hth, Thomas

von J. S. (engineer) Benutzerseite


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Das mit der Gewerbesteuer ist aber nicht mehr so wild. Soweit ich weiss,
kann man die bei der Einkommensteuer geltend machen. Müsste sich also
wegheben. Was ich nicht weiss ist, ob für die Grenze der Umsatz oder
der Gewinn zählt. IHMO liegt die Grenze, ab der die IHK die Hand
aufhält, bei € 5000,-. (?)

Freiberufler sind neben den oben erwähnten auch Künstler - wenn sie
künstlerische Tätig sind. Strittig sind Chorleiter, DJs und Musiker,
die nur aufführen. Superlustig ist es, wenn Du wie ich Ingenieur bist,
noch einen Tongewerbetrieb hast und selber Musik machst. Dann deckt man
zur Verwirrung des FA alle Kombinationen ab. Da auf manche
künstlerischen Tätigkeiten nur 7% MwST zu entrichten sind, während die
Dienstleistungen immer mit 16% laufen, gleicht die Buchführung und
Steuererklärung einer 2 x n x m - Matritze!

Die Frage ist nun, was ich wem in Rechnung stelle, wenn ich einer
Audiofirma ein DSP-Board liefere, auf dem von mir entwicklete
Software-Algorithmen laufen, welche Musik in künstlerischer Weise
umgstalten und neu kreieren, während ein MIDI-Generator von mir
komponierten Soundstreams abspielt. (?)

Um Deine Frage zu beantworten: Immer möglichst KEIN Gewerbe anmelden!

von Peter M. (mahlerp)


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Hallo,

beachten sollte man auch, dass Gewerbetreibende ab einer bestimmten
Einkommengrenze verpflichtet sind eine Soll-Besteuerung (doppelte
Buchhaltung) durchzuführen, Freiberufler sind davon befreit und können
ihre Steuer immer mit einer einfachen Einahme-Überschuss-Rechnung
machen. Die Grenzen liegen meines Wissens bei ca. 30000.- zu
versteuerndem Einkommen, bzw. 250000.- Umsatz.

Ein Freiberufler muss den überwiegenden Anteil seines Einkommens mit
ing.mäßigen Abeiten erzielen, kann jedoch auch Teile seine Einkommens
mit gewerblichen Einkünftten bestreiten. Die Grenze liegt im Ermessen
des zuständigen Finanzamtes, wobei die dazu tendieren erst mal alles
als Gewerbe zu betrachten.
Eine Beratung duch die IHK ist empfehlenswert, insbesondere auch zur
Abgrenzung mit der Handwerkskammer, da die sich z.T. sehr hoheitlich
verhalten, und alle techn. Arbeiten in ihrer Zuständigkeit sehen.

Gruss,

Peter

von Rolf (Gast)


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Wichtig ist auch, dass man zumind. als Freiberufler die Einnahmen
wahlweise nach Eingang des Geldes oder Ausstellung der Rechnungen
versteuern muss. Man muss sich nur auf einen Modus festlegen, aber das
erstere ist meist sinnvoller.

von Thomas (Gast)


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@Rolf,

Soll- oder Istbesteuerung ist im Endeffekt völlig egal, wenn die
Selbstständigkeit länger als ein paar Monate dauern soll. Bei
"ordnungsgemäßer" Besteuerung kommt da in den ersten Jahren
normalerweise nicht allzuviel zusammen.

Die Haftung läßt sich i.A. eh nicht ausschließen, da im Normalfall
bereits ein Prozess darüber nahezu jeden in den Ruin treibt und keine
Versicherung dieser Welt wird ein solchen Risiko versichern.

Gruß Thomas

von Julia (Gast)


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Hallo!
ich habe ein ganz ähnliches Problem.
Ich bin Künstlerin mit dem Schwerpunkt Fotografie und Design.
Ich habe mein Studien an der Kunstakademie beenedet.
Seit einigen Monaten arbeit ich an meinen eigenen Projekten ( Fotos,
Instellationen, Videos etc.) in meinem Atelier.
Da ich in der Anfangs Phase bin muss ich zunächst noch Kontakte zu
Gallerien und anderen Institutionen aufbauen oder erweiteren.

Daher  habe ich kein direktes Einkommen, oder eher gesagt ein sehr
geringes. Ich erwarte jedoch dass sich dieses im Laufe der Zeit
ändert.
Sollte ich mich freiberuflich melden ?( trotz voraussichtlich keinem
bis geringen Einkommen - da ich mich gerade nach dem Studium
befinde)oder hat jemand eine Ahnung welchen anderen Weg ich als
angehender Künstler gehen kann ?

von Thomas (Gast)


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@Julia,

kommt auch drauf an, wie lange du das machen willst. Du möchtest doch
sicher auch deine Investitionen anerkannt bekommen (Kamera, PC,
Fahrkosten etc.). Dann wäre ein "vernünftig" geplantes
Selbstständigmachen sicher nicht verkehrt. Es gibt ja auch das eine
oder andere Förderprogramm dafür. Weiterhin solltest du dir <auch
Gedanken über deine "soziale" Zukunft machen, soll heißen Kranken-
und Rentenversicherung etc. Evtl. mit befreundeten Fotografen
unterhalten, wie diese das regeln.

Gruß Thomas

von sahin (Gast)


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ich habe eine frage ich möchte selbstständig werden aber bin vorbestraft
was jetzt kann ich trotzdem gewerbe bekommen oder nicht ich habe ein
eintrag im führungszeugnis was jetzt?

von Rolf (Gast)


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Das Führungszeugnis ist egal; das wird nicht verlangt, auch nicht bei
Freiberuflern.
Man braucht das relativ selten, nur für einige Arbeits-Stellen und ganz
rein muss es nur selten sein; beispielsweise darf beim Bundeskanzler
keine Vorstrafe drinn stehen.

von Jürgen Schuhmacher (Gast)


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>Das Führungszeugnis ist egal; das wird nicht verlangt, auch nicht bei
Freiberuflern.

Stimmt nicht! Wenn du als Ing ein gutes Projekt bekommen und bearbeiten
willst, wo es um Sicherheitsfragen geht, brauchst Du neben 1a-Referenzen
auch ein 1a-Führungszeugnis. Bei mir haben das inzsichen schon 2
Projektgeber sehen wollen und auch bekommen.

von Rolf (Gast)


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Ja, aber es geht hier um die Anmeldung.
Dass man bei Sicherheitskritischem mehr braucht ist klar; für den Job
Bundeskanzler/Bundeskanzlerin braucht man ja auch etwas mehr als keine
Vorstrafe.

von sahin (Gast)


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ich danke euch meine frage ist somit erleding

von Peter Dziubek (Gast)


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Hallo liebe "Gemeinde",
mein Ordnungsamt legt im Auftrag des Finanzamtes mein Gewerbe als
Künstlervermittlung und DJ wegen (z.T. geschätzter)Einkommen- und
Umsatzsteuerschulden lahm.
Gewerbeuntersagungsverfahren.
Ich will aber mein Geld selbst erwirtschaften und nicht am Tropf des
Staates hängen. Aufträge sind nicht üppig aber da.
Ist eine Umorganisation als "feiberuflicher DJ" möglich und
angeraten? Ich lege nicht nur auf, sondern arbeite mit Moderation und
Musikdramaturgie!
Bei meinem FA handelt es sich um eine Truppe, die aufgrund meines
Konkurses in einem ganz anderen Gewerbe, mich eh auf dem Kieker hat.
Da jedoch meine damaligen Kunden meine Lieferungen nicht bezahlten,
Dispokredite platzten, Steuerberater (wegen nicht mehr möglicher
Bezahlung -> Kontensprerrung)nicht mehr arbeiteten, Haus und Betrieb
unter Wert zwangsversteigert wurden, bin ich einer ganz besch...
Situation.
Gibt es ausser ALGII/HartzIV oder schnellstmöglichem Selbstmord noch
andere Lösungen? Vielleicht Selbsteinweisung in den Knast oder
lebenslanges Schuheputzen für Herrn Ackermann oder Esser?

von chr (Gast)


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vielleicht private Insolvenz? Da gibt es doch dieses Schuldnerverfahren
mit x-jähriger Wohlverhaltensphase und anschliessender automatischer
Restschuldbefreiung. Allerdings unter strengen Auflagen. Ist wohl kein
Zuckerschlecken aber für manchen eine Chance zum Neubeginn!

greetz

von Peter Dziubek (Gast)


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Danke für den nicht neuen Tip. - Leider sagt mir zu dieser Variante
jede offizielle Stelle etwas anderes hinsichtlich Zutreffens auf meine
Situation.
In einem Land, in welchem ehliche Arbeit bescheiden bezahlt wird und
man
einen Tritt nach dem anderen bekommt, jedoch die die genug Geld haben,
freie Fahrt für alles haben, ist für mich kein Platz.

von Oliver Schmidt (Gast)


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Hey Leute, ich hätte da mal eine Frage die mir unter den Nägeln brennt?!
;o)

Ich bin voll beruflich tätig und betreibe schon seit längerem die
Fotografie als mein Hobby.
Nun würde ich gerne aus meinen Hobby mehr machen, d.h. ich spiele mit
dem Gedanken mich evtl. als freischaffender Künstler beim
Gewerbeaufsichtsamt anzumelden.
Nun weiß ich aber gar nicht so genau was da finanziell etc. so auf mich
zukommt, ( WIE TEUER KOMMT MICH DER GANZE KLATERADATSCH DENN NUN...?
Habe hier leider noch gar keine genauen Angaben nachlesen können, und
würde mich über einige Info´s von euch dazu sehr freuen ! :O)
Und ist es besser evtl. noch kein Gewerbe anzumelden und dieses
ersteinmal so zu betreiben? Sollte ich lieber Freiberufler oder
Freischaffender Künstler mich anmelden???
So richtig Geld verdiene ich damit ja noch nicht, auch wenn ich mal das
ein oder ander Bild von mir berits erfolgreich verkauft habe. Allerdings
überschreiten meine jhrlichen Einnahmen damit nicht grade eine bestimmte
Grenze! Ich habe hier irgendwas von mehreren Tausend € gelesen, da bin
ich noch lange nicht!
Ich will es mal so ausdrücken, mehr als ca. 100 - 150 € im Monat ist es
noch nicht!!!   ;O))
Soll aber gerne mehr werden, wehre mich nicht dagegen...  ;o)

Danke euer Oliver

von Bärluscino (Gast)


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Als Künstler wirst du nur anerkannt, wenn du eine Ausbildung hast und
künstlerisch tätig bist. Reines Photografieren im Auftrag ist eine
Dienstleistung, die nur als Gewerbe geht. Gleiches musste ich mir fürs
DJing anrechnen lassen. Keine kreative Komponente.

von Peter Dziubek (Gast)


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Also wenn ein DJ nicht kreativ ist, dann ist er natürlich auch kein DJ
sondern nur ein "Aneinanderreiher". Wenn natürlich alle, die eine MP3
Datei von einer Schallplatte unterscheiden können und bei allen
unmöglichen Anlässen "schwarz" als DeeJay arbeiten, sich DJ nennen
dürfen und es letztlich keine anerkannte Ausbildung dafür (mehr)gibt,
dann brauchen wir uns über die Interpretationsarmut der
Schreibtischtäter nicht wundern.

Die zuständigen Vereine werden nicht wirklich ernst genommen und haben
keine Lobby! Ich hatte eine Ausbildung (in der DDR)- sogar mit
regelmäßigen Nachschulungen - und profitierte bis zu dem Zeitpunkt
davon, bis ein Finanzbeamter befand, dass "ich doch sowenig als DJ
verdiene, dass es doch wohl besser wäre von der Sozialhilfe zu leben.
Da käme ungefähr genau so viel heraus."

Letztlich hat der Mann recht. 4 Wochen a 2 Veranstaltungen mit 150 €,
alle Kosten runtergerechnet. Das kommt hin!

Der Punkt ist, ich will mein Geld selbst verdienen!!!
Ob als Freiberufler oder Selbstständiger. Aber dazwischen steht das
Finanzamt, das Ordnungsamt, die IHK, die Knappschaft, eine
Krankenversicherung, (k)eine Rentenversicherung....

Der Grundansatz einer solidarisch funktionierenden Gesellschaft ist
nicht mehr vorhanden.

Und zum "Künstlerisch tätig sein". Beamte von Deutschland: Träumt
weiter euren Schreibtisch-Schlaf-Traum, man wäre als Fotograf oder DJ
nicht künstlerisch tätig und würde keine eigene schöpferische Leistung
erbringen. Ihr seid es, die nur in Paragrafen denken könnt.
Fotografen und DJs bringen den Menschen Freude! Ihr vergrätzt sie.
Dafür habt ihr aber ein gesichertes Gehalt und Rente.
DJs und Fotografen bekommen kurz nach ihrer Tätigkeit die Quittung, ob
ihre Arbeit gut oder schlecht war. Ihr werkelt jahrelang straflos
drauflos und das Geld stimmt immer und pünktlich.

von Lukas K (Gast)


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Hallo.
Ich würde gerne als Kurierfahrer für ein Sub Unternehmen arbeiten und
dafür muss ich gewerbe anmelden!
nun, ich bin da noch etwas grün hinter den ohren was das betrifft. ich
bin 22 und hab da noicht viel ahnung von!
Könntet ihr mir da ein paar tipps geben, auch was das finanzielle
angeht!?

von nobody (Gast)


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Für nur ein Unternehmen selbstständig zu arbeiten bedeutet
Scheinselbstständigkeit die in Deutschland illegal ist.
In der Praxis heißt das nämlich meist Du wird nur je nach Auftragslage
beschäftigt und trägts das volle Risiko.
Beim Arbeitsamt gibt's dazu und andere Arbeitsmarkt-Themen kostenlose
Beratung.

von Schnullerbacke (Gast)


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hallo alle zusammen,
weiß nicht, ob das hier so ganz reinpasst,ich schreibs aber trotzdem
gg
noch bin ich schülerin und habe einen nebenjob, bei dem ich gewerbe
anmelden muss. allerdings verdiene ich da nur 500 euro im monat oder
so, kann aber auch nicht auf 400 euro basis angemeldet werden. d.h. ich
würde ja über die hälfte des geldes an krankenversicherung abgeben, wenn
ich gewerbe anmelden würde. oder muss ich das garnicht wenn ich so wenig
verdiene? kann mir da vielleicht wer helfen? möchte ja kein ärger
bekommen, wenn ich was verkaufe und kein gewerbe angemeldet hab gg

von Willy Lehmann (Gast)


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Tja, Schnullerbacke. Gratulation! Du bist (in) Deutschland.
Je früher Du diese "Vorteile" erkennst desto besser.

Der einzige Rat: Versuche Deine Tätigkeit legal, ohne eine
Gewerbegenehmigung durchzuziehen. Auf keinen Fall sollstest Du
Mehrwertsteuer berechnen (das muss man beim Beginn einer Tätigkeit, bei
der man Rechnungen schreibt festlegen). Das richtet sich nach der Höhe
Deiner Jahreseinkünfte. Kleinstunternehmerregelung.

Mache keine Fehler gegenüber dem Finanzamt. Lass Dich beraten.
Ein wesentlichewr Grund für die Weiterexistenz dieses Konstrukts
"Deutschland" ist die Tatsache, dass Hunderte Menschen an der realen
Arbeit EINES Menschen (an ihrem Schreibtisch) mitverdienen wollen.

von Peter Dziubek (Gast)


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Das Finanzamt hat es geschafft: Insolvenz wegen Steuerschulden, die
noch dazu geschätzt sind. (Einkommenssteuererklärung nicht abgegeben,
weil der Steuerberater aufgrund der Konten-Pfändung des FA kein Geld
mehr bekommen hat... Ein planmäßiger Teufelskreis!)

Nun hat unsere Bedarfsgemeinschaft aber schon die geschätzte
Steuerschuld als ALG II Zuschuss bekommen. Weiter so Deutschland!

So etwas darf ich gar nicht auf die Gesamtbevölkerung hochrechnen und
dann noch die ganzen Finanzdebakel unserer Regierenden (wie bspw. den
Verkauf des ehemaligen DDR Rundfunkgeländes für 350.000 € und den
anschließenden Weiterverkauf für über 3 Millionen [!!!] €.

Ich bin mir aber sicher, daß alle jene Beamte, die solche fragwürdigen
Entscheidungen treffen, noch ihren (demokratischen) Richter finden
werden!

von Chrissi (Gast)


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Hallo Ihr Lieben,

Kurze Frage. Ich bin in der Privatinsolvenz. Seit Mai 07 ARbeitslos.
Möchte nicht mehr in meinem alten Beruf zurück.
Treibe Sport und habe eine Lizenz. Darf ich trotzdem freiberuflich 
arbeiten?

Gruß Chrissi

von tom-muc (Gast)


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Hi,

@ Chrissi:

wenn Du kannst, dann kannst Du. Soweit mir bekannt ist, ist der 
Privatinsolvenz egal, wie Du arbeitest. Allerdings würde ARGE und der 
Insolvenzverwalter etwas sauer reagieren, wenn Du das schwarz nebenher 
machen würdest! Wenn Du das Ganze aber ordnungsgemäß beim 
Insolvenzverwalter und ARGE deklarierst, wird da wohl keiner etwas 
dagegen haben.

Schönen Tag noch,
Thomas

P.S. und Disclaimer: da ich weder Anwalt noch sonstiges derartiges bin, 
obiges stellt MEINE Auffassung der Lage dar! Am besten, du gehst zu 
deinem Insolvenzverwalter, der wird Dich da am ehesten kompetent 
beraten! (die andere Institution kannst Du dafür auslassen! In Sachen 
Kompetenz! ;-) )

von NN (Gast)


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Hallo liebe Forenmitglieder,

bis jetzt war ich als freiberuflicher Designer (mit Steuernummer) aktiv.
Jetzt möchte ich mich aber ausschließlich auf die Kreation von eigenen 
Bildern und auch Mode konzentrieren und somit künstlerisch arbeiten.

Nun meine Frage:

1. Muss ich nur weil ich meine Bilder und Mode verkaufe als Künstler ein 
Gewerbe anmelden. Ich habe ja schon eine Steuernummer mit der ich meine 
Einnahmen abrechnen.

2. Wenn das nicht nötig ist, muss ich dann trotzdem meinen Status als 
Künstler irgendwo bestätigen lassen?

Danke für die Hilfe.

Viele Grüße

NN

von Edson (Gast)


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@NN:

1) Wenn du etwas handfestes produzierst und verkaufst oder ankaufst, es 
veränderst und wieder verkaufst, bist du vor dem Fiskus ein Händler. Als 
Händler muss man ein Gewerbe anmelden.

2)Nö, macht auch keiner. Wenn dich das Finanzamt am Ende des Jahres 
nicht auffordert ein Gewerbe anzumelden und Gewerbesteuer nachzuzahlen, 
kannst du das als Bestätigung deiner Künstlerschaft ansehen.

Mein Tip: Freiberuflich weiter machen, Rücklagen schaffen (Fall 
Nachzahlung fällig wird). Ende des Jahres abwarten und Tee trinken.

Noch ne Anmerkung: Modedesign ist im Allgemeinen mit Handwerk verknüpft, 
solltest du nicht nur deine Entwürfe verkaufen, darfst du sicher nicht 
freiberuflich weiter machen. Du kannst aber als freiberuflicher Künstler 
die Entwürfe anfertigen und Produktion/Vertrieb als eigenständiges 
Gewerbe nebenher anmelden.

Gruss,
Edson

von NN (Gast)


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@Edson:

Danke schonmal für die Info.

Das bedeutet also, dass jeder Künstler der seine Bilder malt und 
verkauft auch ein Gewerbe haben muss. Richtig?

Gruß NN

von Betrachter (Gast)


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Hi!
Da würd ich nochmal nachfragen, ich kann mir nicht vorstellen das alle 
Künstler die als Freiberufler gelten ein Gewerbe angemeldet haben um 
ihre Bilder zu verkaufen.
Vielleicht wenn es eine gewisse Menge überschreitet, also wenn die 
Bilder nicht mehr selbst gemalt werden sondern von Maschinen produziert 
und in Msssen verkauft werden.
Aber so denke ich, das der künstlerische Aspekt eher im Vordergrund 
steht.
Wenn du allerdings einen Laden aufmachst um deine Werke zu verkaufen, 
kann es auch anders aussehen. Frag aber lieber mal nach.

von NN (Gast)


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Habe gerade nach langer Recherche im Expertenforum der BMWi folgenden 
Hinweis gefunden:

http://www.existenzgruender.de/expertenforum/gruendungsplanung/antwort.php?frage=6619&archiv=242&rubrik=1

Dieser besagt, dass ein Künstler, der seine eigenen Bilder verkauft 
definitiv kein Gewerbe haben muss. Nur wenn du Bilder vermietest oder 
dazu eine eigene Einrichtung hast z.B. Gallerie.

Jetzt stellt sich für mich nur noch die Frage, ob dies bei 
Künstlerischer Mode auch der Fall ist. Da Verfassungsmäßig der 
Kunstbegriff laut Definition nicht zu sehr eingeengt werden darf, 
vermute ich das es auch für diese Tätigkeiten gilt, sofern keine 
Modeboutique od. ähnliches betrieben wird, oder?

Ich finde es sehr schade, dass so viele Ansichten dazu existieren, die 
uns als selbstständige in unserer Arbeitsweis blockieren. Dies liegt 
natürlich daran, dass vieles Auslegungssache ist. Nur schade, dass viele 
Behörden erstmal sagen, dass ist so oder so, nur um nicht nachher für 
Fehlauskünfte verantwortlich gemacht zu werden...

von NN (Gast)


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An alle Künstler und Designer:

Hier ist eine ausführliche Definition für die künstlerische, 
freiberufliche Ausübung (egal ob Bilder, Schmuck, Mode,...)

http://www.existenzgruender.de/expertenforum/gruendungsplanung/antwort.php?frage=4474&archiv=240&rubrik=1&query=K%C3%BCnstler&erws=&page_size=&andoror=and&genau=&sbm=

Damit sind für mich alle Fragen bzgl. der künstlerischen 
Freiberuflichkeitsdefinition geklärt.


Viele Grüße

NN

von A.N. (Gast)


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Hallo,
habe eine Frage. Bin als freischaffende Künstlerin tätig. Komme 
allerdings mit meinem Gewinn grade mal so über die Grenzen um in der 
Künstlersozialkasse versichert sein zu können. Wie ist das nun mit 
unkünstlerischen Zusatzverdiensten? Ich sehe mich gerade um, wo und wie 
ich noch paar € verdienen kann. Falle ich dadurch aber aus der KSK 
wieder heraus? Oder darf ich eine geringe Menge anderweits quasi 
unkünstlerisch dazuverdienen ohne gleich mit der KSK Ärger zu bekommen? 
Wer kennt sich da aus und kann mir einen Tip geben?! Gruß A.N.

von Betrachter (Gast)


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Hi, mal bei der KSK nachfragen bzw. auf der Seite nachschauen.
Soweit ich weiß kann man schon Einnahmen aus einer Nicht künstlerischen 
tätigkeit haben, alledings dürfen die eine bestimmte Grenze nicht 
überschreiten, bzw. dürfen sie nicht zur Haupteinnahmequelle werden. 
Aber da würd ich am besten nochmal nachlesen.

von A.N. (Gast)


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Danke für den Tip, ich werde mal die KSK anrufen. Aber vielleicht hat 
jemand schon Erfahrungen gemacht und einen ganz konkreten Hinweis für 
mich? Es handelt sich um Tätigkeiten als Tester, Prüfer, Interviewer u. 
ähnliches, also nichts produktives und kein Verkauf von Waren. Gruß A.N.

von A.N. (Gast)


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Hier meldet sich nochmal A.N. meine Frage konnte ich klären, habe bei 
der KSK schwarz auf weiß alles sehr gut erläutert gefunden. Bedanke 
mich.

von Deutschlandflüchter (Gast)


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Mich würde das interessieren. Mich hat die KSK kürzlich angeschrieben 
und mir eröffnet, ich müsse gfs Abgabgen an die KSK zahlen, da ich 
Künstler beschäftige. (?)

von Betrachter (Gast)


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Ja, wenn man öfters Freiberufl. "Künstler" beschäftigt muss man Abgaben 
an die KSK zahlen.

von Christian (Gast)


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Letztens hat sich eine beklagt, daß die Schauspieler schwer ausgenommen 
werden, besonders, weil sie Arbeitslosenversicherung zahlen müssen, aber 
nichts bekommen, da sie oft nur befristete Verträge haben.

von Micha (Gast)


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Hallo Zusammen

ich bin möchte mich nach meinem Studium zu Audioengineer selbständig 
machen. Bis jetzt habe ich hobbymäßig als Dj auch einige Auftritte 
angenommen. Ich produziere eigene Musikstücke und remixe auch die 
Musikstücke anderer bekannter Djs oder Künstler. Aus dem ganzen Packet 
möchte ich meinen Lebensunterhalt bestreiten, weiß aber nicht welcher 
Status für mich zutrifft.
Bin ich nun eher freiberufler oder eher Gewerbetreibender. Das 
Gesetzeswirrwar in unserem land st ja sehr verwirrend, für Leute,die mit 
dem was sie können, Geld verdienen möchten..

von SV (Gast)


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Hallo Zusammen,

aus den bisherigen Beiträgen habe ich einiges rauslesen können. 
Allerdings nicht über meine Situation, die wie folgt aussieht:

Ich bin seit 2005 in der sogenannten Wolhverhaltensphase und seit über 
einem Jahr als Angestellte im Einzelhandel auf 30 Std / Woche tätig.
Nun plane ich mich mit zwei meiner Freundinnen Freiberuflich zu 
verwirklichen. Ich würde also im Spektrum: Energiearbeit (Esoterik / 
beratende Tätigkeiten) beginnen.

Nun die Frage. Darf ich das in dieser Form? Oder ist es sinnvoller Rat 
bei dem 'Verwalter' meines Inso-Verfahrend nachzuhaken. (wegen der 
Einkommensgrenzen etc). Es ist jetzt schon sehr knapp mit dem Geld (da 
ich unter 800 Euro ausgezahlt bekomme und auch noch einen Mann (leider 
derzeit arbeitslos) und ein Kind habe.

Habt ihr einen Tip für mich? Ich würde es gerne alles so machen, dass es 
Hand und Fuss hat und natürlich offiziell ist.

Lienbe Grüße
S.V.

von harris (Gast)


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Schwachsinner Beitrag !!

Wieso postest Du überhaupt so ein Blödsinn ??

Ist inhaltlich bullshit und witzig findet deine Schenkelklopfer glaub 
ich auch niemand !

Ich kann nur wer-weiss-was.de empfehlen zu dem Thema, da bekommt Ihr 
fachliche Hilfe und nicht so ein kleinkarierten, unqualifizierten 
Blödsinn wie hier.

Schönes Wochenende und viel Erfolg in der Selbstständigkeit !!!

Harris

von Thomas Ulrich (Gast)


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Harris, es heisst "Selbständigkeit", das überflüssige st kann man sich 
sparen.

>ich bin möchte mich nach meinem Studium zu Audioengineer
>selbständig machen.

Ohweih! Noch einer von der SAE, der keinen Job kriegt, obwohl die 
gesamte Bramche weis, daß keine Ton-Ingenieure mehr gebraucht werden. 
Selbst die Tonmeister sind immer mehr arbeitslos.

>Bis jetzt habe ich hobbymäßig als Dj auch einige Auftritte
>angenommen. Ich produziere eigene Musikstücke und remixe auch die
>Musikstücke anderer bekannter Djs oder Künstler.

Wer tut das nicht? Seit Windows 95 draussen ist und es billige 
Soundkarten gibt, lädt sich jeder Hanswurst Soundforge, Acid und 
ähnliches herunter, um zu remixen. Heute kriegst du Wavelab und Cubae im 
Netzt und jeder meint, er sei Musiker.

> Aus dem ganzen Packet möchte ich meinen Lebensunterhalt bestreiten,
>weiß aber nicht welcher Status für mich zutrifft.

Vergiss es! Es wird nicht hinhauen. Die Plattengesellschaften verdienen 
nur noch an den Großen, wegen das Audio-CD-Kopierens und födern nichts 
mehr. Ich habe selber Ende der 90er eine Massen an Tracks verkauft, 
musste mich aber am Ende selber vermarkten. Insgesamt habe ich in 10 
Jahren seit Ende der 80er weniger als 100.000 Mark mit Musik verdient. 
Heute kriege ich im Monat so um die 100,- von der GEMA - Tendenz 
sinkend!

Das Einzige, was noch geht, ist Tonstudio, aber auch da gibt es Leute 
wie Sand am Meer und immer weniger Kunden. Ausserdem darfst Du seit 
Neuestem für Dich selber in die KSK einzahlen, wenn Du offiziell Musiker 
bist. :-(

>Bin ich nun eher freiberufler oder eher Gewerbetreibender.

Du bist gfs freiberuflicher Musisker, wenn Du selber aufführst, gfs 
Komponist, wenn Du selber komponierts und eine Ausbildung dazu hast (was 
Du aber nicht hast)  und als Studioanbieter, oder Tonaufnehmer bist Du 
Gewerbetreibender! Den TRick, den die SAE anbietet und Dir einen "audio 
engiener" verleiht, ist nämlich KEIN Diplom Ingenieur nach Deutschem 
Recht, der dich mehr oder weniger automatisch zum Freiberufler macht.

Letztlich wird das Finanzamt und die Behörden entscheiden und nach 
meinem Kenntnisstand sind praktisch alle frei schaffenden Audiofreaks 
ohne Dipl Ingenieur Elektrotechnik automatisch Gewerbetreibende. Das 
heisst Du zahlts Gewerbesteuer und 19% Mehrwertsteuer auch alle 
Einnahmen!  Auch, wenn Du ein DJ Honorar bekommst, musst das 
UST-versteuert werden!! Das wissen viele nicht, weil die meisten NUR DJ 
sind und nebenher arbeiten, sodaß sie unter der 17500 im Jahr bleiben.

Die 7% Mehrwertsteuer, die Komponisten kriegen fällt für Dich flach!

>Das Gesetzeswirrwar in unserem land st ja sehr verwirrend,
>für Leute,die mit dem was sie können, Geld verdienen möchten..

Was kannst Du denn ?
Platten auflegen, Kabel stecken, Mikros stellen?

Selbsterannte DJs gibt es zu Hauf. Kabelstecker auch.

Kennst Du Dich in Msuikproduktion aus? Hast Du schon mal ein 
Symphonieorchester aufgenommen mit Hauptsystem, Doppelhallmikros und 15 
Stützmikros ?

Hast Du Austattung? Ich habe 20000 in meine Tontechnik investiert und 
gerade mal das Geld für die Abschreibungen wieder reinbekommen.

Die Kunden zahlen heute maximal 50,- inklusive MWST , die meisten 
Hobbrecorder machen es für 30,-.

Studiere ELektrotechnik, dann kriegst Du 70,- - ohne große Investition.

von pipapo (Gast)


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hallo,
ich hoffe, ich kriege hier klärende antworten.

ich bin seit mehreren jahren hobbymäßig als live act unterwegs, also 
nicht als dj (!!), sondern als techno live act, der mit computer, 
keyboard, synthies etc. seine eigenen stücke präsentiert! also musiker!

da in letzter zeit einige veranstalter rechnungen von mir verlangten, 
überlege ich das hobby, nebenberuflich, offiziell zu machen...mit 
steuernummer etc.


nun meine fragen:
1. bin ich ohne ausbildung (autodidakt) überhaupt als künstler 
anerkannt?

2. muss ich zwangsläufig ein gewerbe anmelden?

3. oder zähle ich als freiberufler, freelancer, freischaffender 
künstler?

4. brauche ich eine gewerbliche steuer-nr. (auch ohne gewerbe) oder 
reicht meine private steuer-nr. und ich kann bei der steuererklärung 
alles auseinander rechnen?

5. wenn ich es nebenberuflich betreibe, hauptberuflich angestellter bin, 
muss ich dann als künstler in die künstlersozialkasse einzahlen?

6. ich mache musik als einzelne person und auch als projekt mit anderen 
zusammen..ist man als "band" automatisch eine GbR, wenn man zusammen 
auftritt? und was hat das für folgen?

7. wie sieht das aus, wenn tracks auf cds, platten, compilations 
released werden, man jedoch dafür nichts finanziell bekommt, sondern 
lediglich ein paar kopien für sich selbst? brauch ich deswegen einen 
gewerbeschein?

8. als kleinunternehmer darf ich bis 17500 EUR im jahr verdienen, ohne 
steuern abdrücken zu müssen...wie is das als freischaffender 
künstler/freiberufler?


das gesetzeswirrwarr is für jemanden, der kein steuerrecht studiert hat, 
einfach too much :(


vielen dank für die hilfe schon mal im vorraus!

thomas

von Läubi .. (laeubi) Benutzerseite


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Thomas bitte grab doch keine Uralten Threads aus, sondern mach lieber 
eine neuen Auf wenn du dich eh nicht auf die vorherigen Antworten 
beziehst...

- Ob du als Freiberufler anerkannt wirst kann/muss dir das Finanzamt 
sagen. Die entscheiden dann auch ob du eine neue oder eine zusätzliche 
Steuernummer erhält. Für Einkünfte daraus gibt es eine gesonderte 
Anlage.
- Die Grenzen für ein Kleingewerbe/Unternehmer gelten sowohl für Gewerbe 
las auch für Freiberuf und beziehen sich zunächst erstmal nur auf den 
Ausweis der Mehrwertsteuer.
- Gewerblich ist es sobald eine dauerhafte Gewinnerzielungsabsicht 
dahinter steht! So eine Gewerbeanmeldung ist idR aber auch kein großer 
Akt.

Ansonsten kann ich dir noch folgende Seite empfehlen: 
http://www.klicktipps.de/gewerbe.php

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