Forum: Offtopic Gewährleistung auf Firmwareupdates in Bedienungsanleitung einschränken.


von Rütirü (Gast)


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Hallo Leute,

Im Sinne der Gewährleistubng bin ich ja für die Nachbesserung bei 
Fehlern (Auch Softwarefehlern) verpflichtet.
Für Firmwareupdates meiner Kleinsteuerung habe ich ein eigenes 
Speichermodul entwickelt (kleiner Kopierschutz), welches zum Kunden (Mit 
einer Anleitung) versendet werden soll, falls ein Firmwareupdate nötig 
wird.

Nun meine Frage:
Wie muss ich das in der Montage/Betriebsanleitung richtig formulieren, 
dass das Update kostenlos ist, nicht aber der Versand und führ das 
einspielen der Software eventuell aufkommende Lohnkosten.
Weiters soll aussgeschlossen werden, das ich zum Kunden hinfahren muss, 
ausser er zahlt das auch (inklusive Arbeitszeit usw. ).

Rechtlich müsste das in Ordnung sein.
Microsoft usw. schicken ja auch nicht gleich einen Techniker bei 
Softwareupdates.

von Karli (Gast)


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Siemens schreibt in ihrer AGB wie folgt:

Ansprüche des Lizenznehmers wegen der zum Zwecke der Mängelbeseitigung 
erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- 
und Materialkosten sind ausgeschlossen

von Joerg F. (felge1966)


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Hoffentlich hast du auch abgeklärt, was bei einem fehlgeschlagenen 
Update passieren soll, zum Beispiel, wer für die dann Folgekosten 
(Anfahrten u.ä) aufkommt. Wird ganz bestimmt interessant, wenn durch 
einen Softwarefehler im Update das Gerät nicht mehr läuft.

von Service (Gast)


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Einfache Lösung -> Wartungsvertrag.

von Rütirü (Gast)


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Firmware kann nicht vernichtet werden.

von Thorsten O. (Firma: mechapro GmbH) (ostermann) Benutzerseite


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Hallo Rütirü,

> Für Firmwareupdates meiner Kleinsteuerung habe ich ein eigenes
> Speichermodul entwickelt (kleiner Kopierschutz), welches zum Kunden (Mit
> einer Anleitung) versendet werden soll, falls ein Firmwareupdate nötig
> wird.

Warum so komopliziert? Für sowas baut man einen Bootloader ein und 
stellt dem Kunden ein verschlüsseltes Binary zur Verfügung, welches dann 
vom Bootloader entpackt wird.

Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Ostermann

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Hallo Rütirü,

na ja so einfach ist das nicht. z.B. sollte man die SW nicht verkaufen 
sondern zur Nutzung Lizensiert zur Verfügung stellen. So wie andere das 
auch tun. Letzendlich musst du einen Weg finden Updates idotensicher zu 
machen.
Wenn die Life-Update beim Kunden fehlschlagen. Solltest du auf 
Einsendung bestehen so du nicht einen eigenen Servicetrupp unterhaten 
willst. Das stehet dir frei. Die Kosten dafür zu übernehmen ist eine 
Frage der Kulanz. Wer die ausschließt macht sich schnell unbeliebt. Und 
kann dies nur im Einzelffall mit Tiefstpreisen begründen. Gute Kunden 
sollte immer hofieren, besonders aber wenn es um Nachbesserungen geht. 
Ein vermasselbares SW-Update ist da eh eine schlechte Idee. So etwas 
sollte man lieber vorher einpreisen als hernach feilschen zu müssen. 
noch geschickter ist. Die neuen Versionen aufzupeppen und als neues 
SW_Produkt abwärtskompatibel zur HW anzubieten.  ;)

Namaste

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