Forum: HF, Funk und Felder Betrieb des Runbo Q5S


von Nilix N. (nilix)


Lesenswert?

Hallo Zusammen

Für den Betrieb des Runbo Q5S als Walki Talki (400-480 Mhz) ist doch 
eine Amateufunk Lizenz nötig in Deutschland oder

Gruß Nilix

von Kelvin Klein (Gast)


Lesenswert?

Die Rechtslage des TKT ist eindeutig.

Falls das Gerät nicht den geltenden gesetzlich vorgegebenen 
Konformitätsregeln entspricht und es keine Allgemeinzuteilung gibt, 
(z.B. für PMR446 mit reduzierter Leistung und nur auf bestimmten 
Kanälen, CE Konformität bestätigt mit Zertifikat einer benannten Stelle) 
ist der Betrieb als Walkie Talkie in Deutschland nicht allgemein 
zugelassen.

Funkamateure dürften es im Rahmen der hierfür geltenden eigenen 
gesetzlichen Regelung im Rahmen der Frequenzzuteilungen sowie nach den 
Festlegungen der Amateurfunkverordnung nur für Amateurfunkverkehr 
benutzen.

Auszug Bundesnetzagentur:

Jede Frequenznutzung bedarf gemäß § 55 Absatz 1 TKG einer vorherigen 
Frequenzzuteilung, soweit in diesem Gesetz nichts anderes geregelt ist.

Gemäß § 55 Absatz 2 TKG werden Frequenzen in der Regel von Amts wegen 
als Allgemeinzuteilungen durch die Bundesnetzagentur für die Nutzung 
durch die Allgemeinheit oder einem nach allgemeinen Merkmalen bestimmten 
oder bestimmbaren Personenkreis zugeteilt.

Ist eine Allgemeinzuteilung nicht möglich, werden Frequenzen gemäß § 55 
Absatz 4 TKG auf Antrag einzeln zugeteilt. Frequenzen werden 
insbesondere dann einzeln zugeteilt, wenn eine Gefahr von 
funktechnischen Störungen nicht anders ausgeschlossen werden kann oder 
wenn dies zur Sicherstellung einer effizienten Frequenznutzung notwendig 
ist, § 55 Absatz 3 TKG.

von Kelvin Klein (Gast)


Lesenswert?

Die in Deutschland offiziell im Handel befindlichen Q5.S Geräte sind 
softwareseitig so eingeschränkt, dass sie die Vorgaben für die 
Allgemeinzuteilung für den PMR446 Jedermannfunk einhalten. Der 
Frequenzbereich ist in 8 Kanäle zwischen 446,0 bis 446,1 im 
12,5-kHz-Raster beschränkt. Die maximale Sendeleistung beträgt 500mW

Es besteht eine CE Konformitätserklärung, durch das Pheonix Testlabor, 
(Königswinkel 10, 32825 Bloomberg, Deutschland) als benannte Stelle  mit 
der Expertise Nr. 12-115303 CE Zertifikation.

Direktimportierte Geräte ohne zertifiziertes CE oder Geräte, deren 
Firmware upgedated wurde, so dass die Frequenz- und 
Leistungsbeschränkung nicht mehr wirksam ist, haben keine 
Allgemeinzulassung.

Grüße

Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.