Forum: Mikrocontroller und Digitale Elektronik Elektronikentwicklung - ElektroG


von Jens Schäfer (Gast)


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Hallo.
Ich hatte schon seit längerer Zeit vor, einen Onlinevertrieb für selbst
entwickelte Elektronik zu eröffnen. Ich hatte auch schon zeihmlich
konkrete Vorstellungen.
Nur jetzt hab ich von ElektroG gehört....wenn ich wirklich sowas
anfangen würde, könnte ich mir sowas natürlich nicht leisten....oder
gibts da irgendwie eine ausnahme, wie ich die kosten "umgehen" kann
?
Sonst kann ich die sache gleich wieder vergessen.

Gruß, Jens

von Jadeclaw D. (jadeclaw)


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Härtefallregelung evtl.
Härtefall heisst nicht 'wirtschaftlich bedroht' sondern dass echte
Entsorgungskosten und Verwaltungsgebühren in einem nicht mehr
zumutbaren Missverhältnis stehen.
Ein paar Links:
http://elektrog.blog.de/
Der lange thread im Offtopic:
http://www.mikrocontroller.net/forum/read-7-266052.html
Forum bei codemercs:
http://www.codemercs.com/phpBB2/viewforum.php?f=11
Die 'Nutznießer' der Verwaltungskosten:
http://www.stiftung-ear.de/

Gruss
Jadeclaw.

von Joachim B. (joachimb)


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Hallo Jens,

bist Du sicher, daß Du Elektronikgeräte vertreibst, die unter das
ElektroG fallen?
Wenn Deine Elektronik z.B. von anderen in deren Produkte integriert
wird, würdest Du nur Baugruppen liefern, die nicht unter das Gesetz
fallen.
Was lieferst Du?

Gruß
Joachim

von Stefan (Gast)


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Hallo,
ich beschäftige mich grad mit dem gleichen thema wie Jens, im ElektroG
habe ich keine vernünftige Begriffsbestimmung zum Wort "Gerät"
gefunden. Im EMVG allerding ist der Begriff Gerät ja definiert, und
zwar in der Form das eine eigene Funktion haben muss, oder so ähnlich.
Das müsste ja beim ElektroG auch so sein, hoffe ich zumindest. Das mit
der härtefallregelung interessiert mich sehr, ich denke das die
Entsorgunskosten von, sagen wir mal 20 bestückten Europlatinen nichts
im gegensatz zu den verwaltungskosten ist. Irgenwo habe ich auch schon
mal gelesen das selbst diese insolvezsichere Rücklage bei kleinen
unternehmen ein problem ist, da der Betrag für die banken einfach zu
klein ist.

mfg
Stefan

von Jens Schäfer (Gast)


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Ich habe vor fertige geräte normalen Kunden (d.h. otto normal
verbraucher) anzubieten. Die Teile sollen dann fertig im Gehäuse und
anschlussbereit geliefert werden. Damit falle ich wohl unter dieses
hirnrissi... "gesetz". Allerding würd ich für den anfang mit (das
wird wahrscheinlich jeder am anfang) härtefallregelung fallen. Es ist
doch nicht zumutbar, solche beträge zu zahlen, wobei ich noch nichtmal
weiss, ob sich die Teile verkaufen lassen. Was meint ihr dazu.
(Sorry, der Thread gehört eigentlich in off topic)

von Peter Krengel (Gast)


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Wenn Du keine Großserien fertigst, sind die Gebühren, so sie denn
überhaupt anfallen, ich gehe mal davon aus, daß das bei Dir nicht der
Fall ist, lächerlich gering.

Das Gesetz zielt hauptsächlich auf Massenhersteller großer (und damit
in der Entsorgung teurer) Geräte.

Bei meinen gekühlten astronomischen CCD-Kameras die auch aus Baugruppen
anderer Lieferanten bestehen und deswegen nicht darunter fallen dürften,
wären das bei 100 Geräten nicht einmal 2,-.

Also keinen Kopf machen, sondern weiter machen ;)

Gruß
Peter

von Mike (Gast)


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Hallo Peter, kannst du deine abenteuerlichen thesen auch untermauern?
denn so ist das, was du da geschrieben hast einfach nur falsch.

von Peter Krengel (Gast)


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Hallo Mike,
die Thesen sind nicht abenteuerlich. Google mal nach ElektroG und lies
was da steht. Ich habe die URL nicht parat, hatte aber vor einigen
Monaten zu dem Thema gesucht und genaue Berechnungsunterlagen
gefunden.

Die Berechnung erfolgt nach Gewicht des anzumeldenden Gerätes mal der
Stückzahl, wenn Du nicht gerade Waschmaschinen in Großserie baust
kostet es lächerlich wenig, ich kann nur von meinem Fall reden, da geht
es um 150g/Gerät und da komme ich bei 100 Stck, also Kleinserie auf
weniger als 2 EUR/Jahr.


Also, erst suchen, lesen und dann meckern...

von Bri (Gast)


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Gabs da nicht noch sowas wie Anmeldegebühren für deine Geräte?

von Marillion (Gast)


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@Peter Krengel

Deine 2,-EUR musst Du aber Insolvenzsicher verwalten lassen.

Hast Du schon einen Treuhänder, der das für 800,-EUR pro Jahr macht?

von Mike (Gast)


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ich dachte schon was überlesen zu haben*g

gut peter, damit hast du gezeigt, daß du von elektrog keine ahnung
hast. ist echt ne frechheit, was du schreibst. bist bestimmt auch in
der gruppe, die über die frosttoten sagen, daß sie sich einfach nur
bissel mehr hätten anziehen sollen.....

von Tobias S. (tobias)


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Jezt mal langsam :)
Man sollte hier immer die Regelungen der EAR und des ElektroG
auseinanderhalten. Peter mag zwar mit seinen Behauptungen zum
Entsorgungspreis recht haben, uebersieht aber, dass es noch die EAR
gibt, die gerne auch noch was vom Kuchen haette. Von einer
insolvenzsicheren Garantie steht naemlich nichts im ElektroG. Das ist
eine "Erfindung" der EAR um alles ein bischen komplizierter zu
machen...

Gruss Tobias

von Thomas Pototschnig (Gast)


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Damit Peter mal nachlesen kann, wie das mit dem ElektroG wirklich
funktioniert: http://www.mikrocontroller.net/forum/read-7-266052.html

von Philipp Sªsse (Gast)


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@Tobias:
> Von einer insolvenzsicheren Garantie steht naemlich nichts
> im ElektroG.

Paragraph 6, Absatz 3: "Jeder Hersteller ist verpflichtet, der
zuständigen Behörde jährlich eine insolvenzsichere Garantie für die
Finanzierung der Rücknahme und Entsorgung seiner Elektro- und
Elektronikgeräte nachzuweisen" usw.

Die EAR ist für die Kleinunternehmen-unfreundliche Preisgestaltung der
Gebühren verantwortlich, aber nicht für die Forderung des Nachweises
ansich.

Übrigens wurden alle diese Probleme, die jetzt offenbar werden, vorher
erkannt -- man lese einmal die Parlamentsprotokolle der
unterschiedlichen Ausschüsse. Aber rot-grün war sich mit der Union
einig -- da muß man auf die Einwände irgendwelcher Liberalen gar nicht
erst eingehen ... Mistspiel.

von Peter Krengel (Gast)


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@ Mike

Auf derart unqualifiziertes Geschwätz (sorry) und Deine persönlichen
Wortinjurien gehe ich nicht mehr ein...


Und noch was zur Insolvenz:

Die Gebühren sind für den vorgesehenen Produktionszeitraum zu berechnen
und für den sich daraus ergebenden Betrag ist eine Insolvenzgarantie zu
leisten.

Und was ist die beste Insolvenzgarantie für eben DIESEN Betrag?

Ganz simpel: Man zahlt ihn im voraus !
Wenn Du dann wie auch immer auf 800,- EUR kommst, (diese Berechnung ist
nicht nachvollziehbar) und Du diese nicht mal im voraus zahlen kannst,
solltest Du lieber eine Pommes-Bude aufmachen ;)))

Aber das ist ja typisch deutsch, da werden Probleme die jegweder
Grundlage entbehren herbeigeredet und (relativ) triviale Sachverhalte
künstlich verkompliziert......

Lange Rede kurzer Sinn, wer es nicht glaubt gehe zur örtlichen
IHK...die werden Dir auch nichts anderes erzählen als dies bei mir der
Fall war.


Peter

von thkais (Gast)


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@Peter:

http://www.mikrocontroller.net/forum/read-7-266052.html#new
http://www.codemercs.com/phpBB2/viewforum.php?f=11
http://elektrog.blog.de/

Lies das bitte mal durch.

Nur ein paar Zusammengefasste Aussagen:

1. Es gibt Grundgebühren, die im 700 - 1000 Euro Bereich liegen.
2. Momentan weiss keiner so richtig, was los ist. Auch die IHK nicht.
3. Wenn man die Härtfallregelung in Anspruch nehmen möchte, kommt
massig Papierkrieg auf einen zu, z.B. Verkäufe der letzten zwei Jahre,
Prognosen der verkauften Stückzahlen für die Zukunft etc. Gerade für
einen 1-Mann Betrieb ist das mehr als lästig, weil er sonst ja auch
nichts zu tun hat. Und diese Fragebögen sind mit Sicherheit so
abgefasst, dass man erstmal einen Übersetzer braucht, um deutsch zu
verstehen...
Das Problem liegt nicht im ElektoG, sondern in der EAR, bei der Du Dich
gegen Bezahlung registrieren musst.

Mit 2 Euro im Jahr ist es nicht getan.

Ach so, habe ich vergessen: Informiere Dich mal über die sog.
"Containerlotterie".

von thkais (Gast)


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Nachtrag @Peter:
Zitat von den "News" auf der home-Seite:
"Was die Gemüter dabei so erregt ist folgendes: jeder Hersteller, egal
ob Kleinunternehmer oder Großkonzern, muss sich kostenpflichtig
registrieren lassen, eine insolvenzsichere Garantie nachweisen, einen
jährlichen Mitgliedsbeitrag zahlen, und sich nicht zuletzt durch einen
Riesenhaufen an Vorschriften und Formularen wühlen. Darüberhinaus
bekommt man die Chance einen Container nach dem Zufallsprinzip
zugewiesen zu bekommen, für dessen Entsorgung man dann aufkommen darf.
Dagegen kann man sich versichern – für mehrere hundert Euro im Jahr."

Wenn Du einen Weg aus dieser Falle findest, werden tausende Dir dankbar
sein.

von vornüber (Gast)


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Anarcho-Peter allein gegen den Rest der Welt...

von Peter Krengel (Gast)


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@thkais

Du magst in diesen Punkten Recht haben, aber da ist noch lange nicht
das letzte Wort gesprochen. Ich hatte ähnliches bereits schon einmal im
Hobbybereich, Stichwort Amateurfunk EMV Gebühren. Da wollte der
Gesetzgeber vor etwa 8 Jahren ebenfalls gewaltig zuschlagen, da sollten
Mobilfunkanbieter mit Amateuren (ich vergleich das hier mit kleinen
Herstellern) in puncto der zu zahlenden Gebühren gleichgestellt werden.
In der Praxis wären das einige hundert EUR/pro Jahr und Lizenz gewesen.

Was ist gemacht worden? Der größte Funk-Dachverband hat seinen
Mitgliedern empfohlen gegen alle Bescheide Widerspruch zu erheben und
wenn überhaupt nur unter Vorbehalt zu zahlen (die meisten zahlten gar
nicht), es wurden mehr als 50000 Widersprüche eingelegt und es dauerte
8 Jahre bis man in mehreren Instanzen uu einer vernünftigen Lösung
kam....

@vornüber

Was ein Hobbyverband kann, sollten Leute die kleine Gewerbe betreiben
und vielleicht auch noch davon leben wollen/müssen ja wohl auch auf die
Reihe bekommen oder? Ansonsten zahlt das doch und geht zur
Arbeitsagentur, ALG2 abholen...vielleicht ist denen das lieber..

Und...übrigens... mit "anarcho" hat das absolut nichts zu tun...

Peter

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