Hallo Zusammen Für den Betrieb des Runbo Q5S als Walki Talki (400-480 Mhz) ist doch eine Amateufunk Lizenz nötig in Deutschland oder Gruß Nilix
Die Rechtslage des TKT ist eindeutig. Falls das Gerät nicht den geltenden gesetzlich vorgegebenen Konformitätsregeln entspricht und es keine Allgemeinzuteilung gibt, (z.B. für PMR446 mit reduzierter Leistung und nur auf bestimmten Kanälen, CE Konformität bestätigt mit Zertifikat einer benannten Stelle) ist der Betrieb als Walkie Talkie in Deutschland nicht allgemein zugelassen. Funkamateure dürften es im Rahmen der hierfür geltenden eigenen gesetzlichen Regelung im Rahmen der Frequenzzuteilungen sowie nach den Festlegungen der Amateurfunkverordnung nur für Amateurfunkverkehr benutzen. Auszug Bundesnetzagentur: Jede Frequenznutzung bedarf gemäß § 55 Absatz 1 TKG einer vorherigen Frequenzzuteilung, soweit in diesem Gesetz nichts anderes geregelt ist. Gemäß § 55 Absatz 2 TKG werden Frequenzen in der Regel von Amts wegen als Allgemeinzuteilungen durch die Bundesnetzagentur für die Nutzung durch die Allgemeinheit oder einem nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis zugeteilt. Ist eine Allgemeinzuteilung nicht möglich, werden Frequenzen gemäß § 55 Absatz 4 TKG auf Antrag einzeln zugeteilt. Frequenzen werden insbesondere dann einzeln zugeteilt, wenn eine Gefahr von funktechnischen Störungen nicht anders ausgeschlossen werden kann oder wenn dies zur Sicherstellung einer effizienten Frequenznutzung notwendig ist, § 55 Absatz 3 TKG.
Die in Deutschland offiziell im Handel befindlichen Q5.S Geräte sind softwareseitig so eingeschränkt, dass sie die Vorgaben für die Allgemeinzuteilung für den PMR446 Jedermannfunk einhalten. Der Frequenzbereich ist in 8 Kanäle zwischen 446,0 bis 446,1 im 12,5-kHz-Raster beschränkt. Die maximale Sendeleistung beträgt 500mW Es besteht eine CE Konformitätserklärung, durch das Pheonix Testlabor, (Königswinkel 10, 32825 Bloomberg, Deutschland) als benannte Stelle mit der Expertise Nr. 12-115303 CE Zertifikation. Direktimportierte Geräte ohne zertifiziertes CE oder Geräte, deren Firmware upgedated wurde, so dass die Frequenz- und Leistungsbeschränkung nicht mehr wirksam ist, haben keine Allgemeinzulassung. Grüße
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