Forum: Mikrocontroller und Digitale Elektronik Rechtsfrage zu kommerzieller nutzung (von Freeware)


von Simon (Gast)


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Hallo. Ich hab eine Software geschrieben, die HEX files erstellt (eine
art Assembler, unter anderem auch für die AVRs). Natürlich sollen die
Kunden auch ihre HEX files direkt auf den AVR übertragen können.
Deswegen hab ich mir gedacht, dass ich einfach AVR Dude aus meiner
Software anspreche.
Aber darf ich überhaut AVRDude (und andere Dinge wie z.B. Datenblätter)
auf die CD mit drauf machen und Verkaufen. Eigentlich liefere ich ja die
Freeware nur mit. Oder gild das, als Verkauf einer Freeware Software ?

Gruß, Simon

von Jens (Gast)


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Könntest ja einfach unter Softwarevoraussetzung "avrdude" erwähnen.
Jeder, der eine Software benutzen möchte, muß sich also vorher selbst
avrdude installieren. Vorteil: du bist auf der absolut sicheren Seite.

von Simon (Gast)


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Das wär natürlich möglich, aber ich kanns z.B. auch nicht leiden, wenn
ich bevor ich die Software benutzen kann noch einige Programme
runterladen muss.
Wenn sowas nicht geht, dann werd ich's natürlich so machen.

von Michi (Gast)


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Schau in die Lizenz von avrdude.

Wenn das GPL ist, kannst Du da machen.

von pebisoft (Gast)


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die freeware ist auch dazu da, das derjenige der sie braucht auch mit
animiert wird auf diese spezielle seite zu schauen.
wenn du sie mit draufpacken tust , musst du erst prüfen, ob du diese in
deinem namen weitergeben darfst oder ob es nur das recht des herstellers
ist.
sicherer ist, nur den hinweis zu geben, das es mit ... laufen tut.
mfg pebisoft

von Christian (Gast)


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Hallo

avrdude steht unter GPL : http://www.gnu.org/copyleft/gpl.html
Da kannst du alles nachlesen.
Ich denke es sollte kein Problem sein, avrdude kostenlos beizulegen. Du
solltest aber auch die Source von avrdude und die GPL mit auf der CD
abspeichern.

von Fritz G. (fritzg)


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Bei Datenblättern weiss ich das nicht, bei Software kommts auf die
Lizenz drauf an.
Bei GPL wie es bei avrdude ist, kannst sie natürlich mitverkaufen bzw.
beilegen. allerdings musst du den Sourcecode auf Wunsch liefern.

von Jens (Gast)


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Simon, du siehst das Problem? Einer schreibt "ich denke...", der
andere "kannst sie natürlich mitliefern..." usw. Ist die Frage, ob du
da jemals eine abmahnungssichere Auskunft erhälst. Also ich würde mich
auf dieses dünne Eis nicht begeben.

von Μαtthias W. (matthias) Benutzerseite


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Hi

wieso sollte man ein GPL Programm nicht mit ausliefern dürfen? Jeder
Linuxdistributor macht das.

Matthias

von Frank E. (erdi-soft)


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Frag einfach beim Author von AVRDude nach, dann umgehst du von
vornherein alle Probleme.

von Fritz G. (fritzg)


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Avrdude ist GPL, ein wenig kenn ich mich dabei schon aus, hab schon
einige GPL Sachen veröffentlicht.

Bei "Freeware" musst echt die Lizenz lesen.

GPL ist aber nicht Freeware, sie ist zwar gratis und frei zu verwenden
hat aber eine Lizenz. Die musst du dir nur genauer ansehen wenn du GPL
Code in deinen eigenen einbaust.

Beilegen oder verkaufen geht immer.

Wer möchte einen GCC Compiler? Ich verkaufe welche, sagen wir 100 Euro
(oder 100 Gold auf dem Forscherliga-Server)?

von Michi (Gast)


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Leute, keine Halbwahrheiten bitte.

Unter der GPL stehende Programme dürfen selbstverständlich
weitergegeben werden. Auch darf dafür eine Gebühr erhoben werden.
Der Quelltext muss auch nicht mitgeliefert werden, auch wenn das hier
behauptet wird. Es reicht, wenn das Angebot gemacht wird, dies für
einen bestimmten Zeitraum zu tun.
Da avrdude ein eigenständiges Programm ist, kann es also problemlos mit
auf die CD. Dazu entweder die Sourcen, was ja kein Problem darstellen
sollte, oder ein Text, daß die Sourcen auf Anfrage geliefert werden.
Schluß.

von Unbekannter (Gast)


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@Michi:

Tja, wenn Du den Quellcode nicht mitlieferst, musst Du den Empfänger
über seine Rechte (GPL-Rechte) informieren und sicherstellen dass er
bei Dir den Quellcode besorgen kann. Eine zeitliche Beschränkung dieser
Pflicht gibt es in der GPL nicht genau so wenig wie es nur ein
"Angebot" sein muss.


@Simon:

> Deswegen hab ich mir gedacht, dass ich einfach AVR Dude aus meiner
> Software anspreche.

Na, dann pass aber auf, dass Du die GPL nicht verletzt. Wenn Dein
Programm AVR-Dude direkt anspricht, besteht die Möglichkeit dass es auf
AVR-Dude angewiesen ist. Das hängt natürlich vom genauen Zweck Deiner
Software ab.

Aber fals Deine Software von AVR-Dude abhängig wäre, egal ob vom
Source-Code oder vom Executable, dann gilt Deine Software als
abgeleitetes Werk und unterliegt natürlich auch der GPL.

Was viele immer wieder vergessen: Bei der GPL geht es nicht um "frei"
in Sinne von "umsonst" oder "kostenlos", sondern es geht um
"Freiheit" und den Schutz davor, dass sich jemand eine GPL-Software
unter den Nagel reissen kann und kontrollieren kann.

Bei mir kostet der GCC übrigens nur 90,- Euro, falls ihn einer haben
möchte. Einen komplettes Betriebssystem hätte ich für nur 499,- Euo im
Angebot. Zugreifen!

von Μαtthias W. (matthias) Benutzerseite


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Hi

wie kommst du darauf das eine direkte Abhängigkeit eines Programmes von
einem GPL Programm das dann dieses auch der GPL unterliegt? Das kann
eigentlich so nicht sein. Sonst müßte jedes Linuxprogramm unter GPL
stehen da ja jedes direkt vom Linuxkernel abhängig ist.

Ich hab das immer so verstanden das ein Programm dann zwangsweise der
GPL unterliegt wenn es gegen Code gelinkt wird welcher unter der GPL
steht. Siehe dazu die aktuelle Diskussion über eine stabile
Linux-Kernel Treiber API für Closed Source Treiber.

Matthias

von Werner Hoch (Gast)


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Wer lesen kann ist eindeutig im Vorteil:

0. Die Verwendung des Programmes ist uneingeschrängt möglich. "The act
of running the Program is not restricted, ..."

1. Die Programme dürfen im Quelltext weitergegeben werden. Bei der
Weitergabe darf ein Preis verlangt werden.
"You may charge a fee for the physical act of transferring a copy, and
you may at your option offer warranty protection in exchange for a
fee."

3. Werden die Programme binär weitergegeben so muß der Quelltext
entweder mitgeliefert werden oder 3 Jahre lang zumindest angeboten
werden. (Die Mitlieferung auf CD ist heutzutage wohl wesentlich
einfacher als das Bereithalten)

von Jadeclaw (Gast)


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Quote:""Ich hab das immer so verstanden das ein Programm dann
zwangsweise der
GPL unterliegt wenn es gegen Code gelinkt wird welcher unter der GPL
steht.""
So ist es auch richtig.
Das Beilegen vom AVRDude und der Aufruf hinterher über ein
Shellkommando/Script ist lizenzmässig kein Problem.
Das fällt unter 'Mere Aggregation', welches nach der GPL zulässig
ist.
So verfahren auch die ganzen Linuxdistries.
Nicht zulässig wäre es, die AVRDude-Source umzuarbeiten und in den
Assembler direkt einzubauen oder das Binärfile untrennbar einzulinken.
In einem solchen Fall müsste dann das GANZE Werk unter die GPL gestellt
werden und der Quellcode veröffentlicht werden.

Gruss
Jadeclaw.

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